Wohnen & Immobilien — Rechner für Mieter und Eigentümer
Mietpreisbremse, Nebenkosten, Grundsteuer, Baufinanzierung — alles auf einen Blick
Wohnen & Immobilien in Deutschland 2026
Wohnen ist der größte Posten im Haushaltsbudget — egal ob Miete oder Eigentum. Diese Hub-Seite bündelt alle Rechner für Mieter, Eigentümer und Kaufinteressenten: Mietpreisbremse, Mieterhöhung, Nebenkosten, Heizkosten, Grundsteuer, Baufinanzierung und Kaufnebenkosten.
Eckwerte 2026: Die Grundsteuerreform ist seit 2025 in Kraft — die Berechnung ist nun länderspezifisch. Während der Bund das sogenannte Bundesmodell (wertabhängig) vorgibt, haben mehrere Länder über die Öffnungsklausel eigene Modelle eingeführt (z. B. Bayern: Flächenmodell, Hamburg: Wohnlagenmodell, Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell). Die Mietpreisbremse gilt in über 300 Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt — die genaue Liste legt jedes Bundesland per Verordnung fest. Bei Wiedervermietung darf die Miete dort höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mieterhöhungen sind nach § 558 BGB innerhalb von drei Jahren auf maximal 20 % begrenzt (Kappungsgrenze) — in Gebieten mit Wohnraummangel sogar nur 15 %. Nebenkostenabrechnungen müssen laut § 556 Abs. 3 BGB innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum vorliegen — sonst sind Nachforderungen ausgeschlossen. Heizkosten werden nach der Heizkostenverordnung zu mindestens 50 % bis maximal 70 % verbrauchsabhängig verteilt.
Welche Stellen sind zuständig? Mietrecht regelt das BGB; im Streitfall entscheiden die Amtsgerichte. Hilfe und Rechtsberatung bieten Deutscher Mieterbund (für Mieter) und Haus & Grund (für Eigentümer). Die Grundsteuer setzen die Finanzämter fest, die Hebesätze beschließen die Gemeinden. Förderprogramme rund ums Wohneigentum laufen über die KfW und das BMWSB.
Typische Fragen: Ist meine Mieterhöhung zulässig?, Wie hoch wird meine neue Grundsteuer?, Was kostet mich die Wohnung wirklich (Warmmiete)?, Welche Rate kann ich mir bei einem Hauskauf leisten? — die Rechner unten liefern konkrete Zahlen.
Alle Rechner für Wohnen & Immobilien
Mieterhöhungs-Rechner
Zulässige Mieterhöhung prüfen (Kappungsgrenze)
Nebenkosten-Rechner
Miet-Nebenkosten nach BetrKV §2 schätzen
Stromkosten-Rechner
Stromkosten berechnen & Verbrauch schätzen
Heizkosten-Rechner
Gas, Öl, Fernwärme & Wärmepumpe vergleichen
Gaskosten-Rechner
Gasverbrauch & Heizkosten berechnen
Wärmepumpe-Rechner
Kosten, Förderung & Vergleich mit Gas/Öl
Mietkaution-Rechner
Kaution & Zinsen nach §551 BGB berechnen
Umzugskosten-Rechner
Umzugskosten nach Entfernung & Wohnungsgröße
Quadratmeterpreis-Rechner
Preis pro qm bei Kauf/Miete berechnen
Kaufnebenkosten-Rechner
Alle Nebenkosten beim Immobilienkauf
Notarkosten-Rechner
Notar- und Grundbuchkosten nach GNotKG berechnen
Maklerkosten-Rechner
Maklerprovision 3,57-7,14% nach Bundesland berechnen
Baufinanzierung-Rechner
Immobilienkredit & Rate berechnen
Tilgungsplan-Rechner
Tilgungsplan für Immobiliendarlehen
Eigenkapital-Rechner
Wie viel Eigenkapital für Hauskauf?
Mieten-oder-Kaufen-Rechner
Was lohnt sich mehr?
Photovoltaik-Rechner
Solar-Ertrag & Amortisation berechnen
Mietpreisbremse-Rechner
Zulässige Miete nach Mietpreisbremse (max. 10% über Mietspiegel)
Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner
Vorfälligkeitsentschädigung bei Kreditablösung
Worauf du bei Wohnen & Immobilien achten solltest
Nebenkosten kritisch prüfen: Nicht alle Posten dürfen umgelegt werden — Verwaltungs- und Reparaturkosten z. B. nicht. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV § 2) listet abschließend, was zulässig ist. Wer eine Abrechnung bekommt, hat 12 Monate Zeit, Einwände zu erheben.
Kaufnebenkosten realistisch einplanen: Beim Immobilienkauf kommen je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 % Grunderwerbsteuer, ca. 1,5 % Notar- und Grundbuchkosten und ggf. Maklerprovision (3,57 %–7,14 % inkl. MwSt., seit 2020 hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt) hinzu. Insgesamt sind 10–15 % Nebenkosten realistisch.
Mietpreisbremse aktiv nutzen: Wer in einer betroffenen Gemeinde eine Wohnung neu mietet, sollte die ortsübliche Vergleichsmiete prüfen und bei Überschreitung schriftlich rügen — der Vermieter muss dann zu viel gezahlte Miete zurückerstatten.
Quellen & Behörden
- BMWSB — Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- BMF — Bundesfinanzministerium (Grundsteuer)
- BGB — §§ 535 ff. (Mietrecht), § 558 BGB (Mieterhöhung)
- BetrKV — Betriebskostenverordnung
- Heizkostenverordnung (HeizkostenV)
- Deutscher Mieterbund
- Haus & Grund (Eigentümerverband)
- KfW — Förderbank (Wohneigentum, Sanierung)