Erbschaftsteuer-Rechner 2026
Freibeträge, Steuerklassen und Immobilienwerte schnell prüfen
Open-Source-Projekt
Dieser Rechner ist Open Source. Hilf mit, ihn aktuell und korrekt zu halten.
Steuerklasse I
Steuersätze: 7% - 30%
✓ Keine Erbschaftsteuer fällig!
Glückwunsch! Der gesamte Erwerb liegt unter dem Freibetrag von 400.000 € – es fällt keine Erbschaftsteuer an.
📊 Berechnungsdetails
📋 Erbschaftsteuer-Tabelle 2025/2026
| Steuerpfl. Erwerb bis | Kl. I | Kl. II | Kl. III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7% | 15% | 30% |
| 300.000 € | 11% | 20% | 30% |
| 600.000 € | 15% | 25% | 30% |
| 6.000.000 € | 19% | 30% | 30% |
| 13.000.000 € | 23% | 35% | 50% |
| 26.000.000 € | 27% | 40% | 50% |
| darüber | 30% | 43% | 50% |
Quelle: § 19 ErbStG – Die Steuer wird auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb mit dem jeweiligen Steuersatz berechnet.
ℹ️ So funktioniert die Erbschaftsteuer
- ✓Steuerklassen: Je näher verwandt, desto niedriger die Steuerklasse und höher der Freibetrag
- ✓Freibeträge: Bis zu 500.000€ für Ehepartner, 400.000€ für Kinder – alle 10 Jahre nutzbar
- ✓10-Jahres-Regel: Schenkungen und Erbschaften werden innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet
- ✓Immobilienbewertung: Immobilien werden zum Verkehrswert (Marktwert) bewertet
- ✓Familienheim-Befreiung: Selbstgenutzte Immobilien können steuerfrei auf Ehepartner/Kinder übergehen
- ✓Stundung: Bei Liquiditätsproblemen kann die Steuer über 10 Jahre gestundet werden
💰 Freibeträge bei Erbschaft 2025/2026
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Schätzung: Dieser Rechner liefert eine Orientierung – die tatsächliche Steuer kann abweichen
- •Immobilienbewertung: Die Bewertung von Immobilien ist komplex und erfolgt nach dem Bewertungsgesetz
- •Betriebsvermögen: Für Unternehmen gelten besondere Verschonungsregeln (bis zu 100% Befreiung)
- •Anzeigepflicht: Eine Erbschaft muss innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt angezeigt werden
- •Steuerberater: Bei größeren Erbschaften empfiehlt sich professionelle Beratung zur Steueroptimierung
🏛️ Zuständige Behörde
Erbschaftsteuerfinanzamt
Zuständig ist das Finanzamt am letzten Wohnsitz des Erblassers. In den meisten Bundesländern gibt es zentrale Erbschaftsteuer-Finanzämter.
ELSTER Portal
Erbschaftsteuererklärung online →Fristen
Anzeige: 3 Monate nach Erbfall
Finanzamt-Hotlines (Beispiele)
- • Bayern: 089 9991-0 (Zentrales Finanzamt München)
- • NRW: 0211 4972-0 (FA Düsseldorf-Süd)
- • Hessen: 069 2545-0 (FA Frankfurt am Main)
Zuletzt aktualisiert am 09.04.2026, geprüft nach ErbStG, BewG und den aktuell geltenden Freibeträgen, Steuerklassen und Steuersätzen.
Was der Rechner berücksichtigt: Verwandtschaftsgrad, persönliche Freibeträge, Versorgungsfreibetrag, Steuerklasse I bis III, frühere Schenkungen und den steuerpflichtigen Erwerb.
Was der Rechner nicht vollständig ersetzt: individuelle Bewertung von Immobilien, Sonderregeln für Betriebsvermögen, Pflichtteils- und Zugewinnausgleich, internationale Nachlässe und konkrete Gestaltungsberatung.
Erbschaftsteuer 2026: Freibeträge, Immobilien und 10-Jahres-Regel verständlich erklärt
Mit unserem Erbschaftsteuer-Rechner können Sie schnell prüfen, wie hoch die Steuer auf einen Nachlass ausfällt. Gerade bei Immobilien, Depots und größeren Geldvermögen wird die Steuerbelastung oft unterschätzt. Wer nur auf den nominellen Nachlass schaut und Freibeträge nicht sauber gegenrechnet, plant schnell zu optimistisch. Prüfen Sie deshalb auch angrenzende Themen wie Schenkungsteuer, Kapitalertragsteuer auf spätere Erträge, Notarkosten bei Immobilienübertragungen und Einkommensteuer für laufende Mieteinnahmen.
Wer zahlt Erbschaftsteuer?
Steuerpflichtig ist nicht der Nachlass selbst, sondern der Erwerb des einzelnen Erben. Entscheidend ist also, wie viel eine Person erhält und in welchem Verhältnis sie zum Erblasser stand. Eine große Rolle spielen dabei die Steuerklasse, persönliche Freibeträge und besondere Befreiungen, etwa für das Familienheim.
Die 3 Steuerklassen bei der Erbschaftsteuer
- Steuerklasse I: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkel und in bestimmten Fällen Eltern. Hier gelten die höchsten Freibeträge und die niedrigsten Steuersätze.
- Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und Stiefeltern. Die Freibeträge sind deutlich niedriger.
- Steuerklasse III: Alle übrigen Personen, zum Beispiel unverheiratete Partner oder Freunde. Hier ist die Steuerbelastung meist am höchsten.
Wer seine Nachfolge gestalten will, sollte diese Einordnung immer zusammen mit dem Schenkungsteuer-Rechner betrachten, weil dieselben Freibeträge oft schon zu Lebzeiten genutzt werden können.
Freibeträge 2026 im Überblick
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner: 500.000 € plus ggf. Versorgungsfreibetrag
- Kinder: 400.000 € pro Kind plus ggf. altersabhängiger Versorgungsfreibetrag
- Enkel: meist 200.000 €, teilweise 400.000 € bei vorverstorbenem Elternteil
- Eltern und Großeltern: 100.000 € bei Erwerb von Todes wegen
- Geschwister, Nichten, Neffen, sonstige Personen: regelmäßig 20.000 €
Gerade bei mehreren Kindern lässt sich Vermögen häufig effizient aufteilen. Wer dagegen eine Immobilie nur an ein Kind überträgt, sollte parallel prüfen, wie sich spätere Ausgleichszahlungen oder ein Verkauf auf Grunderwerbsteuer, Kaufnebenkosten und Finanzierung auswirken.
Steuersätze: Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?
Nach Abzug aller Freibeträge wird der steuerpflichtige Erwerb mit dem Steuersatz der jeweiligen Steuerklasse belastet. In Steuerklasse I startet die Belastung bei 7 Prozent, in Steuerklasse III bei 30 Prozent. Anders als bei der Einkommensteuer ist die Systematik nicht identisch, aber auch hier steigt die Belastung bei höheren Erwerbswerten deutlich an.
Immobilien und Familienheim: Hier steckt oft das meiste Risiko
Bei geerbten Häusern und Wohnungen ist nicht nur der Marktwert relevant, sondern der steuerliche Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz. Dieser kann über oder unter Ihrer eigenen Erwartung liegen. Das selbst genutzte Familienheim ist ein Sonderfall: Ehepartner können es häufig vollständig steuerfrei übernehmen, Kinder bis 200 Quadratmeter, wenn sie die Immobilie unverzüglich selbst beziehen und meist mindestens 10 Jahre halten. Wer nach dem Erbfall modernisiert, verkauft oder vermietet, sollte zusätzlich mit dem Grundsteuer-Rechner, Notarkosten-Rechner und Zinseszins-Rechner die langfristige Liquidität planen.
Die 10-Jahres-Regel: Frühere Schenkungen zählen mit
Einer der wichtigsten Punkte in der Nachfolgeplanung: Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden bei der Berechnung zusammengezählt. Wer also bereits 300.000 € steuerfrei an ein Kind verschenkt hat, hat bei einem späteren Erbfall in der Regel nur noch 100.000 € Freibetrag übrig. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig mit dem Schenkungsteuer-Rechner und dem Erbschaftsteuer-Rechner zu planen.
Betriebsvermögen und Unternehmensanteile
Für Betriebsvermögen gelten umfangreiche Verschonungsregeln, aber auch strenge Bedingungen zu Lohnsumme, Behaltensfristen und Verwaltungsvermögen. Unser Rechner liefert hier nur eine erste Orientierung. Wenn Anteile an GmbHs, Einzelunternehmen oder Personengesellschaften im Spiel sind, sollte die Berechnung immer mit professioneller Beratung kombiniert werden.
Fristen: Wann muss das Finanzamt informiert werden?
Die Erbschaft ist grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten anzuzeigen. Notare, Gerichte und Banken melden viele Vorgänge ebenfalls, trotzdem sollten Erben nicht darauf vertrauen, dass dadurch alles erledigt ist. Wer Wertpapiere übernimmt, kann direkt auch mit dem Aktien-Steuer-Rechner und dem Kapitalertragsteuer-Rechner den späteren Exit sauber vorbereiten.
📊 3 Beispielrechnungen zur Erbschaftsteuer
Beispiel 1: Kind erbt 650.000 € Geldvermögen
- Persönlicher Freibetrag: 400.000 €
- Steuerpflichtiger Erwerb: 250.000 €
- Steuerklasse I, typischer Steuersatz in diesem Bereich: 11 %
- Grobe Steuerlast: rund 27.500 €
- Tipp: Frühere Schenkungen aus den letzten 10 Jahren mitprüfen
Beispiel 2: Ehepartner erbt Familienheim im Wert von 900.000 €
- Selbst genutztes Familienheim wird weiter bewohnt
- Steuerbefreiung für das Familienheim greift in vielen Standardfällen vollständig
- Zusätzlich besteht ein Freibetrag von 500.000 € für anderes Vermögen
- Ergebnis: häufig 0 € Steuer auf die Immobilie
- Trotzdem Grundsteuer, Unterhaltung und spätere Verkaufskosten planen
Beispiel 3: Unverheirateter Partner erbt 300.000 €
- Freibetrag in Steuerklasse III: 20.000 €
- Steuerpflichtiger Erwerb: 280.000 €
- Steuersatz in Steuerklasse III deutlich höher als bei Kindern oder Ehepartnern
- Steuerlast schnell im mittleren fünfstelligen Bereich
- Hier ist eine frühzeitige Planung über Schenkungen besonders wichtig
⚠️ 5 typische Fehler bei der Erbschaftsteuer
Frühere Schenkungen ignorieren
Viele rechnen nur den aktuellen Nachlass und vergessen, dass frühere Übertragungen innerhalb von 10 Jahren angerechnet werden. Das kann den verfügbaren Freibetrag massiv reduzieren.
Immobilienwert zu niedrig ansetzen
Der steuerliche Wert folgt dem Bewertungsgesetz und nicht Ihrem Bauchgefühl. Gerade bei vermieteten Objekten, Mehrfamilienhäusern oder guten Lagen kann das Ergebnis höher ausfallen als erwartet.
Familienheim-Befreiung falsch einschätzen
Die Steuerfreiheit greift nicht automatisch. Wer die Immobilie nicht unverzüglich selbst nutzt oder vor Ablauf der Haltefrist auszieht, riskiert eine nachträgliche Steuerbelastung.
Liquidität für die Steuer nicht einplanen
Bei geerbten Immobilien oder Unternehmensanteilen fehlt oft Bargeld für die Steuer. Prüfen Sie frühzeitig Verkauf, Beleihung oder Stundung statt erst nach dem Bescheid hektisch zu reagieren.
Anzeigefrist versäumen
Die 3-Monats-Frist klingt lang, ist aber schnell vorbei. Wer Konten, Wertpapiere, Versicherungen und Grundbuchdaten erst spät zusammenträgt, verliert unnötig Zeit.
🔍 5 Sonderfälle und Praxis-Tipps
🏠 Familienheim an Kinder
Bei Kindern ist die Steuerbefreiung auf 200 Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Übersteigt das Objekt diese Grenze, kann für den übersteigenden Teil dennoch Steuer anfallen. Prüfen Sie parallel Grundsteuer und spätere Instandhaltung.
🏢 Betriebsvermögen
Für Unternehmen können 85 oder sogar 100 Prozent Verschonung möglich sein. Gleichzeitig gelten strenge Behaltens- und Lohnsummenregeln. Hier reicht ein Standardrechner nur für eine erste Größenordnung.
🌍 Auslandsvermögen und internationales Erbrecht
Bei Immobilien, Konten oder Depots im Ausland drohen Doppelbesteuerungsfragen, abweichende Bewertungsregeln und zusätzliche Nachweise. Internationale Nachlässe sollten immer separat geprüft werden.
💍 Unverheiratete Paare
Unverheiratete Partner haben nur 20.000 € Freibetrag. Schon mittlere Vermögenswerte führen dadurch zu hoher Steuer. Aus reiner Steuerperspektive ist diese Konstellation besonders nachteilig.
📈 Geerbte Depots und Wertpapiere
Die Übertragung selbst löst nicht automatisch Kapitalertragsteuer aus, aber spätere Verkäufe und Ausschüttungen schon. Für die langfristige Vermögensplanung helfen zusätzlich Zinseszins und Dividenden.
💡 Was bedeutet das Ergebnis für Sie?
Der Rechner liefert Ihnen eine realistische Erstindikation für die mögliche Erbschaftsteuer. Für die Praxis zählt aber nicht nur die Steuerhöhe, sondern vor allem die Liquidität: Können Sie die Steuer aus dem vorhandenen Cash zahlen oder bindet der Nachlass das Vermögen in Immobilien, Betrieben oder Depots?
Wenn Sie früh planen, lassen sich mit mehreren Freibeträgen, zeitlich gestaffelten Schenkungen und sauberer Vermögensaufteilung oft fünf- bis sechsstellige Steuerbeträge vermeiden. Wer erst nach dem Todesfall rechnet, kann meist nur noch Schadensbegrenzung betreiben.
Bei Immobilien sollten Sie zusätzlich die laufenden Kosten mit Grundsteuer, Finanzierung und Vermögensentwicklung modellieren. So wird aus einem geerbten Vermögenswert kein Liquiditätsproblem.
❓ Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer?
Der Freibetrag hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel meist 200.000 Euro, Eltern und Großeltern bei Erwerben von Todes wegen 100.000 Euro. Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verwandte Personen haben in der Regel 20.000 Euro Freibetrag.
Wie viel Erbschaftsteuer zahlen Kinder?
Kinder gehören zur Steuerklasse I. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro gilt je nach Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs ein Steuersatz von 7 bis 30 Prozent. Bei kleineren und mittleren Erbschaften liegt der Satz häufig zwischen 7 und 15 Prozent.
Ist das Familienheim bei der Erbschaftsteuer steuerfrei?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können das selbst genutzte Familienheim oft komplett steuerfrei erben. Kinder können das Familienheim bis 200 Quadratmeter steuerfrei übernehmen, wenn sie die Immobilie unverzüglich selbst nutzen und in der Regel 10 Jahre dort wohnen bleiben.
Werden Schenkungen auf die Erbschaftsteuer angerechnet?
Ja. Frühere Schenkungen derselben Person innerhalb von 10 Jahren werden mit dem Erbe zusammengerechnet. Dadurch kann ein bereits teilweise genutzter Freibetrag die spätere Erbschaftsteuer erhöhen. Deshalb ist die 10-Jahres-Regel für die Nachfolgeplanung entscheidend.
Wann muss eine Erbschaft dem Finanzamt gemeldet werden?
Eine Erbschaft muss grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erwerbs dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Das Finanzamt entscheidet anschließend, ob zusätzlich eine Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden muss.
Wie werden Immobilien bei der Erbschaftsteuer bewertet?
Immobilien werden nach den Regeln des Bewertungsgesetzes mit dem steuerlichen Grundbesitzwert bewertet. Je nach Objektart kommen Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren zum Einsatz. Der steuerliche Wert kann deutlich vom gefühlten Marktwert abweichen.
Kann ich die Erbschaftsteuer in Raten zahlen?
In bestimmten Fällen ja. Wenn die sofortige Zahlung unbillig wäre, kann eine Stundung beantragt werden, etwa bei geerbten Immobilien oder Betriebsvermögen. Das Finanzamt prüft dabei Liquidität, Zumutbarkeit und Sicherheiten.
Was ist der Unterschied zwischen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer?
Die Regeln sind sehr ähnlich. Erbschaftsteuer fällt bei Vermögensübertragungen von Todes wegen an, Schenkungsteuer bei lebzeitigen Übertragungen. Freibeträge und Steuersätze sind meist identisch, die 10-Jahres-Regel verbindet beide Bereiche eng miteinander.