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Renten-Rechner 2026

Wie hoch wird Ihre gesetzliche Rente?

📅 Zuletzt aktualisiert: 20.03.2026 📖 Rechtsgrundlage: SGB VI (§§ 63–68, 77, 255e), RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz

✅ Berücksichtigt: Rentenformel (Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × Rentenwert), Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr, Abschläge bei Frühverrentung, aktueller Rentenwert 40,79 € (ab 01.07.2026: 42,52 €), Durchschnittsentgelt 51.944 €

⚠️ Nicht berücksichtigt: Betriebsrente, Riester-Rente, private Vorsorge, individuelle Kindererziehungs-/Pflegezeiten, Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung, steuerliche Belastung der Rente (→ Rentensteuer-Rechner)

Aktuelles Alter: 46 Jahre

92% des Durchschnittsentgelts (51.944 €/Jahr)

35Jahre

Deine Rente mit 67 Jahre

1.319,25 €/ Monat

Entgeltpunkte

32.34

Rentenwert

40.79

📅 Noch 21 Jahre bis zur Regelaltersgrenze

📐 Rentenformel

Monatliche Bruttorente =

32.34Entgeltpunkte
×
1,0Zugangsfaktor
×
40.79Rentenwert
×
1,0Rentenartfaktor

⏰ Frührente-Optionen

⚠️

Rente mit 63

Langjährig Versicherte (35 Jahre)

48 Monate vor Regelaltersgrenze-14.4% Abschlag
Reduzierte Rente:1.129,28 €

Abschlag gilt lebenslang0.3% pro Monat früher (max. 14.4%)

📊 So sammelst du Entgeltpunkte

1.0

Durchschnittsverdienst = 1 Punkt

51.944 € brutto/Jahr (2026)

~2.0

Maximum pro Jahr

Durch Beitragsbemessungsgrenze (8.450 €/Monat)

0.92

Dein Durchschnitt

Punkte pro Jahr bei 4.000 € Brutto/Monat

➕ Anrechnungszeiten (zählen auch!)

  • 👶Kindererziehungszeiten: 3 Jahre pro Kind (ca. 3 Entgeltpunkte)
  • 🎓Schulausbildung: Ab 17 Jahren (max. 8 Jahre, keine Punkte)
  • 📚Studium: Anrechnungszeit ohne Punkte (zählt für Wartezeit)
  • 💼Arbeitslosigkeit: Mit ALG I (80% des Bemessungsentgelts)
  • 🏥Krankheit: Krankengeld zählt als Beitragszeit
  • 🪖Wehrdienst/Zivildienst: Vollständig anerkannt

🏛️ Zuständige Behörde

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Zuständig für alle Fragen zur gesetzlichen Rente

📞

Servicetelefon

0800 1000 480

Kostenlos, Mo-Do 7:30-19:30, Fr 7:30-15:30

💡 Tipp: Fordere deine persönliche Renteninformation an oder nutze den kostenlosen Rentenbescheid ab 55 Jahren!

📋 Wichtige Hinweise

📈

Rentenwert steigt jährlich

Der Rentenwert wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst (ca. 2-4% Steigerung).

💰

Bruttorente ≠ Nettorente

Abzüge: Krankenversicherung (~7,3%), Pflegeversicherung (~3,4%), ggf. Steuern.

🧮

Vereinfachte Berechnung

Dies ist eine Prognose. Die tatsächliche Rente hängt von vielen Faktoren ab (z.B. zukünftige Lohnentwicklung, Beitragsjahre).

📊

Rentenniveau 48%

Die "Haltelinie" garantiert, dass die Standardrente mindestens 48% des Durchschnittseinkommens beträgt.

Gesetzliche Rente berechnen: So funktioniert die Rentenformel

Mit unserem Renten-Rechner berechnen Sie kostenlos Ihre voraussichtliche gesetzliche Rente. Die Berechnung basiert auf der offiziellen Rentenformel der Deutschen Rentenversicherung. Der aktuelle Rentenwert beträgt 40,79 € — ab dem 1. Juli 2026 steigt er auf 42,52 € (+4,24 %). Wer zusätzlich wissen möchte, wie viel Netto von der Bruttorente übrig bleibt, nutzt unseren Rentensteuer-Rechner.

Die Rentenformel erklärt

Ihre Monatsrente berechnet sich nach der Formel:

Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × Rentenwert

Jeder Faktor hat eine konkrete Bedeutung: Die Entgeltpunkte spiegeln Ihre Beitragsleistung wider, der Zugangsfaktor berücksichtigt Abschläge oder Zuschläge bei vorzeitigem bzw. späterem Rentenbeginn, der Rentenartfaktor unterscheidet zwischen Altersrente (1,0) und z. B. Erwerbsminderungsrente (0,5 bei teilweiser EM), und der Rentenwert wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.

Was sind Entgeltpunkte?

Entgeltpunkte (auch Rentenpunkte) sind das Herzstück der Rentenberechnung. Sie spiegeln wider, wie viel Sie im Vergleich zum Durchschnittsverdiener eingezahlt haben:

  • 1 Entgeltpunkt = Durchschnittsverdienst eines Jahres (2026: vorläufig 51.944 €)
  • Verdienen Sie mehr, erhalten Sie mehr als 1 Punkt pro Jahr
  • Verdienen Sie weniger, erhalten Sie entsprechend weniger
  • Maximum durch Beitragsbemessungsgrenze: ca. 1,95 Punkte/Jahr (BBG 2026: 8.450 €/Monat = 101.400 €/Jahr)

Tipp: Wie sich die Entgeltpunkte auf Ihr monatliches Netto auswirken, sehen Sie im Brutto-Netto-Rechner. Den tatsächlichen Stundenlohn Ihres Gehalts können Sie ebenfalls ermitteln.

3 Beispielrechnungen

Beispiel 1: Durchschnittsverdiener (45 Beitragsjahre)

  • Bruttolohn: 4.329 €/Monat = 51.944 €/Jahr (= Durchschnittsentgelt)
  • Entgeltpunkte pro Jahr: 51.944 € ÷ 51.944 € = 1,00 EP
  • Bei 45 Beitragsjahren: 45 × 1,00 = 45,00 EP
  • Monatsrente (bis 06/2026): 45,00 × 40,79 € = 1.835,55 € brutto
  • Monatsrente (ab 07/2026): 45,00 × 42,52 € = 1.913,40 € brutto
  • → Die Rentensteuer und Krankenversicherung werden noch abgezogen

Beispiel 2: Gutverdiener (40 Beitragsjahre)

  • Bruttolohn: 6.500 €/Monat = 78.000 €/Jahr
  • Entgeltpunkte pro Jahr: 78.000 € ÷ 51.944 € = 1,50 EP
  • Bei 40 Beitragsjahren: 40 × 1,50 = 60,00 EP
  • Monatsrente (bis 06/2026): 60,00 × 40,79 € = 2.447,40 € brutto
  • → Netto deutlich weniger: Einkommensteuer + KV/PV beachten!

Beispiel 3: Teilzeitkraft mit Kindererziehung (30 + 6 Jahre)

  • Bruttolohn: 2.500 €/Monat = 30.000 €/Jahr (Teilzeit)
  • Entgeltpunkte pro Jahr: 30.000 € ÷ 51.944 € = 0,58 EP
  • 30 Beitragsjahre Teilzeit: 30 × 0,58 = 17,40 EP
  • Kindererziehungszeit (2 Kinder ab 1992): 2 × 3 Jahre × ~1 EP = +6,00 EP
  • Gesamt: 23,40 EP → Monatsrente: 23,40 × 40,79 € = 954,49 € brutto
  • → Prüfen Sie den Anspruch auf Grundrente (Aufstockung bei mind. 33 Jahren)

Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr

Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre an. Wer vor Erreichen in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen — oder nutzt den Frührente-Rechner, um das genaue Eintrittsalter zu berechnen:

  • 1958: 66 Jahre
  • 1959: 66 Jahre + 2 Monate
  • 1960: 66 Jahre + 4 Monate
  • 1961: 66 Jahre + 6 Monate
  • 1962: 66 Jahre + 8 Monate
  • 1963: 66 Jahre + 10 Monate
  • ab 1964: 67 Jahre

Rente mit 63 – Früher in Rente

Mit 45 Beitragsjahren (besonders langjährig Versicherte) können Sie abschlagsfrei früher in Rente gehen. Das Alter steigt schrittweise:

  • Jahrgang 1960: Abschlagsfrei ab 64 Jahren + 4 Monate
  • Jahrgang 1964+: Abschlagsfrei ab 65 Jahren

Alternativ können Sie mit der Altersteilzeit den Übergang in den Ruhestand gleitend gestalten.

Abschläge bei Frühverrentung

Ohne 45 Beitragsjahre können Sie frühestens mit 63 in Rente, jedoch mit Abschlägen von 0,3 % pro Monat (maximal 14,4 % = 48 Monate). Diese Abzüge gelten lebenslang! Bei einer Rente von 1.500 € brutto bedeutet das z. B. 216 € weniger pro Monat — für den Rest des Lebens.

Gut zu wissen: Sie können Abschläge durch freiwillige Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung ausgleichen (ab 50 Jahren möglich). Das kostet 2026 ca. 9.700 € pro Entgeltpunkt. Ob sich das lohnt, hängt von Ihrer Lebenserwartung und Ihrem persönlichen Steuersatz ab — denn die Beiträge sind als Sonderausgaben voll absetzbar.

Kindererziehungszeiten und Rente

Eltern erhalten für die Erziehung von Kindern Entgeltpunkte gutgeschrieben, als hätten sie ein Durchschnittsgehalt verdient:

  • Kinder ab 1992: 3 Jahre = ca. 3 Entgeltpunkte = +122,37 €/Monat Rente
  • Kinder vor 1992: 2,5 Jahre = ca. 2,5 Entgeltpunkte (Mütterrente II) = +101,98 €/Monat

Die Kindererziehungszeiten müssen per Formular V0800 beantragt werden! Details zu Mütterrente und Berücksichtigungszeiten finden Sie im Mütterrente-Rechner. Für die Planung der Elternzeit empfehlen wir den Elterngeld-Rechner.

Aktuelle Werte 2026

  • Rentenwert (bis 30.06.2026): 40,79 € pro Entgeltpunkt
  • Rentenwert (ab 01.07.2026): 42,52 € pro Entgeltpunkt (+4,24 %)
  • Durchschnittsentgelt (vorläufig): 51.944 €/Jahr
  • Beitragssatz: 18,6 % (je Hälfte AG/AN = 9,3 %)
  • Beitragsbemessungsgrenze: 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr)
  • Rentenniveau: 48 % (gesetzliche Haltelinie)
  • Rentenanpassung 01.07.2026: +4,24 %

Wie sich Beitragssatz und BBG auf Ihr Nettogehalt auswirken, zeigt der Brutto-Netto-Rechner. Die gesamte Lohnsteuer und Sozialabgaben-Berechnung können Sie dort nachvollziehen.

Rentenlücke: So groß ist die Differenz

Die Differenz zwischen Ihrem letzten Nettoeinkommen und der zu erwartenden Rente wird als Rentenlücke bezeichnet. Faustregel: Sie brauchen im Ruhestand ca. 80 % Ihres letzten Nettoeinkommens. Im Rentenlücke-Rechner sehen Sie genau, wie viel Ihnen fehlt — und ob eine Riester-Rente, ein ETF-Sparplan oder freiwillige Beiträge die Lücke schließen können.

5 typische Fehler bei der Rentenplanung

  1. Bruttorente = Nettorente? Nein! Von der Bruttorente gehen Kranken- und Pflegeversicherung (~12 %) sowie Steuern ab. 2026 sind 86 % der Rente steuerpflichtig — bei Rentenbeginn 2040 sogar 100 %.
  2. Inflation ignorieren. 1.500 € Rente in 30 Jahren haben bei 2 % Inflation nur noch eine Kaufkraft von ca. 830 € heute. Nutzen Sie den Inflations-Rechner zur Visualisierung.
  3. Renteninformation für bare Münze nehmen. Die Hochrechnung unterstellt konstantes Gehalt und keine Unterbrechungen — das ist selten realistisch.
  4. Versicherungskonto nicht prüfen. Fehlende Ausbildungszeiten, Kindererziehung oder Pflege können nachträglich eingetragen werden und erhöhen die Rente.
  5. Nur auf die gesetzliche Rente verlassen. Das Rentenniveau von 48 % bedeutet: Ein Durchschnittsverdiener erhält nach 45 Jahren nur knapp die Hälfte seines letzten Bruttos. Berechnen Sie Ihre Rentenlücke!

Sonderfälle in der Rentenberechnung

🔹 Rente und Hinzuverdienst

Seit 2023 gibt es bei der Altersrente ab Regelaltersgrenze keine Hinzuverdienstgrenze mehr — Sie dürfen unbegrenzt dazuverdienen. Bei vorgezogener Altersrente gilt seit 2023 ebenfalls keine starre Grenze mehr: Einkünfte werden individuell angerechnet. Die Versteuerung des Hinzuverdienstes berechnen Sie mit dem Einkommensteuer-Rechner.

🔹 Erwerbsminderungsrente

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, hat Anspruch auf volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente. Seit 2024 wird die Zurechnungszeit bis zum vollendeten 67. Lebensjahr berechnet, was die Rente erhöht.

🔹 Grundrente bei niedrigem Einkommen

Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, aber unterdurchschnittlich verdient hat (max. 80 % des Durchschnittsentgelts), kann den Grundrentenzuschlag erhalten. Das sind bis zu 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr Aufstockung. Details im Grundrente-Rechner.

🔹 Minijob und Rente

Auch Minijobber sammeln Entgeltpunkte — allerdings sehr wenige: Bei 538 € monatlich nur ca. 0,12 EP/Jahr. Die Beitragszeit zählt aber für die Wartezeit (z. B. für die Altersrente nach 35 Jahren). Der Eigenanteil beträgt 3,6 % (19,36 €/Monat).

🔹 Witwenrente und Hinterbliebene

Im Todesfall des Partners besteht Anspruch auf Witwenrente: Große Witwenrente = 55 % der Rente des Verstorbenen (bei Eheschließung nach 2001), kleine Witwenrente = 25 %. Eigenes Einkommen wird teilweise angerechnet.

Rentenerhöhung 2026: +4,24 % ab Juli

Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten bundesweit um 4,24 %. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich von 40,79 € auf 42,52 €. Für die rund 21 Millionen Rentner bedeutet das pro 1.000 € Rente eine Erhöhung um 42,40 €. Die Anpassung ist eine Folge der positiven Lohnentwicklung 2025. Seit 2024 gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Ost und West.

Renteninformation verstehen

Ab 27 Jahren (mit 5 Beitragsjahren) erhalten Sie jährlich eine Renteninformation per Post. Ab 55 Jahren wird sie alle drei Jahre durch die ausführlichere Rentenauskunft ersetzt. Wichtig: Die Hochrechnung in der Renteninformation unterstellt ein konstantes Gehalt bis zur Rente — die Realität sieht oft anders aus.

Tipp: Fordern Sie eine Kontenklärung an, um fehlende Zeiten (Ausbildung, Studium, Kindererziehung, Pflege, Wehr-/Zivildienst) nachtragen zu lassen. Das erhöht Ihre spätere Rente und kostet nichts!

Was bedeutet das für dich?

  • 📊 Unter 40? Sie haben noch Zeit — aber fangen Sie jetzt an! Jedes Jahr Beitragszeit zählt. Prüfen Sie, ob ein ETF-Sparplan als Ergänzung sinnvoll ist.
  • 📊 40–55? Lassen Sie eine Kontenklärung machen und berechnen Sie Ihre Rentenlücke. Prüfen Sie Riester oder freiwillige Beiträge als Steueroptimierung.
  • 📊 Über 55? Nutzen Sie den Frührente-Rechner, um den optimalen Zeitpunkt zu finden. Prüfen Sie Ausgleichszahlungen zur Vermeidung von Abschlägen.
  • 📊 Teilzeit oder Minijob? Ihre Rente wird niedriger als gedacht! Nutzen Sie den Midijob-Rechner, um die Auswirkungen auf die Sozialversicherung zu sehen.

❓ Häufig gestellte Fragen zur Rente

Wie genau ist der Renten-Rechner?
Der Rechner nutzt die offizielle Rentenformel der Deutschen Rentenversicherung mit den aktuellen Werten 2026 (Rentenwert 40,79 €, Durchschnittsentgelt 51.944 €). Er liefert eine gute Schätzung Ihrer gesetzlichen Altersrente. Nicht berücksichtigt werden individuelle Sonderzeiten (Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosigkeit), die Ihre Rente erhöhen oder senken können. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung.
Wann kann ich in Rente gehen?
Die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren (ab Jahrgang 1964). Frühere Jahrgänge gehen stufenweise früher. Mit 45 Beitragsjahren ist ein abschlagsfreier Renteneintritt ab 65 möglich (Jahrgang 1964+). Ohne 45 Jahre können Sie frühestens mit 63 in Rente — allerdings mit 0,3 % Abschlag pro vorgezogenem Monat (max. 14,4 %). Nutzen Sie den Frührente-Rechner für Ihr persönliches Ergebnis.
Zählen die letzten Jahre vor der Rente mehr?
Nein — jedes Beitragsjahr zählt gleich viel. Es gibt keinen „Endspurt-Bonus". Da viele kurz vor der Rente am meisten verdienen, sammeln sie in diesen Jahren oft mehr Entgeltpunkte. Aber der Mechanismus ist derselbe wie in jedem anderen Jahr: Ihr Gehalt wird durch das Durchschnittsentgelt geteilt. Wer sein Gehalt kennen möchte, kann den Gehaltsvergleich nutzen.
Kann ich Rentenpunkte kaufen?
Ja, durch freiwillige Beiträge können Sie Entgeltpunkte erwerben. Ab 50 Jahren können Sie gezielt Abschläge bei Frühverrentung ausgleichen. Ein Entgeltpunkt kostet 2026 etwa 9.700 € und bringt 40,79 € (bzw. ab Juli 42,52 €) monatliche Rente. Das lohnt sich besonders, wenn Sie die Beiträge steuerlich absetzen können — prüfen Sie das mit dem Einkommensteuer-Rechner.
Was bringt die Rentenerhöhung 2026?
Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten um 4,24 %. Der Rentenwert erhöht sich von 40,79 € auf 42,52 €. Eine Rente von 1.500 € brutto steigt auf ca. 1.563,60 €. Achtung: Die Rentenerhöhung ist brutto — durch die Steuerpflicht (2026: 86 % steuerpflichtig) und Krankenversicherung fällt die Netto-Erhöhung geringer aus. Berechnen Sie die genaue Steuerbelastung mit dem Rentensteuer-Rechner.
Wie wird die Rente versteuert?
Die gesetzliche Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Renteneintritts ab: Rentenbeginn 2026 → 86 % steuerpflichtig, 2040 → 100 %. Das heißt: Wer 2026 in Rente geht, hat 14 % Freibetrag — lebenslang. Die genaue Steuerlast berechnen Sie im Rentensteuer-Rechner. Den Kirchensteuer-Anteil sollten Kirchenmitglieder zusätzlich einkalkulieren.
Was ist das Rentenniveau von 48 %?
Das Rentenniveau von 48 % (Haltelinie) bedeutet: Ein Durchschnittsverdiener mit 45 Beitragsjahren erhält eine Standardrente, die vor Steuern 48 % des aktuellen Durchschnittseinkommens entspricht. Das Rentenpaket II sichert diese Haltelinie bis mindestens 2039 gesetzlich ab. Zusätzlich wird ein „Generationenkapital" als Kapitalstock aufgebaut, dessen Erträge ab Mitte der 2030er-Jahre den Beitragssatzanstieg dämpfen sollen.
Was bringen Kindererziehungszeiten für die Rente?
Für Kinder ab 1992 werden 3 Jahre Kindererziehungszeit gutgeschrieben — das entspricht ca. 3 Entgeltpunkten und derzeit 122,37 € Monatsrente pro Kind. Für Kinder vor 1992 gibt es 2,5 Jahre (Mütterrente II). Die Zeiten werden auf Antrag im Versicherungskonto gespeichert (Formular V0800). Zusätzlich gibt es Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Geburtstag des Kindes, die für die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) zählen. Mehr dazu im Mütterrente-Rechner.

🏛️ Zuständige Behörden & Hilfe

Deutsche Rentenversicherung

Kostenlose Hotline: 0800 1000 4800
Online: deutsche-rentenversicherung.de
Nutzen Sie die kostenlose Rentenberatung in Ihrer Nähe!

Versicherungskonto klären

Überprüfen Sie regelmäßig Ihr Versicherungskonto auf Vollständigkeit. Fehlende Zeiten (Ausbildung, Studium, Kindererziehung, Pflege, Wehr-/Zivildienst) können nachgetragen werden – das erhöht Ihre spätere Rente! Den Antrag stellen Sie kostenlos über Formular V0100 bei der DRV.