Arbeitslosengeld-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihren ALG I Anspruch: Höhe, Bezugsdauer und was nach der Kündigung kommt.
👤 Ledig, geschieden oder verwitwet
Mit Kindern erhalten Sie 67% statt 60% des Nettoentgelts
📋 Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld I
Das sind 60% Ihres Nettoentgelts (1.954 €)
Differenz zum bisherigen Netto: -782 €(40% weniger)
📊 Berechnungsdetails
📅 Anspruchsdauer ALG I
Die Bezugsdauer hängt von Ihrem Alter und der Dauer Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung in den letzten 5 Jahren ab:
| Beschäftigung | <50 | ab 50 | ab 55 | ab 58 |
|---|---|---|---|---|
| 12 Monate | 6 Mon. | 6 Mon. | 6 Mon. | 6 Mon. |
| 16 Monate | 8 Mon. | 8 Mon. | 8 Mon. | 8 Mon. |
| 20 Monate | 10 Mon. | 10 Mon. | 10 Mon. | 10 Mon. |
| 24 Monate | 12 Mon. | 12 Mon. | 12 Mon. | 12 Mon. |
| 30 Monate | 12 Mon. | 15 Mon. | 15 Mon. | 15 Mon. |
| 36 Monate | 12 Mon. | 18 Mon. | 18 Mon. | 18 Mon. |
| 48 Monate | 12 Mon. | 18 Mon. | 22 Mon. | 24 Mon. |
Ihre Situation: Mit 24 Monaten Beschäftigung und Alter 35 haben Sie Anspruch auf 12 Monate ALG I.
🆕 Neuerungen 2026
- ✓BBG vereinheitlicht: 8.450€/Monat bundesweit – keine Unterscheidung mehr zwischen Ost und West
- ✓Grundfreibetrag erhöht: 12.348€/Jahr (2025: 11.784€)
- ✓KV-Zusatzbeitrag gestiegen: Durchschnittlich 2,9% (AN: 1,45%)
- ✓Leistungssätze unverändert: 60% ohne Kind, 67% mit Kind
ℹ️ So funktioniert Arbeitslosengeld I
- ✓Leistungssatz: 60% des pauschalierten Nettoentgelts (67% mit Kind)
- ✓Bemessungszeitraum: Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate
- ✓Anwartschaftszeit: Mindestens 12 Monate versicherungspflichtig in 30 Monaten
- ✓Bezugsdauer: 6-24 Monate je nach Alter und Beschäftigungsdauer
- ✓Steuerfrei: ALG I ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
- ✓Sozialversicherung: Kranken- und Pflegeversicherung werden übernommen
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Sperrzeit: Bei Eigenkündigung oder verhaltensbedingt: 12 Wochen Sperre!
- •Meldepflicht: Sie müssen sich am 1. Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden
- •Früh melden: Arbeitssuchend melden Sie sich bereits 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses
- •Verfügbarkeit: Sie müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (15h+/Woche)
- •Zuverdienst: Bis 165€/Monat anrechnungsfrei, darüber wird gekürzt
- •Schätzung: Dieser Rechner liefert eine Orientierung – die exakte Berechnung erfolgt durch die Agentur für Arbeit
❓ Was kommt nach ALG I?
Wenn Ihr ALG I ausläuft und Sie noch keine neue Arbeit gefunden haben:
- • Bürgergeld: Grundsicherung für Arbeitssuchende (früher Hartz IV)
- • Wohngeld: Wenn Sie geringe Einkünfte haben
- • Kinderzuschlag: Wenn Sie Kinder haben
🏛️ Zuständige Behörde
Agentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit ist zuständig für ALG I. Melden Sie sich bei der Agentur an Ihrem Wohnort.
Online-Antrag
arbeitsagentur.de →Benötigte Unterlagen
- • Personalausweis oder Reisepass
- • Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber
- • Sozialversicherungsausweis
- • Lebenslauf und Zeugnisse
- • Bankverbindung (IBAN)
Wichtige Fristen
- • 3 Monate vorher: Arbeitssuchend melden
- • Spätestens 3 Tage nach Kenntnis: Bei kurzfristigem Ende
- • Tag 1 der Arbeitslosigkeit: Persönlich arbeitslos melden
Zuletzt aktualisiert: März 2026
📚 Alles Wichtige zum Arbeitslosengeld I
Was ist Arbeitslosengeld I?
Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es wird aus der Arbeitslosenversicherung finanziert, in die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam einzahlen. Anders als Bürgergeld (früher Hartz IV) ist ALG I keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung. Die Höhe richtet sich nach Ihrem bisherigen Brutto- bzw. Nettogehalt.
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?
Die Höhe des ALG I beträgt 60% des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt). Wer mindestens ein Kind hat und Kindergeld bezieht, erhält den erhöhten Leistungssatz von 67%. Das pauschalierte Nettoentgelt errechnet sich aus Ihrem durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 12 Monate abzüglich pauschaler Abzüge für Lohnsteuer, Sozialversicherung und Solidaritätszuschlag. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 8.450 € brutto monatlich — Einkommen darüber wird nicht berücksichtigt.
Wie lange bekomme ich ALG I?
Die Bezugsdauer hängt von zwei Faktoren ab: Ihrem Alter und der Dauer Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung in den letzten 5 Jahren. Die Spanne reicht von 6 Monaten (bei 12 Monaten Beschäftigung) bis zu 24 Monaten (bei 48 Monaten Beschäftigung und Alter ab 58). Wer die verkürzte Anwartschaftszeit von 6 Monaten erfüllt (überwiegend kurze Befristungen), erhält mindestens 3 Monate ALG I.
Was ist die Sperrzeit?
Wenn Sie selbst kündigen oder verhaltensbedingt gekündigt werden, droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. In dieser Zeit erhalten Sie kein ALG I, und die Bezugsdauer verkürzt sich um mindestens ein Viertel. Ausnahmen gelten bei wichtigem Grund (z.B. Mobbing, Umzug zum Partner). Ein Aufhebungsvertrag bei drohender betriebsbedingter Kündigung kann ebenfalls sperrzeitfrei sein — lassen Sie sich vorab beraten.
Abfindung und Arbeitslosengeld
Eine echte Abfindung wird nicht auf die Höhe des ALG I angerechnet. Allerdings kann eine Ruhenszeit eintreten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist endet. Während der Ruhenszeit (maximal 12 Monate) wird kein ALG I gezahlt, die Gesamtanspruchsdauer bleibt jedoch erhalten. Abfindungen sind zudem sozialversicherungsfrei, unterliegen aber der Einkommensteuer (Fünftelregelung möglich).
Wann muss ich mich arbeitslos melden?
- Arbeitssuchend melden: Spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses
- Bei kurzfristiger Kündigung: Innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis
- Arbeitslos melden: Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich
Nebenjob während des ALG-I-Bezugs (2026)
Sie dürfen weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten und bis zu 165 € netto monatlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Ab 2026 gelten verschärfte Regeln für Minijobs: Neue geringfügige Beschäftigungen neben ALG I sind nur noch in Ausnahmefällen möglich (z.B. wenn der Minijob bereits 26 Wochen vor der Arbeitslosigkeit bestand). Durch den Mindestlohn von 13,90 €/Stunde liegt die Minijob-Grenze 2026 bei durchschnittlich 603 € — der Freibetrag von 165 € bleibt aber entscheidend.
Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
Während des ALG-I-Bezugs sind Sie automatisch pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung — die Beiträge zahlt die Bundesagentur für Arbeit. Bei einer Ruhenszeit nach Abfindung besteht diese Pflichtversicherung nicht. In diesem Fall müssen Sie sich freiwillig versichern oder über die Familienversicherung absichern.
❓ Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld
Wie berechnet sich das Arbeitslosengeld I genau?
Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt zunächst Ihr Bemessungsentgelt aus dem Durchschnitt Ihrer Bruttogehälter der letzten 12 Monate. Davon werden pauschale Sozialabgaben (ca. 21%) und die Lohnsteuer (je nach Steuerklasse) abgezogen. Vom resultierenden pauschalierten Netto erhalten Sie 60% (ohne Kind) oder 67% (mit Kind). Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 liegt bei 8.450 € brutto monatlich.
Kann ich während des ALG I Bezugs dazuverdienen?
Ja, Sie können bis zu 165 Euro netto im Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen. Alles darüber wird auf das ALG I angerechnet. Außerdem dürfen Sie nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten, da Sie sonst nicht mehr als arbeitslos gelten. Ab 2026 sind neue Minijobs neben ALG I nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Was passiert, wenn das ALG I ausläuft?
Wenn Ihr ALG I Anspruch endet und Sie noch keine neue Arbeit haben, können Sie Bürgergeld beantragen (früher Hartz IV / ALG II). Bürgergeld ist eine bedarfsorientierte Grundsicherung mit Vermögensprüfung. Alternativ kann Wohngeld oder Kinderzuschlag infrage kommen.
Muss ich Arbeitslosengeld versteuern?
ALG I ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das ALG I selbst wird nicht besteuert, aber es erhöht den Steuersatz für Ihre anderen Einkünfte. Sie müssen eine Steuererklärung abgeben.
Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Nein, eine echte Abfindung als Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust wird nicht auf die Höhe des ALG I angerechnet. Allerdings kann eine Ruhenszeit eintreten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist endet. Die Gesamtanspruchsdauer bleibt erhalten — nur der Auszahlungsbeginn verschiebt sich nach hinten (maximal 12 Monate).
Wie kann ich eine Sperrzeit beim ALG I vermeiden?
Eine Sperrzeit (bis zu 12 Wochen) droht bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund. Um sie zu vermeiden, sollten Sie einen wichtigen Grund nachweisen können: drohende betriebsbedingte Kündigung, Mobbing, gesundheitliche Gründe oder Insolvenz des Arbeitgebers. Ein gerichtlicher Vergleich im Kündigungsschutzverfahren ist ebenfalls in der Regel sperrzeitfrei.
Bin ich während des ALG-I-Bezugs krankenversichert?
Ja. Während des ALG-I-Bezugs sind Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung — die Beiträge übernimmt die Bundesagentur für Arbeit. Auch Pflege- und Rentenversicherung laufen weiter. Bei einer Ruhenszeit (z.B. nach Abfindung) entfällt diese Pflichtversicherung, und Sie müssen sich selbst absichern.
Welche Voraussetzungen muss ich für ALG I erfüllen?
Sie müssen drei Voraussetzungen erfüllen: (1) Sie sind arbeitslos (weniger als 15 Stunden/Woche beschäftigt), (2) Sie haben sich persönlich arbeitslos und rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet, und (3) Sie erfüllen die Anwartschaftszeit — mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten. Bei überwiegend kurzen Befristungen reichen 6 Monate.