BAföG-Rechner
Bedarfssätze 2026 | Minijob-Freibetrag 603€
Rechtlich fundiert & aktuell für 2026
Berechnung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), insbesondere §§ 11–14a (Bedarf), §§ 21–25 (Einkommen) und §§ 26–30 (Vermögen). Berücksichtigt den Höchstsatz 992 €, den Minijob-Freibetrag 603 € ab 01.01.2026 und die aktuellen Elternfreibeträge. Zuletzt aktualisiert: März 2026.
Berücksichtigt: Grundbedarf, Wohnpauschale, KV/PV-Zuschlag, Elterneinkommen, eigenes Einkommen, Vermögensfreibeträge, Kinderbetreuungszuschlag. Nicht berücksichtigt: Individuelle Sonderfälle (z. B. elternunabhängiges BAföG, Auslands-BAföG, Vorausleistungen).
Freibetrag: 2.485 €
Freibetrag: 603 € (Minijob-Grenze 2026)
Freibetrag: 15.000 € (unter/ab 30 Jahre)
Dein BAföG-Anspruch
📊 Berechnung im Detail
ℹ️ So funktioniert BAföG
- ✓50% Zuschuss (geschenkt) + 50% zinsfreies Darlehen
- ✓Max. 10.010 € Rückzahlung – egal wie viel du bekommst
- ✓603 € Nebenjob anrechnungsfrei (Minijob-Grenze 2026)
- ✓Vermögensfreibetrag: 15.000 € (unter 30) / 45.000 € (ab 30)
- ✓Schüler-BAföG: Komplett geschenkt (kein Darlehen)
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Dies ist eine Schätzung. Die tatsächliche Berechnung erfolgt durch das BAföG-Amt.
- •Das Brutto-Einkommen der Eltern wird vom Amt in Netto umgerechnet (komplexe Formel).
- •Elternunabhängiges BAföG möglich bei: 5 Jahre Erwerbstätigkeit, Ausbildung + 3 Jahre Job, oder ab 30 Jahren.
- •Antrag stellen! BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt – erst ab Antragsmonat.
🔮 Ausblick: BAföG-Reform WS 2026/27
Laut Koalitionsvertrag 2025 sind zum Wintersemester 2026/27 folgende Änderungen geplant:
- • Wohnpauschale: Erhöhung von 380 € auf 440 € (+60 €)
- • Grundbedarf: Schrittweise Anhebung Richtung Bürgergeld-Niveau (563 €)
- • Freibeträge: Dynamisierung geplant
Stand: Februar 2026. Diese Änderungen sind noch nicht in Kraft und müssen noch beschlossen werden.
🏛️ Zuständige Behörde
Studierendenwerk / BAföG-Amt
Zuständig ist das BAföG-Amt am Standort deiner Hochschule.
Online beantragen
bafoeg-digital.de →Benötigte Unterlagen
Einkommensnachweise der Eltern, Immatrikulationsbescheinigung, Mietvertrag, Kontoauszüge
BAföG 2026: Alles Wichtige zur Studienförderung
Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt Studierende und Schüler, deren Eltern die Ausbildung nicht vollständig finanzieren können. Der BAföG-Höchstsatz 2026 beträgt bis zu 992 € monatlich für Studierende mit eigener Wohnung – inklusive Zuschlägen für Kranken- und Pflegeversicherung.
BAföG-Bedarfssätze 2026
- Grundbedarf: 475 € monatlich
- Wohnpauschale: 380 € (eigene Wohnung) oder 62 € (bei Eltern)
- KV/PV-Zuschlag: 137 € (bei eigener Kranken- und Pflegeversicherung)
- Minijob-Freibetrag: 603 € monatlich (erhöht ab 01.01.2026) – mehr dazu im Minijob-Rechner
- Kinderbetreuungszuschlag: 160 € pro Kind unter 14 Jahren
Wie wird BAföG berechnet?
Die BAföG-Berechnung berücksichtigt das Einkommen der Eltern, dein eigenes Einkommen und Vermögen. Vom Elterneinkommen werden großzügige Freibeträge abgezogen – für verheiratete Eltern etwa 2.485 € netto. Nur 45 % des übersteigenden Einkommens werden angerechnet. Dein eigenes Nettoeinkommen bleibt bis 603 € monatlich (Minijob-Grenze) komplett anrechnungsfrei.
Vermögensfreibeträge 2026
Eigenes Vermögen ist bis 15.000 € freibetraggeschützt (unter 30 Jahre) bzw. bis 45.000 € (ab 30 Jahre). Darüber liegendes Vermögen wird auf den Bewilligungszeitraum (12 Monate) umgerechnet und vom monatlichen Bedarf abgezogen.
Studenten-BAföG vs. Schüler-BAföG
Studenten-BAföG besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss (geschenkt) und zur Hälfte aus einem zinslosen Darlehen. Die Rückzahlung ist auf maximal 10.010 € gedeckelt – unabhängig von der tatsächlichen Gesamtsumme. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Raten von 130 €/Monat.
Schüler-BAföG für Fachschulen und bestimmte Schulformen ist komplett geschenkt und muss nicht zurückgezahlt werden.
BAföG und Nebenjob: Was ist erlaubt?
Ein Minijob bis 603 €/Monat (ab 2026) ist komplett anrechnungsfrei. Bei selbstständiger Tätigkeit liegt der Freibetrag bei etwa 475 €/Monat nach Abzug der Sozialpauschale. Verdienst darüber wird vom BAföG abgezogen. Wichtig: Auch in der vorlesungsfreien Zeit mehr zu arbeiten kann den Anspruch gefährden, wenn der Jahresdurchschnitt überschritten wird. Prüfe deinen genauen Stundenlohn, um den Freibetrag nicht zu überschreiten.
BAföG-Antrag stellen
Wichtig: BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt! Die Förderung beginnt erst ab dem Monat der Antragstellung. Nutze daher bafoeg-digital.de für deinen Online-Antrag oder wende dich an das Studierendenwerk deiner Hochschule. Für die Weiterförderung ab dem 5. Fachsemester ist ein Leistungsnachweis (§ 48 BAföG) erforderlich.
Geplante BAföG-Reform: WS 2026/27
Die Koalition plant zum Wintersemester 2026/27 eine Erhöhung der Wohnpauschale auf 440 € (aktuell 380 €). Zudem soll der Grundbedarfssatz in zwei Stufen (WS 2027/28 und WS 2028/29) an das Grundsicherungsniveau angepasst werden. Mit der Erhöhung könnte der Höchstsatz auf über 1.050 € steigen. Außerdem ist eine Studienstarthilfe von 1.000 € für Studierende aus einkommensschwachen Familien vorgesehen.
❓ Häufige Fragen zum BAföG
Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026?
Wer hat Anspruch auf BAföG?
Wie viel darf ich neben dem BAföG verdienen?
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Wie viel Vermögen darf ich als BAföG-Empfänger haben?
Wie wirkt sich das Einkommen meiner Eltern auf das BAföG aus?
Kann ich BAföG und Wohngeld gleichzeitig bekommen?
Was ändert sich beim BAföG ab WS 2026/27?
🏛️ Zuständige Behörde & Antragstellung
Studierendenwerk / Amt für Ausbildungsförderung
Das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk deiner Hochschule ist zuständig für BAföG-Anträge im Studium. Für Schüler-BAföG ist das jeweilige Amt für Ausbildungsförderung bei der Kreis- oder Stadtverwaltung zuständig.
BAföG-Hotline: 0800 223 63 41 (kostenlos, Mo–Fr 8–20 Uhr)
Online-Antrag: bafoeg-digital.de
Rechtsgrundlage: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), §§ 1–68