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Kaufnebenkosten-Rechner 2026

Alle Nebenkosten beim Immobilienkauf 2026

✅ Berechnung auf Basis aktueller Gesetze 2026: GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz), GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz), § 656a–656d BGB (Maklerrecht seit 23.12.2020). Grunderwerbsteuer: 3,5 %–6,5 % je Bundesland | Notar + Grundbuch: ca. 2,0 % | Makler: bis 3,57 % Käuferanteil. Stand: März 2026.
Was der Rechner berücksichtigt: Grunderwerbsteuer nach Bundesland, Notarkosten (Beurkundung + Vollzug), Grundbuchkosten (Eigentümerumschreibung + Grundschuld), Maklerprovision (Käuferanteil).
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Notargebühren bei komplexen Verträgen, Gutachterkosten, Renovierungskosten, Finanzierungsnebenkosten (Bereitstellungszinsen, Schätzgebühren), steuerliche Absetzbarkeit bei Vermietung (AfA).
50.000 €500.000 €1 Mio €
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Grunderwerbsteuer in Bayern

3,5 % des Kaufpreises = 10.500 €

Üblicher Käuferanteil in Bayern: 3,57 %
(Gesamtprovision: 7,14 %, 50:50 geteilt)

🏠 Kaufnebenkosten gesamt

28.890 €

Das sind 9.6% des Kaufpreises

Kaufpreis
300.000 €
Gesamtkosten
328.890 €

📊 Aufschlüsselung der Nebenkosten

Grunderwerbsteuer3,5 % in Bayern
10.500 €
NotarkostenKaufvertrag & Beurkundung (ca. 1,5%)
4.500 €
GrundbuchkostenEigentumsumschreibung (ca. 0,5%)
1.500 €
+ Grundschuld NotarGrundschuldbestellung
960 €
+ Grundschuld GrundbuchEintragung der Grundschuld
720 €
Notar + Grundbuch gesamt7.680 €
Maklerprovision (Käuferanteil)3,57 % vom Kaufpreis
10.710 €
Gesamte Kaufnebenkosten28.890 €

📈 Kostenverteilung

Grunderwerbsteuer10.500 €
Notar + Grundbuch7.680 €
Makler10.710 €
Grunderwerbsteuer
Notar + Grundbuch
Makler

📋 Grunderwerbsteuer nach Bundesland 2026

BundeslandSteuersatzBei 300.000 €
Bayern3,5 %10.500 €
Baden-Württemberg5,0 %15.000 €
Niedersachsen5,0 %15.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %15.000 €
Sachsen-Anhalt5,0 %15.000 €
Thüringen5,0 %15.000 €
Bremen5,5 %16.500 €
Hamburg5,5 %16.500 €
Sachsen5,5 %16.500 €
Berlin6,0 %18.000 €
Hessen6,0 %18.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %18.000 €
Brandenburg6,5 %19.500 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %19.500 €
Saarland6,5 %19.500 €
Schleswig-Holstein6,5 %19.500 €

Günstigste Grunderwerbsteuer: Bayern (3,5%). Teuerste: Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein (6,5%).

💡 Tipps zum Sparen bei Kaufnebenkosten

  • Maklerkosten verhandeln: Die Provision ist nicht festgeschrieben – verhandeln Sie!
  • Privatkauf prüfen: Bei Immoscout24 & Co. auf "provisionsfrei" filtern spart bis zu 3,57%
  • Inventar separat kaufen: Einbauküche, Möbel etc. im Kaufvertrag separat ausweisen – keine Grunderwerbsteuer darauf!
  • Grundstück vom Bau trennen: Bei Neubauten ggf. Grundstück und Bauleistung in separaten Verträgen
  • Reparaturrücklagen: Anteilige Rücklagen bei Eigentumswohnungen mindern den steuerpflichtigen Kaufpreis

ℹ️ Was sind Kaufnebenkosten?

Kaufnebenkosten sind alle Kosten, die zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis einer Immobilie anfallen. Sie machen typischerweise 5,5% bis 12,5% des Kaufpreises aus und müssen in der Regel aus Eigenkapital bezahlt werden.

Obligatorische Nebenkosten:

  • Grunderwerbsteuer – Landessteuer beim Immobilienkauf (3,5% - 6,5%)
  • Notarkosten – Beurkundung des Kaufvertrags (ca. 1,5%)
  • Grundbuchkosten – Eintragung als Eigentümer (ca. 0,5%)

Variable Nebenkosten:

  • Maklerprovision – Bei Kauf über Makler (0% - 3,57% Käuferanteil)
  • Grundschuld – Zusätzliche Notar-/Grundbuchkosten bei Finanzierung
  • Gutachter – Optional für Wertermittlung

⚖️ Neues Maklerrecht seit Dezember 2020

Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten regelt seit 23.12.2020:

  • Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern muss der Käufer maximal 50% der Maklerprovision zahlen
  • Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, zahlt er die volle Provision
  • Die Regelung gilt nicht für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe oder Grundstücke

⚠️ Wichtige Hinweise

  • Eigenkapital: Kaufnebenkosten sollten aus Eigenkapital gezahlt werden – Banken finanzieren sie ungern
  • Fälligkeit: Die Grunderwerbsteuer ist meist innerhalb von 4 Wochen nach Steuerbescheid fällig
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung: Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer erfolgt die Grundbucheintragung
  • Schätzwerte: Die tatsächlichen Notar- und Grundbuchkosten können je nach Einzelfall abweichen

Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf 2026: Das müssen Sie wissen

Beim Kauf einer Immobilie fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis erhebliche Nebenkosten an – je nach Bundesland zwischen 5,5 % und 12,5 % des Kaufpreises. Mit unserem Kaufnebenkosten-Rechner 2026 berechnen Sie schnell alle anfallenden Kosten: von der Grunderwerbsteuer über Notarkosten bis zur Maklerprovision. Die meisten Banken erwarten, dass Sie diese Kosten aus Eigenkapital aufbringen – planen Sie daher mindestens 10–15 % des Kaufpreises als Rücklage ein.

Die vier Bestandteile der Kaufnebenkosten

1. Grunderwerbsteuer (3,5 %–6,5 %)

Die Grunderwerbsteuer ist der größte Nebenkosten-Posten. Sie ist eine Landessteuer, deren Höhe je nach Bundesland variiert: Bayern hat mit 3,5 % den niedrigsten Satz, während Brandenburg, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein mit 6,5 % die höchsten Sätze erheben. Die Steuer wird auf den gesamten im Kaufvertrag festgelegten Kaufpreis berechnet und ist innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids zu zahlen. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die keine Grundbucheintragung möglich ist.

2. Notarkosten (ca. 1,0 %–1,5 %)

Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und wickelt den gesamten Kauf rechtssicher ab. Die Gebühren sind im GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) bundesweit einheitlich geregelt – verhandeln ist hier nicht möglich. Bei einer Bankfinanzierung kommen zusätzliche Kosten für die Grundschuldbestellung hinzu (ca. 0,5–1,0 % des Darlehensbetrags).

3. Grundbuchkosten (ca. 0,5 %)

Das Grundbuchamt erhebt Gebühren für die Eigentumsumschreibung und – bei Finanzierung – für die Eintragung einer Grundschuld. Zusammen mit den Notarkosten rechnet man oft pauschal mit ca. 2,0 % des Kaufpreises. Im Zusammenspiel mit der Grundsteuer sind das die laufenden und einmaligen Abgaben, die jeder Immobilieneigentümer kennen sollte.

4. Maklerprovision (0 %–3,57 %)

Seit Dezember 2020 gilt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten (§ 656a–656d BGB): Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern zahlt der Käufer maximal 50 % der Gesamtprovision. Üblich sind 5,95 %–7,14 % (inkl. MwSt.), wovon der Käuferanteil also 2,975 %–3,57 % beträgt. Die Maklerkosten sind der einzige Nebenkosten-Posten, der sich durch Verhandlung oder Privatverkauf komplett vermeiden lässt.

Grunderwerbsteuer nach Bundesland 2026

3,5 % – Bayern

5,0 % – Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen

5,5 % – Bremen, Hamburg, Sachsen

6,0 % – Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern

6,5 % – Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein

Tipp: In Grenzregionen kann allein die Wahl des Bundeslandes tausende Euro sparen. Berechnen Sie den Unterschied mit unserem Grunderwerbsteuer-Rechner.

Förderprogramme für Erstkäufer 2026

Einen bundesweiten Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer gibt es 2026 nicht. Einige Bundesländer bieten jedoch Entlastungen:

  • 🏠 Hessen – „Hessengeld": Bis zu 10.000 € Zuschuss für Erstkäufer (+ 5.000 € pro Kind)
  • 🏠 Hamburg: Freibetrag von 500.000 € für Erstkäufer (Kaufpreis bis 750.000 €)
  • 🏠 NRW (geplant): Grunderwerbsteuerbefreiung für Erstkäufer bei selbstgenutztem Wohneigentum

Generell gilt: Kaufpreis unter 2.500 €, Erwerb durch nahe Verwandte (Eltern, Kinder, Ehegatten) und Erbschaften/Schenkungen sind grunderwerbsteuerfrei – hier greift das Erbschaftsteuergesetz bzw. Schenkungsteuergesetz.

Kaufnebenkosten sparen – 7 legale Strategien

  • Privatverkauf: Immobilien ohne Makler kaufen spart die Provision komplett
  • Inventar separat ausweisen: Einbauküche, Markise, Sauna etc. im Kaufvertrag separat aufführen – darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an
  • Instandhaltungsrücklage abziehen: Bei Eigentumswohnungen mindert die anteilige Rücklage den steuerpflichtigen Kaufpreis
  • Maklerprovision verhandeln: Die Provision ist trotz Marktüblichkeit verhandelbar – besonders bei hochpreisigen Objekten
  • Bundesland beachten: In Grenzregionen das günstigere Bundesland wählen (z. B. Bayern 3,5 % statt NRW 6,5 %)
  • Erbbaurecht prüfen: Beim Kauf eines Erbbaurechts ist die Bemessungsgrundlage oft geringer als beim Volleigentum
  • Steuerliche Absetzbarkeit nutzen: Bei vermieteten Immobilien werden Kaufnebenkosten den Anschaffungskosten zugerechnet und über die AfA (Abschreibung) steuerlich geltend gemacht – bei Neubauten mit bis zu 5 % Sonder-AfA

Kaufnebenkosten und Baufinanzierung

Die meisten Banken erwarten, dass Sie die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital aufbringen. Eine 110 %-Finanzierung (Kaufpreis + Nebenkosten) wird kritisch geprüft und mit höheren Zinsen belegt. Nutzen Sie unseren Baufinanzierung-Rechner, um verschiedene Szenarien durchzuspielen, und den Tilgungsplan-Rechner für die monatliche Belastung. Der Budget-Rechner zeigt Ihnen, wie viel Immobilie Sie sich leisten können.

Wann werden die Kaufnebenkosten fällig?

  • Grunderwerbsteuer: Ca. 4–8 Wochen nach Beurkundung (Steuerbescheid vom Finanzamt, 4 Wochen Zahlungsfrist)
  • Notarkosten: Nach Beurkundung des Kaufvertrags (Rechnung vom Notar)
  • Grundbuchkosten: Nach Eintragung ins Grundbuch (kann mehrere Monate dauern)
  • Maklerprovision: Mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags

Wichtig: Ohne Zahlung der Grunderwerbsteuer keine Eigentumsumschreibung! Planen Sie die Liquidität entsprechend – der Kredit-Rechner hilft bei der Planung.

Kaufnebenkosten steuerlich absetzen

Bei selbstgenutztem Wohneigentum sind Kaufnebenkosten leider nicht steuerlich absetzbar. Bei einer vermieteten Immobilie (Kapitalanlage) sieht es anders aus:

  • Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklergebühren werden den Anschaffungskosten zugerechnet
  • Der Gebäudeanteil wird über die AfA abgeschrieben: 2 % linear über 50 Jahre (Baujahr nach 1924) oder 2,5 % über 40 Jahre
  • Darlehenszinsen sind sofort als Werbungskosten absetzbar – berechnen Sie die Zinslast im Baufinanzierung-Rechner
  • Die Einkommensteuer-Ersparnis kann erheblich sein – besonders bei höherem Steuersatz

📋 3 Beispielrechnungen – Kaufnebenkosten 2026

Beispiel 1: Eigentumswohnung in Bayern – 300.000 € (ohne Makler)

  • Kaufpreis: 300.000 €
  • Grunderwerbsteuer (3,5 %): 10.500 €
  • Notarkosten (ca. 1,5 %): 4.500 €
  • Grundbuchkosten (ca. 0,5 %): 1.500 €
  • Maklerprovision: 0 € (Privatverkauf)
  • Kaufnebenkosten gesamt: 16.500 € (5,5 % vom Kaufpreis)
  • → Gesamtkosten: 316.500 €
  • 💡 Spartipp: 3.000 € Einbauküche separat ausweisen → Grunderwerbsteuer-Ersparnis: 105 €

Beispiel 2: Einfamilienhaus in NRW – 450.000 € (mit Makler)

  • Kaufpreis: 450.000 €
  • Grunderwerbsteuer (6,5 %): 29.250 €
  • Notarkosten (ca. 1,5 %): 6.750 €
  • Grundbuchkosten (ca. 0,5 %): 2.250 €
  • Maklerprovision (3,57 % Käuferanteil): 16.065 €
  • Kaufnebenkosten gesamt: 54.315 € (12,1 % vom Kaufpreis)
  • → Gesamtkosten: 504.315 €
  • ⚠️ Zum Vergleich: Dasselbe Haus im Nachbar-Bundesland Niedersachsen (5,0 %) → Grunderwerbsteuer nur 22.500 € = 6.750 € gespart

Beispiel 3: Kapitalanlage-Wohnung in Berlin – 250.000 € (vermietet)

  • Kaufpreis: 250.000 € (davon 70 % Gebäude = 175.000 €)
  • Grunderwerbsteuer (6,0 %): 15.000 €
  • Notarkosten (ca. 1,5 %): 3.750 €
  • Grundbuchkosten (ca. 0,5 %): 1.250 €
  • Maklerprovision (3,57 %): 8.925 €
  • Kaufnebenkosten gesamt: 28.925 € (11,6 %)
  • 💰 Steuereffekt: Nebenkosten werden den Anschaffungskosten zugerechnet → AfA 2 % auf (175.000 € + anteilige NK) ≈ 3.905 €/Jahr steuerlich absetzbar
  • Bei Grenzsteuersatz 42 % = ca. 1.640 € jährliche Steuerersparnis

⚠️ 5 typische Fehler bei Kaufnebenkosten

1.
Nebenkosten unterschätzen: Viele Käufer rechnen nur mit Grunderwerbsteuer und vergessen Notar, Grundbuch und Makler. In NRW mit Makler sind das schnell 12 % obendrauf. Bei 400.000 € Kaufpreis sind das 48.000 € – eine Summe, die im Eigenkapital vorhanden sein muss.
2.
Inventar nicht separat ausweisen: Einbauküche, Markise, Sauna oder Möbel können im Kaufvertrag separat beziffert werden – darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an. Realistisch bewertet akzeptiert das Finanzamt bis ca. 15 % des Kaufpreises. Wer das vergisst, verschenkt hunderte bis tausende Euro.
3.
Grunderwerbsteuer zu spät zahlen: Ohne Zahlung keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne Bescheinigung keine Grundbucheintragung. Im schlimmsten Fall verzögert sich der gesamte Kaufprozess – und bei Baufinanzierung laufen Bereitstellungszinsen weiter.
4.
Maklerprovision nicht verhandeln: Die im Internet genannten Sätze (3,57 % Käuferanteil) sind Marktüblichkeit, kein Gesetz. Besonders bei teuren Objekten oder wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat, lässt sich der Käuferanteil auf 0 % drücken (§ 656c BGB: Wer bestellt, zahlt).
5.
Anschlusskosten vergessen: Nach dem Kauf fallen weitere Kosten an: Umzug, Renovierung, laufende Grundsteuer, Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser) und ggf. Handwerkerkosten. Kalkulieren Sie einen Puffer von mindestens 5.000–10.000 € zusätzlich ein.

🔍 5 Sonderfälle bei Kaufnebenkosten

Kauf vom Bauträger (Neubau)

Beim Kauf einer noch nicht fertiggestellten Immobilie vom Bauträger fällt die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtkaufpreis (Grundstück + Bauleistung) an – anders als beim separaten Grundstückskauf mit eigenem Bauvertrag, wo nur das Grundstück besteuert wird. Tipp: Wer Grundstück und Bauvertrag mit verschiedenen Vertragspartnern abschließt, kann legal tausende Euro sparen. Für Neubauten gibt es zudem die degressive Sonder-AfA von 5 % bei Vermietung.

Scheidung & Vermögensaufteilung

Die Übertragung einer Immobilie zwischen Ehepartnern im Rahmen einer Scheidung ist grundsätzlich grunderwerbsteuerfrei – aber nur, wenn sie im direkten Zusammenhang mit der Vermögensauseinandersetzung steht. Notarkosten für die Übertragung fallen trotzdem an. Bei einer Eigentumswohnung muss die Hausverwaltung informiert werden.

Zwangsversteigerung

Auch bei einer Zwangsversteigerung fällt Grunderwerbsteuer an – auf das Zuschlagsgebot. Notarkosten entfallen jedoch, da das Gericht die Beurkundung übernimmt. Maklerprovision fällt ebenfalls nicht an. Die Kaufnebenkosten liegen hier bei nur ca. 4–7 % statt 9–13 %. Allerdings: Die Mietkaution bestehender Mieter geht auf den neuen Eigentümer über.

Share Deal bei Immobilien-Gesellschaften

Beim Kauf von Anteilen an einer Immobilien-GmbH oder -GbR (sog. Share Deal) fiel bis 2024 keine Grunderwerbsteuer an, solange weniger als 90 % der Anteile übertragen wurden. Seit 2025 gelten verschärfte Regeln: Bereits bei 89,9 % Anteilserwerb kann Steuerpflicht entstehen. Diese Gestaltung ist vor allem bei Gewerbeimmobilien relevant – bei Gewerbeobjekten mit hohem Kaufpreis können hier sechsstellige Beträge gespart werden.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Wird der Kaufvertrag innerhalb von 2 Jahren rückgängig gemacht (§ 16 GrEStG), erstattet das Finanzamt die Grunderwerbsteuer. Das gilt auch bei einer vorzeitigen Darlehensablösung. Notarkosten werden allerdings nicht erstattet – es fallen sogar neue Kosten für die Rückabwicklung an. Prüfen Sie vor dem Rücktritt, ob die Miet-Alternative wirklich günstiger ist.

💡 Was bedeutet das Ergebnis für Sie?

Die Kaufnebenkosten sind beim Immobilienkauf der unsichtbare Preisaufschlag, den viele Käufer erst zu spät auf dem Schirm haben. Prüfen Sie diese drei Kernfragen:

  • Reicht Ihr Eigenkapital? Die Bank finanziert in der Regel nur den Kaufpreis. Kaufnebenkosten + Umzug + Renovierung müssen aus eigener Tasche kommen. Nutzen Sie den Eigenkapital-Rechner, um Ihren Spielraum zu prüfen.
  • Haben Sie alle Kosten berücksichtigt? Neben den Kaufnebenkosten fallen nach Einzug laufende Kosten an: Grundsteuer, Nebenkosten, Heizkosten, Stromkosten und ggf. Handwerkerkosten.
  • Lohnt sich Kaufen überhaupt? Vergleichen Sie Ihre monatliche Belastung als Eigentümer (Kreditrate + Nebenkosten) mit der aktuellen Miete. Unser Mieten-oder-Kaufen-Rechner zeigt Ihnen, ab wann sich der Kauf rechnet.

Faustformel: Rechnen Sie mit 10 % des Kaufpreises als Kaufnebenkosten-Puffer. In teuren Bundesländern mit Makler können es auch 13 % werden. Alles darunter ist ein Bonus – alles darüber ein Problem.

❓ Häufige Fragen zu Kaufnebenkosten 2026

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf 2026?
Die Kaufnebenkosten betragen je nach Bundesland und Maklerbeteiligung zwischen 5,5 % und 12,5 % des Kaufpreises. Sie setzen sich zusammen aus Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %), Notarkosten (ca. 1,5 %), Grundbuchkosten (ca. 0,5 %) und ggf. Maklerprovision (bis 3,57 % Käuferanteil). Bei einem Kaufpreis von 400.000 € in NRW mit Makler sind das rund 48.000 €.
Kann ich Kaufnebenkosten steuerlich absetzen?
Bei selbstgenutztem Wohneigentum: Nein, Kaufnebenkosten sind nicht steuerlich absetzbar. Bei einer vermieteten Immobilie (Kapitalanlage): Ja – Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklergebühren werden den Anschaffungskosten zugerechnet und über die AfA (Abschreibung) steuerlich geltend gemacht (2 % linear über 50 Jahre). Darlehenszinsen sind sofort als Werbungskosten absetzbar.
Wer zahlt die Maklerprovision – Käufer oder Verkäufer?
Seit Dezember 2020 gilt: Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern zahlt der Käufer maximal 50 % der Maklerprovision. Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, trägt er die gesamten Kosten (§ 656c BGB). Die Regelung gilt nicht für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke – dort ist die Provision frei verhandelbar.
Wie kann ich Grunderwerbsteuer sparen?
Mehrere legale Wege: 1. Inventar (Einbauküche, Markise, Sauna) im Kaufvertrag separat ausweisen – darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an. 2. Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen abziehen. 3. Grundstück und Bauvertrag getrennt abschließen (verschiedene Vertragspartner). 4. Erstkäufer-Förderungen nutzen (Hessen: „Hessengeld" bis 10.000 €, Hamburg: Freibetrag 500.000 €). 5. Kauf unter nahen Verwandten ist komplett grunderwerbsteuerfrei.
Werden Kaufnebenkosten von der Bank mitfinanziert?
Die meisten Banken erwarten, dass Kaufnebenkosten aus Eigenkapital bezahlt werden. Eine sogenannte 110 %-Finanzierung (Kaufpreis + Nebenkosten) ist möglich, wird aber mit höheren Zinsen belegt und kritisch geprüft. Faustregel: Mindestens 10–15 % des Kaufpreises als Eigenkapital einplanen. Nutzen Sie den Baufinanzierung-Rechner für verschiedene Szenarien.
Wann werden die einzelnen Kaufnebenkosten fällig?
Die Kosten fallen gestaffelt an: Maklerprovision wird mit Unterzeichnung des Kaufvertrags fällig. Notarkosten nach der Beurkundung. Die Grunderwerbsteuer kommt per Steuerbescheid ca. 4–8 Wochen nach Beurkundung (4 Wochen Zahlungsfrist). Grundbuchkosten nach der Eintragung (kann mehrere Monate dauern). Wichtig: Ohne Zahlung der Grunderwerbsteuer keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch!
Was kostet ein Notar beim Immobilienkauf?
Die Notarkosten betragen ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises und sind im GNotKG bundesweit einheitlich geregelt – Verhandeln ist nicht möglich. Bei einem Kaufpreis von 350.000 € liegen sie bei ca. 4.000–5.000 €. Hinzu kommen ggf. Kosten für die Grundschuldbestellung (ca. 0,5 % des Darlehensbetrags) bei einer Baufinanzierung.
Fallen bei einer Erbschaft oder Schenkung Kaufnebenkosten an?
Grunderwerbsteuer: Nein. Erbschaften und Schenkungen sind grunderwerbsteuerfrei – stattdessen greift das Erbschaftsteuergesetz bzw. Schenkungsteuergesetz mit eigenen Freibeträgen (z. B. 400.000 € für Kinder). Notarkosten für die Grundbuchänderung fallen aber trotzdem an, ebenso Grundbuchgebühren. Maklerkosten entfallen naturgemäß.

Zuletzt aktualisiert: März 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr · Berechnung nach GrEStG, GNotKG, § 656a–656d BGB