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Minijob-Rechner

603€-Grenze 2026 | Mindestlohn 13,90€

✅ Berechnung auf Basis aktueller Gesetze 2026: § 8 SGB IV (Geringfügige Beschäftigung), § 249b SGB V (Pauschale KV), § 172 SGB VI (Pauschale RV), § 40a EStG (Pauschsteuer). Verdienstgrenze: 603€/Monat (Mindestlohn 13,90€ × 130 ÷ 3). Stand: März 2026.
0 €Grenze: 603800 €

Du baust ca. 0.139 Rentenpunkte pro Jahr auf (≈ 5,68 €/Monat Rente)

10Std/Woche

Stundenlohn: 13,93 € ✓ Über Mindestlohn (13.9 €)

👤 Dein Netto-Verdienst

581,29 €/ Monat
Pro Jahr
6.975,48 €
Pro Stunde
13,93 €
Dein RV-Beitrag (3,6%)21,71 €

🏢 Arbeitgeber-Kosten

Bruttolohn603,00 €
Pauschale Abgaben
+ Krankenversicherung (13%)78,39 €
+ Rentenversicherung (15%)90,45 €
+ Pauschsteuer (2%)12,06 €
+ Unfallversicherung (~1,6%)9,65 €
+ Umlagen (U1, U2, Insolvenz)7,06 €
= Gesamte AG-Abgaben197,60 € (32,8 %)
Gesamtkosten AG800,60 €

ℹ️ So funktioniert der Minijob

  • 603€-Grenze 2026: Bis zu 603€ monatlich (7.236€ im Jahr) ohne volle Sozialabgaben
  • Für Arbeitnehmer: Keine Sozialabgaben (außer opt. 3,6% RV)
  • Für Arbeitgeber: Pauschale Abgaben ca. 28-31% des Bruttolohns
  • Krankenversicherung: Minijobber bleiben familien- oder anderweitig versichert
  • Mehrere Minijobs: Werden zusammengerechnet – max. 603€ gesamt!
  • Neben Hauptjob: Ein Minijob zusätzlich zur Hauptbeschäftigung möglich

🏦 Rentenversicherung im Minijob

Seit 2013 sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig. Du zahlst 3,6% deines Bruttolohns (Eigenanteil), der AG zahlt 15%.

Vorteile der RV-Pflicht:

  • ✓ Volle Rentenanwartschaft (Wartezeit für Altersrente)
  • ✓ Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
  • ✓ Anspruch auf Reha-Leistungen
  • ✓ Anrechnung von Kindererziehungszeiten

Befreiung möglich: Mit einem schriftlichen Antrag an den Arbeitgeber kannst du dich befreien lassen – dann erhältst du den vollen Bruttolohn.

Neu ab Juli 2026: Wer sich bereits von der RV-Pflicht befreit hat, kann erstmals wieder zurück in den vollen Rund-um-Schutz wechseln!

⚠️ Wichtige Hinweise 2026

  • Mindestlohn 2026: 13,90€/Stunde (erhöht von 12,82€ in 2025)
  • Verdienstgrenze gekoppelt: Bei Mindestlohn-Erhöhung steigt auch die Grenze → jetzt 603€ statt 556€
  • Kurzfristige Beschäftigung: Alternativ max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage/Jahr ohne Verdienstgrenze
  • Meldung bei Minijob-Zentrale: AG muss Minijob bei der Minijob-Zentrale anmelden
  • Umlage U1 gesenkt: Ab 2026 nur noch 0,8% statt 1,1% – Arbeitgeber profitieren

🏛️ Zuständige Behörde

Minijob-Zentrale

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

📞

Service-Telefon

0355 2902-70799

Mo-Fr 7-17 Uhr

📋

Für Arbeitgeber

An- und Abmeldung, Beitragsberechnung, Haushaltsscheck-Verfahren

Minijob 2026: Alles zur geringfügigen Beschäftigung

Ein Minijob (auch 603-Euro-Job oder geringfügige Beschäftigung) ist eine Beschäftigungsform mit reduzierten Sozialabgaben. Arbeitnehmer zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge (außer optional Rentenversicherung), während der Arbeitgeber pauschale Abgaben von etwa 28–31 % des Bruttolohns trägt. Wer wissen möchte, was netto vom Bruttolohn übrig bleibt, kann das mit unserem Brutto-Netto-Rechner prüfen.

Die 603€-Grenze 2026

Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an den Mindestlohn gekoppelt (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Die Formel lautet: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Bei einem Mindestlohn von 13,90€ (2026): 13,90€ × 130 ÷ 3 = 602,33€ → aufgerundet 603€.

  • Monatlich: Maximal 603€ Verdienst
  • Jährlich: Maximal 7.236€ (603€ × 12)
  • Überschreitung: Gelegentlich erlaubt (max. 3 Monate/Jahr, z. B. Krankheitsvertretung)

Verdienst du regelmäßig mehr als 603€, rutschst du in den Midijob (Übergangsbereich bis 2.000€) – dort gelten reduzierte Sozialabgaben statt Pauschalbeträge.

Arbeitgeber-Abgaben im Überblick 2026

Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale. Bei einem Verdienst von 603€ kostet der Minijobber den Arbeitgeber insgesamt ca. 795€:

  • Krankenversicherung: 13 % Pauschale (78,39€)
  • Rentenversicherung: 15 % Pauschale (90,45€)
  • Pauschsteuer: 2 % (12,06€) – oder individuelle Lohnsteuer
  • Unfallversicherung: ca. 1,6 % (9,65€)
  • Umlagen: ca. 1,17 % – U1: 0,8 %, U2: 0,22 %, Insolvenz: 0,15 %

Rentenversicherung: Pflicht mit Opt-Out

Seit 2013 sind Minijobber rentenversicherungspflichtig. Du zahlst 3,6 % deines Bruttolohns als Eigenanteil (bei 603€ = 21,71€/Monat), der Arbeitgeber zahlt 15 %. Damit erwirbst du volle Rentenanwartschaften – ein Jahr Minijob bei 603€ bringt laut Deutscher Rentenversicherung ca. 5€ mehr Rente pro Monat.

Du kannst dich schriftlich befreien lassen – dann erhältst du den vollen Bruttolohn, verzichtest aber auf eigene Rentenpunkte. Ob sich das lohnt, zeigt dir unsere Rentenlücke-Berechnung.

Krankenversicherung im Minijob

Ein Minijob allein begründet keinen eigenen Krankenversicherungsschutz. Du musst anderweitig versichert sein – zum Beispiel über:

Der Arbeitgeber zahlt zwar 13 % Pauschale an die Krankenkasse – aber das begründet keinen Krankengeld-Anspruch für dich. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es jedoch bis zu 6 Wochen.

Minijob im Privathaushalt

Für Haushaltshilfen (Putzen, Gartenpflege, Betreuung) gilt das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren mit ermäßigten Pauschalen:

  • Krankenversicherung: nur 5 %
  • Rentenversicherung: nur 5 %
  • Arbeitgeber können 20 % der Kosten von der Steuer absetzen (max. 510€/Jahr) – berechne deinen Vorteil mit dem Handwerkerkosten-Rechner

Minijob neben Hauptbeschäftigung

Ein Minijob zusätzlich zur sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist abgabenfrei für den Arbeitnehmer. Erst ab dem zweiten Minijob werden beide Jobs zusammengerechnet und voll sozialversicherungspflichtig. Wie viel du pro Stunde verdienst, zeigt dir der Stundenlohn-Rechner.

Minijob & Steuererklärung

Minijobs mit 2 % Pauschsteuer müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Nur wenn dein Arbeitgeber individuell nach Steuerklasse versteuert, erhältst du eine Lohnsteuerbescheinigung und trägst den Verdienst in Anlage N ein. Ob sich eine Steuererklärung für dich lohnt, prüfst du mit dem Steuererstattung-Rechner.

📋 3 Beispielrechnungen – Minijob 2026

Beispiel 1: Studentin mit 603€-Minijob (RV-befreit)

  • Bruttoverdienst: 603€/Monat
  • Rentenversicherung: 0€ (Befreiung beantragt)
  • Netto: 603€ (voller Bruttolohn)
  • Arbeitgeber-Gesamtkosten: ca. 795€ (31,77 % Abgaben)
  • Krankenversicherung: über BAföG bzw. Familienversicherung

Beispiel 2: Angestellter mit Minijob als Nebenjob (RV-pflichtig)

  • Hauptjob: 3.200€ brutto (Brutto-Netto prüfen)
  • Minijob: 400€/Monat
  • RV-Eigenanteil: 400€ × 3,6 % = 14,40€
  • Netto: 385,60€
  • Minijob bleibt abgabenfrei (erster Nebenjob), KV über Hauptjob

Beispiel 3: Haushaltshilfe im Privathaushalt

  • Bruttoverdienst: 300€/Monat (Putzhilfe)
  • RV-Eigenanteil: 300€ × 13,6 % = 40,80€
  • Netto: 259,20€
  • Arbeitgeber-Abgaben: nur ca. 14,5 % (KV 5 % + RV 5 % + Umlagen)
  • Steuerbonus: Arbeitgeber setzt 20 % ab → 60€/Monat Steuerersparnis

⚠️ 5 typische Fehler beim Minijob

1.
Verdienstgrenze verwechseln: Seit 2026 gilt 603€, nicht mehr 538€ (2024) oder 556€ (2025). Die Grenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn.
2.
Mehrere Minijobs nicht melden: Wer zwei Minijobs hat (Gesamt >603€), wird automatisch sozialversicherungspflichtig. Beide Arbeitgeber müssen informiert werden.
3.
Krankenversicherung vergessen: Ein Minijob allein versichert dich nicht. Ohne anderweitige KV bist du unversichert – das kann teuer werden.
4.
Überstunden nicht überwachen: Wer mit Mindestlohn arbeitet, darf maximal 43,4 Stunden/Monat schaffen. Jede Überstunde kann die 603€-Grenze sprengen.
5.
RV-Befreiung unbedacht beantragen: Die Befreiung spart 21,71€/Monat, kostet aber Rentenpunkte. Gerade für die Grundrente (35 Pflichtjahre) oder Erwerbsminderungsrente kann das nachteilig sein.

🔍 5 Sonderfälle beim Minijob

Minijob als Student

Studenten können neben dem Studium einen Minijob ausüben und bleiben bis 25 Jahre in der Familienversicherung (KV). Achtung: BAföG-Empfänger dürfen max. 6.552€/Jahr (546€/Monat) dazuverdienen – das liegt unter der 603€-Grenze. Werkstudentenjobs über 603€ fallen in den Midijob.

Minijob als Rentner

Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Altersrentner. Ein 603€-Minijob ist voll anrechnungsfrei. Wer weiter in die RV einzahlt, erhöht sogar seine Rente. Auf die Rentensteuer hat der Minijob keinen Einfluss.

Minijob in Elternzeit

Während der Elternzeit ist ein Minijob bis 603€ erlaubt, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird (Freibetrag beachten). Der Arbeitgeber muss zustimmen.

Minijob + Bürgergeld

Wer Bürgergeld bezieht, hat einen Freibetrag von 100€/Monat. Vom Rest (603€ − 100€ = 503€) werden 80 % angerechnet = 402,40€. Es bleiben also ca. 200,60€ als zusätzliches Einkommen.

Kurzfristige Beschäftigung statt Minijob

Wer nur saisonal arbeitet (z. B. Erntehelfer, Messejob), kann stattdessen eine kurzfristige Beschäftigung nutzen: max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage/Jahr – dann gibt es keine Verdienstgrenze.

❓ Häufige Fragen zum Minijob 2026

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze liegt ab dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro monatlich (7.236 Euro jährlich). Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: 13,90€ × 130 ÷ 3 = 602,33€, aufgerundet auf 603€.
Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?
Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben von ca. 31,77 % des Bruttolohns: Krankenversicherung 13 %, Rentenversicherung 15 %, Pauschsteuer 2 %, Unfallversicherung ~1,6 %, Umlagen U1 0,8 %, U2 0,22 % und Insolvenzumlage 0,15 %. Bei 603€ sind das ca. 192€ extra.
Bin ich als Minijobber krankenversichert?
Nein – ein Minijob allein reicht nicht für die Krankenversicherung. Du brauchst eine anderweitige Absicherung: Familienversicherung, Hauptjob, freiwillige GKV, PKV oder Versicherung über Bürgergeld/ALG I.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Es gibt keine feste Stundengrenze – entscheidend ist die 603€-Verdienstgrenze. Bei Mindestlohn (13,90€) sind das maximal 43,4 Stunden/Monat. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.
Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?
In der Regel nein. Bei der üblichen 2 %-Pauschsteuer ist der Minijob für dich steuerfrei und taucht nicht in der Steuererklärung auf. Nur wenn dein Arbeitgeber individuell nach Steuerklasse versteuert, musst du ihn in Anlage N angeben.
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Ja, aber der Gesamtverdienst aller Minijobs darf 603€/Monat nicht überschreiten. Sonst werden alle Jobs voll sozialversicherungspflichtig. Mit einem Hauptjob bleibt nur der erste Minijob abgabenfrei – jeder weitere wird zusammengerechnet.
Habe ich als Minijobber Anspruch auf Urlaub?
Ja! Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte. Bei einer 5-Tage-Woche sind das mindestens 20 Urlaubstage/Jahr. Bei weniger Arbeitstagen pro Woche wird anteilig gerechnet (z. B. 2 Tage/Woche = 8 Urlaubstage).
Was passiert, wenn ich die 603€-Grenze überschreite?
Bei gelegentlicher Überschreitung (max. 3 Monate/Jahr, z. B. Krankheitsvertretung) bleibt der Minijob bestehen. Bei regelmäßiger Überschreitung wird das Beschäftigungsverhältnis rückwirkend als Midijob oder voll sozialversicherungspflichtig eingestuft – mit Nachzahlungen.

Zuletzt aktualisiert: März 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr