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Kindergeld-Rechner 2026

259€ pro Kind – Jetzt Anspruch berechnen!

Rechtlich fundiert & aktuell für 2026

Berechnung nach §§ 62–78 EStG (Kindergeld) und §§ 31–32 EStG (Kinderfreibetrag), ergänzt durch das Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Berücksichtigt die Kindergelderhöhung auf 259 € ab 01.01.2026, den Kinderfreibetrag 2026 (9.756 €) und die automatische Günstigerprüfung (§ 31 Satz 4 EStG). Zuletzt aktualisiert: März 2026.

Berücksichtigt: Kindergeld-Höhe, Kinderfreibetrag, Altersgrenze, Zweitausbildung, Günstigerprüfung, Auszahlungstermine. Nicht berücksichtigt: Individuelle Sonderfälle (z. B. internationale Ansprüche, Doppelbesteuerungsabkommen).

Dein Kindergeld

259€ / Monat
Pro Jahr3.108

ℹ️ So funktioniert's

  • 259 € pro Kind pro Monat (Stand: 2026)
  • Gilt für alle Kinder gleich (keine Staffelung mehr)
  • Anspruch bis zum 18. Lebensjahr (in Ausbildung bis 25)
  • Auszahlung durch die Familienkasse

🏛️ Zuständige Behörde

Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Bundesweit einheitlich zuständig – unabhängig vom Bundesland

📞

Kindergeld-Hotline

0800 4 555530

Kostenfrei · Mo–Fr 8–18 Uhr

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Online-Antrag

Jetzt beantragen →

Digital mit BundID

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📋 Wichtige Hinweise

⚠️

Antrag erforderlich!

Kindergeld wird nicht automatisch gezahlt – du musst es bei der Familienkasse beantragen.

Rückwirkend beantragbar

Bis zu 6 Monate rückwirkend ab Antragstellung.

📄

Benötigte Unterlagen

Geburtsurkunde des Kindes, Steuer-ID (Kind + Eltern), ggf. Ausbildungsnachweis ab 18.

Kindergeld 2026: Alles was Sie wissen müssen

Das Kindergeld ist eine der wichtigsten Familienleistungen in Deutschland und wird nach §§ 62–78 EStG von der Familienkasse ausgezahlt. Mit unserem kostenlosen Kindergeld-Rechner 2026 berechnen Sie schnell und einfach, wie viel Kindergeld Ihnen zusteht — inklusive Vergleich mit dem Kinderfreibetrag und der automatischen Günstigerprüfung. So sehen Sie auf einen Blick, ob Kindergeld oder Freibetrag für Ihre Einkommensteuererklärung vorteilhafter ist.

Kindergeld Höhe 2025 & 2026

Seit Januar 2023 gilt ein einheitlicher Kindergeldsatz für alle Kinder — unabhängig davon, ob es das erste, zweite oder dritte Kind ist. Die Staffelung nach Kinderanzahl wurde abgeschafft.

  • 2025: 255 € pro Kind pro Monat (3.060 € pro Jahr)
  • 2026: 259 € pro Kind pro Monat (3.108 € pro Jahr)
  • Bei 2 Kindern 2026: 518 €/Monat (6.216 €/Jahr)
  • Bei 3 Kindern 2026: 777 €/Monat (9.324 €/Jahr)

Das Kindergeld wird auf Bürgergeld und Wohngeld als Einkommen angerechnet. Ergänzend können Familien mit geringem Einkommen den Kinderzuschlag (2026: max. 297 €/Kind) beantragen.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Anspruchsvoraussetzungen nach § 62 EStG:

  • Das Kind lebt in Deutschland, der EU, im EWR oder der Schweiz
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
  • Das Kind lebt in Ihrem Haushalt oder wird von Ihnen überwiegend unterhalten
  • Sie sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland

Auch Adoptiveltern, Pflegeeltern, Stiefeltern und Großeltern können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten. Bei getrennt lebenden Eltern erhält der Elternteil Kindergeld, in dessen Haushalt das Kind lebt — relevant z. B. bei der Berechnung von Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

Kindergeld Altersgrenze

Kindergeld wird gezahlt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Bis 21 Jahre: Bei Arbeitslosigkeit und Meldung bei der Agentur für Arbeit
  • Bis 25 Jahre: Während Ausbildung, Studium (auch BAföG-Bezug), Freiwilligendienst oder Übergangszeit (max. 4 Monate)
  • Ohne Altersgrenze: Bei Kindern mit Behinderung (wenn vor dem 25. Lebensjahr eingetreten und Kind kann Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten)

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Eltern erhalten entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag — nicht beides zusammen. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, was günstiger ist (Günstigerprüfung nach § 31 Satz 4 EStG).

Kinderfreibetrag 2026:

  • Sächliches Existenzminimum: 6.828 €
  • BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung): 2.928 €
  • Gesamt pro Kind (beide Eltern): 9.756 €
  • Pro Elternteil: 4.878 €

Faustregel: Der Kinderfreibetrag lohnt sich bei zusammenveranlagten Ehepaaren ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 85.000 €, bei Alleinerziehenden ab ca. 42.000 €. Darunter ist das ausgezahlte Kindergeld vorteilhafter. Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht die Günstigerprüfung.

Kindergeld beantragen

Das Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Für den Antrag benötigen Sie:

  • Steuer-ID des antragstellenden Elternteils und des Kindes
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Bankverbindung für die Auszahlung
  • Bei volljährigen Kindern: Nachweis über Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst

Tipp: Stellen Sie den Antrag frühzeitig! Kindergeld wird maximal 6 Monate rückwirkend gezahlt. Am besten direkt nach der Geburt beantragen — gleichzeitig mit dem Elterngeld-Antrag.

Kindergeld Auszahlungstermine 2026

Die Auszahlung des Kindergelds erfolgt monatlich per Überweisung. Der genaue Termin richtet sich nach der letzten Ziffer Ihrer Kindergeldnummer:

  • Endziffer 0: Anfang des Monats (ca. 3.–5. Werktag)
  • Endziffer 1–4: Erste Monatshälfte
  • Endziffer 5–9: Zweite Monatshälfte

Die Kindergeldnummer finden Sie auf Ihrem Kindergeldbescheid. Bei der Erhöhung 2026 wird der neue Betrag automatisch angepasst — ein neuer Antrag ist nicht nötig.

Kindergeld im Studium & in der Ausbildung

Für Kinder in Ausbildung oder Studium wird Kindergeld bis zum 25. Geburtstag gezahlt. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitausbildung:

  • Erstausbildung/Erststudium: Keine Einschränkung bei Nebenjobs — egal ob Minijob, Werkstudent oder Teilzeit
  • Zweitausbildung/Zweitstudium: Maximal 20 Stunden/Woche Erwerbstätigkeit, sonst entfällt der Anspruch (Minijobs bis 603 € sind unschädlich)
  • Konsekutiver Master nach Bachelor gilt in der Regel als einheitliche Erstausbildung
  • Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten: max. 4 Monate

Das Kindergeld steht den Eltern zu — auch wenn das Kind schon ausgezogen ist. Überweisen die Eltern das Kindergeld nicht weiter, kann das Kind einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen.

📊 Beispielrechnungen Kindergeld 2026

Beispiel 1: Familie mit 2 Kindern (Durchschnittsverdiener)

Situation: Ehepaar, Steuerklasse III/V, zu versteuerndes Einkommen 55.000 €, 2 Kinder (3 und 7 Jahre).
Kindergeld 2026: 2 × 259 € = 518 €/Monat = 6.216 €/Jahr.
Kinderfreibetrag: 2 × 9.756 € = 19.512 € Freibetrag → Steuerersparnis ca. 5.000 €/Jahr.
Günstigerprüfung: 6.216 € Kindergeld > 5.000 € Steuerersparnis → Kindergeld ist vorteilhafter.
Zusätzlich prüfen: Kinderzuschlag und Wohngeld.

Beispiel 2: Gutverdiener mit 3 Kindern

Situation: Zusammenveranlagung, zu versteuerndes Einkommen 130.000 €, 3 Kinder.
Kindergeld 2026: 3 × 259 € = 777 €/Monat = 9.324 €/Jahr.
Kinderfreibetrag: 3 × 9.756 € = 29.268 € Freibetrag → Steuerersparnis ca. 12.300 €/Jahr (Grenzsteuersatz 42 %).
Günstigerprüfung: 12.300 € Steuerersparnis > 9.324 € Kindergeld → Kinderfreibetrag ist vorteilhafter.
Die Differenz (12.300 € − 9.324 € = 2.976 €) wird über die Steuererklärung erstattet.

Beispiel 3: Alleinerziehende mit 1 Kind (Studium)

Situation: Alleinerziehend, Steuerklasse II, Brutto 3.200 €/Monat, Kind (22 J.) im Erststudium mit Minijob.
Kindergeld 2026: 1 × 259 € = 259 €/Monat = 3.108 €/Jahr.
Erststudium: Minijob ist anspruchsunschädlich — voller Kindergeldanspruch.
Plus: Entlastungsbetrag Alleinerziehende (4.260 €) + Kinderfreibetrag-Anteil bei Steuererklärung prüfen.
Unterhalt des anderen Elternteils: Unterhaltsrechner nutzen — Kindergeld wird zur Hälfte angerechnet.

⚠️ 5 typische Fehler beim Kindergeld

1. Antrag zu spät gestellt

Kindergeld wird nur 6 Monate rückwirkend gezahlt. Wer nach der Geburt erst ein Jahr wartet, verliert bis zu 6 Monate × 259 € = 1.554 €. Tipp: Direkt nach der Geburt beantragen — zusammen mit Elterngeld und Geburtsanzeige.

2. Ausbildungsnachweis für volljährige Kinder vergessen

Ab 18 muss der Familienkasse jedes Semester eine Studienbescheinigung vorgelegt werden. Ohne Nachweis stoppt die Zahlung — auch rückwirkend. Das gilt auch für Ausbildungsverhältnisse, Freiwilligendienste und Praktika zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

3. 20-Stunden-Grenze bei Zweitausbildung übersehen

Beim Zweitstudium oder einer zweiten Ausbildung darf das Kind nicht mehr als 20 Stunden/Woche arbeiten — sonst entfällt der gesamte Kindergeldanspruch für das betroffene Jahr. Ein Minijob (bis 603 €) ist unschädlich, aber ein Midijob mit 25 Stunden/Woche nicht.

4. Kindergeld nicht in der Steuererklärung angegeben

Viele vergessen die Anlage Kind bei der Einkommensteuererklärung. Ohne Anlage Kind findet keine Günstigerprüfung statt — und Gutverdiener verschenken die Differenz zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld (oft 500–3.000 €/Jahr je nach Einkommen).

5. Änderungen nicht der Familienkasse mitgeteilt

Studienabbruch, Ausbildungsende, Umzug ins Ausland, Heirat des Kindes — solche Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden. Wer zu viel erhaltenes Kindergeld nicht zurückmeldet, muss mit Rückforderungen plus Zinsen rechnen. Auch ein Wechsel der Steuerklasse kann relevant sein, wenn der Kindergeldberechtigte wechselt.

🔍 Sonderfälle beim Kindergeld

Kindergeld & Bürgergeld / Sozialleistungen

Kindergeld zählt als Einkommen des Kindes beim Bürgergeld und wird auf den Regelbedarf angerechnet. Allerdings: Kindergeld + Kinderzuschlag + Wohngeld kann den Bürgergeld-Bedarf übersteigen — dann lohnt sich der Leistungsverzicht beim Jobcenter. Prüfen Sie beide Varianten mit unseren Rechnern.

Kindergeld bei Trennung & Scheidung

Bei getrennt lebenden Eltern steht das Kindergeld dem Elternteil zu, in dessen Haushalt das Kind lebt. Lebt es bei beiden (Wechselmodell), müssen sich die Eltern einigen — oder die Familienkasse entscheidet. Beim Kindesunterhalt wird das Kindergeld zur Hälfte auf den Barunterhalt des zahlenden Elternteils angerechnet. Die Ehegattenunterhaltsberechnung erfolgt separat.

Kindergeld für Kinder mit Behinderung

Bei Kindern mit Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist, gibt es keine Altersgrenze für den Kindergeldanspruch. Voraussetzung: Das Kind kann seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten. Das jährliche Einkommen darf den Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) nicht überschreiten. Zusätzlich können Pflegeleistungen über den Pflegegeld-Rechner berechnet werden.

Kindergeld bei Auslandsstudium

Studiert das Kind innerhalb der EU/EWR/Schweiz, bleibt der Anspruch bestehen. Bei einem Studium außerhalb der EU muss das Kind einen Wohnsitz in Deutschland behalten und mindestens die Hälfte der vorlesungsfreien Zeit in Deutschland verbringen. Auslandssemester (1–2 Semester) sind in der Regel unproblematisch. Tipp: Gleichzeitig Auslands-BAföG prüfen.

Kindergeld & Elterngeld / Mutterschutz

Kindergeld und Elterngeld sind verschiedene Leistungen, die gleichzeitig bezogen werden. Das Kindergeld wird nicht auf das Elterngeld angerechnet. Während des Mutterschutzes und der Elternzeit läuft das Kindergeld für bestehende Kinder weiter. Für das Neugeborene muss ein neuer Antrag gestellt werden.

💡 Was bedeutet das für dich?

Kindergeld ist kein Geschenk — es ist Ihr Recht. Mit 259 €/Monat pro Kind gehört es zu den wichtigsten Einkommensquellen für Familien. Nutzen Sie es strategisch:

  • Junge Eltern: Sofort nach Geburt beantragen — zusammen mit Elterngeld und Mutterschutzgeld. Prüfen Sie auch den Kinderzuschlag.
  • Eltern in Ausbildung: Kindergeld + BAföG + Wohngeld können zusammen über 1.000 €/Monat ergeben.
  • Gutverdiener: Vergessen Sie die Anlage Kind nicht! Ab ca. 85.000 € zvE (Ehepaar) spart der Kinderfreibetrag mehr als das Kindergeld — die Differenz gibt's über die Steuererklärung zurück.
  • Getrennte Eltern: Klären Sie, wer Kindergeld bezieht. Das beeinflusst den Unterhaltsanspruch des Kindes direkt.
  • Studierende: Erststudium = keine Einschränkungen bei Nebenjobs. Zweitstudium = max. 20 Stunden beachten. Beim Stundenlohn prüfen, ob sich mehr Arbeit lohnt oder der Kindergeldverlust die Mehrarbeit auffrisst.

Tipp: Berechnen Sie Ihr gesamtes Familienbudget: Brutto-Netto + Kindergeld + ggf. Kinderzuschlag + Wohngeld = Ihr tatsächlich verfügbares Einkommen.

Häufige Fragen zum Kindergeld

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € pro Kind pro Monat (Erhöhung um 4 € gegenüber 2025). Das entspricht 3.108 € pro Jahr und Kind — unabhängig von der Kinderanzahl. Bei 2 Kindern sind es 518 €/Monat, bei 3 Kindern 777 €/Monat.
Bis wann bekommt man Kindergeld?
Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Darüber hinaus: bis 21 Jahre bei Arbeitslosigkeit (Meldung bei der Agentur für Arbeit), bis 25 Jahre in Ausbildung/Studium/Freiwilligendienst, und ohne Altersgrenze bei Kindern mit Behinderung (wenn vor dem 25. Lebensjahr eingetreten).
Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was ist besser?
Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung nach § 31 EStG). Bei zusammenveranlagten Ehepaaren lohnt sich der Kinderfreibetrag (2026: 9.756 €) ab ca. 85.000 € zu versteuerndem Einkommen, bei Alleinerziehenden ab ca. 42.000 €. Darunter ist das ausgezahlte Kindergeld vorteilhafter. In jedem Fall: Anlage Kind bei der Steuererklärung nicht vergessen!
Bekomme ich Kindergeld im Studium, wenn mein Kind nebenbei arbeitet?
Im Erststudium (inkl. konsekutivem Master): Ja, ohne Einschränkung — egal wie viel das Kind verdient. In der Zweitausbildung: Nur wenn die regelmäßige Arbeitszeit 20 Stunden/Woche nicht überschreitet. Ein Minijob (bis 603 €/Monat) ist immer unschädlich.
Wo beantrage ich Kindergeld und welche Unterlagen brauche ich?
Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (Hotline: 0800 4 555530). Benötigt werden: Steuer-ID von Elternteil und Kind, Geburtsurkunde, Bankverbindung. Ab 18: zusätzlich Studienbescheinigung oder Ausbildungsnachweis. Online-Antrag über das Familienportal der BA möglich. Kindergeld wird max. 6 Monate rückwirkend gezahlt.
Kann ich Kindergeld und Kinderzuschlag gleichzeitig bekommen?
Ja! Der Kinderzuschlag (max. 297 €/Kind in 2026) wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Voraussetzung: Ihr Einkommen reicht für den eigenen Bedarf, aber nicht für den der Kinder. Kindergeld + Kinderzuschlag + Wohngeld kann den Bürgergeld-Bedarf übersteigen — prüfen Sie beide Varianten.
Was ändert sich beim Kindergeld 2026 gegenüber 2025?
Kindergeld steigt von 255 € (2025) auf 259 € pro Kind/Monat (2026). Kinderfreibetrag steigt von 9.600 € auf 9.756 €. Kinderzuschlag von 292 € auf max. 297 €. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 €. Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €. Die Anpassung erfolgt automatisch — kein neuer Antrag nötig.
Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?
Monatlich per Überweisung, gestaffelt nach der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer: Endziffer 0 = Monatsanfang, 1–4 = erste Monatshälfte, 5–9 = zweite Monatshälfte. Die Kindergeldnummer finden Sie auf Ihrem Bescheid. Barauszahlung ist nicht möglich.

🏛️ Zuständige Behörde

Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Die Familienkasse ist zuständig für die Bearbeitung von Kindergeldanträgen und die monatliche Auszahlung. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes ist die jeweilige Besoldungsstelle des Arbeitgebers zuständig.

Kindergeld-Hotline: 0800 4 555530 (kostenlos, Mo–Fr 8–18 Uhr)
Online-Antrag: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld
Rechtsgrundlage: §§ 62–78 EStG, Bundeskindergeldgesetz (BKGG)