Erbschaftsteuer-Rechner
Steuer auf Erbschaft & Freibeträge 2026/2026
Steuerklasse I
Steuersätze: 7% - 30%
✓ Keine Erbschaftsteuer fällig!
Glückwunsch! Der gesamte Erwerb liegt unter dem Freibetrag von 400.000 € – es fällt keine Erbschaftsteuer an.
📊 Berechnungsdetails
📋 Erbschaftsteuer-Tabelle 2025/2026
| Steuerpfl. Erwerb bis | Kl. I | Kl. II | Kl. III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7% | 15% | 30% |
| 300.000 € | 11% | 20% | 30% |
| 600.000 € | 15% | 25% | 30% |
| 6.000.000 € | 19% | 30% | 30% |
| 13.000.000 € | 23% | 35% | 50% |
| 26.000.000 € | 27% | 40% | 50% |
| darüber | 30% | 43% | 50% |
Quelle: § 19 ErbStG – Die Steuer wird auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb mit dem jeweiligen Steuersatz berechnet.
ℹ️ So funktioniert die Erbschaftsteuer
- ✓Steuerklassen: Je näher verwandt, desto niedriger die Steuerklasse und höher der Freibetrag
- ✓Freibeträge: Bis zu 500.000€ für Ehepartner, 400.000€ für Kinder – alle 10 Jahre nutzbar
- ✓10-Jahres-Regel: Schenkungen und Erbschaften werden innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet
- ✓Immobilienbewertung: Immobilien werden zum Verkehrswert (Marktwert) bewertet
- ✓Familienheim-Befreiung: Selbstgenutzte Immobilien können steuerfrei auf Ehepartner/Kinder übergehen
- ✓Stundung: Bei Liquiditätsproblemen kann die Steuer über 10 Jahre gestundet werden
💰 Freibeträge bei Erbschaft 2025/2026
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Schätzung: Dieser Rechner liefert eine Orientierung – die tatsächliche Steuer kann abweichen
- •Immobilienbewertung: Die Bewertung von Immobilien ist komplex und erfolgt nach dem Bewertungsgesetz
- •Betriebsvermögen: Für Unternehmen gelten besondere Verschonungsregeln (bis zu 100% Befreiung)
- •Anzeigepflicht: Eine Erbschaft muss innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt angezeigt werden
- •Steuerberater: Bei größeren Erbschaften empfiehlt sich professionelle Beratung zur Steueroptimierung
🏛️ Zuständige Behörde
Erbschaftsteuerfinanzamt
Zuständig ist das Finanzamt am letzten Wohnsitz des Erblassers. In den meisten Bundesländern gibt es zentrale Erbschaftsteuer-Finanzämter.
ELSTER Portal
Erbschaftsteuererklärung online →Fristen
Anzeige: 3 Monate nach Erbfall
Finanzamt-Hotlines (Beispiele)
- • Bayern: 089 9991-0 (Zentrales Finanzamt München)
- • NRW: 0211 4972-0 (FA Düsseldorf-Süd)
- • Hessen: 069 2545-0 (FA Frankfurt am Main)
Erbschaftsteuer in Deutschland: Das müssen Sie wissen
Die Erbschaftsteuer in Deutschland wird auf den Vermögensübergang von Todes wegen erhoben. Mit unserem Erbschaftsteuer-Rechner können Sie schnell und einfach berechnen, wie viel Steuer auf Ihre Erbschaft anfällt – unter Berücksichtigung aller Freibeträge und der aktuellen Steuersätze 2026/2026.
Was ist die Erbschaftsteuer?
Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Vermächtnis. Sie wird im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt und ist eine der ältesten Steuerarten in Deutschland. Das Aufkommen fließt den Bundesländern zu.
Die 3 Steuerklassen bei der Erbschaftsteuer
Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt maßgeblich von der Steuerklasse ab, die sich aus dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ergibt:
- Steuerklasse I (7-30%): Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern (bei Erbschaft)
- Steuerklasse II (15-43%): Geschwister, Nichten/Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder
- Steuerklasse III (30-50%): Alle anderen Personen (Freunde, Lebensgefährten ohne Eintragung)
Freibeträge bei der Erbschaftsteuer 2026
Jeder Erbe hat einen persönlichen Freibetrag, bis zu dem keine Erbschaftsteuer anfällt. Diese Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden:
- Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 € (+ Versorgungsfreibetrag bis 256.000 €)
- Kinder: 400.000 € pro Kind (+ altersabhängiger Versorgungsfreibetrag)
- Enkel: 200.000 € (400.000 € wenn Elternteil bereits verstorben)
- Eltern/Großeltern: 100.000 €
- Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 €
- Alle anderen: 20.000 €
Der Versorgungsfreibetrag
Zusätzlich zum persönlichen Freibetrag gibt es den Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG:
- Ehepartner: 256.000 € (wird um Versorgungsbezüge wie Witwenrente gekürzt)
- Kinder bis 5 Jahre: 52.000 €
- Kinder 6-10 Jahre: 41.000 €
- Kinder 11-15 Jahre: 30.700 €
- Kinder 16-20 Jahre: 20.500 €
- Kinder 21-27 Jahre: 10.300 €
Erbschaftsteuer-Tabelle: Die Steuersätze
Der Steuersatz richtet sich nach dem steuerpflichtigen Erwerb und der Steuerklasse. Er liegt zwischen 7% (Steuerklasse I, bis 75.000 €) und 50% (Steuerklasse III, ab 13 Mio €). Wichtig: Der Steuersatz wird auf den gesamten steuerpflichtigen Betrag angewendet, nicht progressiv wie bei der Einkommensteuer.
Die 10-Jahres-Regel bei Erbschaft und Schenkung
Vorsicht bei Schenkungen: Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall werden zusammengerechnet. Der Freibetrag gilt also für alle Übertragungen innerhalb von 10 Jahren – nicht für jede einzeln! Deshalb ist vorausschauende Schenkung eine beliebte Methode zur Erbschaftsteuer-Optimierung.
Steuerbefreiung für das Familienheim
Eine wichtige Ausnahme: Selbstgenutzte Immobilien (Familienheim) können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden:
- An Ehepartner: Vollständige Steuerbefreiung, unabhängig vom Wert
- An Kinder: Steuerbefreiung bis 200 qm Wohnfläche, wenn das Kind 10 Jahre selbst darin wohnt
Immobilienbewertung bei der Erbschaftsteuer
Immobilien werden zum Verkehrswert (Marktwert) nach dem Bewertungsgesetz bewertet. Dies kann je nach Lage und Zustand der Immobilie zu deutlich höheren Bewertungen führen als in der Vergangenheit. Ein Verkehrswertgutachten kann sich lohnen, wenn der tatsächliche Marktwert niedriger liegt.
Erbschaftsteuer vermeiden: Legale Wege
Es gibt verschiedene legale Strategien zur Minimierung der Erbschaftsteuer:
- Frühzeitige Schenkungen: Freibeträge alle 10 Jahre nutzen
- Güterstandsschaukel: Wechsel zwischen Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft
- Nießbrauch: Vermögensübertragung unter Vorbehalt des Nutzungsrechts
- Familienheim-Befreiung: Selbstgenutzte Immobilie steuerfrei übertragen
- Betriebsvermögen: Bis zu 100% Verschonungsabschlag möglich
Erbschaftsteuer anmelden: Fristen & Pflichten
Anzeigepflicht: Innerhalb von 3 Monaten nach dem Erbfall muss die Erbschaft dem Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG). Das Finanzamt fordert dann ggf. eine Erbschaftsteuererklärung an.
Steuererklärung: Über das ELSTER-Portal kann die Erbschaftsteuererklärung elektronisch abgegeben werden. Bei größeren Erbschaften empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Steuerberaters.
Stundung der Erbschaftsteuer
Wenn die Steuer aus dem Erbe nicht sofort bezahlt werden kann (z.B. bei Immobilien), kann eine Stundung über bis zu 10 Jahre beantragt werden. Dies ist besonders bei illiquiden Vermögenswerten wie Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen relevant.