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Elterngeld-Rechner 2026

Basiselterngeld & ElterngeldPlus berechnen

+2 Monate wenn beide Eltern mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen

Dein Elterngeld (Basis)

1.625 €/ Monat

= 65% von 2.500 € Netto

Gesamt (14 Monate × 1625 €)22.750 €

📊 Varianten im Vergleich

Basiselterngeld

14 Monate × 1.625 €

22.750 €

ElterngeldPlus

28 Monate × 813 €

22.764 €

💡 Tipp: ElterngeldPlus lohnt sich besonders bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit!

ℹ️ So funktioniert's

  • 65-100% des Nettos je nach Einkommen (§ 2 BEEG):
    • Unter 1.000€: 67% + 0,1% je 2€ (max. 100%)
    • 1.000-1.200€: 67%
    • Über 1.200€: sinkt auf 65%
  • Min. 300 € / Max. 1.800 € pro Monat (Basiselterngeld)
  • 12 + 2 Partnermonate oder 24-28 Monate ElterngeldPlus
  • Einkommensgrenze: 175.000 € zu versteuerndes Einkommen (für alle seit April 2025)

🏛️ Zuständige Behörde

Elterngeldstelle deines Bundeslandes

Zuständig ist das Bundesland, in dem du mit dem Kind wohnst.

🌐

Online beantragen

ElterngeldDigital →

In 10 Bundesländern verfügbar (BE, BB, HB, HH, MV, NI, RP, ST, SH, TH)

📞

Elterngeld-Hotline

Je nach Bundesland verschieden

📋 Wichtige Hinweise

⚠️

Antrag innerhalb von 3 Monaten!

Elterngeld wird max. 3 Monate rückwirkend gezahlt.

📄

Benötigte Unterlagen

Geburtsurkunde, Einkommensnachweise (letzte 12 Monate), Bescheinigung der Krankenkasse.

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Sonderregelungen

Frühchen: Bis zu 4 Extra-Monate bei Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin. Mehrlinge: +300€ Zuschlag pro weiterem Kind. Geschwisterbonus: +10% (min. 75€/37,50€) bei weiteren kleinen Kindern.

📅

Neuregelung seit April 2025

Einheitliche Einkommensgrenze 175.000€ für alle. Gleichzeitiger Bezug nur noch 1 Monat in den ersten 12 Lebensmonaten möglich.

📋 Rechtsgrundlage: Dieser Rechner basiert auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), insbesondere §§ 1–4 (Anspruch & Höhe), § 4a–4d (ElterngeldPlus & Partnerschaftsbonus), § 2 (Berechnung), § 2b (Bemessungszeitraum) und § 1 Abs. 8 (Einkommensgrenze). Alle Werte entsprechen dem Stand März 2026.

Elterngeld 2026: Berechnung, Antrag & Bezugsdauer

Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Eltern nach der Geburt ihres Kindes finanziell. Unser Elterngeld-Rechner 2026 berechnet Ihr individuelles Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus basierend auf Ihrem Nettoeinkommen vor der Geburt. Zusätzlich berücksichtigt der Rechner den Kindergeld-Anspruch und den Kinderzuschlag, die ergänzend zum Elterngeld gezahlt werden.

Elterngeld Höhe 2026

Das Elterngeld ersetzt 65–67 % des wegfallenden Nettoeinkommens. Wer vorher nur wenig verdient hat, erhält dank der Geringverdiener-Regelung sogar bis zu 100 % Ersatz. Der Brutto-Netto-Rechner hilft Ihnen, Ihr relevantes Nettoeinkommen vor der Geburt zu ermitteln.

  • Basiselterngeld: 300 € – 1.800 € pro Monat
  • ElterngeldPlus: 150 € – 900 € pro Monat (doppelte Bezugsdauer)
  • Partnerschaftsbonus: Zusätzliche ElterngeldPlus-Monate bei Teilzeitarbeit (24–32 Std./Woche)
  • Mindestbetrag: 300 € auch ohne vorheriges Einkommen
  • Geschwisterbonus: +10 % (mind. 75 €) bei Kindern unter 3 bzw. 6 Jahren
  • Mehrlingsbonus: +300 € pro weiterem Mehrling

Berechnung des Elterngelds

Das Elterngeld wird aus dem sogenannten Elterngeld-Netto berechnet — das ist nicht identisch mit dem Netto auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Es basiert auf dem Durchschnitt der letzten 12 Kalendermonate vor Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz). Monate mit Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elternzeit eines älteren Kindes können ausgeklammert werden.

  • Einkommen über 1.240 €: 65 % Ersatzrate
  • Einkommen 1.200 € – 1.240 €: 67 % → 65 % (Abschmelzzone, je 2 € weniger = 0,1 % weniger)
  • Einkommen 1.000 € – 1.200 €: 67 % Ersatzrate
  • Einkommen unter 1.000 €: 67 % + Geringverdiener-Zuschlag (je 2 € weniger = 0,1 % mehr, bis 100 %)

Die Lohnsteuer, Kirchensteuer und Sozialabgaben werden pauschal abgezogen — die tatsächliche Steuerklasse spielt dabei keine Rolle, da das BEEG eigene Pauschalen verwendet.

Bezugsdauer des Elterngelds

Die Bezugsdauer hängt von der gewählten Variante ab. Seit 2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile auf maximal einen Monat innerhalb der ersten 12 Lebensmonate beschränkt.

  • Basiselterngeld: 12 Monate (+ 2 Partnermonate = 14 Monate)
  • ElterngeldPlus: bis 28 Monate (+ Partnerschaftsbonus = bis 32 Monate)
  • Kombination: 1 Monat Basiselterngeld = 2 Monate ElterngeldPlus
  • Alleinerziehende: Volle 14 Monate allein beziehbar

Einkommensgrenze 2026

Wichtige Änderung: Seit April 2025 gilt eine abgesenkte Einkommensgrenze für alle Familien. Wer mehr als die Grenze verdient, hat keinen Anspruch auf Elterngeld — unabhängig von der gewählten Variante. Prüfen Sie mit dem Einkommensteuer-Rechner, ob Ihr zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze liegt.

  • Paare: 175.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen
  • Alleinerziehende: 150.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen
  • Ausnahmen: Mehrlingsgeburten, Frühchen und Kinder mit Behinderung

⚠️ Absenkungsverlauf: April 2024: 300.000 €/250.000 € → 200.000 €. April 2025: → 175.000 €/150.000 €. Eine geplante Elterngeldreform mit möglicher weiterer Anpassung wird für 2027 erwartet. Prüfen Sie Ihren Anspruch rechtzeitig!

Elterngeld mit Teilzeitarbeit

Sie dürfen während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten — maximal 32 Stunden pro Woche. Das Teilzeit-Einkommen wird anteilig vom Elterngeld abgezogen. ElterngeldPlus ist dabei oft vorteilhafter als Basiselterngeld, weil das Teilzeit-Einkommen den Höchstbetrag von 900 € nicht so schnell aufzehrt. Nutzen Sie den Stundenlohn-Rechner, um Ihre optimale Teilzeit-Stundenzahl zu ermitteln.

Beim Partnerschaftsbonus erhalten beide Elternteile je 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Auch ein Minijob oder Midijob ist während des Elterngeldbezugs erlaubt — das Einkommen wird jedoch angerechnet.

Elterngeld beantragen

Der Antrag muss nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Elterngeld wird rückwirkend für maximal 3 Monate gezahlt — beantragen Sie also möglichst früh. Zuständig ist die Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes. Der Antrag ist online möglich über ElterngeldDigital (elterngeld-digital.de).

Benötigte Unterlagen: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate), Bescheinigung über Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, Arbeitgeberbescheinigung über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Für die Steuererklärung ist das Elterngeld übrigens steuerfrei — unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

📊 3 Beispielrechnungen

Beispiel 1: Angestellte, 2.800 € netto, 12 Monate Basiselterngeld

  • Elterngeld-Netto (nach BEEG-Pauschalen): ~2.650 €
  • Ersatzrate: 65 % (Einkommen > 1.240 €)
  • Basiselterngeld: 2.650 € × 65 % = 1.722,50 €/Monat
  • Bezugsdauer: 12 + 2 Partnermonate = 14 Monate
  • Gesamt: ~24.115 € (12 Monate) + Partner ~3.445 € (2 Monate)
  • Zusätzlich: 259 €/Monat Kindergeld

Beispiel 2: Teilzeit-Mutter, 1.500 € netto, ElterngeldPlus + Partnerschaftsbonus

  • Elterngeld-Netto: ~1.420 €
  • Ersatzrate: 65 % → Basiselterngeld wäre 923 €/Monat
  • ElterngeldPlus: 923 € ÷ 2 = 461,50 €/Monat
  • Teilzeiteinkommen 800 € (20 Std./Woche): Anrechnung reduziert auf ~290 €
  • Bezugsdauer: 24 + 4 Bonusmonate = bis 28 Monate
  • Vorteil: Über die Laufzeit mehr Geld als reines Basiselterngeld

Beispiel 3: Geringverdienerin, 800 € netto, mit Geschwisterbonus

  • Elterngeld-Netto: ~780 € (unter 1.000 €-Schwelle)
  • Geringverdiener-Zuschlag: 67 % + 11 % = 78 % Ersatzrate
  • Basiselterngeld: 780 € × 78 % = 608,40 €/Monat
  • Geschwisterbonus (Kind unter 3): +10 % = +60,84 € (mind. 75 €) → +75 €
  • Gesamt: 683,40 €/Monat + 259 € Kindergeld + ggf. Kinderzuschlag
  • Ergänzend prüfen: Wohngeld und Bürgergeld

⚠️ 5 typische Fehler beim Elterngeld

1

Steuerklassenwechsel zu spät

Ein Wechsel der Steuerklasse (z. B. von V auf III) muss spätestens 7 Monate vor dem Mutterschutz wirksam sein, um das Elterngeld-Netto zu erhöhen. Viele Paare verpassen die Frist und verschenken mehrere Hundert Euro pro Monat.

2

Partnermonate nicht beantragt

Viele Familien nutzen nur 12 statt 14 Monate, weil der zweite Elternteil keine Partnermonate beantragt. Schon 2 Monate Elternzeit des Partners reichen — das sind bei mittlerem Einkommen ca. 3.000 € Extra.

3

Mutterschaftsgeld nicht berücksichtigt

Das Mutterschaftsgeld (13 €/Tag von der Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss) wird auf das Basiselterngeld angerechnet. Die Mutterschutzfrist zählt automatisch als erster Elterngeld-Monat — ein „Doppelbezug" ist nicht möglich.

4

ElterngeldPlus-Vorteil bei Teilzeit übersehen

Wer in Teilzeit arbeiten will, fährt mit ElterngeldPlus oft besser — weil der Deckel (900 €) langsamer erreicht wird. Viele wählen Basiselterngeld und erhalten weniger als nötig.

5

Einkommensgrenze knapp überschritten

Bei 175.000 € (Paare) bzw. 150.000 € (Alleinerziehende) zu versteuerndem Einkommen entfällt der Anspruch komplett — es gibt keine anteilige Kürzung. Durch gezielte Steueroptimierung (z. B. Vorsorgeaufwendungen, Spenden) kann das zvE gesenkt werden.

🔍 5 Sonderfälle beim Elterngeld

🏢 Selbständige & Freiberufler

Für Selbständige gilt als Bemessungszeitraum das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr vor der Geburt (nicht die letzten 12 Monate). Haben Sie gleichzeitig nichtselbständiges Einkommen (gemischte Einkünfte), werden beide Einkommensarten zusammengerechnet. Während des Bezugs dürfen Sie bis zu 32 Stunden arbeiten — das Einkommen wird angerechnet. Tipp: Gewinn im Bemessungsjahr durch Vorauszahlungen oder Investitionen optimieren. Nutzen Sie den Einkommensteuer-Rechner für die Planung.

👶👶 Zwillinge & Mehrlinge

Bei Mehrlingsgeburten erhalten Sie den Mehrlingszuschlag: +300 € Basiselterngeld (bzw. +150 € ElterngeldPlus) pro weiterem Kind. Wichtig: Seit 2015 gibt es keinen doppelten Elterngeldanspruch mehr — nur den Zuschlag. Ausnahme von der Parallelbezugs-Beschränkung: Bei Zwillingen dürfen beide Elternteile weiterhin gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Prüfen Sie auch den Kinderzuschlag.

📋 Adoption & Pflegekinder

Adoptiv- und Pflegeeltern (mit Adoptionsabsicht) haben vollen Elterngeld-Anspruch. Der Bezug beginnt mit dem Tag der Aufnahme in den Haushalt — nicht mit dem Geburtsdatum. Die Bezugsfrist läuft bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Alle Varianten (Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus) gelten wie für leibliche Eltern. Mutterschutz entfällt.

🏥 Frühgeburten

Bei Geburten mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin erhalten Sie zusätzliche Basiselterngeld-Monate: 6 Wochen früh = +1 Monat, 8 Wochen = +2, 12 Wochen = +3, 16 Wochen = +4 Monate extra. Außerdem gilt die Ausnahme vom Parallelbezugs-Verbot — beide Elternteile dürfen gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Den Mutterschutz bei Frühgeburt berechnen Sie separat.

💼 Minijob & Bürgergeld-Aufstockung

Auch mit Minijob (bis 556 €/Monat) haben Sie Anspruch auf Elterngeld — mindestens den Mindestbetrag von 300 €. Das Minijob-Einkommen im Bemessungszeitraum erhöht Ihr Elterngeld, Einkommen während des Bezugs wird angerechnet. Empfänger von Bürgergeld erhalten Elterngeld zusätzlich — allerdings wird es bis auf 300 € als Einkommen angerechnet. Der 300-€-Freibetrag bleibt anrechnungsfrei. Prüfen Sie auch Wohngeld als Alternative.

💡 Was bedeutet das für Sie?

Das Elterngeld ist eine der wichtigsten Familienleistungen in Deutschland. Zusammen mit dem Kindergeld (259 €/Monat ab 2026), dem Kinderzuschlag (bis 292 €/Monat) und ggf. Wohngeld können Familien erhebliche finanzielle Unterstützung erhalten.

Optimierungstipps: Prüfen Sie rechtzeitig einen Steuerklassenwechsel (7 Monate vor Mutterschutz), nutzen Sie die Partnermonate und überlegen Sie, ob ElterngeldPlus bei geplanter Teilzeit nicht vorteilhafter ist. Nach der Elternzeit hilft Ihnen der Brutto-Netto-Rechner bei der Gehaltsplanung für den Wiedereinstieg.

Langfristig sollten Sie auch die Rentenlücke im Blick behalten: Elternzeit-Jahre werden bei der Rente als Kindererziehungszeiten angerechnet (ca. 1 Entgeltpunkt pro Kind für 3 Jahre, siehe auch Mütterrente).

❓ Häufige Fragen zum Elterngeld

Wie hoch ist das Elterngeld 2026?
Das Basiselterngeld beträgt 65–67 % des vorherigen Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. ElterngeldPlus liegt zwischen 150 € und 900 €. Bei Einkommen unter 1.000 € netto steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 % (Geringverdiener-Zuschlag).
Wie lange bekommt man Elterngeld?
Basiselterngeld: 12 Monate + 2 Partnermonate = 14 Monate. ElterngeldPlus: bis 28 Monate (+ 4 Partnerschaftsbonus-Monate = 32 Monate). Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden. Alleinerziehende erhalten die vollen 14 Monate allein.
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Basiselterngeld ist höher (bis 1.800 €), wird aber maximal 14 Monate gezahlt. ElterngeldPlus ist halb so hoch (bis 900 €), kann aber doppelt so lang bezogen werden. Bei geplanter Teilzeitarbeit ist ElterngeldPlus meist vorteilhafter, weil das Teilzeit-Einkommen den geringeren Höchstbetrag weniger stark aufzehrt.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze 2026?
Seit April 2025 liegt die Einkommensgrenze bei 175.000 € (Paare) bzw. 150.000 € (Alleinerziehende) zu versteuerndem Jahreseinkommen. Bei Überschreitung entfällt der Anspruch komplett. Ausnahmen gelten für Mehrlingsgeburten, Frühchen und Kinder mit Behinderung. Prüfen Sie Ihr zvE mit dem Einkommensteuer-Rechner.
Kann ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?
Ja, bis maximal 32 Stunden pro Woche. Das Teilzeit-Einkommen wird anteilig angerechnet. Beim Partnerschaftsbonus müssen beide Eltern 24–32 Stunden arbeiten. Auch ein Minijob ist erlaubt, Einkommen wird aber angerechnet. Der Mindestbetrag (300 €/150 €) bleibt immer erhalten.
Wann muss ich Elterngeld beantragen?
Der Antrag wird nach der Geburt bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes gestellt. Elterngeld wird rückwirkend für maximal 3 Lebensmonate gezahlt — beantragen Sie daher möglichst innerhalb der ersten 3 Monate. Online-Antrag: elterngeld-digital.de. Benötigt werden Geburtsurkunde, 12 Gehaltsabrechnungen und die Mutterschaftsgeld-Bescheinigung.
Wird das Elterngeld versteuert?
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Das bedeutet: Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Bei der Steuererklärung müssen Sie das Elterngeld angeben. Die Nachzahlung beträgt je nach Einkommen typischerweise 500–2.000 € im Folgejahr.
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel vor der Geburt?
Ja, ein Wechsel zur günstigeren Steuerklasse III erhöht das Netto und damit das Elterngeld. Wichtig: Der Wechsel muss mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz wirksam sein, damit genügend Monate mit der neuen Steuerklasse in den Bemessungszeitraum fallen. Nutzen Sie den Steuerklassenwechsel-Rechner.

🏛️ Zuständige Behörde

Elterngeldstelle

Die Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes ist für die Bearbeitung zuständig. Der Antrag kann oft online gestellt werden (z.B. über ElterngeldDigital).

Familienportal: familienportal.de/elterngeld
ElterngeldDigital: elterngeld-digital.de