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Erziehungsrente-Rechner

Rente für Geschiedene nach § 47 SGB VI berechnen

Punkte

💰 Ihr eigenes Einkommen

Wird nach § 97 SGB VI auf die Erziehungsrente angerechnet, soweit es den Freibetrag übersteigt.

€/Monat
€/Monat
1Kind

✅ Anspruchsvoraussetzungen (§ 47 SGB VI)

Alle Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.

👩‍👧 Ihre Erziehungsrente

1.276 €/ Monat

Zahlbetrag vor Kranken-/Pflegeversicherung und Steuern

Brutto-Erziehungsrente
1.276 €
Keine Anrechnung

📊 Berechnungsdetails

Rentenformel (§ 64 SGB VI)
Persönliche Entgeltpunkte30
× Zugangsfaktor1,0
× Rentenartfaktor Erziehungsrente (§ 67 Nr. 4 SGB VI)1,0
× Aktueller Rentenwert (ab 01.07.2026)42,52 €
= Brutto-Erziehungsrente1.275,60 €
Zahlbetrag Erziehungsrente1.275,60 €

ℹ️ So funktioniert die Einkommensanrechnung

  • Freibetrag: 26,4 × aktueller Rentenwert = 1.122,53 € (ab Juli 2026, § 97 Abs. 2 SGB VI)
  • + Kinderzuschlag: 238,11 € je waisenrentenberechtigtem Kind (5,6 × Rentenwert)
  • Netto-Ermittlung: Vom Brutto werden pauschal 40 % (Arbeit) bzw. 14 % (Rente) abgezogen – Pauschalsätze nach § 18a/§ 18b SGB IV, hier als Näherung
  • Anrechnung: 40 % des Betrags über dem Freibetrag kürzen die Erziehungsrente

⚠️ Wichtige Hinweise

  • Eigene Versicherung: Die Erziehungsrente wird aus Ihren eigenen Entgeltpunkten berechnet – nicht aus der Rente des verstorbenen Ex-Partners
  • Befristung: Der Anspruch endet spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze – und wenn kein Kind unter 18 mehr erzogen wird (Ausnahme: Kind mit Behinderung)
  • Wiederheirat: Bei erneuter Heirat entfällt der Anspruch (§ 47 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI)
  • Zurechnungszeit: Bei der echten Rentenberechnung können Zurechnungszeiten (§ 59 SGB VI) die Entgeltpunkte erhöhen – hier nicht abgebildet
  • Netto: Vom Zahlbetrag gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie ggf. Steuern ab – hier nicht berechnet

🏛️ Zuständige Behörde

Deutsche Rentenversicherung

Die Erziehungsrente wird bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt.

📞

Hotline

0800 1000 4800 (kostenlos)

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine Renten-, Steuer- oder Rechtsberatung. Die pauschale Netto-Ermittlung des anzurechnenden Einkommens und der Zugangsfaktor sind Näherungen; Zurechnungszeiten (§ 59 SGB VI), KV-/PV-Beiträge und Steuern sind nicht berücksichtigt. Verbindliche Auskünfte erteilt nur die Deutsche Rentenversicherung.

Zuletzt aktualisiert Juli 2026
Grundlage §§ 46, 47, 50, 64, 67, 97 SGB VI · RWBestV 2026

✓ Berücksichtigt

  • Rentenartfaktor 1,0 (§ 67 Nr. 4 SGB VI)
  • Aktueller Rentenwert 42,52 € (ab 01.07.2026)
  • Freibetrag 1.122,53 € + 238,11 € je Kind (§ 97 SGB VI)
  • Anrechnung von 40 % über dem Freibetrag
  • Alle Anspruchsvoraussetzungen des § 47 Abs. 1 als Checkliste

✗ Nicht berücksichtigt

  • KV-/PV-Beiträge und Steuern (Netto)
  • Exakte Netto-Ermittlung nach § 18a/§ 18b SGB IV (nur pauschale Näherung)
  • Abschläge nach § 77 SGB VI (Zugangsfaktor nur manuell)
  • Zurechnungszeiten (§ 59 SGB VI)
  • Erziehungsrente nach Rentensplitting (§ 47 Abs. 3 SGB VI)

Erziehungsrente 2026: Rente für Geschiedene mit Kind

Die Erziehungsrente ist die unbekannteste Rente wegen Todes: Sie sichert Geschiedene ab, deren Ex-Partner verstorben ist und die ein Kind erziehen. Anders als die Witwenrente wird sie aus der eigenen Rentenversicherung berechnet. Mit unserem Erziehungsrente-Rechner prüfen Sie den Anspruch nach § 47 SGB VI und berechnen die Höhe inklusive Einkommensanrechnung.

Stand: Juli 2026 – die Berechnung basiert auf dem aktuellen Rentenwert von 42,52 € (gültig ab 01.07.2026, § 1 RWBestV 2026); daraus ergeben sich der Freibetrag von 1.122,53 € und der Kinderzuschlag von 238,11 € je Kind.

Was ist die Erziehungsrente?

Die Erziehungsrente nach § 47 SGB VI ersetzt den Unterhalt, den der verstorbene geschiedene Ehegatte für das gemeinsame Kind bzw. den erziehenden Elternteil geleistet hätte. Sie ist eine Rente wegen Todes – wird aber komplett aus Ihrer eigenen Versicherung gezahlt, mit dem vollen Rentenartfaktor 1,0 (§ 67 Nr. 4 SGB VI), also wie eine Altersrente.

Voraussetzungen nach § 47 SGB VI

Alle vier Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Scheidung nach dem 30.06.1977 und Tod des geschiedenen Ehegatten
  • Kindererziehung: eigenes Kind oder Kind des Geschiedenen unter 18 Jahren (ohne Altersgrenze bei einem Kind mit Behinderung, § 46 Abs. 2 SGB VI)
  • Keine Wiederheirat
  • Allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 Abs. 1 SGB VI) bis zum Tod des Geschiedenen erfüllt – mit Ihren eigenen Versicherungszeiten

Der Anspruch besteht außerdem nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze – danach greift die eigene Altersrente.

Erziehungsrente kommt aus der eigenen Versicherung

Der wichtigste Unterschied zur Witwenrente: Bei der Erziehungsrente zählen Ihre eigenen Entgeltpunkte, nicht die des Verstorbenen. Wie viele Entgeltpunkte Sie haben, steht in Ihrer jährlichen Renteninformation – oder Sie schätzen sie mit dem Rentenpunkte-Rechner ab.

Die Rentenformel (§ 64 SGB VI)

Wie jede gesetzliche Rente wird die Erziehungsrente nach der Rentenformel berechnet:

Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × 1,0 × 42,52 €

Der Rentenartfaktor der Erziehungsrente beträgt 1,0 (§ 67 Nr. 4 SGB VI) – im Gegensatz zur großen Witwenrente (0,55) oder kleinen Witwenrente (0,25). Der aktuelle Rentenwert liegt seit dem 01.07.2026 bei 42,52 € pro Entgeltpunkt.

Rechenbeispiel: Erziehungsrente Schritt für Schritt

Beispiel: Eine Geschiedene mit 30 eigenen Entgeltpunkten erzieht ein waisenrentenberechtigtes Kind und verdient 2.500 € brutto im Monat. Das anrechenbare Netto wird pauschal ermittelt (40 % Abzug vom Brutto, § 18b SGB IV – Näherung):

Schritt Betrag
30 EP × 1,0 × 1,0 × 42,52 € = Brutto-Erziehungsrente (§ 64 SGB VI)1.275,60 €
Arbeitseinkommen brutto (Beispiel)2.500,00 €
Pauschalabzug 40 % → anrechenbares Netto1.500,00 €
Freibetrag 1.122,53 € + 238,11 € (1 Kind)1.360,64 €
Übersteigender Betrag (1.500,00 − 1.360,64)139,36 €
Davon 40 % Anrechnung (Kürzung, § 97 SGB VI)−55,74 €
Erziehungsrente nach Einkommensanrechnung1.219,86 €

Liegt das anrechenbare Netto unter dem Freibetrag, wird die Erziehungsrente ungekürzt gezahlt.

Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI

§ 97 Abs. 1 SGB VI nennt die Erziehungsrente ausdrücklich neben Witwen- und Witwerrente: Eigenes Einkommen wird angerechnet, soweit es den Freibetrag übersteigt.

  • Freibetrag: 26,4 × aktueller Rentenwert = 1.122,53 € (ab Juli 2026)
  • + Kinderzuschlag: 5,6 × Rentenwert = 238,11 € je waisenrentenberechtigtem Kind
  • Anrechnung: 40 % des Betrags über dem Freibetrag kürzen die Rente

Das tatsächliche Nettogehalt (berechenbar mit dem Brutto-Netto-Rechner) ist dabei nicht maßgeblich – die Rentenversicherung kürzt das Brutto pauschal nach § 18a/§ 18b SGB IV.

Freibetrag und Kinderzuschlag 2026

Der Freibetrag ist dynamisch an den Rentenwert gekoppelt und steigt mit jeder Rentenanpassung. Seit dem 01.07.2026 gilt: 26,4 × 42,52 € = 1.122,53 €. Mit einem waisenrentenberechtigten Kind sind es 1.360,64 €, mit zwei Kindern 1.598,75 €. Ein Verdienst bis etwa 1.870 € brutto (ohne Kind) bleibt damit anrechnungsfrei.

Wie lange wird die Erziehungsrente gezahlt?

Die Erziehungsrente ist mehrfach befristet:

  • Längstens bis zur Regelaltersgrenze (§ 47 Abs. 1 SGB VI)
  • Solange ein Kind unter 18 erzogen wird – bei einem Kind, das wegen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, ohne Altersgrenze (§ 46 Abs. 2 SGB VI)
  • Bis zu einer Wiederheirat

Wiederheirat: Wann der Anspruch endet

Wer wieder heiratet, verliert den Anspruch auf Erziehungsrente – § 47 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI fordert ausdrücklich, dass Berechtigte „nicht wieder geheiratet haben". Anders als bei der Witwenrente ist für die Erziehungsrente keine Abfindung bei Wiederheirat im Gesetz vorgesehen.

Erziehungsrente nach Rentensplitting

Auch verwitwete Ehegatten und überlebende Lebenspartner können eine Erziehungsrente erhalten, wenn sie ein Rentensplitting durchgeführt haben (§ 47 Abs. 3 SGB VI) – denn mit dem Splitting entfällt der Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Diese Variante bildet der Rechner nicht gesondert ab; die Rentenformel ist aber dieselbe.

Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung

Die Erziehungsrente wird nur auf Antrag gezahlt – zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung (Hotline 0800 1000 4800, kostenlos). Hilfreiche Unterlagen: Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ex-Partners, Geburtsurkunde des Kindes und der eigene Versicherungsverlauf. Die eigene Altersrente können Sie parallel mit dem Renten-Rechner abschätzen.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Mit der Witwenrente verwechselt

Die Erziehungsrente wird aus den EIGENEN Entgeltpunkten berechnet (Rentenartfaktor 1,0), nicht aus der Rente des Verstorbenen. Wer hier die Rente des Ex-Partners einsetzt, rechnet komplett falsch.

Einkommensanrechnung übersehen

Eigenes Einkommen über dem Freibetrag von 1.122,53 € netto wird zu 40 % angerechnet (§ 97 SGB VI). Ein Vollzeitgehalt kann die Erziehungsrente deutlich kürzen oder ganz aufzehren.

Befristung ignoriert

Die Rente endet, wenn das jüngste Kind 18 wird (Ausnahme: Kind mit Behinderung), bei Wiederheirat – und spätestens mit der Regelaltersgrenze. Sie ist eine Übergangsleistung, keine Dauerrente.

Wartezeit vergessen

Sie selbst müssen die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 Abs. 1 SGB VI) bis zum Tod des Geschiedenen erfüllt haben – mit eigenen Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten zählen mit.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was ist die Erziehungsrente?

Die Erziehungsrente (§ 47 SGB VI) ist eine Rente wegen Todes für Geschiedene: Stirbt der geschiedene Ehegatte und erziehen Sie ein Kind unter 18 Jahren, erhalten Sie eine Rente aus Ihrer EIGENEN Rentenversicherung. Der Rentenartfaktor beträgt 1,0 (§ 67 Nr. 4 SGB VI) – die Erziehungsrente entspricht damit der Höhe Ihrer eigenen bisher erworbenen Rentenanwartschaft, gekürzt um eine mögliche Einkommensanrechnung.

Wer hat Anspruch auf Erziehungsrente?

Nach § 47 Abs. 1 SGB VI müssen alle Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein: 1. Die Ehe wurde nach dem 30.06.1977 geschieden und der geschiedene Ehegatte ist gestorben. 2. Sie erziehen ein eigenes Kind oder ein Kind des Geschiedenen unter 18 Jahren (ohne Altersgrenze bei einem Kind mit Behinderung). 3. Sie haben nicht wieder geheiratet. 4. Sie haben bis zum Tod des Geschiedenen die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt. Der Anspruch besteht nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.

Wie hoch ist die Erziehungsrente 2026?

Die Erziehungsrente wird nach der Rentenformel (§ 64 SGB VI) aus Ihren eigenen Entgeltpunkten berechnet: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor 1,0 × aktueller Rentenwert 42,52 € (ab 01.07.2026). Beispiel: 30 Entgeltpunkte × 1,0 × 1,0 × 42,52 € = 1.275,60 € brutto im Monat – davon geht ggf. noch die Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI ab.

Wie lange wird die Erziehungsrente gezahlt?

Die Erziehungsrente wird längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt (§ 47 Abs. 1 SGB VI). Außerdem endet sie, wenn kein Kind unter 18 Jahren mehr erzogen wird (Ausnahme: ein Kind, das wegen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten – hier gilt keine Altersgrenze) oder wenn Sie wieder heiraten.

Wird eigenes Einkommen auf die Erziehungsrente angerechnet?

Ja. § 97 SGB VI nennt die Erziehungsrente ausdrücklich neben Witwen- und Witwerrente. Eigenes Einkommen über dem Freibetrag von 1.122,53 € netto (26,4 × Rentenwert 42,52 €, ab Juli 2026) wird zu 40 % auf die Rente angerechnet. Je waisenrentenberechtigtem Kind erhöht sich der Freibetrag um 238,11 € (5,6 × Rentenwert).

Was ist der Unterschied zwischen Erziehungsrente und Witwenrente?

Die Witwenrente wird aus der Versicherung des VERSTORBENEN Ehepartners abgeleitet (55 % bzw. 25 % von dessen Rente) und setzt eine bestehende Ehe zum Todeszeitpunkt voraus. Die Erziehungsrente gibt es dagegen nach dem Tod des GESCHIEDENEN Ex-Partners und sie wird zu 100 % (Rentenartfaktor 1,0) aus Ihrer eigenen Versicherung berechnet – Ihre eigenen Entgeltpunkte bestimmen die Höhe.

Gibt es einen offiziellen Erziehungsrente-Rechner der Deutschen Rentenversicherung?

Zuständig für die Erziehungsrente ist die Deutsche Rentenversicherung – sie berät kostenlos unter 0800 1000 4800 und erteilt verbindliche Auskünfte. Unser Erziehungsrente-Rechner ist ein unabhängiges, kostenloses Angebot und kein offizieller Rechner der Deutschen Rentenversicherung. Den Antrag stellen Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.

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