Witwenrente-Rechner
Hinterbliebenenrente 2026 berechnen
💰 Ihr eigenes Einkommen
🕊️ Ihre Witwenrente
Große Witwenrente (55%) –Altersgrenze erreicht (≥ 46 Jahre 6 Monate)
📊 Berechnungsdetails
✅ Anspruchsprüfung: Große vs. Kleine Witwenrente
Altersgrenze erreicht
Mindestens 46 Jahre 6 Monate (2026)
Kindererziehung
Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren
Erwerbsminderung
Voll oder teilweise erwerbsgemindert (§ 43 SGB VI)
✓ Anspruch auf große Witwenrente (55%)
Grund: Altersgrenze erreicht (≥ 46 Jahre 6 Monate)
ℹ️ So funktioniert die Einkommensanrechnung
- ✓Freibetrag: 26,4 × aktueller Rentenwert = 1.076,86 € (ab Juli 2025)
- ✓+ Kinderzuschlag: 228,42 € je waisenrentenberechtigtem Kind
- ✓Netto-Ermittlung: Vom Brutto werden pauschal 40% (Arbeit) bzw. 14% (Rente) abgezogen
- ✓Anrechnung: 40% des Betrags über dem Freibetrag werden abgezogen
- ✓Sterbevierteljahr: Erste 3 Monate = volle Versichertenrente ohne Anrechnung
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Antragspflicht: Witwenrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden
- •Wiederheirat: Bei erneuter Heirat erlischt der Anspruch (einmalige Abfindung möglich)
- •Mindest-Ehedauer: Bei Ehe kürzer als 1 Jahr wird eine „Versorgungsehe" vermutet
- •Kleine Witwenrente: Nur 24 Monate Bezugsdauer, dann endet der Anspruch
- •Wartezeit: Der Verstorbene muss mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben
📅 Altersgrenzen für große Witwenrente
Die Altersgrenze wird schrittweise von 45 auf 47 Jahre angehoben:
| Todesjahr | Altersgrenze |
|---|---|
| 2024 | 46 Jahre 2 Monate |
| 2025 | 46 Jahre 4 Monate |
| 2026 | 46 Jahre 6 Monate |
| 2027 | 46 Jahre 8 Monate |
| 2028 | 46 Jahre 10 Monate |
| ab 2029 | 47 Jahre |
🏛️ Zuständige Behörde
Deutsche Rentenversicherung
Die Hinterbliebenenrente wird bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt.
Hotline
0800 1000 4800 (kostenlos)
Online-Antrag
deutsche-rentenversicherung.de →Benötigte Unterlagen
- • Sterbeurkunde mit Heiratsvermerk
- • Heiratsurkunde
- • Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen
- • Personalausweis
- • Ggf. Geburtsurkunden der Kinder
Witwenrente 2026: Was Hinterbliebene wissen müssen
Die Witwenrente (oder Witwerrente) ist eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie soll den Unterhalt ersetzen, den der verstorbene Ehepartner geleistet hätte. Mit unserem Witwenrente-Rechner können Sie Ihren Anspruch und die Höhe Ihrer Hinterbliebenenrente online berechnen.
Große oder kleine Witwenrente?
Es gibt zwei Arten der Witwenrente mit unterschiedlicher Höhe und Bezugsdauer:
- Große Witwenrente: 55% (neues Recht) bzw. 60% (altes Recht) der Versichertenrente
- Kleine Witwenrente: 25% der Versichertenrente, befristet auf 24 Monate
Voraussetzungen für die große Witwenrente
Für die große Witwenrente nach § 46 Abs. 2 SGB VI muss mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein:
- Altersgrenze: Vollendung des 46. Lebensjahres + 6 Monate (2026)
- Kindererziehung: Erziehung eines eigenen oder des Kindes des Verstorbenen unter 18
- Erwerbsminderung: Voll oder teilweise erwerbsgemindert (§ 43 SGB VI)
Sind keine dieser Voraussetzungen erfüllt, besteht nur Anspruch auf die kleine Witwenrente für maximal 24 Monate.
Altes vs. neues Recht: 60% oder 55%?
Die große Witwenrente beträgt nur noch 55% statt früher 60%. Das alte Recht (60%) gilt jedoch noch, wenn:
- Der Ehepartner vor dem 01.01.2002 verstorben ist, ODER
- Die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde UND mindestens ein Ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren ist
Einkommensanrechnung auf die Witwenrente
Eigenes Einkommen wird nach § 97 SGB VI auf die Witwenrente angerechnet:
- Freibetrag: 26,4 × aktueller Rentenwert = 1.076,86 € (ab Juli 2025)
- + Kinderzuschlag: 5,6 × Rentenwert = 228,42 € je Kind
- Netto-Ermittlung: Pauschal 40% (Arbeit) bzw. 14% (Rente ab 2011) vom Brutto
- Anrechnung: 40% des Betrags über dem Freibetrag werden abgezogen
Im Sterbevierteljahr (erste 3 Monate nach dem Tod) erfolgt keine Einkommensanrechnung – Sie erhalten die volle Versichertenrente.
Wer hat Anspruch auf Witwenrente?
Grundvoraussetzungen für den Anspruch auf Hinterbliebenenrente:
- Rechtsgültige Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Todes
- Der Verstorbene hat die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt
- Der Hinterbliebene hat nicht wieder geheiratet
- Es liegt keine „Versorgungsehe" vor (Ehe kürzer als 1 Jahr)
Sterbevierteljahr: Volle Rente für 3 Monate
In den ersten drei Monaten nach dem Tod erhält der Hinterbliebene die volle Versichertenrente des Verstorbenen – ohne Kürzung und ohne Einkommensanrechnung. Das soll die Übergangszeit erleichtern.
Witwenrente bei Wiederheirat
Bei Wiederheirat oder einer neuen eingetragenen Lebenspartnerschaft erlischt der Anspruch auf Witwenrente. Es wird dann eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsbeträgen der aktuellen Witwenrente gezahlt.
Wie wird die Witwenrente beantragt?
Die Witwenrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden:
- Online: Über das eService-Portal der DRV
- Vor Ort: In einer Beratungsstelle der Rentenversicherung
- Formular: Antrag R0500 für Hinterbliebenenrente
Wichtig: Bringen Sie die Sterbeurkunde mit Heiratsvermerk mit – ohne diesen Vermerk kann die Rente nicht bewilligt werden.
Witwenrente versteuern?
Die Witwenrente unterliegt wie andere Renten der Einkommensteuer. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr, in dem die Rente beginnt. Ab 2040 sind Renten vollständig steuerpflichtig.