Wohngeld-Rechner
Mietzuschuss 2025/2026 berechnen
⚠️ Höchstbetrag für Mietstufe III: 561 €
Beispiele für Mietstufe III: Hannover, Bremen, Dortmund, Essen
→ Alle Mietstufen nachschlagen (PDF)Erwerbstätige erhalten einen Freibetrag von 10% (max. 100€/Monat)
❌ Kein Wohngeld-Anspruch
Mit einem anrechenbaren Einkommen von 1.598 €/Monat liegt Ihr Haushalt über der Einkommensgrenze von 1.980 € für Mietstufe III.
Prüfen Sie, ob weitere Freibeträge anwendbar sind, oder schauen Sie sich alternative Leistungen wie Bürgergeld oder Kinderzuschlag an.
📊 Berechnungsdetails
ℹ️ So funktioniert Wohngeld
- ✓Mietzuschuss: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für einkommensschwache Haushalte
- ✓Keine Rückzahlung: Im Gegensatz zu BAföG muss Wohngeld nicht zurückgezahlt werden
- ✓Wohngeld-Plus 2023: Deutliche Erhöhung der Leistungen und Miethöchstbeträge
- ✓Mieter & Eigentümer: Mieter erhalten Mietzuschuss, Eigentümer Lastenzuschuss
- ✓Bewilligungszeitraum: In der Regel 12 Monate, dann Neuantrag erforderlich
- ✓Kombinierbar: Mit Kindergeld, Kinderzuschlag, aber nicht mit Bürgergeld oder BAföG
👥 Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Mieter, die zur Miete wohnen und deren Einkommen innerhalb bestimmter Grenzen liegt:
- • Arbeitnehmer mit geringem Einkommen
- • Rentner mit niedriger Rente
- • Studenten, die kein BAföG erhalten (können)
- • Empfänger von Arbeitslosengeld I
- • Bezieher von Krankengeld, Übergangsgeld
⚠️ Kein Wohngeld erhalten:
- • Empfänger von Bürgergeld (Kosten der Unterkunft enthalten)
- • BAföG-Empfänger (Wohnkostenanteil enthalten)
- • Personen in Bedarfsgemeinschaften mit Bürgergeld
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Schätzung: Dieser Rechner liefert eine Orientierung – die tatsächliche Berechnung durch die Wohngeldstelle kann abweichen
- •Mietstufe prüfen: Die Mietstufe richtet sich nach dem Wohnort und kann jährlich angepasst werden
- •Einkommensnachweis: Für den Antrag benötigen Sie Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
- •Rechtzeitig beantragen: Wohngeld wird erst ab Antragsmonat gezahlt – rückwirkend gibt es nichts
- •Änderungen melden: Einkommensänderungen über 15% müssen gemeldet werden
🏛️ Zuständige Behörde
Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde/Stadt
Zuständig ist die Wohngeldstelle am Ort Ihrer Wohnung – meist beim Rathaus, Landratsamt oder Bezirksamt angesiedelt.
Bundesportal
BMWSB Wohngeld-Info →Online-Antrag
Wohngeld online beantragen →Benötigte Unterlagen
- • Mietvertrag und Mietbescheinigung
- • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid)
- • Personalausweis
- • Ggf. Schwerbehindertenausweis
Wohngeld 2025/2026: Der Mietzuschuss vom Staat
Das Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz (seit Januar 2023) wurden die Leistungen deutlich erhöht – mehr Menschen haben nun Anspruch auf höhere Beträge. Nutzen Sie unseren Wohngeld-Rechner, um Ihren voraussichtlichen Anspruch zu ermitteln.
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Es gibt zwei Formen:
- Mietzuschuss: Für Mieter einer Wohnung
- Lastenzuschuss: Für Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum
Im Gegensatz zu Bürgergeld oder BAföG muss Wohngeld nicht zurückgezahlt werden.
Wohngeld-Berechnung: Die wichtigsten Faktoren
Die Höhe des Wohngeldes hängt von drei Faktoren ab:
- Haushaltsgröße: Anzahl der Haushaltsmitglieder (1-8+ Personen)
- Einkommen: Gesamteinkommen abzüglich Freibeträge
- Miete/Belastung: Warmmiete bis zum Höchstbetrag der Mietstufe
Mietstufen I-VII: Was bedeuten sie?
Deutschland ist in sieben Mietstufen eingeteilt, die das lokale Mietniveau widerspiegeln:
- Mietstufe I: Günstige Regionen (z.B. Chemnitz, Magdeburg)
- Mietstufe III-IV: Durchschnitt (z.B. Köln, Hamburg)
- Mietstufe VII: Teuerste Regionen (z.B. München, Starnberg)
Je höher die Mietstufe, desto höher der anrechenbare Miet-Höchstbetrag – und damit potenziell auch das Wohngeld.
Wohngeld-Plus: Die Erhöhung 2023
Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wurden ab Januar 2023 wesentliche Verbesserungen eingeführt:
- Durchschnittlich +190€ mehr Wohngeld pro Monat
- 2 Millionen Haushalte zusätzlich anspruchsberechtigt
- Heizkostenkomponente: Neue Pauschale für Heizkosten
- Klimakomponente: Zuschlag für energetische Sanierung
- Höhere Miethöchstbeträge in allen Mietstufen
Freibeträge beim Wohngeld
Bestimmte Personengruppen erhalten Freibeträge, die das anrechenbare Einkommen senken:
- Erwerbstätige: 10% Freibetrag (max. 100€/Monat)
- Schwerbehinderte (GdB 50-80): 1.800€/Jahr
- Schwerbehinderte (GdB 80-100): 2.100€/Jahr
- Alleinerziehende: 1.320€/Jahr pro Kind
- Pflegebedürftige: 2.100€/Jahr (Pflegegrad 1-3)
Wohngeld beantragen: So geht's
Der Antrag auf Wohngeld muss bei der Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde oder Stadt gestellt werden. Benötigte Unterlagen:
- Ausgefüllter Wohngeldantrag
- Mietvertrag und Mietbescheinigung
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
- Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. Schwerbehindertenausweis, Rentenbescheid
Wichtig: Wohngeld wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – nicht rückwirkend! Stellen Sie den Antrag daher frühzeitig.
Wohngeld vs. Bürgergeld: Was ist besser?
Wohngeld und Bürgergeld schließen sich gegenseitig aus. Bei der Entscheidung sollten Sie prüfen:
- Wohngeld: Kein Vermögenstest, weniger Bürokratie, kein Stigma
- Bürgergeld: Höhere Leistungen bei sehr geringem Einkommen, KdU inklusive
Nutzen Sie unseren Bürgergeld-Rechner, um beide Optionen zu vergleichen.