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Sozialleistungen — Rechner für staatliche Unterstützung 2026

Bürgergeld, Wohngeld, BAföG, Renten — alle Leistungen auf einen Blick

Sozialleistungen in Deutschland 2026

Das deutsche Sozialstaatssystem deckt viele Lebenslagen ab — von Arbeitslosigkeit über Wohnen bis zur Rente. Diese Hub-Seite bündelt alle Rechner für staatliche Leistungen: Bürgergeld, Wohngeld, BAföG, Arbeitslosengeld I, gesetzliche Rente, Grundrente und Pflegegeld.

Eckwerte 2026: Der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende beträgt 563 € pro Monat, zusätzlich übernimmt das Jobcenter die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Wohngeld wird nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) berechnet und hängt von Haushaltsgröße, Einkommen und Mietstufe der Wohnortgemeinde ab — die Höhe variiert regional stark. Arbeitslosengeld I beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (67 % mit Kind). BAföG-Höchstsatz für Studierende mit eigener Wohnung liegt bei 992 € im Monat (inkl. Wohnpauschale und KV-/PV-Zuschlag). Die Grundrente verlangt mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (voller Zuschlag ab 35 Jahren). Pflegegeld der Pflegeversicherung gestaffelt nach Pflegegrad: 332 € (PG 2) bis 947 € (PG 5) — Stand 2026.

Welche Behörden sind zuständig? Bürgergeld und ALG I laufen über die Bundesagentur für Arbeit bzw. die örtlichen Jobcenter. Wohngeld bearbeiten die kommunalen Wohngeldstellen (Stadt- oder Kreisverwaltung). Für BAföG sind die BAföG-Ämter der Studierendenwerke und kommunalen Schulämter zuständig. Renten verwaltet die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Pflegegeld zahlt die Pflegekasse deiner Krankenkasse.

Typische Fragen: Habe ich Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld?, Wie viel Wohngeld steht mir zu?, Wie hoch ist mein BAföG-Satz konkret?, Reicht meine Rente? oder Welcher Pflegegrad bringt mir wie viel Geld? — die Rechner unten geben Klarheit.

Alle Rechner für Sozialleistungen

Worauf du bei Sozialleistungen achten solltest

Wohngeld vor Bürgergeld prüfen: Wohngeld (plus ggf. Kinderzuschlag) ist häufig die bessere Wahl als Bürgergeld — es ist stigmafrei, ohne Vermögensprüfung und lässt das eigene Erwerbseinkommen unberührt. Wer knapp über der Bürgergeld-Grenze liegt, sollte beide Wege gegenrechnen.

Anträge nicht zu spät stellen: Wohngeld wird ab dem Antragsmonat gezahlt — rückwirkend gibt es nichts. Auch BAföG-Anträge sollte man am besten vor Semesterbeginn einreichen, sonst entstehen Lücken. Bei der DRV lohnt sich frühzeitig der Kontenklärungsantrag, damit Rentenzeiten lückenlos erfasst sind.

Pflegegrad realistisch einschätzen: Der Medizinische Dienst (MD) bewertet sechs Lebensbereiche nach Punkten. Wer einen höheren Pflegegrad anstrebt, sollte ein Pflegetagebuch führen — das verändert die Begutachtung oft deutlich.