Einkommensteuer-Rechner 2026 & 2027 (Steuerrechner)
Steuerlast & zvE nach §32a EStG berechnen
Zuletzt aktualisiert am 24. September 2026
Geprüft nach: §§ 2, 9a, 10, 10b, 10c, 20, 31, 32, 32a, 32d, 33, 33b, 51a EStG, §§ 3, 4 SolZG, Steueränderungsgesetz 2025, Sozialversicherungsrechengrößen 2026
Berücksichtigt: Grundfreibetrag 2026 (12.348€), alle Tarifzonen inkl. Reichensteuer, Grund- und Splittingtarif, Werbungskosten mit Pauschbetrag und Gewerkschaftsbeiträgen, Sozialversicherungsbeiträge (aus dem Brutto geschätzt oder eigene Werte), Sonderausgaben, Spenden bis 20 %, außergewöhnliche Belastungen nach zumutbarer Belastung, Kinderfreibeträge mit Günstigerprüfung je Kind, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge
Nicht berücksichtigt: Renten und Pensionen, Verlustvortrag, Altersentlastungs- und Entlastungsbetrag, Progressionsvorbehalt, Günstigerprüfung für Kapitalerträge, Minijob und Übergangsbereich in der Beitragsschätzung – Schätzung, keine Steuerberatung
💰 Einkünfte (Jahresbetrag)
Abgeltungsteuer 25 %, nicht im zvE
Negative Werte = Verlust
👤 Persönliche Situation
📋 Werbungskosten
Pauschbetrag: 1.230 € – wird automatisch angesetzt wenn günstiger
Max. 210 Tage à 6 €
Ab 2026 zusätzlich zum Pauschbetrag
🧾 Sonderausgaben & Abzüge
Sozialversicherungsbeiträge (Vorsorgeaufwendungen)
| Rentenversicherung (9,3 %) | 5.115 € |
| Krankenversicherung (8,75 %) | 4.813 € |
| Pflegeversicherung (2,4 %) | 1.320 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | 715 € |
Schätzung für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer 2026 (Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %). Privat Versicherte, Beamte und Minijobber tragen besser die eigenen Beiträge ein.
Mit der Rentenversicherung bis 30.826 €
Bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte
z. B. gezahlte Kirchensteuer, Kinderbetreuung
Krankheitskosten etc., abzüglich zumutbarer Belastung
Einkommensteuer 2026
Gesamtsteuerlast inkl. Soli & Kirchensteuer
📊 Berechnung im Detail
🆕 Neu in 2026 – Steuerliche Änderungen
- ✅Grundfreibetrag auf 12.348 € erhöht (+252 €)
- ✅Kindergeld auf 259 €/Monat erhöht (+4 €)
- ✅Kinderfreibetrag auf 9.756 €/Kind erhöht (+156 €)
- ✅Pendlerpauschale: Jetzt 38 Cent ab dem 1. Kilometer (vorher erst ab km 21)
- ✅Gewerkschaftsbeiträge: zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag absetzbar (§ 9a Satz 3 EStG)
- ✅Aktivrente: Bis 2.000 €/Monat steuerfrei für Rentner mit Job
Quelle: BMF – Das ändert sich 2026
ℹ️ Wichtige Hinweise
- ✓Grundfreibetrag 2026: 12.348 € (steuerfrei)
- ✓Splittingtarif bei Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting)
- ✓Günstigerprüfung: Kindergeld vs. Kinderfreibetrag automatisch, für jedes Kind einzeln
- ✓Kinderfreibetrag 2026: 9.756 €/Kind (6.828 € + 2.928 € BEA), bei getrennter Veranlagung je 4.878 €
- ✓Soli nur noch bei hohen Einkommen (Freigrenze: 20.350 €); Soli und Kirchensteuer immer mit Kinderfreibeträgen
- ✓Sozialversicherung: ohne eigene Angaben aus dem Brutto geschätzt (gesetzlich versichert)
- ⚠️Diese Berechnung dient der Orientierung – für die Steuererklärung nutzen Sie ELSTER
🏛️ Zuständige Behörden & Hotlines
Quellen & Rechtsgrundlagen (Stand: 2026)
🔭 Was ändert sich 2027? (Stand 13. September 2026)
- Einkommensteuertarif 2027 lt. Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Kabinett 02.09.2026, Bundestag/Bundesrat stehen aus): Grundfreibetrag 12.564 € (2026: 12.348 €), 42 % ab 70.601 €, 45 % bereits ab 250.000 € und neuer Spitzensatz 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen; 2028: Grundfreibetrag 12.900 €.
- Formel 2027 (§ 32a Abs. 1 EStG-E): 12.565–17.799 €: (952,24 · y + 1.400) · y; 17.800–70.600 €: (170,74 · z + 2.397) · z + 993,86; 70.601–249.999 €: 0,42 · x − 11.241,73; 250.000–279.999 €: 0,45 · x − 18.741,73; ab 280.000 €: 0,47 · x − 24.341,73.
- Kindergeld lt. Regierungsentwurf ab 01.01.2027 267 € je Kind (+8 €), ab 2028 272 €; Kinderfreibetrag 2027 3.564 € je Elternteil (7.128 €) plus BEA-Freibetrag 2.928 € = 10.056 € (2026: 9.756 €).
- Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG): Ermäßigung lt. Entwurf nur noch 15 % der Arbeitskosten, höchstens 900 € (bisher 20 %/1.200 €).
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt lt. Entwurf von 1.230 € auf 1.430 € (§ 9a EStG).
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2027?
Quellen: BMF – Entwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Bearbeitungsstand 18.08.2026, Kabinett 02.09.2026). Entwürfe sind als solche gekennzeichnet und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Einkommensteuer 2026: Tarif, Freibeträge & Berechnung
Die Einkommensteuer (abgekürzt ESt, gelegentlich auch EkSt geschrieben) ist die wichtigste Steuer in Deutschland und betrifft nahezu jeden Arbeitnehmer und Selbstständigen. Mit unserem Einkommensteuer-Rechner 2026 – einem klassischen Steuerrechner – berechnen Sie Ihre Steuerlast auf Basis des aktuellen Einkommensteuertarifs nach §32a EStG. Bemessungsgrundlage ist immer Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE), nicht das Bruttogehalt. Die Einkommensteuer bildet auch die Grundlage für die Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber monatlich direkt vom Gehalt abführt.
Aktuelle Werte 2026
Durch das Steueränderungsgesetz 2025/2026 wurden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs zum Ausgleich der kalten Progression angehoben. Auch der Kinderfreibetrag und der Grundfreibetrag steigen:
- Grundfreibetrag: 12.348€ (steuerfrei, +252€ vs. 2025)
- Eingangssteuersatz: 14%
- Spitzensteuersatz: 42% (ab 69.879€ zvE)
- Reichensteuer: 45% (ab 277.826€ zvE)
- Kinderfreibetrag: 9.756€ pro Kind (+156€ vs. 2025)
- Soli-Freigrenze: 20.350€ ESt (Single) / 40.700€ (Verheiratete)
Einkommensteuertarif 2026 (Tarifzonen)
Der Einkommensteuertarif ist progressiv aufgebaut – der Steuersatz steigt mit dem Einkommen. Dabei wird nur der Teil besteuert, der über den Grundfreibetrag hinausgeht. Wie sich die Steuer auf Ihr Nettoeinkommen auswirkt, zeigt unser Brutto-Netto-Rechner:
- 0€ – 12.348€: 0% (Grundfreibetrag, steuerfrei)
- 12.349€ – 17.799€: 14% – ca. 24% (erste Progressionszone)
- 17.800€ – 69.878€: ca. 24% – 42% (zweite Progressionszone)
- 69.879€ – 277.825€: 42% (Proportionalzone)
- ab 277.826€: 45% (Reichensteuer)
Grenzsteuersatz vs. Durchschnittssteuersatz
Zwei wichtige Begriffe zum Verständnis der Einkommensteuer:
- Grenzsteuersatz: Der Steuersatz für jeden zusätzlich verdienten Euro. Relevant für die Frage: „Wie viel Steuern zahle ich auf 100€ mehr Gehalt?"
- Durchschnittssteuersatz: Gesamtsteuerlast geteilt durch Gesamteinkommen. Zeigt, welchen Anteil Ihres Einkommens Sie tatsächlich an Steuern zahlen.
Splittingtarif für Ehepaare
Verheiratete können den Splittingtarif nutzen (Zusammenveranlagung) – den Vorteil zeigt der Ehegattensplitting-Rechner. Welche Steuerklassenkombination dabei optimal ist, hängt vom Einkommensverhältnis ab:
- Das gemeinsame Einkommen wird halbiert
- Auf die Hälfte wird der Steuertarif angewendet
- Die berechnete Steuer wird verdoppelt
- Vorteil: Besonders bei unterschiedlich hohen Einkommen
Zu versteuerndes Einkommen (zvE)
Das zu versteuernde Einkommen ist die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Es errechnet sich aus:
- Summe der Einkünfte (Gehalt, Mieten, Gewinne; Kapitalerträge nur ausnahmsweise, sonst gilt die Abgeltungsteuer)
- − Werbungskosten (z.B. Pendlerpauschale, Arbeitsmittel)
- − Sonderausgaben (vor allem Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, dazu Spenden)
- − außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten)
- − Kinderfreibeträge (wenn günstiger als Kindergeld)
Nutzen Sie die Homeoffice-Pauschale (6€/Tag, max. 1.260€/Jahr), um Ihr zvE zu senken – das wirkt sich direkt auf Ihre Einkommensteuer aus. Für Pendler- und Homeoffice-Pauschale können Sie vorab die Arbeitstage für die Anlage N ermitteln.
Solidaritätszuschlag 2026
Seit 2021 zahlen die meisten Steuerzahler keinen Solidaritätszuschlag mehr. Die Freigrenze wurde für 2026 erneut angehoben: Der Soli wird erst fällig bei einer festgesetzten Einkommensteuer über 20.350€/Jahr (Single) bzw. 40.700€ (Verheiratete). Darüber beträgt er 5,5% der Einkommensteuer.
Zu versteuerndes Einkommen (zvE) berechnen
Das zu versteuernde Einkommen – kurz zvE – ist die zentrale Bemessungsgrundlage jedes Steuerrechners. Wer seinen Steuersatz berechnen will, braucht zuerst das korrekte zvE, denn die Einkommensteuer (ESt) wird ausschließlich auf diesen Betrag angewendet – nicht auf das Brutto. Vereinfacht gilt:
Bruttoeinkünfte
− Werbungskosten / Betriebsausgaben
− Sonderausgaben (z. B. Vorsorgeaufwendungen)
− außergewöhnliche Belastungen
− Frei- und Pauschbeträge
= zu versteuerndes Einkommen (zvE)
Der Rechner oben ermittelt dieses zvE aus Ihren Angaben: Bruttolohn minus Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträge (aus dem Brutto geschätzt oder aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung), weitere Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Bei 50.000 € Brutto (ledig, gesetzlich versichert, nur Pauschbeträge) sind es 38.684 €. Als zvE-Rechner liefert das Tool zusätzlich Ihren Grenz- und Durchschnittssteuersatz. Tipp: Mit der Homeoffice-Pauschale oder der Pendlerpauschale senken Sie Ihr zvE und damit die Steuerlast.
Persönlicher / Grenz- / Durchschnittssteuersatz
Wenn Sie Ihren persönlichen Steuersatz berechnen, gibt es drei Kennzahlen, die oft verwechselt werden. Ein guter Steuersatz-Rechner weist alle drei aus:
- Grenzsteuersatz: der Satz auf den nächsten verdienten Euro – entscheidend für die Frage „Wie viel von 100€ mehr Gehalt bleibt übrig?". Liegt 2026 zwischen 14 % und 45 %.
- Durchschnittssteuersatz: festgesetzte ESt geteilt durch das zvE – Ihr tatsächlicher Steueranteil, immer deutlich niedriger als der Grenzsteuersatz.
- Persönlicher Steuersatz: umgangssprachlich meist der Durchschnittssteuersatz; gemeint ist der Anteil, den Sie effektiv auf Ihr gesamtes Einkommen zahlen.
Beispiel: Bei 45.000€ zvE liegt der Grenzsteuersatz bei rund 33 %, der persönliche bzw. Durchschnittssteuersatz aber nur bei knapp 20 %. Genau diesen Unterschied rechnet das Tool oben automatisch aus.
Kalte Progression
Von kalter Progression spricht man, wenn eine Gehaltserhöhung nur die Inflation ausgleicht, der progressive Tarif aber trotzdem einen höheren Steuersatz greifen lässt – real bleibt weniger übrig, obwohl die Kaufkraft gleich ist. Um diesen Effekt zu dämpfen, werden die Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs (§ 32a EStG) regelmäßig nach rechts verschoben. Auch für 2026 wurden Grundfreibetrag und Eckwerte deshalb angehoben.
Ein Rechner zur kalten Progression lässt sich mit diesem Tool nachbilden: Geben Sie zunächst Ihr altes Einkommen ein, dann das um die Inflation erhöhte – die Differenz beim Durchschnittssteuersatz zeigt die kalte Progression. Wie viel netto von einer Erhöhung übrig bleibt, sehen Sie zusätzlich im Gehaltserhöhung-Rechner.
📊 Beispielrechnungen: Einkommensteuer 2026
So viel Einkommensteuer zahlen Sie bei verschiedenen Einkommenshöhen (Grundtarif, ledig):
Beispiel 1: Berufseinsteiger – 30.000€ zvE
Beispiel 2: Durchschnittsverdiener – 45.000€ zvE
Beispiel 3: Gutverdiener – 80.000€ zvE
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Fehler 1: Bruttoeinkommen mit zvE verwechseln
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht Ihr Bruttogehalt! Vom Brutto werden Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträge, weitere Sonderausgaben und Freibeträge abgezogen. Bei 50.000€ Brutto (ledig, gesetzlich versichert, nur Pauschbeträge) liegt das zvE bei 38.684€.
Fehler 2: Grenzsteuersatz für das gesamte Einkommen anwenden
„Ich zahle 42% Steuern" – stimmt fast nie. Der Spitzensteuersatz gilt nur für den Teil über 69.879€. Darunter liegende Einkommensanteile werden mit niedrigeren Sätzen besteuert. Der tatsächliche Durchschnittssteuersatz liegt deutlich niedriger.
Fehler 3: Splittingvorteil überschätzen
Der Splittingtarif bringt nur Vorteile, wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind. Verdienen beide Partner gleich viel, ist der Vorteil null. Prüfen Sie mit dem Steuerklassen-Rechner, ob ein Wechsel sinnvoll ist.
Sonderfall: Abfindungen
Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer, profitieren aber von der Fünftelregelung (§34 EStG). Berechnen Sie Ihre Steuerbelastung mit dem Abfindungsrechner.
Sonderfall: Firmenwagen
Der geldwerte Vorteil aus einem Firmenwagen erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen. Ob sich ein Dienstwagen steuerlich lohnt, hängt vom Listenpreis und Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz ab.
🎯 Was bedeutet das Ergebnis für Sie?
Ihr Einkommensteuer-Ergebnis zeigt die jährliche Steuerlast auf Ihr zu versteuerndes Einkommen. So nutzen Sie die Werte:
✅ Steuerlast senken
Jeder Euro, den Sie als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen, senkt Ihr zvE. Die Ersparnis beträgt dabei Ihren persönlichen Grenzsteuersatz. Bei 36% Grenzsteuersatz sparen 1.000€ mehr Werbungskosten also 360€ Steuern.
📋 Für Selbstständige
Nutzen Sie den Rechner für Ihre Steuervorauszahlungen. Tragen Sie Ihren erwarteten Jahresgewinn als selbstständige Tätigkeit ein, Ihre Vorsorgebeiträge unter „Eigene Beiträge“, und leiten Sie daraus die quartalsmäßigen Vorauszahlungen ab. Zusätzlich prüfen Sie mit dem Gewerbesteuer-Rechner, ob eine Gewerbesteuer-Anrechnung möglich ist.
💰 Gehaltsverhandlung planen
Berechnen Sie, wie viel Netto von einer Gehaltserhöhung übrig bleibt. Bei einem Grenzsteuersatz von 38% bleiben von 5.000€ Brutto-Erhöhung nur ca. 3.100€ vor Sozialabgaben. Manchmal lohnt sich ein Firmenwagen oder andere Sachleistungen mehr.
❓ Häufig gestellte Fragen zur Einkommensteuer
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348€ pro Person (+252€ gegenüber 2025). Einkommen bis zu dieser Höhe bleibt komplett steuerfrei. Bei Zusammenveranlagung (Ehepaare) verdoppelt sich der Betrag auf 24.696€. Der Grundfreibetrag sichert das steuerliche Existenzminimum.
Wie berechnet sich die Einkommensteuer?
Die Einkommensteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) angewendet. Der Tarif ist progressiv: Er startet bei 14% und steigt bis auf 45% (Reichensteuer). Die genaue Berechnung folgt der Formel aus §32a EStG, die jährlich angepasst wird. Das zvE ergibt sich aus Ihrem Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge.
Ab welchem Einkommen zahlt man den Spitzensteuersatz?
Der Spitzensteuersatz von 42% wird 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879€ fällig. Die Reichensteuer von 45% greift ab 277.826€. Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich diese Grenzen. Wichtig: Der Spitzensteuersatz gilt nur für den Teil des Einkommens, der über der Grenze liegt – nicht für das gesamte Einkommen.
Wie genau ist der Einkommensteuer-Rechner?
Der Tarif ist exakt nach § 32a EStG 2026 umgesetzt: zvE und Steuer werden auf volle Euro abgerundet, der Solidaritätszuschlag auf den Cent. Das zvE leitet der Rechner aus Ihren Angaben ab; die Sozialversicherungsbeiträge schätzt er aus dem Brutto, solange Sie keine eigenen Beiträge eintragen. Maßgeblich bleibt Ihr Steuerbescheid.
Wann lohnt sich der Splittingtarif?
Der Splittingtarif lohnt sich besonders, wenn die Einkommen der Ehepartner unterschiedlich hoch sind. Je größer der Unterschied, desto höher der Steuervorteil. Bei gleich hohen Einkommen bringt das Splitting keinen Vorteil. Nutzen Sie unseren Steuerklassen-Rechner, um die optimale Kombination zu finden.
Muss ich noch Solidaritätszuschlag zahlen?
Die meisten Steuerzahler sind seit 2021 vom Solidaritätszuschlag befreit. 2026 wurde die Freigrenze auf 20.350€ festgesetzte Einkommensteuer (Single) bzw. 40.700€ (Verheiratete) angehoben. Das entspricht einem zvE von ca. 75.000€ (Single). Erst darüber wird der Soli von 5,5% auf die Einkommensteuer fällig.
Gilt der Rechner für 2025 oder 2026?
Der Rechner verwendet die Werte für das Steuerjahr 2026 (Grundfreibetrag 12.348€, angepasste Tarifeckwerte). Für die Steuererklärung 2025, die Sie bis Juli 2026 abgeben, gelten andere Werte (Grundfreibetrag 2025: 12.096€). Achten Sie darauf, das richtige Jahr für Ihre Berechnung zu wählen.
Welche Daten brauche ich für die Berechnung?
Ihren Bruttojahresarbeitslohn (bei Ehepaaren den beider Partner), weitere Einkünfte wie Mieten oder Gewinne und, falls vorhanden, Werbungskosten (z. B. Pendlerpauschale), Spenden, Krankheitskosten und Kinder. Die Sozialversicherungsbeiträge schätzt der Rechner aus dem Brutto; genauer wird es mit den Werten Ihrer Lohnsteuerbescheinigung (Zeilen 23a und 25 bis 27). Das zvE ermittelt der Rechner daraus selbst: Bei 50.000 € Brutto, ledig, gesetzlich versichert und nur mit Pauschbeträgen sind es 38.684 €. Was Ihre Rentenbeiträge später bringen, zeigt der Renten-Rechner.
Was bedeuten die Abkürzungen ESt, EkSt und zvE?
ESt (teils auch EkSt) steht für die Einkommensteuer. zvE bezeichnet das zu versteuernde Einkommen – die Bemessungsgrundlage, auf die der Steuertarif angewendet wird. Im Steuerbescheid taucht das zvE als eigene Zeile auf. Dieser Steuerrechner ermittelt zuerst das zvE aus Ihren Angaben und berechnet daraus die ESt.
Wie berechne ich meinen persönlichen Steuersatz?
Ihren persönlichen Steuersatz (Durchschnittssteuersatz) berechnen Sie, indem Sie die festgesetzte Einkommensteuer durch Ihr zvE teilen. Der Rechner oben weist diesen Wert direkt aus – zusammen mit dem Grenzsteuersatz, also dem Satz auf den nächsten verdienten Euro. Beispiel: Bei 45.000€ zvE liegt der persönliche Steuersatz bei knapp 20 %, der Grenzsteuersatz dagegen bei rund 33 %.
Was ist die kalte Progression?
Als kalte Progression bezeichnet man die heimliche Steuererhöhung, wenn eine Gehaltserhöhung nur die Inflation ausgleicht, durch den progressiven Tarif (§ 32a EStG) aber ein höherer Steuersatz greift. Real bleibt dadurch weniger übrig. Um das auszugleichen, werden Grundfreibetrag und Tarifeckwerte regelmäßig angehoben – so auch für 2026. Den Effekt können Sie mit dem Rechner nachstellen, indem Sie Ihr altes und Ihr um die Inflation erhöhtes Einkommen vergleichen.
Wie ermitteln Ehepaare ihr gemeinsames zvE für das Splitting?
Bei der Zusammenveranlagung addieren Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner ihre Einkünfte zu einem gemeinsamen zvE. Auf die Hälfte dieses Betrags wird der Tarif angewendet, das Ergebnis anschließend verdoppelt (Splittingtarif). Der Grundfreibetrag verdoppelt sich dabei auf 24.696€. Der Splittingvorteil ist am größten, wenn die Einkommen der Partner stark auseinanderliegen. Welche Steuerklassenkombination dazu passt, prüfen Sie separat.
Gibt es 2026 eine Einkommensteuer-Reform – und wo finde ich die Einkommensteuertabelle?
Eine große Tarifreform gibt es 2026 nicht – aber die übliche Anpassung gegen die kalte Progression: Der Grundfreibetrag stieg auf 12.348 € (+252 € gegenüber 2025) und die Tarifeckwerte wurden verschoben. Über weitergehende Reformen (etwa eine Entlastung der Mittelschicht im Gegenzug zu Abgaben-Umbauten) wird politisch diskutiert, beschlossen ist Stand August 2026 nichts. Eine gedruckte Einkommensteuertabelle 2026 brauchen Sie übrigens nicht mehr: Der Rechner oben wendet die Tarifformel des § 32a EStG exakt auf Ihr zu versteuerndes Einkommen an – das ist genauer als jede Tabellen-Zeile, sowohl im Grund- als auch im Splittingtarif.
Gilt der Einkommensteuer-Rechner auch für Rentner?
Ja – der Tarif ist für alle gleich. Bei Rentnern ist nur die Bemessungsgrundlage anders: Von der gesetzlichen Rente ist je nach Rentenbeginn nur der Besteuerungsanteil steuerpflichtig, dazu kommen Werbungskosten-Pauschbetrag und Sonderausgaben. Wie viel von Ihrer Rente steuerpflichtig ist und was netto übrig bleibt, berechnet der spezialisierte Renten-Steuer-Rechner.
🏛️ Zuständige Behörde
Finanzamt
Für die Einkommensteuererklärung ist Ihr örtliches Finanzamt zuständig. Die Steuererklärung können Sie online über ELSTER einreichen.
Abgabefrist Steuerjahr 2025: 31. Juli 2026 (mit Steuerberater: 28. Februar 2027)
ELSTER: elster.de
Finanzamtsuche: bzst.de/finanzamtsuche