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BAföG-Rechner

Bedarfssätze 2026 | Minijob-Freibetrag 603€

Rechtlich fundiert & aktuell für 2026

Berechnung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), insbesondere §§ 11–14a (Bedarf), §§ 21–25 (Einkommen) und §§ 26–30 (Vermögen). Berücksichtigt den Höchstsatz 992 €, den Minijob-Freibetrag 603 € ab 01.01.2026 und die aktuellen Elternfreibeträge. Zuletzt aktualisiert: März 2026.

Berücksichtigt: Grundbedarf, Wohnpauschale, KV/PV-Zuschlag, Elterneinkommen, eigenes Einkommen, Vermögensfreibeträge, Kinderbetreuungszuschlag. Nicht berücksichtigt: Individuelle Sonderfälle (z. B. elternunabhängiges BAföG, Auslands-BAföG, Vorausleistungen).

Freibetrag: 2.485 €

0

Freibetrag: 603 € (Minijob-Grenze 2026)

Freibetrag: 15.000 € (unter/ab 30 Jahre)

Dein BAföG-Anspruch

398 €/ Monat
Pro Semester
2.388 €
Pro Jahr
4.776 €
💸 Zuschuss (geschenkt)
199 €
🔄 Darlehen (zinsfrei)
199 €

📊 Berechnung im Detail

Dein Bedarf
Grundbedarf475 €
+ Wohnpauschale (eigene Wohnung)380 €
= Dein Bedarf (Höchstsatz)855 €
Anrechnungen
Elterneinkommen (3.500 €2.485 € × 45%)457 €
BAföG-Anspruch398 €

ℹ️ So funktioniert BAföG

  • 50% Zuschuss (geschenkt) + 50% zinsfreies Darlehen
  • Max. 10.010 € Rückzahlung – egal wie viel du bekommst
  • 603 € Nebenjob anrechnungsfrei (Minijob-Grenze 2026)
  • Vermögensfreibetrag: 15.000 € (unter 30) / 45.000 € (ab 30)
  • Schüler-BAföG: Komplett geschenkt (kein Darlehen)

⚠️ Wichtige Hinweise

  • Dies ist eine Schätzung. Die tatsächliche Berechnung erfolgt durch das BAföG-Amt.
  • Das Brutto-Einkommen der Eltern wird vom Amt in Netto umgerechnet (komplexe Formel).
  • Elternunabhängiges BAföG möglich bei: 5 Jahre Erwerbstätigkeit, Ausbildung + 3 Jahre Job, oder ab 30 Jahren.
  • Antrag stellen! BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt – erst ab Antragsmonat.

🔮 Ausblick: BAföG-Reform WS 2026/27

Laut Koalitionsvertrag 2025 sind zum Wintersemester 2026/27 folgende Änderungen geplant:

  • Wohnpauschale: Erhöhung von 380 € auf 440 € (+60 €)
  • Grundbedarf: Schrittweise Anhebung Richtung Bürgergeld-Niveau (563 €)
  • Freibeträge: Dynamisierung geplant

Stand: Februar 2026. Diese Änderungen sind noch nicht in Kraft und müssen noch beschlossen werden.

🏛️ Zuständige Behörde

Studierendenwerk / BAföG-Amt

Zuständig ist das BAföG-Amt am Standort deiner Hochschule.

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Online beantragen

bafoeg-digital.de →
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BAföG-Hotline

0800 223 63 41

Kostenfrei

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Benötigte Unterlagen

Einkommensnachweise der Eltern, Immatrikulationsbescheinigung, Mietvertrag, Kontoauszüge

BAföG 2026: Alles Wichtige zur Studienförderung

Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt Studierende und Schüler, deren Eltern die Ausbildung nicht vollständig finanzieren können. Der BAföG-Höchstsatz 2026 beträgt bis zu 992 € monatlich für Studierende mit eigener Wohnung – inklusive Zuschlägen für Kranken- und Pflegeversicherung.

BAföG-Bedarfssätze 2026

  • Grundbedarf: 475 € monatlich
  • Wohnpauschale: 380 € (eigene Wohnung) oder 62 € (bei Eltern)
  • KV/PV-Zuschlag: 137 € (bei eigener Kranken- und Pflegeversicherung)
  • Minijob-Freibetrag: 603 € monatlich (erhöht ab 01.01.2026) – mehr dazu im Minijob-Rechner
  • Kinderbetreuungszuschlag: 160 € pro Kind unter 14 Jahren

Wie wird BAföG berechnet?

Die BAföG-Berechnung berücksichtigt das Einkommen der Eltern, dein eigenes Einkommen und Vermögen. Vom Elterneinkommen werden großzügige Freibeträge abgezogen – für verheiratete Eltern etwa 2.485 € netto. Nur 45 % des übersteigenden Einkommens werden angerechnet. Dein eigenes Nettoeinkommen bleibt bis 603 € monatlich (Minijob-Grenze) komplett anrechnungsfrei.

Vermögensfreibeträge 2026

Eigenes Vermögen ist bis 15.000 € freibetraggeschützt (unter 30 Jahre) bzw. bis 45.000 € (ab 30 Jahre). Darüber liegendes Vermögen wird auf den Bewilligungszeitraum (12 Monate) umgerechnet und vom monatlichen Bedarf abgezogen.

Studenten-BAföG vs. Schüler-BAföG

Studenten-BAföG besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss (geschenkt) und zur Hälfte aus einem zinslosen Darlehen. Die Rückzahlung ist auf maximal 10.010 € gedeckelt – unabhängig von der tatsächlichen Gesamtsumme. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Raten von 130 €/Monat.

Schüler-BAföG für Fachschulen und bestimmte Schulformen ist komplett geschenkt und muss nicht zurückgezahlt werden.

BAföG und Nebenjob: Was ist erlaubt?

Ein Minijob bis 603 €/Monat (ab 2026) ist komplett anrechnungsfrei. Bei selbstständiger Tätigkeit liegt der Freibetrag bei etwa 475 €/Monat nach Abzug der Sozialpauschale. Verdienst darüber wird vom BAföG abgezogen. Wichtig: Auch in der vorlesungsfreien Zeit mehr zu arbeiten kann den Anspruch gefährden, wenn der Jahresdurchschnitt überschritten wird. Prüfe deinen genauen Stundenlohn, um den Freibetrag nicht zu überschreiten.

BAföG-Antrag stellen

Wichtig: BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt! Die Förderung beginnt erst ab dem Monat der Antragstellung. Nutze daher bafoeg-digital.de für deinen Online-Antrag oder wende dich an das Studierendenwerk deiner Hochschule. Für die Weiterförderung ab dem 5. Fachsemester ist ein Leistungsnachweis (§ 48 BAföG) erforderlich.

Geplante BAföG-Reform: WS 2026/27

Die Koalition plant zum Wintersemester 2026/27 eine Erhöhung der Wohnpauschale auf 440 € (aktuell 380 €). Zudem soll der Grundbedarfssatz in zwei Stufen (WS 2027/28 und WS 2028/29) an das Grundsicherungsniveau angepasst werden. Mit der Erhöhung könnte der Höchstsatz auf über 1.050 € steigen. Außerdem ist eine Studienstarthilfe von 1.000 € für Studierende aus einkommensschwachen Familien vorgesehen.

Häufige Fragen zum BAföG

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026?
Der BAföG-Höchstsatz für Studierende beträgt 2026 bis zu 992 € monatlich. Er setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf (475 €), der Wohnpauschale (380 € bei eigener Wohnung) und dem KV/PV-Zuschlag (137 €). Studierende, die bei den Eltern wohnen, erhalten deutlich weniger (Wohnpauschale nur 62 €). Für Schüler gelten je nach Schulart niedrigere Sätze (bis 959 €).
Wer hat Anspruch auf BAföG?
Anspruch haben deutsche Staatsbürger (und unter Voraussetzungen auch ausländische Studierende) in Vollzeitausbildung an staatlich anerkannten Hochschulen oder bestimmten Schulen. Voraussetzung: Das Einkommen der Eltern und das eigene Vermögen liegen unterhalb der Freibeträge. Die Altersgrenze bei Studienbeginn liegt grundsätzlich bei 45 Jahren, mit Ausnahmen (z. B. Kindererziehung, Zweiter Bildungsweg). Auch ein Wohngeld-Anspruch kann alternativ geprüft werden.
Wie viel darf ich neben dem BAföG verdienen?
Du darfst 2026 als Nichtselbstständiger bis zu 603 € brutto monatlich (Minijob-Grenze) anrechnungsfrei hinzuverdienen. Bei selbstständiger Tätigkeit liegt der Freibetrag bei ca. 475 €/Monat nach Sozialpauschale. Alles darüber wird vom BAföG abgezogen. Achtung: Es zählt der Durchschnitt über den gesamten Bewilligungszeitraum (12 Monate) – auch Semesterferien-Jobs werden einberechnet!
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Schüler-BAföG: Nein, vollständiger Zuschuss. Studenten-BAföG: Ja, die Hälfte ist ein zinsloses Darlehen. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer mit Raten von 130 €/Monat (390 €/Quartal). Die Rückzahlungssumme ist auf maximal 10.010 € gedeckelt – auch wenn du insgesamt mehr erhalten hast. Bei niedrigem Einkommen (unter ca. 1.690 € netto/Monat) kann eine Freistellung beantragt werden. Vorzeitige Rückzahlung bringt einen Nachlass.
Wie viel Vermögen darf ich als BAföG-Empfänger haben?
Der Vermögensfreibetrag 2026 beträgt 15.000 € für unter 30-Jährige und 45.000 € für Studierende ab 30 Jahren. Pro unterhaltsberechtigtes Kind kommen weitere 2.300 € dazu. Alles darüber wird auf 12 Monate aufgeteilt und monatlich vom BAföG abgezogen. Tipp: Vermögen vor Antragstellung prüfen – der Stichtag ist der Monat der Antragstellung.
Wie wirkt sich das Einkommen meiner Eltern auf das BAföG aus?
Vom Bruttoeinkommen der Eltern werden Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge abgezogen. Freibeträge 2026: 2.540 € (alleinstehender Elternteil), 1.690 € (Ehepartner), plus 850 € pro weiterem unterhaltsberechtigtem Kind. Nur 45 % des verbleibenden Einkommens werden angerechnet. Je mehr Geschwister in Ausbildung, desto höher der Freibetrag. Den genauen Nettobetrag deiner Eltern kannst du mit unserem Einkommensteuer-Rechner prüfen.
Kann ich BAföG und Wohngeld gleichzeitig bekommen?
Grundsätzlich nein – BAföG-Empfänger sind vom Wohngeld ausgeschlossen (§ 20 WoGG). Ausnahmen: Studierende, deren BAföG-Antrag abgelehnt wurde, Studierende in Teilzeit (kein BAföG-Anspruch), oder wenn mindestens ein Haushaltsmitglied nicht BAföG-berechtigt ist. Auch wenn du nur Studienabschlussbeihilfe erhältst, kann Wohngeld in Frage kommen. Alternativ lohnt sich ein Blick auf Bürgergeld (Aufstockung bei besonderer Härte, § 27 SGB II).
Was ändert sich beim BAföG ab WS 2026/27?
Die Koalition plant ab WS 2026/27: Wohnpauschale steigt auf 440 € (aktuell 380 €), womit der Höchstsatz auf über 1.050 € steigen könnte. Zudem soll der Grundbedarfssatz in zwei Stufen (WS 2027/28 und 2028/29) an das Grundsicherungsniveau angepasst werden. Neu: Eine Studienstarthilfe von 1.000 € für Studierende aus einkommensschwachen Familien, die nicht auf das BAföG angerechnet wird. Außerdem weitere Digitalisierung und Entbürokratisierung des Antragsverfahrens.

🏛️ Zuständige Behörde & Antragstellung

Studierendenwerk / Amt für Ausbildungsförderung

Das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk deiner Hochschule ist zuständig für BAföG-Anträge im Studium. Für Schüler-BAföG ist das jeweilige Amt für Ausbildungsförderung bei der Kreis- oder Stadtverwaltung zuständig.

BAföG-Hotline: 0800 223 63 41 (kostenlos, Mo–Fr 8–20 Uhr)
Online-Antrag: bafoeg-digital.de
Rechtsgrundlage: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), §§ 1–68