Kapitalertragsteuer-Rechner 2026
Abgeltungsteuer auf Aktien, ETFs & Dividenden
📊 Art der Kapitalerträge
💰 Kapitalerträge eingeben
Verlusttopf aus Vorjahren
Z.B. von Bank einbehalten
👤 Persönliche Situation
Max. 1.000 € Sparerpauschbetrag
Kapitalertragsteuer
Gesamtsteuer auf Kapitalerträge
📊 Berechnung im Detail
💡 So funktioniert die Kapitalertragsteuer
- 📈Abgeltungsteuer: Pauschale 25% auf alle Kapitalerträge
- ➕Solidaritätszuschlag: 5,5% auf die Abgeltungsteuer
- ⛪Kirchensteuer: Falls Mitglied, zusätzlich 8-9%
- 🎁Sparerpauschbetrag: 1.000 € (Ledig) / 2.000 € (Verheiratet) steuerfrei
- 📊Teilfreistellung: Aktienfonds 30%, Mischfonds 15%, Immofonds 60% steuerfrei
- ₿Krypto-Sonderregel: Nach 1 Jahr Haltefrist komplett steuerfrei!
⚠️ Wichtige Hinweise
- ✓Freistellungsauftrag: Erteile deiner Bank einen Freistellungsauftrag bis 1.000 €, um Steuern zu sparen
- ✓Verlustverrechnung: Aktien-Verluste können nur mit Aktien-Gewinnen verrechnet werden
- ✓Günstigerprüfung: Bei niedrigem Einkommen kann der persönliche Steuersatz günstiger sein
- ✓Quellensteuer: Ausländische Dividenden können anrechenbar sein (max. 15%)
- ⚠️Dieser Rechner dient zur Orientierung – für die Steuererklärung konsultiere einen Steuerberater
🏛️ Zuständige Behörden & Anlaufstellen
Depotbank
Freistellungsauftrag erteilen
Bei deiner Bank/Broker
Kapitalertragsteuer 2026: Das müssen Anleger wissen
Die Kapitalertragsteuer (auch Abgeltungsteuer genannt) besteuert Ihre Gewinne aus Geldanlagen. Mit unserem Kapitalertragsteuer-Rechner 2026 berechnen Sie schnell, wie viel Steuer auf Ihre Aktiengewinne, ETF-Erträge und Dividenden anfällt.
📊 Kapitalertragsteuer im Überblick:
- Steuersatz: 25% Abgeltungsteuer
- + Solidaritätszuschlag: 5,5% auf die Steuer = 1,375%
- + Kirchensteuer: 8% oder 9% (optional)
- Gesamt: 26,375% (ohne Kirche) bzw. ca. 27,8% (mit Kirche)
Sparerpauschbetrag 2026
Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag bleiben steuerfrei:
- Singles: 1.000 € steuerfrei pro Jahr
- Ehepaare (zusammen veranlagt): 2.000 € steuerfrei pro Jahr
- Wichtig: Freistellungsauftrag bei der Bank einrichten!
Was wird besteuert?
Die Abgeltungsteuer gilt für verschiedene Kapitalerträge:
- Zinsen: Sparbuch, Tagesgeld, Festgeld, Anleihen
- Dividenden: Aus Aktien und Fonds
- Kursgewinne: Beim Verkauf von Aktien, ETFs, Fonds
- Termingeschäfte: Optionen, Zertifikate
Teilfreistellung bei Fonds & ETFs
Bei Investmentfonds gilt eine Teilfreistellung – ein Teil der Erträge bleibt steuerfrei:
- Aktienfonds (mind. 51% Aktien): 30% Teilfreistellung
- Mischfonds (mind. 25% Aktien): 15% Teilfreistellung
- Immobilienfonds: 60% Teilfreistellung (80% bei Auslandsfokus)
- Sonstige Fonds/Anleihen-ETFs: 0% Teilfreistellung
Beispiel: 1.000 € ETF-Gewinn × 30% Teilfreistellung = nur 700 € steuerpflichtig
Günstigerprüfung
Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, können Sie die Günstigerprüfung beantragen:
- Kapitalerträge werden dann zum niedrigeren Einkommensteuersatz besteuert
- Lohnt sich bei zu versteuerndem Einkommen unter ca. 62.000 € (Singles)
- Beantragung über die Anlage KAP in der Steuererklärung
💡 Tipp: Nutzen Sie den Sparerpauschbetrag optimal aus! Richten Sie Freistellungsaufträge bei all Ihren Banken ein – insgesamt maximal 1.000 € (bzw. 2.000 € für Ehepaare).
Kryptowährungen & Steuern
Bitcoin und Kryptowährungen werden anders besteuert:
- Haltefrist: Nach 1 Jahr Haltedauer = steuerfrei
- Unter 1 Jahr: Besteuerung zum persönlichen Steuersatz (nicht 25%!)
- Freigrenze: 1.000 € Gewinn pro Jahr steuerfrei (bei unter 1 Jahr Haltedauer)
- Staking/Lending: 10 Jahre Haltefrist für Steuerfreiheit (umstritten)
Verlustverrechnung
Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden:
- Allgemeiner Verlusttopf: Für Zinsen, Dividenden, Fondsgewinne
- Aktienverlusttopf: Nur mit Aktiengewinnen verrechenbar
- Termingeschäfte: Nur mit Termingeschäftsgewinnen, max. 20.000 €/Jahr
- Verlustübertrag: Nicht verrechnete Verluste werden automatisch ins nächste Jahr übertragen
Ausländische Quellensteuer
Bei ausländischen Dividenden wird oft Quellensteuer einbehalten:
- USA: 15% (mit W-8BEN Formular, sonst 30%)
- Schweiz: 35% (15% anrechenbar, Rest erstattungsfähig)
- Anrechnung: Bis 15% wird auf deutsche Steuer angerechnet
🏛️ Steuererklärung
Anlage KAP in der Steuererklärung
Die Abgeltungsteuer wird direkt von der Bank einbehalten. Eine Steuererklärung ist nur nötig für: Günstigerprüfung, nicht ausgeschöpften Sparerpauschbetrag, ausländische Erträge, Verlustverrechnung zwischen Banken.
Steuerbescheinigung: Ihre Bank stellt Ihnen eine jährliche Bescheinigung aus
Freistellungsauftrag: Online oder per Formular bei Ihrer Bank einrichten