Pflegegeld-Rechner 2026
Pflegegeld nach Pflegegrad 2026
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
💶 Ihre monatlichen Pflegeleistungen
Pflegegrad 2 • Pflegegeld
📅 Jahresübersicht Pflegegrad 2
📊 Pflegegeld-Tabelle 2025/2026
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistungen | Tagespflege |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — | — | — |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 721 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 1.357 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 1.685 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 2.085 € |
Stand: Januar 2025 (keine Erhöhung 2026). Nächste geplante Anpassung: 01.01.2028.
📋 Pflicht-Beratung nach § 37.3 SGB XI
Als Pflegegeld-Empfänger müssen Sie 2× pro Jahr einen kostenlosen Beratungsbesuch durchführen lassen:
- •Pflegegrad 2 oder 3: Einmal pro Halbjahr (2× im Jahr)
- •Pflegegrad 4 oder 5: Einmal pro Quartal (4× im Jahr)
⚠️ Bei Versäumnis kann das Pflegegeld zunächst um die Hälfte und bei wiederholtem Versäumnis ganz gekürzt werden.
ℹ️ So funktioniert das Pflegegeld
- ✓Für häusliche Pflege: Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zuhause von Angehörigen gepflegt werden
- ✓Freie Verwendung: Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und kann frei verwendet oder an Pflegepersonen weitergegeben werden
- ✓Kombinationsleistung: Pflegegeld kann mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden – das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt
- ✓Tagespflege separat: Das Budget für Tages-/Nachtpflege ist eigenständig und wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet
- ✓Steuerfrei: Das Pflegegeld ist steuerfrei und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet
- ✓Rentenversicherung: Pflegepersonen werden in der Rentenversicherung versichert (bei mind. 10 Std./Woche Pflege)
📦 Weitere Pflegeleistungen
Entlastungsbetrag
131 €/Monat
Für Betreuung & Haushaltshilfe (alle Pflegegrade)
Pflegehilfsmittel
42 €/Monat
Für Verbrauchsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel
Verhinderungspflege
1.685 €/Jahr
Wenn Pflegeperson verhindert ist (ab PG 2)
Kurzzeitpflege
1.854 €/Jahr
Vorübergehende stationäre Pflege (ab PG 2)
Wohnraumanpassung
4.180 €
Einmalig pro Maßnahme (z.B. barrierefreies Bad)
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Antrag stellen: Pflegegeld muss bei der Pflegekasse beantragt werden – ein formloser Antrag genügt zunächst
- •MD-Begutachtung: Der Medizinische Dienst (MD) prüft den Pflegegrad bei einem Hausbesuch
- •Rückwirkend: Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, nicht ab Feststellung des Pflegegrads
- •Höherstufung: Bei Verschlechterung kann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden
- •Krankenhaus/Reha: Bei Krankenhausaufenthalt wird Pflegegeld bis zu 28 Tage weitergezahlt
- •Widerspruch: Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen
🏛️ Zuständige Behörde
Ihre Pflegekasse
Die Pflegekasse ist immer an Ihre Krankenkasse angebunden. Den Antrag stellen Sie dort – ein Anruf, E-Mail oder Brief genügt zunächst.
Pflegetelefon
030 / 340 60 66 - 02
Bundesministerium für Familie
Informationsportal
BMG Pflegeinfos →Für den Antrag benötigen Sie:
- • Versichertenkarte der pflegebedürftigen Person
- • Formloser Antrag auf Pflegeleistungen
- • Ggf. Vollmacht, wenn Sie für jemand anderen beantragen
Pflegegeld 2026: Alles was Sie wissen müssen
Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, die zuhause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden. Mit unserem Pflegegeld-Rechner berechnen Sie schnell und einfach Ihren Anspruch nach Pflegegrad 1-5.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2025/2026?
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Nach der Erhöhung zum 01.01.2025 gelten folgende Beträge (keine Erhöhung 2026):
- Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf Pflegegeld
- Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat
- Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat
- Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat
Die nächste reguläre Anpassung ist für den 01.01.2028 geplant und soll sich an der Kerninflationsrate orientieren.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld:
- Sie sind in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert
- Sie haben mindestens Pflegegrad 2 (ab 27 Punkten im Gutachten)
- Die häusliche Pflege ist sichergestellt (durch Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche)
- Es wird kein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen (sonst Kombinationsleistung)
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, aber auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.
Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren (Kombinationsleistung)
Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) kombinieren. Das nennt sich Kombinationsleistung:
- Das Pflegegeld wird anteilig um den genutzten Sachleistungsanteil gekürzt
- Beispiel: 50% Sachleistungen = 50% des vollen Pflegegeldes
- Die Tagespflege wird nicht angerechnet (separates Budget)
Die Kombinationsleistung lohnt sich, wenn Sie zwar einen Pflegedienst nutzen, aber nicht den vollen Sachleistungsbetrag ausschöpfen.
Pflegegeld beantragen: So geht's
Den Antrag auf Pflegegeld stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse (angebunden an Ihre Krankenkasse):
- Formloser Antrag genügt (Anruf, E-Mail oder Brief)
- Die Pflegekasse schickt Ihnen alle weiteren Formulare zu
- Der Medizinische Dienst (MD) führt eine Begutachtung durch
- Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, nicht ab Feststellung
Pflicht-Beratung bei Pflegegeldbezug
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI in Anspruch nehmen:
- Pflegegrad 2 oder 3: 2× pro Jahr (halbjährlich)
- Pflegegrad 4 oder 5: 4× pro Jahr (vierteljährlich)
Die Beratung ist kostenlos und wird von zugelassenen Pflegediensten oder Pflegeberatern durchgeführt. Bei Versäumnis droht Kürzung des Pflegegeldes.
Weitere Pflegeleistungen neben dem Pflegegeld
Zusätzlich zum Pflegegeld stehen Pflegebedürftigen weitere Leistungen zu:
- Entlastungsbetrag: 131 Euro/Monat für Betreuung und Haushaltshilfe
- Pflegehilfsmittel: 42 Euro/Monat für Verbrauchsmittel
- Verhinderungspflege: Bis zu 1.685 Euro/Jahr (wenn Pflegeperson verhindert)
- Kurzzeitpflege: Bis zu 1.854 Euro/Jahr (vorübergehend stationär)
- Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Pflegegeld: Steuerfrei und sozialversicherungsfrei
Das Pflegegeld ist steuerfrei und wird nicht auf andere Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld angerechnet. Pflegende Angehörige profitieren außerdem von Rentenversicherungsbeiträgen, die von der Pflegekasse gezahlt werden.
Pflegegrad ermitteln: MD-Begutachtung
Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) bei einem Hausbesuch ermittelt. Dabei werden sechs Bereiche geprüft:
- Mobilität (10%)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%)
- Selbstversorgung (40%)
- Umgang mit Krankheit/Therapie (20%)
- Alltagsleben und soziale Kontakte (15%)
Je nach Punktzahl (0-100) wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 vergeben. Unser Pflegegrad-Rechner hilft bei der Einschätzung (sobald verfügbar).