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Kapitalertragsteuer-Rechner 2026

Abgeltungsteuer auf Aktien, ETFs & Dividenden

📊 Art der Kapitalerträge

💰 Kapitalerträge eingeben

Verlusttopf aus Vorjahren

Z.B. von Bank einbehalten

👤 Persönliche Situation

Max. 1.000 € Sparerpauschbetrag

Kapitalertragsteuer

1.055 €

Gesamtsteuer auf Kapitalerträge

Effektiver Satz21,10 %
Netto-Gewinn3.945 €
Nachzahlung1.055 €

📊 Berechnung im Detail

Brutto-Kapitalertrag5.000 €
Sparerpauschbetrag1.000 €
Zu versteuern4.000 €
Steuern1.055 €
Abgeltungsteuer (25%)1.000 €
Solidaritätszuschlag (5,5%)55 €
Netto-Gewinnnach Steuern
3.945 €

💡 So funktioniert die Kapitalertragsteuer

  • 📈Abgeltungsteuer: Pauschale 25% auf alle Kapitalerträge
  • Solidaritätszuschlag: 5,5% auf die Abgeltungsteuer
  • Kirchensteuer: Falls Mitglied, zusätzlich 8-9%
  • 🎁Sparerpauschbetrag: 1.000 € (Ledig) / 2.000 € (Verheiratet) steuerfrei
  • 📊Teilfreistellung: Aktienfonds 30%, Mischfonds 15%, Immofonds 60% steuerfrei
  • Krypto-Sonderregel: Nach 1 Jahr Haltefrist komplett steuerfrei!

⚠️ Wichtige Hinweise

  • Freistellungsauftrag: Erteile deiner Bank einen Freistellungsauftrag bis 1.000 €, um Steuern zu sparen
  • Verlustverrechnung: Aktien-Verluste können nur mit Aktien-Gewinnen verrechnet werden
  • Günstigerprüfung: Bei niedrigem Einkommen kann der persönliche Steuersatz günstiger sein
  • Quellensteuer: Ausländische Dividenden können anrechenbar sein (max. 15%)
  • ⚠️Dieser Rechner dient zur Orientierung – für die Steuererklärung konsultiere einen Steuerberater

🏛️ Zuständige Behörden & Anlaufstellen

📋

Finanzamt

Anlage KAP zur Steuererklärung

ELSTER Online →
🏦

Depotbank

Freistellungsauftrag erteilen

Bei deiner Bank/Broker

📞

Bürgertelefon BMF

Fragen zur Abgeltungsteuer

030 18 333-0 →
💼

Steuerberater

Komplexe Sachverhalte

Steuerberaterkammer →

Kapitalertragsteuer 2026: Das müssen Anleger wissen

Die Kapitalertragsteuer (auch Abgeltungsteuer genannt) besteuert Ihre Gewinne aus Geldanlagen. Mit unserem Kapitalertragsteuer-Rechner 2026 berechnen Sie schnell, wie viel Steuer auf Ihre Aktiengewinne, ETF-Erträge und Dividenden anfällt.

📊 Kapitalertragsteuer im Überblick:

  • Steuersatz: 25% Abgeltungsteuer
  • + Solidaritätszuschlag: 5,5% auf die Steuer = 1,375%
  • + Kirchensteuer: 8% oder 9% (optional)
  • Gesamt: 26,375% (ohne Kirche) bzw. ca. 27,8% (mit Kirche)

Sparerpauschbetrag 2026

Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag bleiben steuerfrei:

  • Singles: 1.000 € steuerfrei pro Jahr
  • Ehepaare (zusammen veranlagt): 2.000 € steuerfrei pro Jahr
  • Wichtig: Freistellungsauftrag bei der Bank einrichten!

Was wird besteuert?

Die Abgeltungsteuer gilt für verschiedene Kapitalerträge:

  • Zinsen: Sparbuch, Tagesgeld, Festgeld, Anleihen
  • Dividenden: Aus Aktien und Fonds
  • Kursgewinne: Beim Verkauf von Aktien, ETFs, Fonds
  • Termingeschäfte: Optionen, Zertifikate

Teilfreistellung bei Fonds & ETFs

Bei Investmentfonds gilt eine Teilfreistellung – ein Teil der Erträge bleibt steuerfrei:

  • Aktienfonds (mind. 51% Aktien): 30% Teilfreistellung
  • Mischfonds (mind. 25% Aktien): 15% Teilfreistellung
  • Immobilienfonds: 60% Teilfreistellung (80% bei Auslandsfokus)
  • Sonstige Fonds/Anleihen-ETFs: 0% Teilfreistellung

Beispiel: 1.000 € ETF-Gewinn × 30% Teilfreistellung = nur 700 € steuerpflichtig

Günstigerprüfung

Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, können Sie die Günstigerprüfung beantragen:

  • Kapitalerträge werden dann zum niedrigeren Einkommensteuersatz besteuert
  • Lohnt sich bei zu versteuerndem Einkommen unter ca. 62.000 € (Singles)
  • Beantragung über die Anlage KAP in der Steuererklärung

💡 Tipp: Nutzen Sie den Sparerpauschbetrag optimal aus! Richten Sie Freistellungsaufträge bei all Ihren Banken ein – insgesamt maximal 1.000 € (bzw. 2.000 € für Ehepaare).

Kryptowährungen & Steuern

Bitcoin und Kryptowährungen werden anders besteuert:

  • Haltefrist: Nach 1 Jahr Haltedauer = steuerfrei
  • Unter 1 Jahr: Besteuerung zum persönlichen Steuersatz (nicht 25%!)
  • Freigrenze: 1.000 € Gewinn pro Jahr steuerfrei (bei unter 1 Jahr Haltedauer)
  • Staking/Lending: 10 Jahre Haltefrist für Steuerfreiheit (umstritten)

Verlustverrechnung

Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden:

  • Allgemeiner Verlusttopf: Für Zinsen, Dividenden, Fondsgewinne
  • Aktienverlusttopf: Nur mit Aktiengewinnen verrechenbar
  • Termingeschäfte: Nur mit Termingeschäftsgewinnen, max. 20.000 €/Jahr
  • Verlustübertrag: Nicht verrechnete Verluste werden automatisch ins nächste Jahr übertragen

Ausländische Quellensteuer

Bei ausländischen Dividenden wird oft Quellensteuer einbehalten:

  • USA: 15% (mit W-8BEN Formular, sonst 30%)
  • Schweiz: 35% (15% anrechenbar, Rest erstattungsfähig)
  • Anrechnung: Bis 15% wird auf deutsche Steuer angerechnet

🏛️ Steuererklärung

Anlage KAP in der Steuererklärung

Die Abgeltungsteuer wird direkt von der Bank einbehalten. Eine Steuererklärung ist nur nötig für: Günstigerprüfung, nicht ausgeschöpften Sparerpauschbetrag, ausländische Erträge, Verlustverrechnung zwischen Banken.

Steuerbescheinigung: Ihre Bank stellt Ihnen eine jährliche Bescheinigung aus
Freistellungsauftrag: Online oder per Formular bei Ihrer Bank einrichten