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BAföG-Rechner

Bedarfssätze 2026 | Minijob-Freibetrag 603€

Freibetrag: 2.485 €

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Freibetrag: 603 € (Minijob-Grenze 2026)

Freibetrag: 15.000 € (unter/ab 30 Jahre)

Dein BAföG-Anspruch

398 €/ Monat
Pro Semester
2.388 €
Pro Jahr
4.776 €
💸 Zuschuss (geschenkt)
199 €
🔄 Darlehen (zinsfrei)
199 €

📊 Berechnung im Detail

Dein Bedarf
Grundbedarf475 €
+ Wohnpauschale (eigene Wohnung)380 €
= Dein Bedarf (Höchstsatz)855 €
Anrechnungen
Elterneinkommen (3.500 €2.485 € × 45%)457 €
BAföG-Anspruch398 €

ℹ️ So funktioniert BAföG

  • 50% Zuschuss (geschenkt) + 50% zinsfreies Darlehen
  • Max. 10.010 € Rückzahlung – egal wie viel du bekommst
  • 603 € Nebenjob anrechnungsfrei (Minijob-Grenze 2026)
  • Vermögensfreibetrag: 15.000 € (unter 30) / 45.000 € (ab 30)
  • Schüler-BAföG: Komplett geschenkt (kein Darlehen)

⚠️ Wichtige Hinweise

  • Dies ist eine Schätzung. Die tatsächliche Berechnung erfolgt durch das BAföG-Amt.
  • Das Brutto-Einkommen der Eltern wird vom Amt in Netto umgerechnet (komplexe Formel).
  • Elternunabhängiges BAföG möglich bei: 5 Jahre Erwerbstätigkeit, Ausbildung + 3 Jahre Job, oder ab 30 Jahren.
  • Antrag stellen! BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt – erst ab Antragsmonat.

🔮 Ausblick: BAföG-Reform WS 2026/27

Laut Koalitionsvertrag 2025 sind zum Wintersemester 2026/27 folgende Änderungen geplant:

  • Wohnpauschale: Erhöhung von 380 € auf 440 € (+60 €)
  • Grundbedarf: Schrittweise Anhebung Richtung Bürgergeld-Niveau (563 €)
  • Freibeträge: Dynamisierung geplant

Stand: Februar 2026. Diese Änderungen sind noch nicht in Kraft und müssen noch beschlossen werden.

🏛️ Zuständige Behörde

Studierendenwerk / BAföG-Amt

Zuständig ist das BAföG-Amt am Standort deiner Hochschule.

🌐

Online beantragen

bafoeg-digital.de →
📞

BAföG-Hotline

0800 223 63 41

Kostenfrei

📋

Benötigte Unterlagen

Einkommensnachweise der Eltern, Immatrikulationsbescheinigung, Mietvertrag, Kontoauszüge

BAföG 2026: Alles Wichtige zur Studienförderung

Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt Studierende und Schüler, deren Eltern die Ausbildung nicht vollständig finanzieren können. Der BAföG-Höchstsatz 2026 beträgt bis zu 992 € monatlich für Studierende mit eigener Wohnung.

BAföG-Bedarfssätze 2026

  • Grundbedarf: 475 € monatlich
  • Wohnpauschale: 380 € (eigene Wohnung) oder 62 € (bei Eltern)
  • KV/PV-Zuschlag: 137 € (bei eigener Kranken- und Pflegeversicherung)
  • Minijob-Freibetrag: 603 € monatlich (erhöht ab 01.01.2026)

Wie wird BAföG berechnet?

Die BAföG-Berechnung berücksichtigt das Einkommen der Eltern, dein eigenes Einkommen und Vermögen. Vom Elterneinkommen werden großzügige Freibeträge abgezogen – für verheiratete Eltern etwa 2.485 € netto. Nur 45% des übersteigenden Einkommens werden angerechnet.

Studenten-BAföG vs. Schüler-BAföG

Studenten-BAföG besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss (geschenkt) und zur Hälfte aus einem zinslosen Darlehen. Die Rückzahlung ist auf maximal 10.010 € gedeckelt – unabhängig von der Gesamtsumme.

Schüler-BAföG für Fachschulen und bestimmte Schulformen ist komplett geschenkt und muss nicht zurückgezahlt werden.

BAföG-Antrag stellen

Wichtig: BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt! Die Förderung beginnt erst ab dem Monat der Antragstellung. Nutze daher bafoeg-digital.de für deinen Online-Antrag oder wende dich an das Studierendenwerk deiner Hochschule.