Alle Rechner
💶

Rentensteuer-Rechner 2026

Was bleibt netto von Ihrer Rente?

€/Monat
500 €Ø 1.543 €3.500 €
2026
Besteuerungsanteil: 84%(Freibetrag: 16%)

📋 Weitere Renteneinkünfte

💰 Ihre Steuerbelastung

91 €pro Jahr

= 7,58 € pro Monat

Durchschnittssteuersatz
0,7 %
Grenzsteuersatz
24,0 %

📈 Von Brutto zu Netto

Brutto-Rente (gesetzlich)1.500,00 €
− Krankenversicherung (ca. 8.75%)131,25 €
− Pflegeversicherung (2,4%)36,00 €
− Einkommensteuer + Soli 7,58 €
= Netto-Rente1.325,17 €

📊 Steuerberechnung im Detail

Einkünfte
Gesetzliche Rente (Brutto/Jahr)18.000,00 €
Davon steuerpflichtig (84%)15.120,00 €
Steuerfrei (Rentenfreibetrag 16%)2.880,00 €
= Summe Einkünfte15.120,00 €
Abzüge
− Werbungskosten-Pauschbetrag102,00 €
− Sonderausgaben-Pauschbetrag36,00 €
− Vorsorgeaufwendungen (KV/PV)2.007,00 €
= Zu versteuerndes Einkommen12.975,00 €
Steuerberechnung
Grundfreibetrag steuerfrei: 12.348,00 €
Einkommensteuer91,00 €
= Steuern gesamt (Jahr)91,00 €

📅 Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn

Der Rentenfreibetrag wird im Jahr des Rentenbeginns festgelegt und bleibt als €-Betrag lebenslang gleich.

RentenbeginnSteuerpflichtigSteuerfrei
202080%20%
202181%19%
202282%18%
202382.5%17.5%
202483%17%
202583.5%16.5%
202684%16%
202784.5%15.5%
202885%15%
202985.5%14.5%
203086%14%
203588.5%11.5%
204091%9%
205096%4%
2058+100%0%

📋 Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

⚠️ Ja, wahrscheinlich Pflicht zur Steuererklärung:

  • • Zu versteuerndes Einkommen über Grundfreibetrag

⚠️ Wichtige Hinweise

  • Rentenfreibetrag: Wird im ersten vollen Rentenjahr festgelegt und gilt lebenslang als fester €-Betrag
  • Rentenerhöhungen: Werden zu 100% steuerpflichtig (kein zusätzlicher Freibetrag)
  • Doppelbesteuerung: Der BFH prüft aktuell, ob eine unzulässige Doppelbesteuerung vorliegt
  • Altersentlastungsbetrag: Für Rentner ab 64 Jahren gibt es zusätzliche Entlastungen (hier nicht berücksichtigt)
  • Zumutbare Belastung: Bei außergewöhnlichen Belastungen wird ein Eigenanteil abgezogen (vereinfacht dargestellt)

ℹ️ So funktioniert die Rentenbesteuerung

1

Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn

Je später der Rentenbeginn, desto höher der steuerpflichtige Anteil (2026: 84%)

2

Rentenfreibetrag bleibt konstant

Der steuerfreie Teil wird im ersten Jahr berechnet und gilt lebenslang in €

3

Grundfreibetrag beachten

2026: 12.348 € (Single) / 24.696 € (Verheiratet) bleiben steuerfrei

4

Vollständige Besteuerung ab 2058

Wer 2058 oder später in Rente geht, muss 100% der Rente versteuern

🏛️ Zuständige Behörden

Finanzamt

Die Steuererklärung wird beim örtlichen Finanzamt eingereicht.

🌐

ELSTER Online

elster.de →
🧮

BMF Steuerrechner

bmf-steuerrechner.de →
📋

Anlage R der Steuererklärung

Renten werden in der Anlage R erklärt. Für Alterseinkünfte gibt es in einigen Bundesländern auch die vereinfachte Erklärung für Rentner.

📋 Rechtsgrundlagen dieses Rechners

Berechnung nach §22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG (Besteuerungsanteil), §10 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Vorsorgeaufwendungen), §32a EStG (Einkommensteuertarif) und §226 SGB V / §55 SGB XI (KV-/PV-Beiträge Rentner). Werte aktualisiert für 2026: Grundfreibetrag 12.348 €, Besteuerungsanteil Neurentner 84 %, KV-Zusatzbeitrag Ø 2,9 %, PV 3,6 %. Was der Rechner berücksichtigt: Einkommensteuer, KV, PV, Soli, KiSt, Freibeträge. Nicht berücksichtigt: individuelle außergewöhnliche Belastungen, Einkünfte aus Vermietung/Kapital, individuelle Krankenkassenwahl. Zuletzt aktualisiert: März 2026.

Rentenbesteuerung 2026: So viel bleibt netto von Ihrer Rente

Mit unserem Rentensteuer-Rechner berechnen Sie kostenlos, wie viel von Ihrer Brutto-Rente nach Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt. Seit dem Alterseinkünftegesetz 2005 werden Renten schrittweise stärker besteuert — der Besteuerungsanteil steigt mit jedem Rentenjahrgang. Durch das Wachstumschancengesetz wächst er seit 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr statt zuvor um einen vollen Punkt. Die volle Besteuerung (100 %) wird damit erst 2058 statt 2040 erreicht. Ergänzend können Sie mit unserem Renten-Rechner Ihre gesetzliche Brutto-Rente berechnen und so die Differenz zur Netto-Rente sehen.

Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn

Der Besteuerungsanteil Ihrer Rente hängt vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab. Je später Sie in Rente gehen, desto höher der steuerpflichtige Anteil — und desto wichtiger wird eine vorherige Rentenlücken-Berechnung:

  • Rentenbeginn 2005: 50 % steuerpflichtig (Rentenfreibetrag: 50 %)
  • Rentenbeginn 2020: 80 % steuerpflichtig
  • Rentenbeginn 2024: 83 % steuerpflichtig
  • Rentenbeginn 2025: 83,5 % steuerpflichtig
  • Rentenbeginn 2026: 84 % steuerpflichtig (Freibetrag: 16 %)
  • Rentenbeginn 2030: 86 % steuerpflichtig
  • Rentenbeginn 2040: 90 % steuerpflichtig
  • Rentenbeginn 2058: 100 % steuerpflichtig

Der Rentenfreibetrag (der steuerfreie Teil) wird im ersten vollen Rentenjahr als fester Euro-Betrag festgeschrieben und gilt dann lebenslang — auch bei Rentenerhöhungen. Das bedeutet: Jede Rentenanpassung ist zu 100 % steuerpflichtig und kann Sie in die Steuerpflicht drücken, selbst wenn Sie bisher steuerfrei waren. Ihre Einkommensteuer sollten Sie daher regelmäßig prüfen.

Alle Abzüge von der Brutto-Rente im Überblick

Von Ihrer Brutto-Rente werden verschiedene Beiträge und Steuern einbehalten. Die Höhe hängt unter anderem davon ab, ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert sind:

  • Krankenversicherung (KVdR): 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (Ø 1,45 %) = ca. 8,75 % vom Brutto — die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung: 3,6 % (Kinderlose ab 23 J.: 4,2 %) — Rentner tragen den PV-Beitrag allein
  • Einkommensteuer: Je nach Besteuerungsanteil und Gesamteinkünften (nach Abzug des Grundfreibetrags von 12.348 € in 2026)
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % der ESt — Freigrenze 2026: 19.950 € (Ledige) / 39.900 € (Verheiratete)
  • Kirchensteuer: 8 % (Bayern/BaWü) oder 9 % der ESt (wenn Kirchenmitglied)

Wichtig: Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner zahlen den vollen KV-Beitragssatz (14,6 % + Zusatzbeitrag) auf alle Einkünfte — auch auf Mieteinnahmen und Kapitalerträge. Die Rentenversicherung zahlt dann einen Zuschuss statt der Hälfte.

Wann müssen Rentner Steuern zahlen?

Steuern fallen erst an, wenn Ihre steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag von 12.348 € (2026, Ledige) bzw. 24.696 € (Verheiratete) übersteigen. Dabei werden Werbungskosten-Pauschale (102 €), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und absetzbare Vorsorgeaufwendungen (KV/PV-Beiträge) vorher abgezogen.

Bei einer Rente mit Rentenbeginn 2026 (84 % Besteuerungsanteil) liegt die ungefähre Steuerschwelle bei etwa 1.250 € Monatsrente für Alleinstehende ohne weitere Einkünfte. Liegen Sie darüber, lohnt sich eine genaue Berechnung mit unserem Steuererstattung-Rechner.

📊 3 Beispielrechnungen: Netto-Rente 2026

Beispiel 1: Durchschnittsrentner, alleinstehend (Rentenbeginn 2026)

  • Brutto-Rente: 1.800 €/Monat = 21.600 €/Jahr
  • Besteuerungsanteil (84 %): 18.144 € steuerpflichtig
  • Rentenfreibetrag: 3.456 € (lebenslang fest)
  • Abzgl. Werbungskosten-Pauschale: −102 €
  • Abzgl. Vorsorgeaufwendungen (KV/PV): ca. −2.673 €
  • Abzgl. Sonderausgaben-Pauschbetrag: −36 €
  • Zu versteuerndes Einkommen: ca. 15.333 €
  • Einkommensteuer: ca. 502 €/Jahr (42 €/Monat)
  • Krankenversicherung: 158 €/Monat (8,75 %)
  • Pflegeversicherung: 65 €/Monat (3,6 %)
  • ➜ Netto-Rente: ca. 1.535 €/Monat (85,3 % vom Brutto)

Beispiel 2: Ehepaar, beide Rente (Rentenbeginn 2020/2026)

  • Rente Partner 1 (Beginn 2020): 1.600 €/Monat, BA 80 %
  • Rente Partner 2 (Beginn 2026): 1.200 €/Monat, BA 84 %
  • Steuerpflichtig Partner 1: 15.360 € + Partner 2: 12.096 € = 27.456 €
  • Abzgl. 2 × Werbungskosten + Sonderausgaben + Vorsorge: ca. −5.740 €
  • Gemeinsames zvE: ca. 21.716 €
  • Zusammenveranlagung: Grundfreibetrag 24.696 €
  • ➜ Keine Einkommensteuer fällig! Nur KV + PV = ca. 2.570 €/Monat netto

Beispiel 3: Gutverdiener mit Betriebsrente (Rentenbeginn 2026)

  • Gesetzliche Rente: 2.500 €/Monat = 30.000 €/Jahr (BA 84 %)
  • Betriebsrente: 600 €/Monat = 7.200 €/Jahr (100 % steuerpflichtig)
  • Steuerpflichtig gesetzl. Rente: 25.200 € + Betriebsrente: 7.200 € = 32.400 €
  • Abzgl. Freibeträge und Vorsorge: ca. −4.280 €
  • Zu versteuerndes Einkommen: ca. 28.120 €
  • Einkommensteuer: ca. 3.542 €/Jahr (295 €/Monat)
  • KV auf Betriebsrente: voller Satz (14,6 % + 2,9 % ZB) abzgl. Freibetrag 197,75 €
  • ➜ Netto gesamt: ca. 2.483 €/Monat (80 % vom Brutto)

🆕 Aktivrente 2026: Steuerfrei dazuverdienen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neue Aktivrente: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 €/Monat (24.000 €/Jahr) steuerfrei hinzuverdienen. Dieser Freibetrag unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt — er erhöht also nicht Ihren Steuersatz auf die Rente.

  • Gilt nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Nicht für Selbstständige, Beamte oder reine Minijobber
  • Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag automatisch
  • KV- und PV-Beiträge auf den Hinzuverdienst fallen weiterhin an

Praxisbeispiel: Ein Rentner (Rente 1.500 €/Monat) arbeitet 15 Stunden/Woche für 1.800 €/Monat. Der Hinzuverdienst bleibt komplett steuerfrei. Sein Stundenlohn ist damit steuerlich besonders attraktiv. Nur auf die Rente selbst fällt ggf. Einkommensteuer an.

⚠️ 5 typische Fehler bei der Rentensteuer

1

„Ich bin Rentner, ich muss keine Steuererklärung machen"

Falsch! Sobald Ihre Einkünfte den Grundfreibetrag (12.348 € in 2026) übersteigen, besteht Abgabepflicht. Durch Rentenerhöhungen rutschen jährlich Hunderttausende Rentner neu in die Steuerpflicht.

2

Absetzbare Kosten nicht geltend machen

Viele Rentner verschenken Geld, weil sie Krankheitskosten (Zuzahlungen, Brillen, Zahnersatz), Handwerkerkosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen nicht angeben. Bis zu 1.200 € bzw. 4.000 € Steuerersparnis sind möglich!

3

Betriebsrente mit gesetzlicher Rente verwechseln

Gesetzliche Rente hat einen Rentenfreibetrag. Betriebsrenten werden zu 100 % besteuert (§22 Nr. 5 EStG) — und auf den Betrag über 197,75 €/Monat fallen zusätzlich volle KV-Beiträge an.

4

Steuerbescheid nicht prüfen

Schätzungsweise jeder dritte Steuerbescheid enthält Fehler — oft nicht zugunsten des Steuerpflichtigen. Innerhalb eines Monats können Sie Einspruch einlegen. Prüfen Sie besonders den Besteuerungsanteil und die angerechneten Vorsorgeaufwendungen.

5

Barzahlung bei Handwerkern und Haushaltshilfen

Nur Zahlungen per Überweisung sind steuerlich absetzbar. Barzahlung = kein Steuerabzug. Lassen Sie sich immer eine Rechnung ausstellen und überweisen Sie den Betrag. Das gilt auch für die Haushaltshilfe.

🔍 Sonderfälle bei der Rentenbesteuerung

💼 Betriebsrente: Volle Besteuerung + KV-Beiträge

Betriebsrenten werden zu 100 % als „sonstige Einkünfte" versteuert — es gibt keinen Rentenfreibetrag wie bei der gesetzlichen Rente. Zusätzlich fallen volle KV-Beiträge (14,6 % + Zusatzbeitrag) an, allerdings erst auf den Betrag über dem Freibetrag von 197,75 €/Monat (2026). Für den PV-Beitrag gibt es keinen Freibetrag. Bei einer Betriebsrente von 800 €/Monat werden also 602,25 € mit dem vollen KV-Satz verbeitragt.

🖤 Witwenrente: Eigener Besteuerungsanteil + Einkommensanrechnung

Die Witwenrente hat einen eigenen Besteuerungsanteil — maßgeblich ist das Todesjahr des Partners, nicht Ihr eigener Rentenbeginn. Bei der großen Witwenrente (55 % der Rente des Verstorbenen) wird eigenes Einkommen über einem Freibetrag (ca. 1.077 €/Monat ab Juli 2025) zu 40 % angerechnet. Im Sterbevierteljahr (3 Monate nach Tod) erhalten Sie die volle Rente ohne Anrechnung.

🏥 Erwerbsminderungsrente: Besondere Regeln

Die EM-Rente wird steuerlich wie eine Altersrente behandelt — der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Beginn der EM-Rente. Bei Umwandlung in eine Altersrente bleibt der ursprüngliche Freibetrag erhalten. Hinzuverdienstgrenzen gelten weiterhin: Bei voller EM-Rente max. 18.558,75 €/Jahr (2026), bei teilweiser EM-Rente max. 37.117,50 €/Jahr. Überschreiten führt zur anteiligen Kürzung.

⚖️ Doppelbesteuerung: Wann liegt sie vor?

Eine Doppelbesteuerung liegt nach BFH-Rechtsprechung vor, wenn die aus versteuertem Einkommen geleisteten Rentenbeiträge die voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse übersteigen. Betroffen sind vor allem Rentner mit Rentenbeginn vor 2015 und langer Beitragszeit. Durch die vorgezogene volle Absetzbarkeit der Vorsorgeaufwendungen ab 2023 wurde das Risiko für künftige Rentner deutlich reduziert. Im Zweifelsfall: Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und auf BFH-Verfahren verweisen.

🏛️ Riester-/Rürup-Rente: Unterschiedliche Besteuerung

Riester-Rente: Wird in der Auszahlungsphase zu 100 % als sonstige Einkünfte besteuert (§22 Nr. 5 EStG), da Beiträge und Zulagen steuerfrei waren. Rürup-/Basisrente: Wird wie die gesetzliche Rente mit dem Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn besteuert. In beiden Fällen fallen KV- und PV-Beiträge an. Die Kapitalertragsteuer greift hier nicht — es gilt der persönliche Einkommensteuersatz.

💡 Steuertipps: So senken Rentner ihre Steuerlast

Auch als Rentner können Sie Ihre Steuerlast durch verschiedene Abzüge senken. Viele dieser Posten werden in der Steuererklärung vergessen:

  • KV-/PV-Beiträge: Automatisch als Vorsorgeaufwendungen absetzbar
  • Krankheitskosten: Zuzahlungen, Brillen, Zahnersatz, Hörgeräte (als außergewöhnliche Belastung, abzgl. zumutbarer Eigenanteil)
  • Pflegekosten: Eigene Pflege oder Pflege Angehöriger (auch Pflegegeld-Empfänger)
  • Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr Steuerermäßigung
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Putzhilfe, Gärtner, Pflegedienst — 20 %, max. 4.000 €/Jahr
  • Spenden: An gemeinnützige Organisationen (bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte)
  • Behindertenpauschbetrag: Bei GdB ab 20 — von 384 € (GdB 20) bis 7.400 € (GdB 100 + hilflos/blind)

Tipp Zusammenveranlagung: Verheiratete Rentner sollten immer prüfen, ob die Zusammenveranlagung (Splittingtarif) günstiger ist als die Einzelveranlagung — besonders wenn ein Partner deutlich weniger Rente bezieht.

Abgabefrist 2025: Die Steuererklärung für 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt sein. Bei Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: 28. Februar 2027. Eine freiwillige Abgabe ist rückwirkend bis zu 4 Jahre möglich.

🎯 Was bedeutet das konkret für Sie?

Sie gehen 2026 in Rente?

Ihr Besteuerungsanteil beträgt 84 %. Der Rentenfreibetrag (16 % der Jahresrente) wird im ersten vollen Rentenjahr fixiert und gilt lebenslang. Prüfen Sie mit unserem Renten-Rechner, wie hoch Ihre Brutto-Rente ausfällt.

Sie sind bereits Rentner und Ihre Rente wurde erhöht?

Rentenanpassungen sind zu 100 % steuerpflichtig. Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 (voraussichtlich +4,24 %) kann Sie über die Steuerschwelle bringen. Rechnen Sie nach!

Sie beziehen mehrere Renten?

Gesetzliche Rente + Betriebsrente + Riester = unterschiedliche Besteuerung! Die gesetzliche Rente hat einen Freibetrag, Betriebsrente und Riester werden zu 100 % besteuert. Alle Renten zusammen bestimmen Ihren Grenzsteuersatz.

Sie möchten als Rentner weiterarbeiten?

Nutzen Sie die Aktivrente: Bis 2.000 €/Monat steuerfrei bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Alternativ ist ein steuerfreier Minijob (556 €/Monat) möglich.

Unser Tipp: Berechnen Sie Ihre Rentenlücke und prüfen Sie, ob eine zusätzliche Riester-Rente oder ETF-Sparplan die Differenz zwischen Brutto- und Netto-Rente ausgleichen kann.

❓ Häufige Fragen zur Rentensteuer

Wie viel Steuern muss ich 2026 auf meine Rente zahlen?

Die Steuerhöhe hängt vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Brutto-Rente steuerpflichtig. Steuern fallen aber erst an, wenn Ihre Einkünfte nach Abzug der Freibeträge über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (Ledige) liegen. Bei einer Monatsrente unter ca. 1.250 € zahlen Alleinstehende in der Regel keine Einkommensteuer.

Was ist der Unterschied zwischen Besteuerungsanteil und Steuersatz?

Der Besteuerungsanteil (z. B. 84 % bei Rentenbeginn 2026) bestimmt, welcher Teil der Rente als steuerpflichtiges Einkommen gilt. Der Steuersatz (14–45 %) bestimmt, wie viel Steuer auf dieses Einkommen anfällt. Bei 1.800 €/Monat Rente und 84 % Besteuerungsanteil sind 18.144 € steuerpflichtig — darauf fallen nach Abzügen z. B. nur 502 €/Jahr Steuer an (effektiver Steuersatz: ca. 2,3 %).

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Ja, eine Steuererklärung ist Pflicht, wenn: Ihre steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag (12.348 €) übersteigen, Sie Nebeneinkünfte über 410 €/Jahr haben, eine Betriebsrente oder Riester-Rente beziehen, oder das Finanzamt Sie auffordert. Auch freiwillige Abgabe kann sich lohnen — z. B. wenn Sie hohe Krankheitskosten oder Handwerkerkosten hatten.

Wie hoch sind Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner 2026?

Pflichtversicherte Rentner zahlen 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (Ø 1,45 % in 2026) = ca. 8,75 % KV-Beitrag. Die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung tragen Rentner allein: 3,6 % (Kinderlose ab 23: 4,2 %). Insgesamt gehen also ca. 12,35 % der Brutto-Rente für KV + PV ab — unabhängig davon, ob Steuern anfallen.

Wird die Betriebsrente anders besteuert als die gesetzliche Rente?

Ja, erheblich. Betriebsrenten aus Direktzusage, Pensionskasse oder Pensionsfonds werden zu 100 % besteuert (nachgelagerte Besteuerung). Es gibt keinen Rentenfreibetrag. Zusätzlich fallen volle KV-Beiträge (14,6 % + Zusatzbeitrag) auf den Betrag über dem Freibetrag von 197,75 €/Monat (2026) an. Ältere Direktversicherungsverträge (vor 2005) können günstig mit dem Ertragsanteil besteuert werden.

Was ist die Aktivrente und wie wirkt sie sich steuerlich aus?

Seit dem 1. Januar 2026 können Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten, bis zu 2.000 €/Monat steuerfrei hinzuverdienen. Dieser Freibetrag unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt — er erhöht weder das zvE noch den Steuersatz auf die Rente. KV- und PV-Beiträge fallen auf den Hinzuverdienst dennoch an.

Ab wann werden Renten zu 100 % besteuert?

Durch das Wachstumschancengesetz wurde der Anstieg des Besteuerungsanteils ab 2023 auf 0,5 Prozentpunkte pro Jahr verlangsamt (statt zuvor 1 Prozentpunkt). Die volle Besteuerung (100 %) wird damit erst bei Rentenbeginn 2058 erreicht — nicht mehr 2040 wie ursprünglich geplant. Wer heute in Rente geht (2026), hat einen Besteuerungsanteil von 84 % und einen lebenslangen Freibetrag von 16 %.

Wie genau ist dieser Rentensteuer-Rechner?

Der Rechner liefert eine zuverlässige Schätzung auf Basis der aktuellen Steuerformel (§32a EStG), des offiziellen Besteuerungsanteils und der gültigen Sozialversicherungssätze 2026. Er berücksichtigt Grundfreibetrag, Werbungskosten-Pauschale, Sonderausgaben-Pauschbetrag und Vorsorgeaufwendungen. Nicht erfasst werden individuelle außergewöhnliche Belastungen, weitere Einkünfte (Miete, Kapital) und kassenspezifische Zusatzbeiträge. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

🏛️ Zuständige Behörden & Hilfe

Finanzamt

Für Fragen zur Rentenbesteuerung ist Ihr Finanzamt zuständig. Die Steuererklärung erfolgt über ELSTER (elster.de) oder in Papierform. Viele Finanzämter bieten spezielle Beratung für Senioren an. Alternativ: Lohnsteuerhilfeverein (ab ca. 150 €/Jahr).

Deutsche Rentenversicherung

Kostenlose Hotline: 0800 1000 4800
Bei Fragen zu KV-/PV-Beiträgen auf Ihre Rente, zur Rentenbezugsmitteilung (für die Steuererklärung) oder zur Aktivrente hilft die Deutsche Rentenversicherung weiter. Die Rentenbezugsmitteilung wird auch automatisch an das Finanzamt übermittelt.