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Gewerbesteuer-Rechner

Hebesatz, Freibetrag & Berechnung 2026/2026

0 €250.000 €500.000 €
%

Schnellauswahl:

Erweiterte Optionen (Hinzurechnungen/Kürzungen)
35%

💡 Der Grenzsteuersatz bestimmt, wie viel ESt durch die Anrechnung gespart wird

🏛️ Ihre Gewerbesteuer

10.570 €/ Jahr

Bei 400% Hebesatz und 75.500 € Gewerbeertrag

Steuermessbetrag
2.643 €
Effektiver Steuersatz
10,57 %
Nach ESt-Anrechnung (effektiv)0 €

10.570 € werden auf Ihre Einkommensteuer angerechnet

📊 Berechnungsdetails

1. Gewerbeertrag ermitteln
Gewinn aus Gewerbebetrieb100.000,00 €
= Gewerbeertrag vor Freibetrag100.000,00 €
− Freibetrag (Einzelunternehmer)24.500,00 €
= Gewerbeertrag (gerundet)75.500,00 €
2. Steuermessbetrag berechnen
Gewerbeertrag × 3,5% (Steuermesszahl)75.500,00 € × 3,5%
= Steuermessbetrag2.642,50 €
3. Gewerbesteuer berechnen
Steuermessbetrag × 400% (Hebesatz)2.642,50 € × 400%
= Gewerbesteuer10.570,00 €
4. ESt-Anrechnung (§ 35 EStG)
Max. anrechenbar (4 × Messbetrag)10.570,00 €
− Tatsächliche Anrechnung auf ESt10.570,00 €
= Effektive Gewerbesteuer-Belastung0,00 €

📍 Hebesatz-Vergleich

München490%
12.948 €
+2.378 €
Frankfurt460%
12.156 €
+1.586 €
Hamburg470%
12.420 €
+1.850 €
Berlin410%
10.834 €
+264 €
Köln475%
12.552 €
+1.982 €
Düsseldorf440%
11.627 €
+1.057 €
Stuttgart420%
11.099 €
+529 €
Monheim250%
6.606 €
-3.964 €
Zossen200%
5.285 €
-5.285 €
Durchschnitt435%
11.495 €
+925 €

💡 Einsparpotenzial: Zwischen dem niedrigsten (200%) und höchsten (900%) Hebesatz liegt eine Differenz von 18.498 € bei Ihrem Gewerbeertrag.

ℹ️ So funktioniert die Gewerbesteuer

  • Steuermesszahl 3,5%: Der Gewerbeertrag wird mit 3,5% multipliziert
  • Hebesatz: Die Gemeinde bestimmt den Hebesatz (mind. 200%)
  • Freibetrag 24.500 €: Nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften
  • ESt-Anrechnung: Max. das 4-fache des Steuermessbetrags wird auf die ESt angerechnet
  • Betriebsausgabe: Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe mehr (seit 2008)
  • Vorauszahlungen: Quartalsweise zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

👥 Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Gewerbesteuerpflichtig sind alle gewerblichen Unternehmen:

  • • Einzelunternehmer mit Gewerbebetrieb
  • • Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
  • • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

✅ Keine Gewerbesteuer zahlen:

  • • Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten, etc.)
  • • Land- und Forstwirte
  • • Vermögensverwaltende Tätigkeiten

⚠️ Wichtige Hinweise

  • Standortwahl: Der Hebesatz kann je nach Gemeinde stark variieren – Standortwahl kann tausende Euro sparen
  • Hinzurechnungen beachten: Auch Zinsen, Mieten und Pachten werden teilweise hinzugerechnet
  • GmbH vs. Einzelunternehmen: GmbHs haben keinen Freibetrag, dafür Körperschaftsteuer von 15%
  • Zerlegung: Bei mehreren Betriebsstätten wird die Gewerbesteuer auf die Gemeinden verteilt
  • Gewerbesteuererklärung: Muss jährlich bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden

🏛️ Zuständige Behörden

Finanzamt & Gemeinde

Das Finanzamt setzt den Steuermessbetrag fest, die Gemeinde erhebt die Gewerbesteuer.

📞

Finanzamt-Hotline

Ihr zuständiges Finanzamt

🌐

ELSTER Online

elster.de →
📋

Benötigte Unterlagen

  • • Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanz)
  • • Gewerbesteuererklärung (Formular GewSt 1 A)
  • • Ggf. Anlage für Hinzurechnungen/Kürzungen

Gewerbesteuer 2026/2026: Alles was Sie wissen müssen

Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Steuern für Unternehmen in Deutschland. Als Gemeindesteuer finanziert sie kommunale Aufgaben und wird von allen gewerblichen Unternehmen erhoben. Mit unserem Gewerbesteuer-Rechner ermitteln Sie schnell und präzise, wie viel Gewerbesteuer Ihr Unternehmen zahlen muss.

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in drei Schritten nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG):

  1. Gewerbeertrag ermitteln: Gewinn aus Gewerbebetrieb + Hinzurechnungen (z.B. Zinsen, Mieten) − Kürzungen (z.B. Grundbesitz) − Freibetrag
  2. Steuermessbetrag berechnen: Gewerbeertrag × 3,5% (Steuermesszahl)
  3. Gewerbesteuer berechnen: Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde

Der Hebesatz: Warum der Standort wichtig ist

Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und variiert stark:

  • Mindest-Hebesatz: 200% (gesetzlich vorgeschrieben)
  • Niedrigste Hebesätze: ca. 200-250% (z.B. Monheim, Zossen)
  • Durchschnitt: ca. 400-450%
  • Höchste Hebesätze: bis zu 900% (einige Großstädte)

Die Standortwahl kann damit bei gleichem Gewinn zu Unterschieden von mehreren tausend Euro führen!

Freibetrag: 24.500 € für Personenunternehmen

Einzelunternehmer und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) profitieren von einem Freibetrag von 24.500 € pro Jahr. Das bedeutet:

  • Bei einem Gewerbeertrag bis 24.500 € fällt keine Gewerbesteuer an
  • Darüber wird nur der überschießende Betrag besteuert
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) haben keinen Freibetrag!

ESt-Anrechnung: Gewerbesteuer reduzieren

Für natürliche Personen (Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften) gibt es eine wichtige Entlastung nach § 35 EStG:

  • Das 4-fache des Steuermessbetrags wird auf die Einkommensteuer angerechnet
  • Bei Hebesätzen bis 400% wird die Gewerbesteuer praktisch vollständig kompensiert
  • Bei höheren Hebesätzen verbleibt eine Restbelastung

Beispiel: Bei 400% Hebesatz und 10.000 € Steuermessbetrag zahlen Sie 40.000 € Gewerbesteuer, können aber 40.000 € (4 × 10.000 €) auf Ihre Einkommensteuer anrechnen.

Hinzurechnungen & Kürzungen

Der Gewerbeertrag weicht oft vom steuerlichen Gewinn ab:

Hinzurechnungen (§ 8 GewStG):

  • 25% der Zinsen und Finanzierungskosten (nach 200.000 € Freibetrag)
  • 50% der Mieten/Pachten für bewegliche Güter
  • 75% der Mieten/Pachten für unbewegliche Güter
  • 25% der Lizenzgebühren

Kürzungen (§ 9 GewStG):

  • 1,2% des Einheitswerts von Grundbesitz
  • Gewinne aus Beteiligungen an anderen Gewerbebetrieben

Gewerbesteuer: GmbH vs. Einzelunternehmen

Die Rechtsform beeinflusst die Gewerbesteuer erheblich:

Aspekt Einzelunternehmen GmbH
Freibetrag 24.500 € 0 €
ESt-Anrechnung Ja (4× Messbetrag) Nein
Zusätzliche Steuern Einkommensteuer Körperschaftsteuer (15%)

Wer ist gewerbesteuerpflichtig?

Gewerbesteuerpflichtig sind:

  • Alle im Inland betriebenen Gewerbebetriebe
  • Kapitalgesellschaften (kraft Rechtsform immer gewerblich)
  • Gewerblich tätige Personengesellschaften

Nicht gewerbesteuerpflichtig sind:

  • Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, etc.)
  • Land- und Forstwirte
  • Vermögensverwaltende Tätigkeiten

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

Die Gewerbesteuer wird quartalsweise im Voraus gezahlt:

  • 15. Februar (für Q1)
  • 15. Mai (für Q2)
  • 15. August (für Q3)
  • 15. November (für Q4)

Die Höhe richtet sich nach der Gewerbesteuer des Vorjahres. Nach Abgabe der Gewerbesteuererklärung erfolgt die Schlussabrechnung.

Gewerbesteuererklärung: Fristen & Pflichten

Die Gewerbesteuererklärung muss jährlich abgegeben werden:

  • Frist: 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater: 28./29. Februar des übernächsten Jahres)
  • Formulare: GewSt 1 A (Hauptvordruck), ggf. Anlagen
  • Elektronisch: Pflicht zur elektronischen Übermittlung über ELSTER

Gewerbesteuer sparen: Tipps

  • Standortwahl prüfen: Gemeinden mit niedrigem Hebesatz können tausende Euro sparen (z.B. Grünwald bei München: 240%)
  • Freibetrag nutzen: Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft den Freibetrag von 24.500 € optimal ausnutzen
  • Hinzurechnungen minimieren: Finanzierungskosten und Mieten im Auge behalten (Freibetrag: 200.000 €)
  • Rechtsform überdenken: Je nach Situation kann ein Wechsel der Rechtsform steuerlich sinnvoll sein