Elterngeld-Rechner 2026
Basiselterngeld & ElterngeldPlus berechnen
+2 Monate wenn beide Eltern mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen
Dein Elterngeld (Basis)
= 65% von 2.500 € Netto
📊 Varianten im Vergleich
Basiselterngeld
14 Monate × 1.625 €
ElterngeldPlus
28 Monate × 813 €
💡 Tipp: ElterngeldPlus lohnt sich besonders bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit!
ℹ️ So funktioniert's
- ✓65-100% des Nettos je nach Einkommen (§ 2 BEEG):
• Unter 1.000€: 67% + 0,1% je 2€ (max. 100%)
• 1.000-1.200€: 67%
• Über 1.200€: sinkt auf 65% - ✓Min. 300 € / Max. 1.800 € pro Monat (Basiselterngeld)
- ✓12 + 2 Partnermonate oder 24-28 Monate ElterngeldPlus
- ✓Einkommensgrenze: 175.000 € zu versteuerndes Einkommen (für alle seit April 2025)
🏛️ Zuständige Behörde
Elterngeldstelle deines Bundeslandes
Zuständig ist das Bundesland, in dem du mit dem Kind wohnst.
Online beantragen
ElterngeldDigital →In 10 Bundesländern verfügbar (BE, BB, HB, HH, MV, NI, RP, ST, SH, TH)
Elterngeld-Hotline
Je nach Bundesland verschieden
📋 Wichtige Hinweise
Antrag innerhalb von 3 Monaten!
Elterngeld wird max. 3 Monate rückwirkend gezahlt.
Benötigte Unterlagen
Geburtsurkunde, Einkommensnachweise (letzte 12 Monate), Bescheinigung der Krankenkasse.
Sonderregelungen
Frühchen: Bis zu 4 Extra-Monate bei Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin. Mehrlinge: +300€ Zuschlag pro weiterem Kind. Geschwisterbonus: +10% (min. 75€/37,50€) bei weiteren kleinen Kindern.
Neuregelung seit April 2025
Einheitliche Einkommensgrenze 175.000€ für alle. Gleichzeitiger Bezug nur noch 1 Monat in den ersten 12 Lebensmonaten möglich.
📋 Rechtsgrundlage: Dieser Rechner basiert auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), insbesondere §§ 1–4 (Anspruch & Höhe), § 4a–4d (ElterngeldPlus & Partnerschaftsbonus), § 2 (Berechnung), § 2b (Bemessungszeitraum) und § 1 Abs. 8 (Einkommensgrenze). Alle Werte entsprechen dem Stand März 2026.
Elterngeld 2026: Berechnung, Antrag & Bezugsdauer
Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Eltern nach der Geburt ihres Kindes finanziell. Unser Elterngeld-Rechner 2026 berechnet Ihr individuelles Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus basierend auf Ihrem Nettoeinkommen vor der Geburt. Zusätzlich berücksichtigt der Rechner den Kindergeld-Anspruch und den Kinderzuschlag, die ergänzend zum Elterngeld gezahlt werden.
Elterngeld Höhe 2026
Das Elterngeld ersetzt 65–67 % des wegfallenden Nettoeinkommens. Wer vorher nur wenig verdient hat, erhält dank der Geringverdiener-Regelung sogar bis zu 100 % Ersatz. Der Brutto-Netto-Rechner hilft Ihnen, Ihr relevantes Nettoeinkommen vor der Geburt zu ermitteln.
- Basiselterngeld: 300 € – 1.800 € pro Monat
- ElterngeldPlus: 150 € – 900 € pro Monat (doppelte Bezugsdauer)
- Partnerschaftsbonus: Zusätzliche ElterngeldPlus-Monate bei Teilzeitarbeit (24–32 Std./Woche)
- Mindestbetrag: 300 € auch ohne vorheriges Einkommen
- Geschwisterbonus: +10 % (mind. 75 €) bei Kindern unter 3 bzw. 6 Jahren
- Mehrlingsbonus: +300 € pro weiterem Mehrling
Berechnung des Elterngelds
Das Elterngeld wird aus dem sogenannten Elterngeld-Netto berechnet — das ist nicht identisch mit dem Netto auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Es basiert auf dem Durchschnitt der letzten 12 Kalendermonate vor Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz). Monate mit Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elternzeit eines älteren Kindes können ausgeklammert werden.
- Einkommen über 1.240 €: 65 % Ersatzrate
- Einkommen 1.200 € – 1.240 €: 67 % → 65 % (Abschmelzzone, je 2 € weniger = 0,1 % weniger)
- Einkommen 1.000 € – 1.200 €: 67 % Ersatzrate
- Einkommen unter 1.000 €: 67 % + Geringverdiener-Zuschlag (je 2 € weniger = 0,1 % mehr, bis 100 %)
Die Lohnsteuer, Kirchensteuer und Sozialabgaben werden pauschal abgezogen — die tatsächliche Steuerklasse spielt dabei keine Rolle, da das BEEG eigene Pauschalen verwendet.
Bezugsdauer des Elterngelds
Die Bezugsdauer hängt von der gewählten Variante ab. Seit 2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile auf maximal einen Monat innerhalb der ersten 12 Lebensmonate beschränkt.
- Basiselterngeld: 12 Monate (+ 2 Partnermonate = 14 Monate)
- ElterngeldPlus: bis 28 Monate (+ Partnerschaftsbonus = bis 32 Monate)
- Kombination: 1 Monat Basiselterngeld = 2 Monate ElterngeldPlus
- Alleinerziehende: Volle 14 Monate allein beziehbar
Einkommensgrenze 2026
Wichtige Änderung: Seit April 2025 gilt eine abgesenkte Einkommensgrenze für alle Familien. Wer mehr als die Grenze verdient, hat keinen Anspruch auf Elterngeld — unabhängig von der gewählten Variante. Prüfen Sie mit dem Einkommensteuer-Rechner, ob Ihr zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze liegt.
- Paare: 175.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen
- Alleinerziehende: 150.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen
- Ausnahmen: Mehrlingsgeburten, Frühchen und Kinder mit Behinderung
⚠️ Absenkungsverlauf: April 2024: 300.000 €/250.000 € → 200.000 €. April 2025: → 175.000 €/150.000 €. Eine geplante Elterngeldreform mit möglicher weiterer Anpassung wird für 2027 erwartet. Prüfen Sie Ihren Anspruch rechtzeitig!
Elterngeld mit Teilzeitarbeit
Sie dürfen während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten — maximal 32 Stunden pro Woche. Das Teilzeit-Einkommen wird anteilig vom Elterngeld abgezogen. ElterngeldPlus ist dabei oft vorteilhafter als Basiselterngeld, weil das Teilzeit-Einkommen den Höchstbetrag von 900 € nicht so schnell aufzehrt. Nutzen Sie den Stundenlohn-Rechner, um Ihre optimale Teilzeit-Stundenzahl zu ermitteln.
Beim Partnerschaftsbonus erhalten beide Elternteile je 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Auch ein Minijob oder Midijob ist während des Elterngeldbezugs erlaubt — das Einkommen wird jedoch angerechnet.
Elterngeld beantragen
Der Antrag muss nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Elterngeld wird rückwirkend für maximal 3 Monate gezahlt — beantragen Sie also möglichst früh. Zuständig ist die Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes. Der Antrag ist online möglich über ElterngeldDigital (elterngeld-digital.de).
Benötigte Unterlagen: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate), Bescheinigung über Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, Arbeitgeberbescheinigung über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Für die Steuererklärung ist das Elterngeld übrigens steuerfrei — unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
📊 3 Beispielrechnungen
Beispiel 1: Angestellte, 2.800 € netto, 12 Monate Basiselterngeld
- Elterngeld-Netto (nach BEEG-Pauschalen): ~2.650 €
- Ersatzrate: 65 % (Einkommen > 1.240 €)
- Basiselterngeld: 2.650 € × 65 % = 1.722,50 €/Monat
- Bezugsdauer: 12 + 2 Partnermonate = 14 Monate
- Gesamt: ~24.115 € (12 Monate) + Partner ~3.445 € (2 Monate)
- Zusätzlich: 259 €/Monat Kindergeld
Beispiel 2: Teilzeit-Mutter, 1.500 € netto, ElterngeldPlus + Partnerschaftsbonus
- Elterngeld-Netto: ~1.420 €
- Ersatzrate: 65 % → Basiselterngeld wäre 923 €/Monat
- ElterngeldPlus: 923 € ÷ 2 = 461,50 €/Monat
- Teilzeiteinkommen 800 € (20 Std./Woche): Anrechnung reduziert auf ~290 €
- Bezugsdauer: 24 + 4 Bonusmonate = bis 28 Monate
- Vorteil: Über die Laufzeit mehr Geld als reines Basiselterngeld
Beispiel 3: Geringverdienerin, 800 € netto, mit Geschwisterbonus
- Elterngeld-Netto: ~780 € (unter 1.000 €-Schwelle)
- Geringverdiener-Zuschlag: 67 % + 11 % = 78 % Ersatzrate
- Basiselterngeld: 780 € × 78 % = 608,40 €/Monat
- Geschwisterbonus (Kind unter 3): +10 % = +60,84 € (mind. 75 €) → +75 €
- Gesamt: 683,40 €/Monat + 259 € Kindergeld + ggf. Kinderzuschlag
- Ergänzend prüfen: Wohngeld und Bürgergeld
⚠️ 5 typische Fehler beim Elterngeld
Steuerklassenwechsel zu spät
Ein Wechsel der Steuerklasse (z. B. von V auf III) muss spätestens 7 Monate vor dem Mutterschutz wirksam sein, um das Elterngeld-Netto zu erhöhen. Viele Paare verpassen die Frist und verschenken mehrere Hundert Euro pro Monat.
Partnermonate nicht beantragt
Viele Familien nutzen nur 12 statt 14 Monate, weil der zweite Elternteil keine Partnermonate beantragt. Schon 2 Monate Elternzeit des Partners reichen — das sind bei mittlerem Einkommen ca. 3.000 € Extra.
Mutterschaftsgeld nicht berücksichtigt
Das Mutterschaftsgeld (13 €/Tag von der Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss) wird auf das Basiselterngeld angerechnet. Die Mutterschutzfrist zählt automatisch als erster Elterngeld-Monat — ein „Doppelbezug" ist nicht möglich.
ElterngeldPlus-Vorteil bei Teilzeit übersehen
Wer in Teilzeit arbeiten will, fährt mit ElterngeldPlus oft besser — weil der Deckel (900 €) langsamer erreicht wird. Viele wählen Basiselterngeld und erhalten weniger als nötig.
Einkommensgrenze knapp überschritten
Bei 175.000 € (Paare) bzw. 150.000 € (Alleinerziehende) zu versteuerndem Einkommen entfällt der Anspruch komplett — es gibt keine anteilige Kürzung. Durch gezielte Steueroptimierung (z. B. Vorsorgeaufwendungen, Spenden) kann das zvE gesenkt werden.
🔍 5 Sonderfälle beim Elterngeld
🏢 Selbständige & Freiberufler
Für Selbständige gilt als Bemessungszeitraum das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr vor der Geburt (nicht die letzten 12 Monate). Haben Sie gleichzeitig nichtselbständiges Einkommen (gemischte Einkünfte), werden beide Einkommensarten zusammengerechnet. Während des Bezugs dürfen Sie bis zu 32 Stunden arbeiten — das Einkommen wird angerechnet. Tipp: Gewinn im Bemessungsjahr durch Vorauszahlungen oder Investitionen optimieren. Nutzen Sie den Einkommensteuer-Rechner für die Planung.
👶👶 Zwillinge & Mehrlinge
Bei Mehrlingsgeburten erhalten Sie den Mehrlingszuschlag: +300 € Basiselterngeld (bzw. +150 € ElterngeldPlus) pro weiterem Kind. Wichtig: Seit 2015 gibt es keinen doppelten Elterngeldanspruch mehr — nur den Zuschlag. Ausnahme von der Parallelbezugs-Beschränkung: Bei Zwillingen dürfen beide Elternteile weiterhin gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Prüfen Sie auch den Kinderzuschlag.
📋 Adoption & Pflegekinder
Adoptiv- und Pflegeeltern (mit Adoptionsabsicht) haben vollen Elterngeld-Anspruch. Der Bezug beginnt mit dem Tag der Aufnahme in den Haushalt — nicht mit dem Geburtsdatum. Die Bezugsfrist läuft bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Alle Varianten (Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus) gelten wie für leibliche Eltern. Mutterschutz entfällt.
🏥 Frühgeburten
Bei Geburten mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin erhalten Sie zusätzliche Basiselterngeld-Monate: 6 Wochen früh = +1 Monat, 8 Wochen = +2, 12 Wochen = +3, 16 Wochen = +4 Monate extra. Außerdem gilt die Ausnahme vom Parallelbezugs-Verbot — beide Elternteile dürfen gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Den Mutterschutz bei Frühgeburt berechnen Sie separat.
💼 Minijob & Bürgergeld-Aufstockung
Auch mit Minijob (bis 556 €/Monat) haben Sie Anspruch auf Elterngeld — mindestens den Mindestbetrag von 300 €. Das Minijob-Einkommen im Bemessungszeitraum erhöht Ihr Elterngeld, Einkommen während des Bezugs wird angerechnet. Empfänger von Bürgergeld erhalten Elterngeld zusätzlich — allerdings wird es bis auf 300 € als Einkommen angerechnet. Der 300-€-Freibetrag bleibt anrechnungsfrei. Prüfen Sie auch Wohngeld als Alternative.
💡 Was bedeutet das für Sie?
Das Elterngeld ist eine der wichtigsten Familienleistungen in Deutschland. Zusammen mit dem Kindergeld (259 €/Monat ab 2026), dem Kinderzuschlag (bis 292 €/Monat) und ggf. Wohngeld können Familien erhebliche finanzielle Unterstützung erhalten.
Optimierungstipps: Prüfen Sie rechtzeitig einen Steuerklassenwechsel (7 Monate vor Mutterschutz), nutzen Sie die Partnermonate und überlegen Sie, ob ElterngeldPlus bei geplanter Teilzeit nicht vorteilhafter ist. Nach der Elternzeit hilft Ihnen der Brutto-Netto-Rechner bei der Gehaltsplanung für den Wiedereinstieg.
Langfristig sollten Sie auch die Rentenlücke im Blick behalten: Elternzeit-Jahre werden bei der Rente als Kindererziehungszeiten angerechnet (ca. 1 Entgeltpunkt pro Kind für 3 Jahre, siehe auch Mütterrente).
❓ Häufige Fragen zum Elterngeld
Wie hoch ist das Elterngeld 2026? ▼
Wie lange bekommt man Elterngeld? ▼
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus? ▼
Wie hoch ist die Einkommensgrenze 2026? ▼
Kann ich während des Elterngeldbezugs arbeiten? ▼
Wann muss ich Elterngeld beantragen? ▼
Wird das Elterngeld versteuert? ▼
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel vor der Geburt? ▼
🏛️ Zuständige Behörde
Elterngeldstelle
Die Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes ist für die Bearbeitung zuständig. Der Antrag kann oft online gestellt werden (z.B. über ElterngeldDigital).
Familienportal: familienportal.de/elterngeld
ElterngeldDigital: elterngeld-digital.de