Krankengeld-Rechner
Höhe & Dauer 2026 berechnen
ℹ️ Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6% mehr Pflegeversicherung
= 3 Monate und 0 Tage (12 Wochen)
💊 Ihr voraussichtliches Krankengeld
Das sind 62,64 € pro Tag (72,00 € brutto)
Gesamtes Netto-Krankengeld nach Sozialabgaben
📅 Zeitlicher Ablauf bei Krankheit
Woche 1-6: Lohnfortzahlung
Der Arbeitgeber zahlt 100% Ihres Gehalts weiter.
Basis: § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Ab Woche 7: Krankengeld
Die Krankenkasse zahlt 1.879 €/Monat(ca. 78,3 % Ihres Nettos).
Basis: § 44 SGB V – Krankengeld
Max. Woche 78: Ende Krankengeld
Nach 78 Wochen (72 + 6) endet der Anspruch. Danach ggf. Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente.
Sperrfrist: 3 Jahre für dieselbe Krankheit
📊 Berechnungsdetails
ℹ️ So funktioniert Krankengeld
- ✓70% vom Brutto: Krankengeld beträgt 70% des regelmäßigen Bruttoentgelts
- ✓Max. 90% vom Netto: Das Krankengeld darf 90% des Nettoentgelts nicht übersteigen
- ✓BBG-Deckel: Nur Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 €/Monat) wird berücksichtigt
- ✓Ab Tag 43: Krankengeld wird erst nach 6 Wochen Lohnfortzahlung gezahlt
- ✓Max. 78 Wochen: Bezugsdauer für dieselbe Krankheit innerhalb von 3 Jahren
- ✓Mit Abzügen: Auf Krankengeld werden RV, AV und PV abgezogen (Arbeitnehmeranteil)
👥 Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
Anspruchsberechtigt sind gesetzlich Krankenversicherte mit Krankengeldanspruch:
- • Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung
- • Arbeitslose mit ALG I
- • Bezieher von Kurzarbeitergeld
- • Freiwillig Versicherte (mit Wahltarif Krankengeld)
⚠️ Kein Krankengeld erhalten:
- • Familienversicherte (kein eigenes Einkommen)
- • Privatversicherte (separate Krankentagegeld-Versicherung)
- • Rentner
- • Minijobber ohne Krankengeld-Wahltarif
- • Selbstständige ohne Wahltarif
⚠️ Wichtige Hinweise
- •AU-Bescheinigung: Krankschreibung muss lückenlos vorliegen – Folgebescheinigung vor Ablauf holen!
- •Krankmeldung: Arbeitgeber und Krankenkasse müssen unverzüglich informiert werden
- •Blockfrist: Nach 78 Wochen Krankengeld muss 3 Jahre gewartet werden, bevor für dieselbe Krankheit erneut Anspruch besteht
- •Aussteuerung: Nach Ende des Krankengeldes droht Kündigung – frühzeitig um ALG oder Reha kümmern
- •Nebenverdienst: Während Krankengeldbezug ist Arbeit grundsätzlich untersagt (Ausnahmen möglich)
🏛️ Zuständige Behörde
Ihre gesetzliche Krankenkasse
Krankengeld wird von Ihrer Krankenkasse gezahlt. Diese wird automatisch vom Arbeitgeber nach 6 Wochen informiert.
Krankenkassen-Hotline
Kontaktdaten auf Ihrer Versichertenkarte
Online-Services
GKV-Spitzenverband →Benötigte Unterlagen
- • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
- • Entgeltbescheinigung vom Arbeitgeber
- • Ggf. Antrag auf Krankengeld (bei einigen Kassen)
Krankengeld 2026: Was Sie wissen müssen
Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es springt ein, wenn die 6-wöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet und Sie weiterhin arbeitsunfähig sind. Mit unserem Krankengeld-Rechner ermitteln Sie schnell und einfach, wie viel Geld Ihnen zusteht.
Wie wird Krankengeld berechnet?
Die Berechnung des Krankengeldes folgt klaren gesetzlichen Regeln nach § 47 SGB V:
- 70% vom Bruttogehalt: Grundlage ist Ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt
- Maximal 90% vom Nettogehalt: Das Krankengeld darf nicht höher sein
- BBG-Deckel: Nur Einkommen bis 5.812,50 €/Monat (2026) wird berücksichtigt
Von diesem Brutto-Krankengeld werden noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung).
Ablauf: Wann beginnt das Krankengeld?
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit:
- Woche 1-6: Ihr Arbeitgeber zahlt Ihr volles Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung)
- Ab Woche 7: Die Krankenkasse übernimmt mit Krankengeld
- Bis Woche 78: Maximale Bezugsdauer für dieselbe Krankheit
Wie lange bekommt man Krankengeld?
Die maximale Bezugsdauer beträgt 78 Wochen (inkl. 6 Wochen Lohnfortzahlung) innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit. Danach:
- Aussteuerung: Krankengeld endet, ggf. Arbeitslosengeld beantragen
- Erwerbsminderungsrente: Prüfen, ob eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt
- Reha: Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme
Krankengeld: Brutto vs. Netto
Das Brutto-Krankengeld ist nicht das, was auf Ihrem Konto landet. Davon werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen:
- Rentenversicherung: 9,3% (halber Beitragssatz)
- Arbeitslosenversicherung: 1,3% (halber Beitragssatz)
- Pflegeversicherung: 1,7-2,3% (je nach Kindern/Alter)
Krankenversicherung wird nicht abgezogen – Sie bleiben beitragsfrei versichert.
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
Anspruchsberechtigt sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch – das sind insbesondere:
- Arbeitnehmer (Vollzeit, Teilzeit, befristet)
- Empfänger von Arbeitslosengeld I
- Kurzarbeitergeld-Empfänger
- Freiwillig Versicherte mit Wahltarif Krankengeld
Keinen Anspruch haben Familienversicherte, Rentner, Privatversicherte und Minijobber ohne Krankengeld-Option.
Krankmeldung: Was ist zu beachten?
Für einen lückenlosen Krankengeld-Anspruch ist wichtig:
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): Muss lückenlos vorliegen
- Folgebescheinigung: Vor Ablauf der aktuellen AU einholen!
- Meldung: Arbeitgeber und Krankenkasse unverzüglich informieren
Seit 2023 wird die elektronische AU (eAU) direkt an Arbeitgeber und Krankenkasse übermittelt. Dennoch sollten Sie Fristen im Blick behalten.
Krankengeld und Nebenverdienst
Während des Krankengeldbezugs ist Arbeit grundsätzlich untersagt. Ausnahmen:
- Stufenweise Wiedereingliederung: Mit ärztlicher Genehmigung schrittweise zurück in den Job
- Genesungsförderliche Tätigkeiten: In seltenen Fällen, nach Absprache mit Arzt und Kasse
Ein Nebenjob während der Krankschreibung kann zum Verlust des Krankengeldes führen!
Krankengeld vs. Arbeitslosengeld
Nach Aussteuerung (Ende Krankengeld) können Sie Arbeitslosengeld I beantragen – sofern Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen:
- Mindestens 15 Stunden/Woche arbeitsfähig
- Anwartschaftszeit erfüllt (mind. 12 Monate versicherungspflichtig in 30 Monaten)
Nutzen Sie unseren Arbeitslosengeld-Rechner für die Berechnung.