Alle Rechner
🎁

Schenkungsteuer-Rechner

Steuer auf Schenkungen & Freibeträge 2026

0 €500.000 €1 Mio €
I

Steuerklasse I

Steuersätze: 7% - 30%

✓ Keine Schenkungsteuer fällig!

0 €
Netto-Geschenk
150.000 €
Steuersatz
7%

Glückwunsch! Die Schenkung liegt unter dem verfügbaren Freibetrag von 400.000 € – es fällt keine Schenkungsteuer an.

💡 Restfreibetrag: Sie haben noch 250.000 € Freibetrag für weitere Schenkungen in den nächsten 10 Jahren übrig.

📊 Berechnungsdetails

Wert der Schenkung
Brutto-Schenkungswert150.000 €
= Bereinigte Schenkung150.000 €
Freibeträge (§ 16 ErbStG)
Persönlicher Freibetrag (Kind)400.000 €
= Verfügbarer Freibetrag400.000 €
Steuerberechnung
Steuerpflichtiger Erwerb0 €
Steuerklasse I7% Steuersatz
Schenkungsteuer0 €

🔄 Die 10-Jahres-Regel – So planen Sie clever

Schenkungen werden innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet. Nach 10 Jahren steht der volle Freibetrag erneut zur Verfügung!

Beispiel bei Kind (400.000€ Freibetrag):

Jahr 1: 400.000€
→ steuerfrei ✓
Jahr 11: 400.000€
→ steuerfrei ✓
Jahr 21: 400.000€
→ steuerfrei ✓

= 1,2 Mio € steuerfrei über 21 Jahre!

Tipp: Beginnen Sie früh mit regelmäßigen Schenkungen, um Vermögen steuerfrei auf die nächste Generation zu übertragen.

📋 Schenkungsteuer-Tabelle 2026

Steuerpfl. Erwerb bisKl. IKl. IIKl. III
75.000 €7%15%30%
300.000 €11%20%30%
600.000 €15%25%30%
6.000.000 €19%30%30%
13.000.000 €23%35%50%
26.000.000 €27%40%50%
darüber30%43%50%

Quelle: § 19 ErbStG – Die Steuer wird auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb mit dem jeweiligen Steuersatz berechnet.

ℹ️ So funktioniert die Schenkungsteuer

  • Gleiches Gesetz: Schenkung- und Erbschaftsteuer sind im selben Gesetz (ErbStG) geregelt
  • Freibeträge: Identisch zur Erbschaftsteuer – 500.000€ für Ehepartner, 400.000€ für Kinder
  • 10-Jahres-Rhythmus: Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden
  • Wichtiger Unterschied: Bei Schenkung an Eltern gilt Steuerklasse II (nicht I wie bei Erbschaft!)
  • Nießbrauch: Vorbehalt von Nutzungsrechten mindert den steuerpflichtigen Wert
  • Steuerschuldner: Grundsätzlich der Beschenkte, aber oft übernimmt der Schenker

💰 Freibeträge bei Schenkung 2026

Ehepartner/Lebenspartner
500.000 €
Steuerklasse I
Kinder
400.000 €
Steuerklasse I
Enkel
200.000 €
Steuerklasse I
Urenkel
100.000 €
Steuerklasse I
Eltern / Großeltern
20.000 €
Steuerklasse II (bei Schenkung!)
Geschwister / Nichten / Neffen
20.000 €
Steuerklasse II
Lebensgefährte / Freunde / Sonstige
20.000 €
Steuerklasse III – bis 50% Steuer!

⚠️ Wichtige Hinweise

  • Anzeigepflicht: Schenkungen müssen innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt gemeldet werden
  • Formvorschrift: Schenkung von Immobilien erfordert notarielle Beurkundung
  • Rückforderung: Der Schenker kann bei Verarmung die Schenkung zurückfordern (§ 528 BGB)
  • Pflichtteil: Schenkungen können den Pflichtteil der Erben ergänzen (10-Jahres-Frist)
  • Sozialamt: Bei Pflegebedürftigkeit können Schenkungen der letzten 10 Jahre zurückgefordert werden
  • Steuerberater: Bei größeren Schenkungen unbedingt professionelle Beratung einholen!

🏛️ Zuständige Behörde

Schenkungsteuer-Finanzamt

Zuständig ist das Finanzamt am Wohnsitz des Schenkers. In den meisten Bundesländern gibt es zentrale Erbschaft-/Schenkungsteuer-Finanzämter.

📋

Anzeigefrist

3 Monate nach Schenkung

📝

Wichtige Formulare

  • • Anzeige einer Schenkung (formlos oder Vordruck)
  • • Schenkungsteuererklärung (wenn vom FA angefordert)
  • • Anlage Steuerbefreiung Familienheim (falls zutreffend)

Schenkungsteuer in Deutschland: Alles was Sie wissen müssen

Die Schenkungsteuer wird fällig, wenn Vermögen zu Lebzeiten übertragen wird. Mit unserem Schenkungsteuer-Rechner können Sie schnell und einfach berechnen, wie viel Steuer auf Ihre Schenkung anfällt – unter Berücksichtigung aller Freibeträge, Steuerklassen und der wichtigen 10-Jahres-Regel.

Was ist die Schenkungsteuer?

Die Schenkungsteuer ist eine Steuer auf freigiebige Zuwendungen unter Lebenden. Sie ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt – zusammen mit der Erbschaftsteuer. Beide Steuerarten verwenden dieselben Steuersätze und Freibeträge, mit einigen wichtigen Unterschieden.

Unterschied Schenkungsteuer vs. Erbschaftsteuer

Der wichtigste Unterschied: Bei Schenkung an Eltern oder Großeltern gilt Steuerklasse II (nur 20.000€ Freibetrag), während bei Erbschaft Steuerklasse I (100.000€ Freibetrag) anwendbar wäre. Auch der Versorgungsfreibetrag für Ehepartner und Kinder entfällt bei Schenkungen.

Die 10-Jahres-Regel – Der Schlüssel zur Steueroptimierung

Die 10-Jahres-Regel ist das wichtigste Instrument zur legalen Minimierung der Schenkungsteuer:

  • Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden
  • Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet
  • Nach 10 Jahren "verfallen" frühere Schenkungen steuerlich
  • Frühzeitiges Schenken ermöglicht steuerfreie Vermögensübertragung über Generationen

Beispiel: 1,2 Millionen steuerfrei schenken

Ein Elternteil kann seinem Kind alle 10 Jahre 400.000€ steuerfrei schenken. Über 30 Jahre sind das 1,2 Millionen Euro ohne einen Cent Schenkungsteuer! Bei zwei Elternteilen verdoppelt sich dieser Betrag auf 2,4 Millionen Euro.

Freibeträge bei der Schenkungsteuer 2026

  • Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 € (Steuerklasse I)
  • Kinder: 400.000 € pro Kind (Steuerklasse I)
  • Enkel: 200.000 € (Steuerklasse I)
  • Urenkel: 100.000 € (Steuerklasse I)
  • Eltern/Großeltern: 20.000 € (Steuerklasse II bei Schenkung!)
  • Geschwister: 20.000 € (Steuerklasse II)
  • Lebensgefährte: 20.000 € (Steuerklasse III – bis 50% Steuer!)

Steuerklassen und Steuersätze

Die Höhe der Schenkungsteuer hängt von der Steuerklasse und dem steuerpflichtigen Betrag ab:

  • Steuerklasse I (7-30%): Ehepartner, Kinder, Enkel
  • Steuerklasse II (15-43%): Eltern (bei Schenkung!), Geschwister, Nichten/Neffen
  • Steuerklasse III (30-50%): Lebensgefährte, Freunde, alle anderen

Schenkung mit Nießbrauch – Steuerwert mindern

Bei der Schenkung einer Immobilie kann der Schenker sich ein Nießbrauchrecht oder Wohnrecht vorbehalten. Der Kapitalwert dieses Rechts mindert den steuerpflichtigen Wert der Schenkung. So können auch wertvolle Immobilien oft steuerfrei übertragen werden.

Wer muss die Schenkungsteuer zahlen?

Grundsätzlich ist der Beschenkte steuerpflichtig. Allerdings kann auch der Schenker die Steuer übernehmen – Vorsicht: Dies gilt dann als zusätzliche Schenkung und erhöht den steuerpflichtigen Wert!

Anzeigepflicht beim Finanzamt

Schenkungen müssen dem Finanzamt innerhalb von 3 Monaten angezeigt werden (§ 30 ErbStG). Auch wenn keine Steuer anfällt, besteht diese Anzeigepflicht! Bei notariellen Schenkungen (z.B. Immobilien) übernimmt der Notar diese Meldung.

Schenkungsteuer vermeiden: Legale Strategien

  • 10-Jahres-Rhythmus nutzen: Regelmäßige Schenkungen planen
  • Nießbrauch vereinbaren: Mindert den steuerpflichtigen Wert
  • Kettenschenkung: Über mehrere Generationen schenken
  • Gelegenheitsgeschenke: Angemessene Geschenke zu Anlässen sind steuerfrei
  • Heirat: Freibetrag springt von 20.000€ auf 500.000€!

Vorsicht: Rückforderung durch Sozialamt

Wird der Schenker innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung pflegebedürftig und bezieht Sozialhilfe, kann das Sozialamt die Schenkung zurückfordern (§ 528 BGB). Dies sollte bei der Planung unbedingt berücksichtigt werden!

Verwandte Rechner

Schenkung vs. Erbschaft: Was ist günstiger?

In den meisten Fällen ist die frühzeitige Schenkung steuerlich günstiger, da die 10-Jahres-Freibeträge mehrfach genutzt werden können. Allerdings sollten auch Aspekte wie Pflichtteilsergänzung, Rückforderungsrisiken und die persönliche Absicherung des Schenkers berücksichtigt werden.