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Erwerbsminderungsrente-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre EM-Rente: Volle oder teilweise Erwerbsminderung mit Zurechnungszeit, Abschlägen und aktuellen Werten 2026.

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Geprüfte Berechnung nach geltendem Recht

Zuletzt aktualisiert am 24.03.2026

Rechtsgrundlagen: §§ 43–45 SGB VI (Erwerbsminderung), § 77 SGB VI (Rentenformel), § 253a SGB VI (Zurechnungszeit), § 96a SGB VI (Hinzuverdienst), EM-Renten-Bestandsverbesserungsgesetz 2024

Aktuelle Werte 2026: Rentenwert 40,79 € (ab 01.07.2026: 42,52 €, +4,24 %), Zurechnungszeit bis Alter 66 Jahre 3 Monate, Hinzuverdienstgrenze volle EM 20.763,75 €/Jahr

✅ Berücksichtigt:

  • Volle & teilweise Erwerbsminderung
  • Zurechnungszeit nach Geburtsjahr
  • Abschläge (max. 10,8 %)
  • Hinzuverdienstgrenzen 2026
  • Rentenanpassung Juli 2026

⚠️ Nicht berücksichtigt:

  • Individuelle Wartezeit-Prüfung
  • Medizinische Gutachtenbewertung
  • Bestandsrentner-Zuschlag (4,5–7,5 %)
  • Grundrente-Zuschläge

👤Persönliche Daten

Aktuelles Alter: 46 Jahre

💼Berufliche Situation

Ab diesem Alter waren Sie rentenversicherungspflichtig beschäftigt

Dient zur Schätzung Ihrer Entgeltpunkte

Hinweis: Wenn Sie Ihre genauen Entgeltpunkte kennen (z.B. aus der Renteninformation), können diese für eine präzisere Berechnung verwendet werden.

🏥Art der Erwerbsminderung

👨‍👩‍👧Familienstatus

Kinderlose zahlen einen höheren Pflegeversicherungsbeitrag (2,4% statt 1,8%)

📚 Wichtige Informationen zur EM-Rente

  • Volle EM-Rente: Bei weniger als 3 Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit
  • Teilweise EM-Rente: Bei 3 bis unter 6 Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit
  • Voraussetzungen: Mindestens 5 Jahre Wartezeit + 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren
  • Befristung: EM-Renten werden meist befristet gewährt (max. 3 Jahre, Verlängerung möglich)
  • Arbeitsmarktlage: Bei voller EM und fehlender Teilzeitstelle erhalten Sie auch bei 3-6h Arbeitsfähigkeit die volle EM-Rente
  • Umwandlung: Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird die EM-Rente automatisch zur Altersrente

⚠️ Wichtige Hinweise

  • Schätzung: Dieser Rechner liefert eine Orientierung. Die tatsächliche Rente kann abweichen.
  • Entgeltpunkte: Ihre genauen Entgeltpunkte finden Sie in Ihrer Renteninformation der DRV.
  • Grundsicherung: Bei sehr niedriger EM-Rente können Sie ergänzend Grundsicherung beantragen.
  • Beratung: Lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung persönlich beraten!

🏛️ Zuständige Behörde

Deutsche Rentenversicherung

Die DRV ist zuständig für alle Fragen zur Erwerbsminderungsrente. Sie können eine kostenlose Beratung in Anspruch nehmen.

📞

Service-Hotline

0800 1000 480 0

Kostenfrei

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📚 Alles Wichtige zur Erwerbsminderungsrente 2026

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Sie hat 2001 die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) und Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) abgelöst. Die EM-Rente sichert das Einkommen, wenn Krankheit oder Behinderung die Arbeitsfähigkeit dauerhaft einschränken – sie ist damit neben dem Krankengeld und dem Arbeitslosengeld eine der wichtigsten Lohnersatzleistungen in Deutschland.

Volle vs. teilweise Erwerbsminderung

Es gibt zwei Stufen der Erwerbsminderung:

  • Volle Erwerbsminderung: Sie können weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Die volle EM-Rente beträgt etwa doppelt so viel wie die teilweise. Die Hinzuverdienstgrenze liegt 2026 bei 20.763,75 € pro Jahr (ca. 1.730 €/Monat).
  • Teilweise Erwerbsminderung: Sie können 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten. Der Rentenartfaktor beträgt hier nur 0,5 statt 1,0. Die Hinzuverdienstgrenze ist mit 41.527,50 € pro Jahr (ca. 3.460 €/Monat) deutlich höher. Ein Minijob oder Midijob ist damit meist problemlos möglich.

Sonderfall Arbeitsmarktrente: Können Sie zwar 3–6 Stunden arbeiten, finden aber keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz (verschlossener Arbeitsmarkt), erhalten Sie trotzdem die volle EM-Rente. Laut IAB bleibt der Teilzeitarbeitsmarkt 2025/2026 für gesundheitlich Eingeschränkte angespannt.

Wie wird die EM-Rente berechnet?

Die Berechnung folgt der gleichen Rentenformel wie die reguläre Altersrente:

Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × Rentenwert
  • Entgeltpunkte: Ihre bisher erarbeiteten Punkte + Zurechnungszeit
  • Zugangsfaktor: 1,0 oder weniger bei Abschlag (max. 10,8 %)
  • Rentenartfaktor: 1,0 (volle EM) oder 0,5 (teilweise EM)
  • Rentenwert 2026: 40,79 € bis 30.06.2026, danach 42,52 € (+4,24 % Rentenanpassung)

Die Entgeltpunkte finden Sie auf Ihrer Renteninformation, die die DRV jährlich versendet. Ihr Bruttoeinkommen bestimmt, wie viele Punkte pro Jahr gutgeschrieben werden – bei Durchschnittsverdienst (2026: ca. 45.358 €) ist es genau 1,0 Punkte.

Zurechnungszeit 2026

Die Zurechnungszeit schützt Menschen, die früh erwerbsgemindert werden. Sie werden so gestellt, als hätten Sie bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet:

  • Rentenbeginn 2026: Zurechnungszeit bis Alter 66 Jahre und 3 Monate
  • Ab 2031: Zurechnungszeit bis Alter 67 Jahre (Zielwert)

Die fiktiven Entgeltpunkte für die Zurechnungszeit werden zum Durchschnitt Ihrer bisherigen Erwerbsbiografie berechnet. Wer also in jungen Jahren erkrankt und bisher gut verdient hat, profitiert stärker. Vergleichen Sie auch die Rentenlücke, die trotz Zurechnungszeit verbleiben kann.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Allgemeine Wartezeit: Mindestens 5 Jahre Versicherungszeit (§ 50 Abs. 1 SGB VI)
  • Pflichtbeiträge: 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor der EM (sog. „3/5-Regelung")
  • Medizinisches Gutachten: Bestätigung der Erwerbsminderung durch den sozialmedizinischen Dienst der DRV
  • Reha vor Rente: Zunächst müssen alle Rehabilitationsmöglichkeiten ausgeschöpft sein

Wichtig: Die Ablehnungsquote liegt bei über 42 %. Ein sorgfältig vorbereiteter Antrag mit lückenloser ärztlicher Dokumentation ist entscheidend. Nach Ablehnung sind Widerspruch (~20 % Erfolgsquote) und Klage vor dem Sozialgericht (>30 % Erfolgsquote) möglich.

Abschläge bei der EM-Rente

Wer vor der abschlagsfreien Altersgrenze (2026: 64 Jahre und 10 Monate) in EM-Rente geht, muss mit Abzügen rechnen: 0,3 % pro Monat, maximal 10,8 % (= 36 Monate). Dieser Abschlag gilt dauerhaft – auch wenn die EM-Rente später automatisch zur Altersrente wird.

Bei Personen unter 60 Jahren wird fast immer der volle Abschlag von 10,8 % angesetzt. Wer plant, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, sollte auch den Frührente-Rechner nutzen, um den regulären Rentenabschlag zu vergleichen.

Bestandsrentner-Zuschlag (seit Juli 2024)

Durch das EM-Renten-Bestandsverbesserungsgesetz erhalten rund 3 Millionen Bestandsrentner seit Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag:

  • EM-Rentenbeginn 01.01.2001 – 30.06.2014: +7,5 % Zuschlag
  • EM-Rentenbeginn 01.07.2014 – 31.12.2018: +4,5 % Zuschlag

Seit Dezember 2025 ist der Zuschlag dauerhaft in die Rente integriert und wird in einem Betrag ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht nötig – die DRV berechnet und zahlt den Zuschlag automatisch.

Hinzuverdienst bei der EM-Rente 2026

Trotz EM-Rente dürfen Sie hinzuverdienen – die Grenzen wurden in den letzten Jahren deutlich angehoben:

Art der EM-Rente Jahresgrenze 2026 ≈ Monat
Volle Erwerbsminderung 20.763,75 € ~ 1.730 €
Teilweise Erwerbsminderung 41.527,50 € ~ 3.460 €

Bei Überschreitung wird die Rente anteilig gekürzt, nicht vollständig gestrichen. Prüfen Sie mit dem Steuerklassen-Rechner, welche Lohnsteuer auf den Hinzuverdienst anfällt.

Steuern und Sozialabgaben auf die EM-Rente

Die EM-Rente ist steuerpflichtig. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns – bei Beginn 2026 sind 86 % der Rente steuerpflichtig (§ 22 Nr. 1a EStG). Zusätzlich fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an (zusammen ca. 10–11 %).

Nutzen Sie den Rentensteuer-Rechner, um die tatsächliche Netto-EM-Rente nach Steuern und Abgaben zu ermitteln. Bei niedrigem Gesamteinkommen bleibt die EM-Rente dank Grundfreibetrag (2026: 12.096 €) oft steuerfrei.

📊 Beispielrechnungen EM-Rente 2026

Beispiel 1: Angestellte, 45 Jahre, volle EM

Sabine (45) hat 20 Jahre gearbeitet und 22 Entgeltpunkte gesammelt (Durchschnitt 1,1 EP/Jahr). Diagnose: schwere Depression.

• Bisherige EP: 22,0 | Durchschnitt/Jahr: 1,1 EP

• Zurechnungszeit: 45 → 66 Jahre 3 Monate = 21 Jahre 3 Monate

• Fiktive EP Zurechnungszeit: 21,25 × 1,1 = 23,375 EP

• Gesamt-EP: 22,0 + 23,375 = 45,375 EP

• Abschlag: 10,8 % (unter 60) → Zugangsfaktor: 0,892

Rente = 45,375 × 0,892 × 1,0 × 40,79 € = 1.650,25 € brutto

• Ab 07/2026: 45,375 × 0,892 × 1,0 × 42,52 € = 1.720,21 € brutto

• Netto (nach KV/PV ~10,5 %): ca. 1.539 €

Beispiel 2: Teilzeitkraft, 52 Jahre, teilweise EM

Thomas (52) hat 27 Jahre gearbeitet, davon 10 in Teilzeit. Insgesamt 20 Entgeltpunkte (Durchschnitt 0,74 EP/Jahr). Diagnose: Rückenerkrankung, kann noch 4 Stunden arbeiten.

• Bisherige EP: 20,0 | Durchschnitt/Jahr: 0,74 EP

• Zurechnungszeit: 52 → 66 Jahre 3 Monate = 14 Jahre 3 Monate

• Fiktive EP: 14,25 × 0,74 = 10,545 EP

• Gesamt-EP: 20,0 + 10,545 = 30,545 EP

• Abschlag: 10,8 % → Zugangsfaktor: 0,892

• Rentenartfaktor: 0,5 (teilweise EM)

Rente = 30,545 × 0,892 × 0,5 × 40,79 € = 556,02 € brutto

• Thomas kann bis 41.527,50 €/Jahr hinzuverdienen

• Prüfenswert: Wohngeld als Aufstockung

Beispiel 3: Geringverdienerin, 38 Jahre, volle EM + Grundsicherung

Maria (38) hat 13 Jahre im Minijob + kurze Festanstellung gearbeitet. Nur 6 Entgeltpunkte (Durchschnitt 0,46 EP/Jahr). Diagnose: Multiple Sklerose.

• Bisherige EP: 6,0 | Durchschnitt/Jahr: 0,46 EP

• Zurechnungszeit: 38 → 66 Jahre 3 Monate = 28 Jahre 3 Monate

• Fiktive EP: 28,25 × 0,46 = 12,995 EP

• Gesamt-EP: 6,0 + 12,995 = 18,995 EP

• Abschlag: 10,8 % → Zugangsfaktor: 0,892

Rente = 18,995 × 0,892 × 1,0 × 40,79 € = 690,96 € brutto

• Netto (nach KV/PV): ca. 618 €

• Grundsicherungsbedarf (Regelsatz 563 € + Miete ~450 €): ca. 1.013 €

• Aufstockung durch Grundsicherung bei EM: ca. 395 €/Monat

⚠️ 5 typische Fehler bei der Erwerbsminderungsrente

1

Ärztliche Befunde ohne Stundenangabe

Die DRV entscheidet anhand der Restleistungsfähigkeit in Stunden, nicht anhand der Diagnose. Bitten Sie Ihre Ärzte, explizit zu dokumentieren, wie viele Stunden Sie täglich arbeiten können. Ein Attest „arbeitsunfähig" reicht nicht – es muss „weniger als 3 Stunden" (volle EM) oder „3–6 Stunden" (teilweise EM) lauten.

2

3/5-Regelung nicht erfüllt

Sie brauchen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 60 Monaten vor dem EM-Eintritt. Lücken durch Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug, Selbstständigkeit oder Auslandsaufenthalte können zum Verlust des Anspruchs führen. Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf rechtzeitig.

3

Widerspruch ohne Akteneinsicht

Bei Ablehnung (>42 % der Anträge!) sofort Widerspruch einlegen, aber erst nach Akteneinsicht begründen. Im DRV-Gutachten stehen die genauen Ablehnungsgründe – nur wer diese kennt, kann gezielt neue Befunde vorlegen. Widersprüche haben ~20 % Erfolgsquote, Klagen vor dem Sozialgericht über 30 %.

4

Hinzuverdienst falsch eingeschätzt

Die Grenze von 20.763,75 €/Jahr (volle EM) gilt als Jahresbetrag – nicht gleichmäßig pro Monat. Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Abfindung) werden voll angerechnet. Bei Überschreitung wird die Rente anteilig gekürzt, nicht komplett gestrichen.

5

Reha-Möglichkeiten nicht ausgeschöpft

Es gilt der Grundsatz „Reha vor Rente" (§ 9 SGB VI). Die DRV lehnt EM-Anträge ab, wenn eine medizinische oder berufliche Rehabilitation die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen könnte. Nehmen Sie angebotene Reha-Maßnahmen an – auch um das DRV-Gutachten positiv zu beeinflussen.

🔍 Sonderfälle bei der EM-Rente

🏭 Arbeitsmarktrente (verschlossener Arbeitsmarkt)

Wer 3–6 Stunden arbeiten kann, aber keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz findet, erhält die volle EM-Rente statt der halben. Diese „Arbeitsmarktrente" wird gewährt, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt. Die DRV prüft dies anhand der individuellen Qualifikation und der regionalen Arbeitsmarktlage. Melden Sie sich in jedem Fall arbeitslos, um den Nachweis zu führen. 2025/2026 bleibt der Teilzeitarbeitsmarkt für gesundheitlich Eingeschränkte laut IAB-Prognose angespannt.

👨‍👩‍👧 EM-Rente und Elternzeit / Kindererziehung

Kindererziehungszeiten (bis zu 3 Jahre pro Kind) zählen als Pflichtbeitragszeiten – sie können die 3/5-Regelung retten und die Entgeltpunkte erhöhen. Wer während der Elternzeit erkrankt, sollte wissen: Das Elterngeld wird auf die EM-Rente angerechnet, sobald beide gleichzeitig bezogen werden. Auch die Mütterrente bringt bis zu 2,5 zusätzliche Entgeltpunkte pro Kind.

♿ EM-Rente bei Schwerbehinderung (GdB ≥ 50)

Ein Grad der Behinderung (GdB) ≥ 50 allein begründet keinen EM-Renten-Anspruch – entscheidend ist die Restleistungsfähigkeit. Allerdings kann die Schwerbehinderung den Zugang zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen (ab 62 mit Abschlag, ab 65 abschlagsfrei, Jahrgang 1964) eröffnen. Schwerbehinderte haben zudem Sonderkündigungsschutz und Anspruch auf Zusatzurlaub.

💊 EM-Rente und Grundsicherung / Bürgergeld

Wenn die EM-Rente den Lebensunterhalt nicht deckt, gibt es zwei Wege: Bei dauerhaft voller EM (unabhängig von der Arbeitsmarktlage): Grundsicherung bei Erwerbsminderung (§ 41 SGB XII) über das Sozialamt. Bei befristeter EM-Rente: Aufstockung über Bürgergeld (SGB II). Zusätzlich lohnt sich die Prüfung von Wohngeld und Kinderzuschlag. Die EM-Rente wird als Einkommen angerechnet, es gelten aber Freibeträge für zusätzliche Altersvorsorge (z. B. Riester).

🔄 Von EM-Rente zur Altersrente / Witwenrente

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze (67 Jahre für ab 1964 Geborene) wird die EM-Rente automatisch in eine Altersrente umgewandelt – ein neuer Antrag ist nicht nötig. Der Abschlag von bis zu 10,8 % bleibt jedoch dauerhaft bestehen. Bei Tod des EM-Renten-Empfängers steht dem überlebenden Ehegatten die Witwenrente zu (große Witwenrente: 55 % bzw. 60 % der EM-Rente). Der Altersteilzeit-Rechner hilft bei der Übergangsplanung.

💡 Was bedeutet das für Sie?

Sie sind unter 40 und erkrankt?

Die Zurechnungszeit hilft Ihnen besonders stark – über 26 Jahre werden fiktiv aufgefüllt. Dennoch bleibt die EM-Rente oft unter dem Existenzminimum. Prüfen Sie Grundsicherung und private BU-Versicherung als Ergänzung. Die Rentenlücke kann erheblich sein.

Sie sind 50+ und die Gesundheit lässt nach?

Lassen Sie jetzt Ihren Versicherungsverlauf prüfen: Stimmen alle Zeiten? Ist die 3/5-Regelung erfüllt? Dokumentieren Sie ärztliche Befunde sorgfältig. Vergleichen Sie EM-Rente mit der Frührente ab 63 – bei Schwerbehinderung sogar ab 62.

Ihr Antrag wurde abgelehnt?

Nicht aufgeben: Über 30 % der Klagen vor dem Sozialgericht sind erfolgreich. Fordern Sie Akteneinsicht, sammeln Sie neue Facharztberichte und holen Sie ggf. einen Fachanwalt für Sozialrecht. In der Zwischenzeit können Sie ALG I oder Bürgergeld als Überbrückung beantragen.

❓ Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente durchschnittlich?

Die durchschnittliche volle EM-Rente lag 2024 bei rund 1.050 € brutto monatlich (Rentenzugang). Die tatsächliche Höhe hängt stark von Ihren Entgeltpunkten, der Zurechnungszeit und dem Abschlag ab. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung (ca. 10,5 %) und ggf. Rentensteuer verbleibt die Nettorente. Zum Vergleich: Der Regelsatz Bürgergeld liegt bei 563 €/Monat.

Wie viel darf ich neben der EM-Rente hinzuverdienen (2026)?

Bei voller Erwerbsminderungsrente liegt die Hinzuverdienstgrenze 2026 bei 20.763,75 € pro Jahr (ca. 1.730 € pro Monat). Bei teilweiser EM ist die Grenze mit 41.527,50 € doppelt so hoch. Wird die Grenze überschritten, wird die Rente anteilig um 40 % des Überschreitungsbetrags gekürzt. Ein Minijob (556 €/Monat) ist bei beiden EM-Stufen problemlos möglich.

Was ist der Abschlag bei der EM-Rente und wie hoch ist er?

Wenn Sie vor der abschlagsfreien Altersgrenze (2026: 64 Jahre und 10 Monate) in EM-Rente gehen, wird für jeden Monat davor ein Abschlag von 0,3 % berechnet – maximal 10,8 % (36 Monate). Da die meisten EM-Rentner deutlich jünger sind, gilt fast immer der Maximalabschlag. Dieser bleibt dauerhaft, auch bei späterer Umwandlung in die Altersrente. Vergleichen Sie dies mit den Abschlägen der regulären Frührente.

Wird die EM-Rente befristet oder unbefristet gewährt?

EM-Renten werden in der Regel für maximal 3 Jahre befristet. Vor Ablauf prüft die DRV, ob die Erwerbsminderung weiterhin besteht – dazu wird ein Folgegutachten erstellt. Eine unbefristete EM-Rente gibt es nur, wenn keine medizinische Besserung zu erwarten ist (z. B. bei schweren chronischen Erkrankungen, Amputationen oder fortgeschrittenen neurologischen Erkrankungen). Nach 9 Jahren befristeter Bezugsdauer wird die Rente in der Regel in eine unbefristete umgewandelt.

Welche Voraussetzungen muss ich für die EM-Rente erfüllen?

Sie müssen drei Voraussetzungen erfüllen: (1) Mindestens 5 Jahre allgemeine Wartezeit (Versicherungszeit), (2) mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 60 Monaten vor der Erwerbsminderung (3/5-Regelung), und (3) ein medizinisches Gutachten, das bestätigt, dass Sie weniger als 6 Stunden (teilweise EM) bzw. weniger als 3 Stunden (volle EM) täglich arbeiten können. Außerdem gilt „Reha vor Rente" – erst wenn Rehabilitation die Arbeitsfähigkeit nicht wiederherstellen kann, wird EM-Rente bewilligt.

Was passiert mit meiner EM-Rente bei Erreichen der Regelaltersgrenze?

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze (67 Jahre für ab 1964 Geborene) wird die EM-Rente automatisch in eine Altersrente umgewandelt. Ein neuer Antrag ist nicht erforderlich. Der EM-Abschlag bleibt bestehen. Die Altersrente kann etwas höher ausfallen, wenn während des EM-Bezugs weitere Versicherungszeiten (z. B. Pflege, Kindererziehung) hinzugekommen sind. Berechnen Sie Ihre reguläre Altersrente mit dem Rentenrechner.

Kann ich zusätzlich zur EM-Rente Grundsicherung beantragen?

Ja, wenn Ihre EM-Rente den Lebensunterhalt nicht deckt. Bei dauerhaft voller EM: Grundsicherung bei Erwerbsminderung (§ 41 SGB XII) beim Sozialamt. Bei befristeter EM: Aufstockung über Bürgergeld (SGB II). Die EM-Rente wird als Einkommen angerechnet, es gelten aber Freibeträge. Das Einkommen der Eltern oder Kinder wird nur herangezogen, wenn es über 100.000 €/Jahr liegt. Prüfen Sie auch Wohngeld als mögliche Alternative.

Was ist die Zurechnungszeit und wie beeinflusst sie meine EM-Rente?

Die Zurechnungszeit ist eine fiktive Versicherungszeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zu einem festgelegten Alter (2026: 66 Jahre 3 Monate, ab 2031: 67 Jahre). Sie werden so gestellt, als hätten Sie bis zu diesem Alter mit Ihrem bisherigen Durchschnittseinkommen weitergearbeitet. Je jünger Sie bei EM-Eintritt sind, desto mehr Entgeltpunkte werden aufgefüllt und desto höher fällt Ihre Rente aus. Ohne Zurechnungszeit würden junge EM-Rentner extrem niedrige Renten erhalten – nutzen Sie den Rechner oben, um den konkreten Effekt zu berechnen.