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Mietpreisbremse-Rechner

Zulässige Miete prüfen – max. 10% über Mietspiegel

Bayern: Mietpreisbremse gilt bis 31.12.2029 in 285 Städten/Gemeinden

z.B. München, Regensburg, Ingolstadt, Augsburg, Würzburg

€/m²
4 €/m²15 €/m²25 €/m²

💡 Tipp: Die ortsübliche Vergleichsmiete finden Sie im Mietspiegel Ihrer Stadt oder online.

€/m²

Ausnahmen prüfen

🛑 Mietpreisbremse-Prüfung

Miete überschreitet die zulässige Grenze!
Maximal zulässig
11,00 €/m²
715,00 €/Monat
Ihre Miete
12,00 €/m²
780,00 €/Monat
💰 Mögliche Ersparnis bei Rüge
65,00 €/Monat
780,00 €/Jahr

📊 Berechnung im Detail

Ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel)10,00 €/m²
+ 10% Aufschlag (Mietpreisbremse)+ 1,00 €/m²
= Maximal zulässige Miete11,00 €/m²
Ihre aktuelle Kaltmiete12,00 €/m²
Überschreitung über Mietspiegel+20.0%
Differenz (zu viel pro m²)+1,00 €/m²
Zu viel gezahlte Miete (monatlich)65,00 €

📈 Visuelle Darstellung

Mietspiegel (10,00 €/m²)
+10% zulässig
Überschreitung
Ihre Miete

✅ Was können Sie tun?

  1. 1.Rüge schreiben: Schriftlich gegenüber dem Vermieter die zu hohe Miete beanstanden (per E-Mail oder Brief ausreichend)
  2. 2.Differenz einbehalten: Ab dem Zeitpunkt der Rüge können Sie die Miete kürzen (nur den über der Grenze liegenden Teil)
  3. 3.Rückzahlung fordern: Zu viel gezahlte Miete kann ab der Rüge zurückgefordert werden
  4. 4.Bei Ablehnung: Mieterverein oder Rechtsanwalt einschalten, ggf. Dienstleister wie Conny nutzen

⚠️ Ausnahmen von der Mietpreisbremse

🏗️

Neubauwohnung

Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet wurden

🔧

Umfassende Modernisierung

Nach umfassender Modernisierung (ca. 1/3 der Neubaukosten) – nur erste Vermietung

📋

Höhere Vormiete

Wenn der Vormieter bereits eine höhere Miete gezahlt hat (Auskunftspflicht)

🏘️

Sozialwohnungen

Öffentlich geförderte Wohnungen unterliegen anderen Regelungen

Wichtig: Der Vermieter muss Sie vor Vertragsschluss über Ausnahmen informieren (z.B. Neubau, Modernisierung, Vormiete). Ohne diese Information gelten die Ausnahmen erst 2 Jahre nach nachträglicher Mitteilung!

📋 Mietpreisbremse nach Bundesland

BundeslandStatusGültig bis
Baden-Württemberg130 Gebiete31.12.2026
Bayern285 Gebiete31.12.2029
Berlin1 Gebiete31.12.2029
Brandenburg36 Gebiete31.12.2029
Bremen1 Gebiete31.12.2029
Hamburg1 Gebiete31.12.2029
Hessen49 Gebiete25.11.2026
Mecklenburg-Vorpommern2 Gebiete30.09.2028
Niedersachsen57 Gebiete31.12.2029
Nordrhein-Westfalen57 Gebiete31.12.2029
Rheinland-Pfalz7 Gebiete31.12.2029
SaarlandKeine-
Sachsen2 Gebiete30.06.2027
Sachsen-AnhaltKeine-
Schleswig-HolsteinKeine-
Thüringen2 Gebiete31.12.2027

Stand: Januar 2026. Die Mietpreisbremse gilt in 627 Städten und Gemeinden – etwa ein Drittel der Bevölkerung lebt in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt.

ℹ️ Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Sie wurde 2015 eingeführt und gilt bis Ende 2029.

Die Grundregel:

Die Miete darf bei Neuvermietung maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der Durchschnittswert für vergleichbare Wohnungen am gleichen Standort. Sie können sie ermitteln über:

  • Mietspiegel: Viele Städte veröffentlichen offizielle Mietspiegel
  • Mietdatenbank: Z.B. beim Mieterverein
  • Sachverständigengutachten: Bei Streitfällen

Wie kann ich die Mietpreisbremse durchsetzen?

  1. Mietspiegel Ihrer Stadt prüfen
  2. Vergleichsmiete für Ihre Wohnung ermitteln
  3. Prüfen, ob Ihre Miete mehr als 10% darüber liegt
  4. Schriftliche Rüge an den Vermieter senden
  5. Ab Zugang der Rüge können Sie die Miete kürzen

⚠️ Wichtige Hinweise

  • Nur Neuvermietung: Die Mietpreisbremse gilt nur bei neuen Mietverträgen, nicht für bestehende Mietverhältnisse
  • Rüge erforderlich: Ohne schriftliche Rüge können Sie zu viel gezahlte Miete nicht zurückfordern
  • Keine Rückwirkung: Rückforderung erst ab dem Zeitpunkt der Rüge möglich
  • Gebiet prüfen: Nicht alle Städte eines Bundeslandes haben die Mietpreisbremse – prüfen Sie die genaue Liste
  • Keine Behörde: Es gibt keine Aufsichtsbehörde – Sie müssen selbst aktiv werden

Mietpreisbremse: Alles was Sie wissen müssen

Die Mietpreisbremse schützt Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor überhöhten Mieten bei Neuvermietung. Mit unserem Mietpreisbremse-Rechner können Sie schnell prüfen, ob Ihre Miete die zulässige Grenze überschreitet und wie viel Sie möglicherweise sparen können.

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt und ist in den §§ 556d-556g BGB geregelt. Sie gilt in Städten und Gemeinden mit "angespanntem Wohnungsmarkt" – also dort, wo die Nachfrage nach Wohnraum das Angebot übersteigt.

Die Grundregel:

Die Miete darf bei Neuvermietung maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Wo gilt die Mietpreisbremse 2026?

Aktuell gilt die Mietpreisbremse in 627 Städten und Gemeinden in 13 Bundesländern. Etwa ein Drittel der deutschen Bevölkerung lebt in einem Gebiet mit Mietpreisbremse. Die Bundesländer entscheiden selbst, welche Städte als "angespannt" gelten.

Bundesländer MIT Mietpreisbremse:

  • Bayern: 285 Gebiete, inkl. München, Regensburg, Ingolstadt
  • Baden-Württemberg: 130 Gebiete, inkl. Stuttgart, Freiburg, Heidelberg
  • Nordrhein-Westfalen: 57 Gebiete, inkl. Köln, Düsseldorf, Münster
  • Niedersachsen: 57 Gebiete, inkl. Hannover, Braunschweig, Göttingen
  • Hessen: 49 Gebiete, inkl. Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden
  • Brandenburg: 36 Gebiete, inkl. Potsdam
  • Rheinland-Pfalz: 7 Gebiete, inkl. Mainz, Landau
  • Berlin: Gesamtes Bundesland
  • Hamburg: Gesamtes Bundesland
  • Bremen: Stadt Bremen (ohne Bremerhaven)
  • Sachsen: Dresden, Leipzig
  • Mecklenburg-Vorpommern: Rostock, Greifswald
  • Thüringen: Erfurt, Jena

Bundesländer OHNE Mietpreisbremse:

  • Saarland – keine Verordnung
  • Sachsen-Anhalt – keine Verordnung
  • Schleswig-Holstein – keine Verordnung

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der Durchschnittswert für vergleichbare Wohnungen am gleichen Ort. Sie berücksichtigt Lage, Ausstattung, Größe und Baujahr der Wohnung. Sie finden die Vergleichsmiete im:

  • Mietspiegel: Viele Städte veröffentlichen einen qualifizierten Mietspiegel
  • Mietdatenbanken: Z.B. beim örtlichen Mieterverein
  • Sachverständigengutachten: Bei Streitfällen vor Gericht

Beispiel: Bei einer Vergleichsmiete von 10 €/m² darf die Miete bei Neuvermietung maximal 11 €/m² betragen (10% Aufschlag).

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

In einigen Fällen gilt die Mietpreisbremse nicht:

  • Neubauten: Wohnungen mit Erstbezug nach dem 01.10.2014
  • Umfassende Modernisierung: Erste Vermietung nach umfassender Modernisierung (Kosten ca. 1/3 eines Neubaus)
  • Höhere Vormiete: Wenn der Vormieter bereits mehr gezahlt hat (Auskunftspflicht!)
  • Möblierungszuschlag: Bei möblierten Wohnungen ist ein Zuschlag zulässig

Wichtig: Der Vermieter muss Sie vor Vertragsschluss über Ausnahmen informieren (z.B. per E-Mail). Ohne diese Information gelten die Ausnahmen erst 2 Jahre nach nachträglicher Mitteilung!

Wie kann ich die Mietpreisbremse durchsetzen?

  1. Mietspiegel prüfen: Ermitteln Sie die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung
  2. Berechnung: Prüfen Sie, ob Ihre Miete mehr als 10% über der Vergleichsmiete liegt
  3. Rüge schreiben: Schriftlich (Brief oder E-Mail) den Vermieter auffordern, die Miete zu senken
  4. Miete kürzen: Ab Zugang der Rüge können Sie den überhöhten Teil einbehalten
  5. Rückforderung: Zu viel gezahlte Miete ab dem Zeitpunkt der Rüge zurückfordern

Tipp: Ohne Rüge keine Rückforderung! Die Rüge ist Voraussetzung, um die Mietpreisbremse durchzusetzen. Es gibt keine Aufsichtsbehörde – Sie müssen selbst aktiv werden.

Mietpreisbremse vs. Kappungsgrenze

Verwechseln Sie die Mietpreisbremse nicht mit der Kappungsgrenze:

  • Mietpreisbremse: Gilt bei Neuvermietung – max. 10% über Mietspiegel
  • Kappungsgrenze: Gilt bei bestehenden Mietverhältnissen – Mieterhöhung max. 15-20% in 3 Jahren

Wie lange gilt die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse wurde mehrfach verlängert und gilt nun bis zum 31. Dezember 2029. Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 die Verlängerung um vier Jahre beschlossen. Die einzelnen Bundesländer können den Zeitraum für ihre Verordnungen selbst festlegen.

Was bringt die Mietpreisbremse wirklich?

Die Wirksamkeit der Mietpreisbremse ist umstritten:

  • Positiv: Mieter können bei Überschreitung Geld sparen/zurückfordern
  • Negativ: Viele Vermieter setzen die Miete trotzdem höher an – Mieter müssen selbst aktiv werden
  • Problem: Ausnahmen (Neubau, Modernisierung) höhlen die Regelung aus
  • Ausblick: Bußgelder bei Verstößen werden diskutiert (Koalitionsvertrag 2025)

Hilfe bei der Durchsetzung

Wenn der Vermieter Ihre Rüge nicht akzeptiert:

  • Mieterverein: Rechtsberatung für Mitglieder
  • Dienstleister: Z.B. Conny (bei Erfolg Provision)
  • Rechtsanwalt: Fachanwalt für Mietrecht
  • Rechtsschutzversicherung: Deckt oft Mietstreitigkeiten ab