BAföG-Rechner
Bedarfssätze 2026 | Minijob-Freibetrag 603€
Freibetrag: 2.485 €
Freibetrag: 603 € (Minijob-Grenze 2026)
Freibetrag: 15.000 € (unter/ab 30 Jahre)
Dein BAföG-Anspruch
📊 Berechnung im Detail
ℹ️ So funktioniert BAföG
- ✓50% Zuschuss (geschenkt) + 50% zinsfreies Darlehen
- ✓Max. 10.010 € Rückzahlung – egal wie viel du bekommst
- ✓603 € Nebenjob anrechnungsfrei (Minijob-Grenze 2026)
- ✓Vermögensfreibetrag: 15.000 € (unter 30) / 45.000 € (ab 30)
- ✓Schüler-BAföG: Komplett geschenkt (kein Darlehen)
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Dies ist eine Schätzung. Die tatsächliche Berechnung erfolgt durch das BAföG-Amt.
- •Das Brutto-Einkommen der Eltern wird vom Amt in Netto umgerechnet (komplexe Formel).
- •Elternunabhängiges BAföG möglich bei: 5 Jahre Erwerbstätigkeit, Ausbildung + 3 Jahre Job, oder ab 30 Jahren.
- •Antrag stellen! BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt – erst ab Antragsmonat.
🔮 Ausblick: BAföG-Reform WS 2026/27
Laut Koalitionsvertrag 2025 sind zum Wintersemester 2026/27 folgende Änderungen geplant:
- • Wohnpauschale: Erhöhung von 380 € auf 440 € (+60 €)
- • Grundbedarf: Schrittweise Anhebung Richtung Bürgergeld-Niveau (563 €)
- • Freibeträge: Dynamisierung geplant
Stand: Februar 2026. Diese Änderungen sind noch nicht in Kraft und müssen noch beschlossen werden.
🏛️ Zuständige Behörde
Studierendenwerk / BAföG-Amt
Zuständig ist das BAföG-Amt am Standort deiner Hochschule.
Online beantragen
bafoeg-digital.de →Benötigte Unterlagen
Einkommensnachweise der Eltern, Immatrikulationsbescheinigung, Mietvertrag, Kontoauszüge
BAföG 2026: Alles Wichtige zur Studienförderung
Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt Studierende und Schüler, deren Eltern die Ausbildung nicht vollständig finanzieren können. Der BAföG-Höchstsatz 2026 beträgt bis zu 992 € monatlich für Studierende mit eigener Wohnung.
BAföG-Bedarfssätze 2026
- Grundbedarf: 475 € monatlich
- Wohnpauschale: 380 € (eigene Wohnung) oder 62 € (bei Eltern)
- KV/PV-Zuschlag: 137 € (bei eigener Kranken- und Pflegeversicherung)
- Minijob-Freibetrag: 603 € monatlich (erhöht ab 01.01.2026)
Wie wird BAföG berechnet?
Die BAföG-Berechnung berücksichtigt das Einkommen der Eltern, dein eigenes Einkommen und Vermögen. Vom Elterneinkommen werden großzügige Freibeträge abgezogen – für verheiratete Eltern etwa 2.485 € netto. Nur 45% des übersteigenden Einkommens werden angerechnet.
Studenten-BAföG vs. Schüler-BAföG
Studenten-BAföG besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss (geschenkt) und zur Hälfte aus einem zinslosen Darlehen. Die Rückzahlung ist auf maximal 10.010 € gedeckelt – unabhängig von der Gesamtsumme.
Schüler-BAföG für Fachschulen und bestimmte Schulformen ist komplett geschenkt und muss nicht zurückgezahlt werden.
BAföG-Antrag stellen
Wichtig: BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt! Die Förderung beginnt erst ab dem Monat der Antragstellung. Nutze daher bafoeg-digital.de für deinen Online-Antrag oder wende dich an das Studierendenwerk deiner Hochschule.