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Mieterhöhung-Rechner 2026

Ist die Mieterhöhung rechtmäßig? Jetzt prüfen!

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Zur automatischen Ermittlung der Kappungsgrenze (15% oder 20%)

Wann wurde die Miete zuletzt erhöht (Wirksamkeitsdatum)?

ℹ️ Was ist die Kappungsgrenze?

  • Definition: Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen auf maximal 20% (bzw. 15% in angespannten Wohnungsmärkten) innerhalb von 3 Jahren.
  • Rechtsgrundlage: § 558 Abs. 3 BGB
  • Vergleichsmiete: Die Miete darf zusätzlich nie die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigen (§ 558 Abs. 1 BGB).
  • Sperrfrist: Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen.

📝 So läuft eine Mieterhöhung ab

  1. Erhöhungsverlangen: Der Vermieter muss die Erhöhung schriftlich begründen (z.B. mit Mietspiegel).
  2. Überlegungsfrist: Sie haben bis zum Ende des übernächsten Monats Zeit, zuzustimmen.
  3. Prüfung: Prüfen Sie, ob die Erhöhung formal korrekt und inhaltlich berechtigt ist.
  4. Zustimmung oder Ablehnung: Bei Ablehnung kann der Vermieter binnen 3 Monaten klagen.
  5. Wirksamkeit: Erst nach Ihrer Zustimmung wird die höhere Miete fällig.

🔧 Modernisierungsumlage (§ 559 BGB)

  • 8% Umlage: Bei Modernisierungen darf der Vermieter 8% der Kosten jährlich auf die Miete umlegen.
  • Deckelung: Maximal 3 €/m² innerhalb von 6 Jahren (2 €/m² bei Mieten unter 7 €/m²).
  • Heizungstausch: Maximal 50 Cent/m² bei Heizungsmodernisierung (ab 2024).
  • Wichtig: Die Modernisierungsumlage gilt zusätzlich zur normalen Mieterhöhung!

⚠️ Wichtige Hinweise für Mieter

  • Formale Prüfung: Eine Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen und korrekt begründet sein.
  • Keine automatische Pflicht: Sie müssen der Erhöhung nicht zustimmen – prüfen Sie erst!
  • Mieterverein: Bei Zweifeln lassen Sie das Schreiben vom Mieterverein prüfen.
  • Dieser Rechner ersetzt keine rechtliche Beratung.

📞 Wichtige Anlaufstellen

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Deutscher Mieterbund
Beratung und Rechtsschutz für Mieter
mieterbund.de →
📊
Mietspiegel Ihrer Stadt
Ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln
Mietspiegel finden →
⚖️
Verbraucherzentrale
Unabhängige Beratung zu Mietrecht
verbraucherzentrale.de/mieterhöhung →

Mieterhöhung prüfen: Ist die Erhöhung zulässig?

Mit unserem Mieterhöhung-Rechner prüfen Sie kostenlos, ob die geforderte Mieterhöhung Ihres Vermieters rechtmäßig ist. Viele Mieterhöhungen sind zu hoch oder formal fehlerhaft – das Gesetz schützt Mieter mit Kappungsgrenzen und Vergleichsmieten.

Die Kappungsgrenze erklärt

Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen auf maximal 20% innerhalb von 3 Jahren. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt sogar nur 15%:

Städte mit 15%-Kappungsgrenze (Auswahl):

Berlin, München, Hamburg, Frankfurt, Köln, Düsseldorf, Stuttgart, Hannover, Nürnberg, Dresden, Leipzig, Freiburg, Heidelberg, Potsdam, Rostock, Kiel...

Die Vergleichsmiete als Obergrenze

Die Miete darf nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete steigen. Diese wird im Mietspiegel Ihrer Stadt festgelegt. Selbst wenn die Kappungsgrenze eine höhere Erhöhung erlauben würde, ist die Vergleichsmiete das Maximum.

Formelle Anforderungen

Eine Mieterhöhung ist nur wirksam, wenn sie formal korrekt ist:

  • Schriftform: Brief oder E-Mail (wenn vereinbart)
  • Begründung: Mietspiegel, Gutachten oder 3 Vergleichswohnungen
  • Wartefrist: 15 Monate seit letzter Erhöhung/Mietbeginn
  • Zustimmungsfrist: Mindestens 2 Monate zum Monatsende
  • Überlegungsfrist: Sie haben 2 Monate zur Prüfung

⚠️ Wichtig für Mieter

Sie müssen einer Mieterhöhung nicht automatisch zustimmen. Prüfen Sie die Erhöhung sorgfältig. Stimmen Sie nicht zu, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen – Sie haben bis zum Gerichtsurteil Zeit.

Beispielrechnung

  • Aktuelle Kaltmiete: 800€
  • Letzte Erhöhung: vor 18 Monaten
  • Kappungsgrenze 15% (3 Jahre): max. +120€
  • Vergleichsmiete laut Mietspiegel: 10€/m² × 70m² = 700€
  • → Keine Erhöhung möglich! Die aktuelle Miete liegt bereits über der Vergleichsmiete.

Wann darf der Vermieter erhöhen?

  • Anpassung an Vergleichsmiete: Nach § 558 BGB mit Begründung
  • Modernisierung: 8% der Kosten auf Jahresmiete (gedeckelt)
  • Indexmiete: Anpassung an Lebenshaltungskosten (vertraglich)
  • Staffelmiete: Vorher festgelegte Erhöhungsstufen

So finden Sie die Vergleichsmiete

  • Qualifizierter Mietspiegel: Offiziell von der Stadt erstellt
  • Einfacher Mietspiegel: Von Verbänden erstellt (weniger Beweiskraft)
  • Mieterverein: Berät zu Vergleichsmieten in Ihrer Region
  • Online-Mietdatenbanken: Erste Orientierung (nicht rechtsverbindlich)

🏛️ Hilfe & Beratung

Mieterverein

Der Mieterverein in Ihrer Stadt berät Sie kompetent bei Mieterhöhungen. Die Mitgliedschaft kostet etwa 60-100€/Jahr und beinhaltet Rechtsberatung und -schutz. Oft lohnt sich die Mitgliedschaft schnell!

Mietspiegel

Den Mietspiegel Ihrer Stadt finden Sie auf der Website Ihrer Kommune oder beim Amt für Wohnungswesen. Viele Städte bieten auch einen kostenlosen Online-Mietspiegelrechner an.