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Minijob-Rechner 2026

603€-Grenze 2026 | Mindestlohn 13,90€

✅ Berechnung auf Basis aktueller Gesetze 2026: § 8 SGB IV (Geringfügige Beschäftigung), § 249b SGB V (Pauschale KV), §§ 163 Abs. 8, 168 Abs. 1 Nr. 1b/1c und 172 Abs. 3/3a SGB VI (Rentenversicherung, Mindestbemessung 175 €), § 40a EStG (Pauschsteuer), Umlagen und Unfallversicherung im Privathaushalt nach den Beitragssätzen der Minijob-Zentrale. Verdienstgrenze: 603€/Monat (Mindestlohn 13,90€ × 130 ÷ 3). Stand: 24. September 2026. Nicht berücksichtigt: der Beitrag zur Unfallversicherung bei gewerblichen Minijobs (je nach Berufsgenossenschaft) und die Lohnsteuer bei Besteuerung nach Steuerklasse. Ausblick 2027: Mit dem Mindestlohn von 14,60€ (ab 01.01.2027, Mindestlohnanpassungsverordnung) steigt die Minijob-Grenze auf 633€/Monat (14,60€ × 130 ÷ 3 = 632,67€, aufgerundet nach § 8 Abs. 1a SGB IV).
€
0 €Grenze: 603 €800 €

Du baust ca. 0,139 Rentenpunkte pro Jahr auf (≈ 5,92 €/Monat Rente)

10Std/Woche

Stundenlohn: 13,93 € ✓ Über Mindestlohn (13,90 €)

👤 Dein Netto-Verdienst

581,29 €/ Monat
Pro Jahr
6.975,48 €
Pro Stunde
13,93 €
Dein RV-Beitrag (3,6 %)−21,71 €

🏢 Arbeitgeber-Kosten

Bruttolohn603,00 €
Pauschale Abgaben
+ Krankenversicherung (13 %)78,39 €
+ Rentenversicherung (15 %)90,45 €
+ Pauschsteuer (2 %)12,06 €
+ Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeld)7,06 €
= Gesamte AG-Abgaben187,96 € (31,17 %)
Gesamtkosten AG790,96 €

Nicht enthalten: der Beitrag zur Unfallversicherung an die zuständige Berufsgenossenschaft, seine Höhe hängt von der Branche ab. Die Pauschale zur Krankenversicherung fällt nur an, wenn die beschäftigte Person gesetzlich krankenversichert ist (auch familienversichert).

ℹ️ So funktioniert der Minijob

  • ✓603€-Grenze 2026: Bis zu 603€ monatlich (7.236€ im Jahr) ohne volle Sozialabgaben
  • ✓Für Arbeitnehmer: Nur der Rentenbeitrag von 3,6 %, im Privathaushalt 13,6 %, unter 175 € Verdienst mehr (versicherungspflichtig seit 2013, Befreiung auf Antrag nach § 6 Abs. 1b SGB VI)
  • ✓Für Arbeitgeber: Abgaben von höchstens 31,17 % des Bruttolohns (Privathaushalt 14,62 %), gewerblich zuzüglich Unfallversicherung
  • ✓Krankenversicherung: Minijobber bleiben familien- oder anderweitig versichert
  • ✓Mehrere Minijobs: Werden zusammengerechnet – max. 603€ gesamt!
  • ✓Neben Hauptjob: Ein Minijob zusätzlich zur Hauptbeschäftigung möglich

🏦 Rentenversicherung im Minijob

Seit 2013 sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig. Der volle Beitrag beträgt 18,6 %: Der AG zahlt 15 % (im Privathaushalt 5 %), du den Rest, also 3,6 % (im Privathaushalt 13,6 %). Verdienst du weniger als 175 €, wird der Beitrag aus 175 € berechnet (§ 163 Abs. 8 SGB VI) und dein Anteil steigt: Bei 100 € zahlst du 17,55 € statt 3,60 €.

Vorteile der RV-Pflicht:

  • ✓ Volle Rentenanwartschaft (Wartezeit für Altersrente)
  • ✓ Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
  • ✓ Anspruch auf Reha-Leistungen
  • ✓ Riester-Förderung möglich

Befreiung möglich: Mit einem schriftlichen oder elektronischen Antrag an den Arbeitgeber kannst du dich befreien lassen. Dann erhältst du den vollen Bruttolohn. Aus dem Beitrag des Arbeitgebers bekommst du dann nur Zuschläge an Entgeltpunkten (§ 76b SGB VI).

Neu seit 1. Juli 2026: Wer sich von der RV-Pflicht hat befreien lassen, kann die Befreiung einmalig aufheben lassen (§ 6 Abs. 6 SGB VI) und ist ab dem Folgemonat wieder rentenversicherungspflichtig.

⚠️ Wichtige Hinweise 2026

  • •Mindestlohn 2026: 13,90€/Stunde (erhöht von 12,82€ in 2025)
  • •Verdienstgrenze gekoppelt: Bei Mindestlohn-Erhöhung steigt auch die Grenze → jetzt 603€ statt 556€
  • •Kurzfristige Beschäftigung: Alternativ max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage/Jahr ohne Verdienstgrenze, wenn nicht berufsmäßig ausgeübt
  • •Meldung bei Minijob-Zentrale: AG muss Minijob bei der Minijob-Zentrale anmelden
  • •Umlage U1 gesenkt: Ab 2026 nur noch 0,8 % statt 1,1 %, Arbeitgeber profitieren

🏛️ Zuständige Behörde

Minijob-Zentrale

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

📞

Service-Telefon

0355 2902-70799

Mo-Fr 7-17 Uhr

📋

Für Arbeitgeber

An- und Abmeldung, Beitragsberechnung, Haushaltsscheck-Verfahren

🔭 Was ändert sich 2027? (Stand 24. September 2026)

  • Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2027 14,60 €/Stunde (2026: 13,90 €) – beschlossen mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Minijob-Grenze damit 633 €/Monat (14,60 × 130 ÷ 3, aufgerundet), Übergangsbereich 633,01–2.000 €.
  • Pauschale Lohnsteuer für Minijobs (§ 40a Abs. 2 EStG): lt. Regierungsentwurf ab 2027 5 % statt 2 % – zahlt der Arbeitgeber, beim Beschäftigten ändert sich nichts. Zusätzlich sieht der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes erstmals Arbeitgeber-Beiträge zur Pflegeversicherung auf Minijobs vor (3,6 %, Privathaushalte 1,5 %).
  • Jahresgrenze 2027: 12 × 633 € = 7.596 €; gelegentliches Überschreiten bis zum Doppelten (1.266 €) in höchstens zwei Monaten bleibt unschädlich.

Quellen: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5, BGBl. 2025 I Nr. 268) · BMF: Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Kabinett 02.09.2026), Art. 1 Nr. 7 · BMG: Referentenentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG, 05.06.2026), § 59b SGB XI. Entwürfe sind als solche gekennzeichnet und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Minijob brutto netto: Was bleibt übrig?

Im Minijob ist brutto fast gleich netto: Du zahlst keine eigene Lohnsteuer (die 2 % Pauschsteuer trägt der Arbeitgeber) und – außer dem RV-Eigenanteil von 3,6 % – keine Sozialabgaben. Bei 603€ gehen 21,71€ ab, es bleiben 581,29€ netto. Wer sich von der Rentenversicherung befreien lässt, erhält den vollen Bruttolohn als Netto.

Minijob 2026: Alles zur geringfügigen Beschäftigung

Ein Minijob (auch 603-Euro-Job oder geringfügige Beschäftigung) ist eine Beschäftigungsform mit reduzierten Sozialabgaben. Arbeitnehmer zahlen nur den Rentenbeitrag von 3,6 % (versicherungspflichtig seit 2013, Befreiung auf Antrag nach § 6 Abs. 1b SGB VI; unter 175 € Verdienst mehr), während der Arbeitgeber pauschale Abgaben von höchstens 31,17 % des Bruttolohns trägt, zuzüglich Unfallversicherung (im Privathaushalt höchstens 14,62 % einschließlich Unfallversicherung). Wer wissen möchte, was netto vom Bruttolohn übrig bleibt, kann das mit unserem Brutto-Netto-Rechner prüfen.

Die 603€-Grenze 2026

Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an den Mindestlohn gekoppelt (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Die Formel lautet: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Bei einem Mindestlohn von 13,90€ (2026): 13,90€ × 130 ÷ 3 = 602,33€ → aufgerundet 603€.

  • Monatlich: Maximal 603€ Verdienst
  • Jährlich: Maximal 7.236€ (603€ × 12)
  • Überschreitung: Nur gelegentlich und unvorhersehbar erlaubt, in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres und bis 1.206€ im Monat (§ 8 Abs. 1b SGB IV), z. B. bei einer Krankheitsvertretung

Verdienst du regelmäßig mehr als 603€, rutschst du in den Midijob (Übergangsbereich bis 2.000€) – dort gelten reduzierte Sozialabgaben statt Pauschalbeträge.

Arbeitgeber-Abgaben im Überblick 2026

Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale. Bei einem Verdienst von 603€ kostet der Minijobber den Arbeitgeber insgesamt 790,96€ (31,17 % Abgaben), zuzüglich des Beitrags zur Unfallversicherung:

  • Krankenversicherung: 13 % Pauschale (78,39€), nur wenn der Minijobber gesetzlich krankenversichert ist
  • Rentenversicherung: 15 % Pauschale (90,45€), auch bei Befreiung
  • Pauschsteuer: 2 % (12,06€) – oder individuelle Lohnsteuer
  • Umlagen: 1,17 % (7,06€): U1 0,8 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 %
  • Unfallversicherung: Beitrag an die zuständige Berufsgenossenschaft, Höhe je nach Branche (im Rechner nicht enthalten)

Minijob und Rentenversicherung berechnen

Der Rechner oben berechnet nicht nur dein Netto, sondern auch deinen RV-Eigenanteil (3,6 %), deine Rentenpunkte pro Jahr und das daraus folgende Rentenplus pro Monat:

Verdienst RV-Eigenanteil Netto
100€ 17,55€ 82,45€
400€ 14,40€ 385,60€
603€ 21,71€ 581,29€

Ab 175€ Verdienst sind es genau 3,6 %. Darunter wird der volle Beitrag von 18,6 % aus 175€ berechnet (§ 163 Abs. 8 SGB VI), also 32,55€. Der Arbeitgeber trägt davon 15 % deines tatsächlichen Verdiensts, du den Rest: Bei 100€ sind das 17,55€ statt 3,60€.

Neu seit 1. Juli 2026: Wer sich von der RV-Pflicht hat befreien lassen, kann die Befreiung einmalig aufheben lassen (§ 6 Abs. 6 SGB VI) und ist ab dem Folgemonat wieder rentenversicherungspflichtig.

Rentenversicherung: Pflicht mit Opt-Out

Seit 2013 sind Minijobber rentenversicherungspflichtig. Du zahlst 3,6 % deines Bruttolohns als Eigenanteil (bei 603€ = 21,71€/Monat), der Arbeitgeber zahlt 15 %. Damit erwirbst du volle Rentenanwartschaften: Ein Jahr Minijob mit 603€ bringt rund 0,139 Entgeltpunkte, beim aktuellen Rentenwert von 42,52€ also rund 5,92€ mehr Rente pro Monat.

Du kannst dich mit einem schriftlichen oder elektronischen Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen. Dann erhältst du den vollen Bruttolohn. Aus dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers bekommst du dann aber nur Zuschläge an Entgeltpunkten (§ 76b SGB VI): Ein Jahr mit 603€ bringt rund 4,78€ statt 5,92€ Rente pro Monat, und du erwirbst keine vollen Pflichtbeitragszeiten. Ob sich das lohnt, zeigt dir unsere Rentenlücke-Berechnung.

Krankenversicherung im Minijob

Ein Minijob allein begründet keinen eigenen Krankenversicherungsschutz. Du musst anderweitig versichert sein – zum Beispiel über:

Der Arbeitgeber zahlt zwar 13 % Pauschale an die Krankenkasse – aber das begründet keinen Krankengeld-Anspruch für dich. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es jedoch bis zu 6 Wochen.

Haushaltsscheck-Rechner 2026: Minijob im Privathaushalt

Für Haushaltshilfen (Putzen, Gartenpflege, Betreuung) gilt das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren mit ermäßigten Pauschalen. Stelle den Rechner oben einfach auf „Privathaushalt“ um – er rechnet dann automatisch mit den ermäßigten Sätzen und dem RV-Eigenanteil von 13,6 % für Arbeitnehmer:

  • Krankenversicherung: nur 5 %
  • Rentenversicherung: nur 5 %
  • Dazu Pauschsteuer 2 %, Unfallversicherung 1,6 % sowie die Umlagen U1 0,8 % und U2 0,22 %: zusammen höchstens 14,62 %
  • Arbeitgeber können 20 % der Kosten von der Steuer absetzen (max. 510€/Jahr) – berechne deinen Vorteil mit dem Handwerkerkosten-Rechner

Teilzeitjob und Minijob kombinieren

Ein Minijob zusätzlich zur sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung – egal ob Vollzeit oder Teilzeit – ist für den Arbeitnehmer bis auf den Rentenbeitrag von 3,6 % abgabenfrei (Befreiung auf Antrag möglich). Erst ein zweiter Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist dann kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtig; in der Arbeitslosenversicherung bleibt er frei (§ 27 Abs. 2 SGB III). Wie viel du pro Stunde verdienst, zeigt dir der Stundenlohn-Rechner.

Was bleibt netto bei Teilzeit + Minijob?

Eine kombinierte Berechnung gibt es nicht in einem Schritt – so gehst du vor:

  1. Netto des Teilzeitjobs mit dem Brutto-Netto-Rechner oder Teilzeit-Rechner berechnen
  2. Minijob-Netto mit dem Rechner oben ermitteln – beim ersten Minijob neben dem SV-pflichtigen Job geht nur der RV-Eigenanteil von 3,6 % ab (entfällt bei Befreiung auf Antrag)
  3. Beide Beträge addieren

Beispiel: Ein 400€-Minijob neben dem Hauptjob kostet 14,40€ RV-Eigenanteil – es bleiben 385,60€ zusätzlich zum Netto des Hauptjobs (siehe Beispiel 2 unten).

Zwei Minijobs: Steuern und Abgaben

Ohne Hauptbeschäftigung darfst du mehrere Minijobs haben – solange der Gesamtverdienst 603€/Monat nicht überschreitet. Sonst werden alle Jobs voll sozialversicherungspflichtig, und beide Arbeitgeber müssen informiert werden. Neben einem SV-pflichtigen Hauptjob bleibt nur der erste Minijob bis auf den Rentenbeitrag von 3,6 % abgabenfrei. Steuerlich gilt: Minijobs mit 2 % Pauschsteuer musst du nicht in der Steuererklärung angeben.

Minijob & Steuererklärung

Minijobs mit 2 % Pauschsteuer müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Nur wenn dein Arbeitgeber individuell nach Steuerklasse versteuert, erhältst du eine Lohnsteuerbescheinigung und trägst den Verdienst in Anlage N ein. Ob sich eine Steuererklärung für dich lohnt, prüfst du mit dem Steuererstattung-Rechner.

📋 3 Beispielrechnungen – Minijob 2026

Beispiel 1: Studentin mit 603€-Minijob (RV-befreit)

  • Bruttoverdienst: 603€/Monat
  • Rentenversicherung: 0€ (Befreiung beantragt)
  • → Netto: 603€ (voller Bruttolohn)
  • Arbeitgeber-Gesamtkosten: 790,96€ (31,17 % Abgaben, die 15 % zur Rentenversicherung zahlt er auch bei Befreiung), zuzüglich Unfallversicherung
  • Krankenversicherung: Familienversicherung oder studentische Krankenversicherung, der Minijob allein versichert nicht

Beispiel 2: Angestellter mit Minijob als Nebenjob (RV-pflichtig)

  • Hauptjob: 3.200€ brutto (Brutto-Netto prüfen)
  • Minijob: 400€/Monat
  • RV-Eigenanteil: 400€ × 3,6 % = 14,40€
  • → Netto: 385,60€
  • Sonst keine Abgaben: Der erste Minijob neben dem Hauptjob wird nicht zusammengerechnet, KV über den Hauptjob

Beispiel 3: Haushaltshilfe im Privathaushalt

  • Bruttoverdienst: 300€/Monat (Putzhilfe)
  • RV-Eigenanteil: 300€ × 13,6 % = 40,80€
  • → Netto: 259,20€
  • Arbeitgeber-Abgaben: 14,62 % = 43,86€ (KV 5 %, RV 5 %, Pauschsteuer 2 %, Unfallversicherung 1,6 %, Umlagen U1 und U2 1,02 %)
  • Steuerbonus: 20 % der Kosten, höchstens 510€ im Jahr (§ 35a Abs. 1 EStG). Bei 300€ Lohn ist der Höchstbetrag erreicht, das sind 42,50€ im Monat

⚠️ 5 typische Fehler beim Minijob

1.
Verdienstgrenze verwechseln: Seit 2026 gilt 603€, nicht mehr 538€ (2024) oder 556€ (2025). Die Grenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn.
2.
Mehrere Minijobs nicht melden: Wer zwei Minijobs hat (Gesamt >603€), wird automatisch sozialversicherungspflichtig. Beide Arbeitgeber müssen informiert werden.
3.
Krankenversicherung vergessen: Ein Minijob allein versichert dich nicht. Ohne anderweitige KV bist du unversichert – das kann teuer werden.
4.
Überstunden nicht überwachen: Wer mit Mindestlohn arbeitet, darf maximal 43,4 Stunden/Monat schaffen. Jede Überstunde kann die 603€-Grenze sprengen.
5.
RV-Befreiung unbedacht beantragen: Die Befreiung spart 21,71€/Monat, kostet aber Rentenpunkte. Gerade für die Grundrente (mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten, § 76g SGB VI) oder Erwerbsminderungsrente kann das nachteilig sein.

🔍 5 Sonderfälle beim Minijob

Minijob als Student

Studenten können neben dem Studium einen Minijob ausüben und bleiben bis 25 Jahre in der Familienversicherung (KV). Gut zu wissen: BAföG-Empfänger dürfen seit 2026 bis zu 7.236€/Jahr (603€/Monat) anrechnungsfrei dazuverdienen – ein voller Minijob ist also BAföG-unschädlich. Werkstudentenjobs über 603€ fallen in den Midijob.

Minijob als Rentner

Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Altersrentner. Ein 603€-Minijob ist voll anrechnungsfrei. Wer weiter in die RV einzahlt, erhöht sogar seine Rente. Mit 2 % Pauschsteuer hat der Minijob keinen Einfluss auf die Rentensteuer.

Minijob in Elternzeit

Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Wochenstunden arbeiten (§ 15 Abs. 4 BEEG), ein Minijob ist also möglich; bei einem anderen Arbeitgeber muss dein Arbeitgeber zustimmen. Den Verdienst rechnet die Elterngeldstelle aber an: Das Elterngeld sinkt, weil es aus dem Unterschied zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt berechnet wird (§ 2 Abs. 3 BEEG).

Minijob + Bürgergeld

Wer Bürgergeld bezieht, darf vom Minijob einen Teil behalten (§ 11b SGB II): 100€ Grundfreibetrag, dazu 20 % des Verdiensts zwischen 100€ und 520€ (84€) und 30 % des Verdiensts über 520€ (bei 603€: 24,90€). Bei 603€ bleiben so 208,90€ zusätzlich zum Bürgergeld. Angerechnet werden 603€ − 21,71€ RV-Eigenanteil − 208,90€ = 372,39€.

Kurzfristige Beschäftigung statt Minijob

Wer nur saisonal arbeitet (z. B. Erntehelfer, Messejob), kann stattdessen eine kurzfristige Beschäftigung nutzen: max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage/Jahr. Dann gibt es keine Verdienstgrenze, solange die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV).

❓ Häufige Fragen zum Minijob 2026

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze liegt ab dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro monatlich (7.236 Euro jährlich). Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: 13,90€ × 130 ÷ 3 = 602,33€, aufgerundet auf 603€.
Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?
Beim gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale höchstens 31,17 % des Bruttolohns: Krankenversicherung 13 % (nur bei gesetzlich Krankenversicherten), Rentenversicherung 15 %, Pauschsteuer 2 %, Umlagen U1 0,8 % und U2 0,22 % sowie Insolvenzgeldumlage 0,15 %. Dazu kommt der Beitrag zur Unfallversicherung an die zuständige Berufsgenossenschaft, der je nach Branche unterschiedlich hoch ist. Bei 603€ sind das ohne Unfallversicherung 187,96€ extra. Im Privathaushalt sind es höchstens 14,62 % einschließlich Unfallversicherung.
Bin ich als Minijobber krankenversichert?
Nein – ein Minijob allein reicht nicht für die Krankenversicherung. Du brauchst eine anderweitige Absicherung: Familienversicherung, Hauptjob, freiwillige GKV, PKV oder Versicherung über Bürgergeld/ALG I.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Es gibt keine feste Stundengrenze – entscheidend ist die 603€-Verdienstgrenze. Bei Mindestlohn (13,90€) sind das maximal 43,4 Stunden/Monat. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.
Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?
In der Regel nein. Bei der üblichen 2 %-Pauschsteuer ist der Minijob für dich steuerfrei und taucht nicht in der Steuererklärung auf. Nur wenn dein Arbeitgeber individuell nach Steuerklasse versteuert, musst du ihn in Anlage N angeben.
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Ja, aber der Gesamtverdienst aller Minijobs darf 603€/Monat nicht überschreiten. Sonst werden alle Jobs voll sozialversicherungspflichtig. Mit einem Hauptjob bleibt nur der erste Minijob bis auf den Rentenbeitrag von 3,6 % abgabenfrei – jeder weitere wird zusammengerechnet.
Habe ich als Minijobber Anspruch auf Urlaub?
Ja! Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte. Bei einer 5-Tage-Woche sind das mindestens 20 Urlaubstage/Jahr. Bei weniger Arbeitstagen pro Woche wird anteilig gerechnet (z. B. 2 Tage/Woche = 8 Urlaubstage).
Was passiert, wenn ich die 603€-Grenze überschreite?
Bei gelegentlicher, unvorhersehbarer Überschreitung, etwa durch eine Krankheitsvertretung, bleibt der Minijob bestehen: in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres und jeweils bis 1.206€ (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Bei regelmäßiger Überschreitung liegt ab diesem Zeitpunkt kein Minijob mehr vor (§ 8 Abs. 2 Satz 2 SGB IV): Die Beschäftigung wird zum Midijob oder ist voll sozialversicherungspflichtig.
Kann ich Teilzeitjob und Minijob kombinieren?
Ja. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeit- oder Vollzeitstelle bleibt der erste Minijob bis auf den Rentenbeitrag von 3,6 % abgabenfrei (Befreiung auf Antrag möglich). Berechne das Hauptjob-Netto mit dem Teilzeit-Rechner und das Minijob-Netto mit dem Rechner oben. Erst ab dem zweiten Minijob wird zusammengerechnet.
Wie viel Rente bringt ein Minijob?
Als rentenversicherungspflichtiger Minijobber erwirbst du volle Rentenanwartschaften: Bei 603€ zahlst du 21,71€/Monat Eigenanteil (3,6 %), der Arbeitgeber 15 % Pauschale. Ein Jahr mit 603€ bringt rund 0,139 Entgeltpunkte, beim aktuellen Rentenwert von 42,52€ also rund 5,92€ Rente pro Monat. Wer sich befreien lässt, bekommt aus dem Arbeitgeberbeitrag nur Zuschläge an Entgeltpunkten, rund 4,78€ (§ 76b SGB VI). Der Rechner oben zeigt dir deine Rentenpunkte pro Jahr und das daraus folgende Rentenplus pro Monat konkret an.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Beim Minijob (bis 603€/Monat) zahlst du nur den Rentenbeitrag von 3,6 % (Befreiung auf Antrag möglich). Beim Midijob (Übergangsbereich bis 2.000€) bist du voll sozialversichert, zahlst aber reduzierte Beiträge statt der vollen Arbeitnehmeranteile.
Wird der Minijob abgeschafft?
Nein – Stand August 2026 ist nichts beschlossen. In der Renten- und Sozialstaatsdebatte fordern einzelne Parteien, Gewerkschaften und Ökonomen zwar, Minijobs sozialversicherungspflichtig zu machen oder ganz abzuschaffen, um die Rentenkasse zu stärken. Ein Gesetzentwurf dazu existiert aber nicht. Es gilt weiter die dynamische Verdienstgrenze nach § 8 SGB IV: 603 €/Monat (2026), die mit jeder Mindestlohnerhöhung automatisch steigt – zum 1. Januar 2027 auf voraussichtlich 633 €.
Wie hoch darf das Minijob-Gehalt 2026 sein?
Die Verdienstgrenze 2026 liegt bei 603 € im Monat bzw. 7.236 € im Jahr. Sie ergibt sich aus der Formel Mindestlohn × 130 ÷ 3 (13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 €, aufgerundet). Beim Mindestlohn von 13,90 € entspricht das maximal rund 43 Stunden im Monat. Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist bis zu zweimal pro Jahr erlaubt (dann bis maximal 1.206 € in dem Monat).

Zuletzt aktualisiert: 24. September 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr

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