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Notarkosten-Rechner 2026

Notar- & Grundbuchkosten nach GNotKG berechnen

50.000 €1.500.000 €

Gesamtkosten (Notar + Grundbuch)

5.154 €

1.47% vom Kaufpreis

Notarkosten (brutto)

3.491 €

Grundbuchkosten

1.613 €

📋 Detaillierte Kostenaufstellung

Notarkosten

Beurkundung Kaufvertrag

2× Gebühr auf 350.000 €

1.370,00 €

Vollzugstätigkeit

0.5× Gebühr auf 350.000 €

343,00 €

Betreuungstätigkeit

0.5× Gebühr auf 350.000 €

343,00 €

Grundschuldbeurkundung

1× Gebühr auf 280.000 €

585,00 €

Vollzug Grundschuld

0.5× Gebühr auf 280.000 €

293,00 €
Zwischensumme (netto)2.934,00 €
+ 19% MwSt557,00 €
+ Auslagen (Pauschale)50,00 €
Notarkosten gesamt3.541,00 €

Grundbuchkosten

Eigentumsumschreibung (Grundbuch)

1× Gebühr auf 350.000 €

685,00 €

Auflassungsvormerkung (Grundbuch)

0.5× Gebühr auf 350.000 €

343,00 €

Grundschuldeintragung (Grundbuch)

1× Gebühr auf 280.000 €

585,00 €
Grundbuchkosten gesamt1.613,00 €

ℹ️ Grundbuchkosten sind keine MwSt-pflichtig (staatliche Gebühren)

📊 GNotKG Tabelle B – Einfache Gebühr

Die Notarkosten basieren auf dem Geschäftswert und werden mit verschiedenen Faktoren multipliziert (z.B. 2,0 für Beurkundung).

GeschäftswertEinfache Gebühr
100.000 €273,00 €
200.000 €435,00 €
300.000 €635,00 €
400.000 €785,00 €
500.000 €935,00 €
Ihr Wert: 350.000 €685,00 €

ℹ️ So funktioniert's

  • Notarkosten sind gesetzlich festgelegt im GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz)
  • Alle Notare in Deutschland berechnen die gleichen Gebühren
  • Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert (Kaufpreis)
  • Grundbuchkosten werden vom Amtsgericht erhoben (MwSt-frei)
  • Bei Finanzierung: Zusätzliche Kosten für Grundschuldbestellung

🏛️ Zuständige Stellen

Notar

Für die Beurkundung des Kaufvertrags und der Grundschuld

→ Notar in Ihrer Nähe finden

Grundbuchamt (Amtsgericht)

Für die Eintragung im Grundbuch (Eigentum & Grundschuld)

📞

Bundesnotarkammer

Hotline: 030 / 3 83 86 60

www.bnotk.de

⚠️ Wichtige Hinweise

💡

Keine Verhandlung möglich!

Notargebühren sind gesetzlich festgelegt. Kein Notar darf mehr oder weniger verlangen.

Käufer zahlt Notar- und Grundbuchkosten

Bei einem Immobilienkauf trägt üblicherweise der Käufer alle Kosten für Notar und Grundbuch.

📝

Zusätzliche Kosten möglich

Bei komplexen Verträgen (z.B. Erbbaurecht, Teilungserklärung) können weitere Gebühren anfallen.

🏦

Löschung alter Grundschulden

Wenn der Verkäufer noch eine Grundschuld hat, kommen ggf. Löschungskosten hinzu (ca. 0,5 Gebühr).

📅 Ablauf beim Notar

  1. 1

    Kaufvertrag vorbereiten

    Notar erstellt Entwurf (mind. 2 Wochen vor Termin bei Verbrauchern)

  2. 2

    Beurkundungstermin

    Notar liest Vertrag vor, beantwortet Fragen, alle unterschreiben

  3. 3

    Auflassungsvormerkung

    Notar beantragt Eintragung im Grundbuch als Sicherheit

  4. 4

    Fälligkeitsmitteilung

    Notar bestätigt, dass Kaufpreis gezahlt werden kann

  5. 5

    Eigentumsumschreibung

    Nach Kaufpreiszahlung: Eintragung als neuer Eigentümer

Zuletzt aktualisiert am 01.04.2026 — Alle Gebühren geprüft nach Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Tabelle B, und Kostenordnung des Grundbuchamts.

Was der Rechner berücksichtigt: Beurkundungsgebühr (2,0-fach), Vollzugs- & Betreuungstätigkeit (je 0,5-fach), Grundschuldbestellung (1,0-fach), Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung, Vormerkung, Grundschuld), MwSt 19%.

Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Sonderwünsche (z. B. Notaranderkonto, Löschungsbewilligung), Beurkundung von Eheverträgen oder Testamenten. Für die Gesamtkosten nutzen Sie den Kaufnebenkosten-Rechner.

Notarkosten 2026: So berechnen sich Notar- und Grundbuchgebühren

Mit unserem Notarkosten-Rechner berechnen Sie schnell und kostenlos die Gebühren für Notar und Grundbuchamt bei Ihrem Immobilienkauf. Die Kosten basieren auf dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind bundesweit einheitlich geregelt.

Warum ist ein Notar beim Hauskauf Pflicht?

In Deutschland ist die Mitwirkung eines Notars beim Immobilienkauf nach § 311b BGB gesetzlich vorgeschrieben. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Kaufvertrag für Immobilien nicht rechtswirksam. Der Notar schützt beide Parteien vor Fehlentscheidungen und gewährleistet die Rechtssicherheit des Kaufs. Neben dem Notartermin sollten Sie auch die Grunderwerbsteuer und weitere Kaufnebenkosten einplanen.

Wie werden Notarkosten berechnet?

Die Notargebühren richten sich nach dem Geschäftswert (beim Immobilienkauf der Kaufpreis) und werden nach Tabelle B des GNotKG berechnet:

  • Beurkundung Kaufvertrag: 2,0-fache Gebühr
  • Vollzugstätigkeit: 0,5-fache Gebühr (z.B. Fälligkeitsmitteilung)
  • Betreuungstätigkeit: 0,5-fache Gebühr
  • Grundschuldbestellung: 1,0-fache Gebühr (bei Finanzierung)
  • Zusätzlich: 19% MwSt auf Notarkosten + Auslagen

Grundbuchkosten – Staatliche Gebühren

Die Grundbuchkosten werden vom Amtsgericht erhoben und sind nicht MwSt-pflichtig:

  • Eigentumsumschreibung: 1,0-fache Gebühr auf Kaufpreis
  • Auflassungsvormerkung: 0,5-fache Gebühr auf Kaufpreis
  • Grundschuldeintragung: 1,0-fache Gebühr auf Grundschuldbetrag

Beispielrechnung: Notarkosten bei 350.000 € Kaufpreis

Bei einem Hauskauf für 350.000 € mit 280.000 € Grundschuld fallen ca. 4.500–5.000 € an Notar- und Grundbuchkosten an. Prüfen Sie mit unserem Baufinanzierung-Rechner, ob Ihr Budget für alle Nebenkosten ausreicht:

  • Notarkosten (brutto): ca. 2.700–2.900 €
  • Grundbuchkosten: ca. 1.700–1.900 €
  • Das entspricht etwa 1,3–1,5% des Kaufpreises

Warum sind Notarkosten überall gleich?

Anders als bei Maklern oder Handwerkern können Notarkosten nicht verhandelt werden. Das GNotKG schreibt die Gebühren verbindlich vor. Dies hat Vorteile:

  • Transparenz: Keine versteckten Kosten oder Preisunterschiede
  • Unabhängigkeit: Der Notar arbeitet neutral für beide Parteien
  • Planbarkeit: Die Kosten lassen sich vorab exakt berechnen

Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf?

In Deutschland trägt üblicherweise der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten. Dies ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann im Kaufvertrag anders geregelt werden.

Ausnahme: Kosten für die Löschung von Belastungen (z.B. alte Grundschuld des Verkäufers) trägt meist der Verkäufer.

Wann werden die Notarkosten fällig?

Die Notarkosten werden in der Regel ein bis zwei Wochen nach der Beurkundung des Kaufvertrags fällig. Der Notar stellt die Rechnung zusammen mit der beglaubigten Abschrift des Kaufvertrags zu. Die Grundbuchkosten werden separat vom Amtsgericht in Rechnung gestellt — meist einige Wochen später, nachdem die Eintragungen im Grundbuch abgeschlossen sind. Planen Sie die Kosten frühzeitig in Ihr Eigenkapital ein.

Kann man bei Notarkosten sparen?

Da die Gebühren gesetzlich festgelegt sind, können Sie Notarkosten nicht direkt verhandeln. Es gibt jedoch indirekte Sparmöglichkeiten:

  • Grundstück und Gebäude getrennt kaufen: Bei einem unbebauten Grundstück fallen Notarkosten nur auf den (niedrigeren) Grundstückspreis an
  • Bestehende Grundschuld übernehmen: Eine Abtretung ist günstiger als eine Neueintragung
  • Auf Notaranderkonto verzichten: Die direkte Kaufpreiszahlung spart Treuhändergebühren

Notarkosten steuerlich absetzen?

Bei privat genutzten Immobilien sind Notarkosten nicht steuerlich absetzbar. Ausnahmen:

  • Vermietete Immobilien: Notarkosten können als Anschaffungsnebenkosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden
  • Grundschuld für Mietobjekt: Notarkosten für die Finanzierung können als Werbungskosten absetzbar sein

💡 Was bedeutet das für Ihren Hauskauf?

Die Notar- und Grundbuchkosten von 1,5–2 % des Kaufpreises sind ein fester Bestandteil der Kaufnebenkosten und können nicht vermieden oder verhandelt werden. Planen Sie diese Kosten von Anfang an in Ihr Eigenkapital ein.

Rechenbeispiel Gesamtnebenkosten: Bei einem Kaufpreis von 400.000 € in NRW fallen ca. 26.000 € Grunderwerbsteuer (6,5 %), ca. 6.500 € Notar + Grundbuch (1,6 %), und ggf. ca. 14.300 € Maklerkosten (3,57 %) an — zusammen knapp 47.000 € Nebenkosten.

Tipp: Prüfen Sie mit dem Baufinanzierung-Rechner, ob Ihr Budget für Kaufpreis plus Nebenkosten ausreicht. Und berechnen Sie mit dem Grundsteuer-Rechner, welche laufenden Kosten nach dem Kauf auf Sie zukommen.

Zusätzliche Kaufnebenkosten beachten

Die Notarkosten sind nur ein Teil der Kaufnebenkosten. Planen Sie zusätzlich ein:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5–6,5% je nach Bundesland
  • Maklerkosten: 3,57–7,14% (falls Makler beteiligt)
  • Notar + Grundbuch: ca. 1,5–2%
  • Gesamt: Rechnen Sie mit 10–15% Nebenkosten

Weitere Rechner für Immobilienkäufer

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❓ Häufig gestellte Fragen zu Notarkosten

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?

Die Notarkosten beim Hauskauf betragen typischerweise 1,5–2 % des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 350.000 € fallen etwa 4.500–5.000 € für Notar und Grundbuchamt an. Die genaue Höhe hängt vom Geschäftswert und der Grundschuldhöhe ab.

Warum ist ein Notar beim Hauskauf in Deutschland Pflicht?

In Deutschland ist die Mitwirkung eines Notars beim Immobilienkauf nach § 311b BGB gesetzlich vorgeschrieben. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Kaufvertrag für Immobilien nicht rechtswirksam. Der Notar schützt beide Parteien und gewährleistet die Rechtssicherheit.

Kann man bei Notarkosten verhandeln?

Nein, Notarkosten können nicht verhandelt werden. Die Gebühren sind im GNotKG bundesweit verbindlich festgelegt. Jeder Notar berechnet die gleichen Gebühren nach Tabelle B. Es gibt aber indirekte Sparmöglichkeiten – z. B. bestehende Grundschuld übernehmen oder auf ein Notaranderkonto verzichten.

Wer zahlt die Notarkosten beim Immobilienkauf?

Üblicherweise trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten. Das ist jedoch keine gesetzliche Pflicht, sondern eine vertragliche Vereinbarung. Kosten für die Löschung alter Belastungen (z. B. Grundschuld des Verkäufers) trägt meist der Verkäufer.

Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?

Bei privat genutzten Immobilien sind Notarkosten nicht absetzbar. Bei vermieteten Immobilien können sie als Anschaffungsnebenkosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Notarkosten für die Grundschuldbestellung eines Mietobjekts können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Wie berechnet sich die Gebühr nach GNotKG Tabelle B?

Die Gebühr basiert auf dem Geschäftswert (= Kaufpreis) und steigt degressiv. Beispiel: Bei 100.000 € beträgt die einfache Gebühr 273 €, bei 500.000 € sind es 935 €. Für die Beurkundung eines Kaufvertrags wird die 2,0-fache Gebühr berechnet, für Vollzug und Betreuung je 0,5-fach.

Wann werden die Notarkosten fällig?

Die Notarrechnung kommt in der Regel 1–2 Wochen nach der Beurkundung. Die Grundbuchkosten werden separat vom Amtsgericht in Rechnung gestellt — meist einige Wochen später, nachdem die Eintragungen abgeschlossen sind.

Was kostet eine Grundschuldbestellung beim Notar?

Die Grundschuldbestellung kostet die 1,0-fache Gebühr nach Tabelle B auf den Grundschuldbetrag. Bei 280.000 € Grundschuld sind das ca. 635 € Notargebühr (zzgl. MwSt) plus ca. 635 € Grundbuchgebühr für die Eintragung. Alternativ kann eine bestehende Grundschuld abgetreten werden — das ist deutlich günstiger.