Alle Rechner
💡

Nebenkosten-Rechner 2026

Betriebskosten nach BetrKV §2 schätzen

Geprüft & aktuell für 2026

Berechnung basiert auf der Betriebskostenverordnung (BetrKV) §2, dem Betriebskostenspiegel 2024 des Deutschen Mieterbundes sowie den aktuellen CO₂-Preisen gemäß BEHG (55 €/t CO₂ ab 2026). Berücksichtigt die Heizkostenverordnung (HeizkostenV), das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Grundsteuerreform 2025.

Zuletzt aktualisiert: März 2026

📝Ihre Wohnung

Verbreitetste Heizungsart, moderate Kosten

💰Geschätzte Nebenkosten

Pro Monat
198,58 €
Pro Jahr
2.382,90 €
Kalte Nebenkosten
125,45 €
Warme Nebenkosten
73,13 €
Pro Quadratmeter/Monat
3,05 €/m²
Bundesdurchschnitt: ca. 2,67€/m² (Betriebskostenspiegel 2024)

⚠️Nicht umlagefähige Kosten

Folgende Kosten dürfen laut BetrKV nicht auf Mieter umgelegt werden:

  • Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Kontoführung)
  • Instandhaltungskosten (Reparaturen, Sanierung)
  • Instandsetzungskosten (Erneuerung von Bauteilen)
  • Rücklagen für Instandhaltung
  • Leerstandskosten (leerstehende Wohnungen)

ℹ️Was sind Nebenkosten?

Nebenkosten (oder Betriebskosten) sind die laufenden Kosten, die dem Vermieter durch den Betrieb des Gebäudes entstehen und die er auf die Mieter umlegen darf.

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt in §2 abschließend, welche 17 Kostenarten umlagefähig sind. Nur diese dürfen in der Betriebskostenabrechnung erscheinen.

Man unterscheidet zwischen kalten Nebenkosten (alle außer Heizung/Warmwasser) und warmen Nebenkosten (Heizung und Warmwasser), die zusammen die "zweite Miete" bilden.

Nebenkosten verstehen: Die "zweite Miete" 2026

Mit unserem Nebenkosten-Rechner schätzen Sie die voraussichtlichen Betriebskosten für Ihre Mietwohnung. Der Rechner basiert auf dem aktuellen Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes und berücksichtigt alle umlagefähigen Kosten nach BetrKV §2. Für Mieter ist die Nebenkostenabrechnung eng mit dem Netto-Gehalt verknüpft – denn die "zweite Miete" kann Ihr monatliches Budget erheblich belasten. Wer Wohngeld bezieht, sollte wissen, dass Nebenkosten bei der Berechnung der anerkannten Miete berücksichtigt werden.

Was sind Nebenkosten (Betriebskosten)?

Nebenkosten – rechtlich korrekt "Betriebskosten" – sind die laufenden Kosten, die dem Vermieter durch das Eigentum und den Betrieb des Gebäudes entstehen. Sie werden oft als "zweite Miete" bezeichnet und können erheblich sein. Die Mietkaution deckt übrigens auch offene Nebenkosten ab – ein Grund mehr, Ihre Abrechnung genau zu prüfen. Wer eine Immobilie kaufen statt mieten möchte, sollte mit dem Kaufnebenkosten-Rechner die einmaligen Erwerbskosten kalkulieren.

Betriebskostenspiegel 2024 (Mieterbund, Dez. 2025):

  • Mit Heizung: ca. 2,67 €/m²/Monat (= 32,04 €/m²/Jahr)
  • Alle Kosten (Spitze): bis zu 3,68 €/m²/Monat
  • Beispiel 80 m²: ca. 214 €/Monat (Ø) bis 294 €/Monat (alle Kosten)

Die 17 umlagefähigen Betriebskosten nach BetrKV §2

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert abschließend, welche Kosten auf Mieter umgelegt werden dürfen. Die Grundsteuer ist dabei oft der erste Posten – und durch die Grundsteuerreform 2025 kann sie vielerorts deutlich steigen. Auch die CO₂-Steuer beeinflusst die Heizkosten erheblich:

Nr. Kostenart Ø €/m²/Monat
1Grundsteuer0,18 €
2/3Wasser/Abwasser0,29 €
4/5Heizung & Warmwasser1,32 €
7Aufzug0,20 €
8aStraßenreinigung0,04 €
8bMüllbeseitigung0,16 €
9Gebäudereinigung0,21 €
10Gartenpflege0,15 €
11Beleuchtung (Allgemeinstrom)0,06 €
12Schornsteinreinigung0,04 €
13Versicherungen0,31 €
14Hauswart0,21 €
15Kabelanschluss (entfallen seit 07/2024)0,07 €
17Sonstige Betriebskosten0,07 €

Warme vs. Kalte Nebenkosten

Die Unterscheidung zwischen warmen und kalten Nebenkosten ist wichtig für die Abrechnung. Warme Nebenkosten müssen nach der Heizkostenverordnung zu mindestens 50 % verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Die Heizkosten können Sie separat berechnen, und mit dem Gaskosten-Rechner ermitteln Sie Ihren voraussichtlichen Gasverbrauch:

🔥 Warme Nebenkosten

  • • Heizung
  • • Warmwasserbereitung
  • • ca. 1,32 €/m²/Monat (2024)

❄️ Kalte Nebenkosten

  • • Alle anderen Kostenarten
  • • Wasser, Müll, Versicherung etc.
  • • ca. 1,35 €/m²/Monat (2024)

3 Beispielrechnungen

📌 Beispiel 1: Single-Wohnung in Berlin (45 m², Gasheizung)

  • Heizung & Warmwasser: 45 × 1,32 € = 59,40 €
  • Kalte Nebenkosten: 45 × 1,35 € = 60,75 €
  • CO₂-Umlage (55 €/t, Mieteranteil ~40 %): ~8 €
  • Gesamt: ca. 128 €/Monat (= 2,84 €/m²)

Singles können Nebenkosten teilweise als Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend machen.

📌 Beispiel 2: Familie in München (90 m², Fernwärme, Aufzug)

  • Heizung & Warmwasser: 90 × 1,50 € = 135,00 € (München +15 %)
  • Kalte Nebenkosten: 90 × 1,55 € = 139,50 €
  • Aufzug: 90 × 0,20 € = 18,00 €
  • Gesamt: ca. 293 €/Monat (= 3,25 €/m²)

Familien mit Kindergeld-Anspruch können ggf. Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragen.

📌 Beispiel 3: WG in Leipzig (75 m², Wärmepumpe, kein Aufzug)

  • Heizung & Warmwasser: 75 × 0,83 € = 62,25 € (Wärmepumpe -37 %)
  • Kalte Nebenkosten: 75 × 1,20 € = 90,00 € (Ostdeutschland -10 %)
  • CO₂-Umlage: 0 € (Wärmepumpe = kein fossiler Brennstoff)
  • Gesamt: ca. 152 €/Monat (= 2,03 €/m²)

Die Wärmepumpe senkt die warmen Nebenkosten deutlich. Die Stromkosten steigen dafür leicht.

Nicht umlagefähige Kosten

Folgende Kosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden – wird trotzdem abgerechnet, können Sie diese Posten streichen:

  • Verwaltungskosten: Hausverwaltung, Kontoführung, Verwaltergebühren
  • Instandhaltung: Reparaturen, Wartung über normalen Betrieb hinaus
  • Instandsetzung: Erneuerung von Bauteilen, Sanierung
  • Rücklagen: Instandhaltungsrücklagen bei WEG
  • Leerstandskosten: Kosten für leerstehende Wohnungen
  • Finanzierungskosten: Hypothekenzinsen, Bankgebühren
  • Rauchmelder-Miete: Leasingkosten für Rauchmelder (BGH 2022)

Heizkosten nach Energieträger 2026

Die Heizkosten variieren stark je nach Energieträger und werden durch die CO₂-Abgabe beeinflusst (2026: 55 €/Tonne CO₂). Wer über einen Wechsel nachdenkt, kann mit dem Photovoltaik-Rechner oder Wärmepumpe-Rechner prüfen, ob sich eine Alternative lohnt:

  • Wärmepumpe: ca. 10 €/m²/Jahr – am günstigsten
  • Holzpellets: ca. 12 €/m²/Jahr – nachwachsend
  • Erdgas: ca. 13,50 €/m²/Jahr – häufigste Heizung
  • Heizöl: ca. 14,80 €/m²/Jahr – CO₂-Abgabe steigt
  • Fernwärme: ca. 15,60 €/m²/Jahr – regionsabhängig

5 typische Fehler in der Nebenkostenabrechnung

  • ❌ Fehler 1: Nicht umlagefähige Kosten abgerechnet
    Reparaturen, Verwaltungskosten oder Rauchmelder-Miete dürfen nicht umgelegt werden. Laut Mieterbund enthalten über 90 % aller Abrechnungen mindestens einen solchen Fehler.
  • ❌ Fehler 2: Falscher Verteilerschlüssel
    Kosten müssen gemäß Mietvertrag verteilt werden (nach Wohnfläche, Personenzahl oder Verbrauch). Ein plötzlicher Wechsel des Schlüssels ohne Zustimmung ist unzulässig.
  • ❌ Fehler 3: Verspätete Zustellung
    Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum zugestellt werden. Kommt sie zu spät, müssen Sie eine Nachzahlung nicht leisten (§ 556 BGB).
  • ❌ Fehler 4: Leerstandskosten auf Mieter umgelegt
    Stehen Wohnungen im Haus leer, muss der Vermieter deren Nebenkosten-Anteil selbst tragen. Prüfen Sie, ob die Gesamtfläche mit der tatsächlich vermieteten Fläche übereinstimmt.
  • ❌ Fehler 5: Heizkosten nicht verbrauchsabhängig abgerechnet
    Nach der Heizkostenverordnung müssen mindestens 50 % der Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden. Fehlt die verbrauchsabhängige Abrechnung, können Sie den Posten um 15 % kürzen.

Tipp: Prüfen Sie Ihre Abrechnung innerhalb der 12-Monats-Widerspruchsfrist. Wer seine Einkommensteuer optimieren will, kann bestimmte Nebenkosten (haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege, Hausreinigung, Winterdienst) nach § 35a EStG steuerlich absetzen – nutzen Sie dafür den Handwerkerkosten-Rechner.

5 Sonderfälle bei den Nebenkosten

🔄 Grundsteuerreform 2025: Auswirkungen auf Nebenkosten

Seit 2025 gelten die neuen Grundsteuerbescheide. In vielen Städten steigt die Grundsteuer teilweise um das Zwei- bis Dreifache. Vermieter dürfen die Grundsteuer zu 100 % auf Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die erste Abrechnung mit neuen Werten erhalten Mieter 2026 für das Abrechnungsjahr 2025.

🏢 WG & Wohngemeinschaften

In einer WG hängt die Nebenkostenpflicht vom Mietvertrag ab: Bei einem Hauptmietvertrag mit Untervermietung schuldet nur der Hauptmieter die Nebenkosten. Bei Einzel-Mietverträgen haftet jeder Mieter anteilig. Die Aufteilung nach Zimmergröße ist üblich, aber nur bei individueller Vereinbarung bindend. Wer Bürgergeld bezieht, erhält nur den eigenen Kopfanteil der Unterkunftskosten erstattet.

📺 Kabelanschluss seit Juli 2024 entfallen

Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss (TV-Grundversorgung) nicht mehr über die Nebenkosten umlegen. Das "Nebenkostenprivileg" für Kabelgebühren ist mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) § 71 weggefallen. Mieter können nun ihren Anbieter frei wählen. Taucht der Posten noch in Ihrer Abrechnung auf, streichen Sie ihn.

🌡️ CO₂-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter

Seit dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG, 2023) werden die CO₂-Kosten nach einem Stufenmodell aufgeteilt: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr zahlt der Vermieter (bis 95 %). Bei sehr effizienten Gebäuden (unter 12 kg CO₂/m²/Jahr) trägt der Mieter 100 %. Für 2026 beträgt der CO₂-Preis 55 €/Tonne — prüfen Sie mit dem CO₂-Steuer-Rechner, wie sich das auf Ihre Heizkosten auswirkt.

🏗️ Gewerberaum & gemischte Nutzung

In Gebäuden mit Gewerbe- und Wohneinheiten dürfen die höheren Betriebskosten der Gewerberäume (z. B. Wasser, Müll, Reinigung) nicht einfach auf alle Mieter umgelegt werden. Der Vermieter muss einen Vorwegabzug für gewerbliche Mehrkosten vornehmen. Fehlt dieser, kann die gesamte Nebenkostenabrechnung anfechtbar sein. Für Gewerbesteuer und andere gewerbliche Kosten gelten eigene Regeln.

Tipps zur Nebenkostenkontrolle

  • Abrechnung prüfen: Über 90 % aller Abrechnungen enthalten Fehler
  • Fristen beachten: Vermieter hat 12 Monate Zeit zur Abrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB)
  • Belegeinsicht: Sie haben das Recht, alle Belege einzusehen
  • Verteilerschlüssel: Prüfen Sie, ob fair nach m² oder Personen verteilt wird
  • Vorauszahlung anpassen: Bei hoher Nachzahlung Erhöhung verlangen
  • Steuern sparen: Haushaltsnahe Dienstleistungen über Steuererklärung absetzen (§ 35a EStG)

Regionale Unterschiede

Die Nebenkosten variieren je nach Region erheblich. Wer einen Umzug plant, sollte die Umzugskosten und regionale Nebenkostenunterschiede einkalkulieren:

  • Teuer: München (+15 %), Hamburg (+8 %), Frankfurt (+8 %)
  • Günstig: Ostdeutschland (-10 %), ländliche Gebiete (-5–10 %)
  • Heizkosten: Süddeutschland/Berge höher (kälteres Klima)

Was bedeutet das für dich?

Die Nebenkosten sind ein entscheidender Faktor bei der Wohnungssuche und Budgetplanung. Nutzen Sie unseren Rechner, um vor dem Einzug eine realistische Schätzung zu erhalten. Vergleichen Sie die Vorauszahlung im Mietvertrag mit dem Durchschnitt – liegt sie deutlich darunter, droht eine hohe Nachzahlung. Wer mit dem Budget-Rechner sein monatliches Budget plant, sollte die Nebenkosten als feste Ausgabe einkalkulieren. Bei der Frage Mieten oder Kaufen spielen die laufenden Nebenkosten ebenfalls eine große Rolle – Eigentümer zahlen zwar keine Miete, dafür aber Grundsteuer, Notarkosten beim Kauf und laufende Instandhaltung.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die durchschnittlichen Nebenkosten in Deutschland?
Laut Betriebskostenspiegel 2024 des Deutschen Mieterbundes betragen die durchschnittlichen Nebenkosten 2,67 €/m²/Monat (inkl. Heizung). Bei einer 80-m²-Wohnung sind das ca. 214 €/Monat. Mit allen denkbaren Kostenarten kann die "zweite Miete" bis zu 3,68 €/m² betragen.
Welche Nebenkosten darf der Vermieter auf Mieter umlegen?
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) §2 definiert 17 umlagefähige Kostenarten: Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hauswart, Gemeinschaftswaschraum und sonstige Betriebskosten. Seit Juli 2024 entfällt der Kabelanschluss.
Welche Kosten sind nicht umlagefähig?
Nicht umlagefähig sind: Verwaltungskosten (Hausverwaltung), Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Instandsetzungskosten (Erneuerungen), Rücklagen, Leerstandskosten, Finanzierungskosten (Hypothekenzinsen) und Rauchmelder-Mietkosten (BGH-Urteil 2022). Werden diese trotzdem abgerechnet, können Sie die Posten streichen.
Was ist der Unterschied zwischen warmen und kalten Nebenkosten?
Warme Nebenkosten umfassen nur Heizung und Warmwasserbereitung (ca. 1,32 €/m²/Monat). Kalte Nebenkosten sind alle anderen Betriebskosten wie Wasser, Müll, Versicherungen, Grundsteuer etc. (ca. 1,35 €/m²/Monat). Warme Nebenkosten müssen zu mindestens 50 % verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Zusammen bilden sie die "zweite Miete". Details zu den Heizkosten finden Sie hier.
Wie kann ich meine Nebenkostenabrechnung prüfen?
Prüfen Sie: 1) Abrechnungszeitraum (max. 12 Monate), 2) Zustellungsfrist (innerhalb 12 Monate nach Abrechnungszeitraum, § 556 BGB), 3) Verteilerschlüssel (m², Personen, Verbrauch), 4) Nur umlagefähige Kosten nach BetrKV §2, 5) Keine Instandhaltung/Verwaltung. Sie haben das Recht auf Belegeinsicht. Widerspruchsfrist: 12 Monate ab Zugang der Abrechnung.
Wie wirkt sich die CO₂-Abgabe 2026 auf die Nebenkosten aus?
Die CO₂-Abgabe beträgt 2026: 55 €/Tonne CO₂. Sie wird bei Heizöl und Erdgas zwischen Mieter und Vermieter nach dem Stufenmodell des CO₂KostAufG aufgeteilt: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr zahlt der Vermieter (bis 95 %). Bei sehr effizienten Gebäuden (<12 kg CO₂/m²/Jahr) trägt der Mieter 100 %. Nutzen Sie den CO₂-Steuer-Rechner zur Berechnung.
Kann ich Nebenkosten von der Steuer absetzen?
Ja! Nach § 35a EStG können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aus der Nebenkostenabrechnung steuerlich absetzen. Dazu zählen: Gartenpflege, Gebäudereinigung, Hausmeister, Winterdienst und Schornsteinfeger. Absetzbar sind 20 % der Arbeitskosten (max. 4.000 €/Jahr). Nutzen Sie den Handwerkerkosten-Rechner und den Einkommensteuer-Rechner zur Optimierung.
Was ändert sich 2026 bei der Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung?
Die Grundsteuerreform greift seit 2025. Mieter erhalten 2026 erstmals Nebenkostenabrechnungen mit den neuen Grundsteuerwerten für das Abrechnungsjahr 2025. In vielen Städten steigt die Grundsteuer teils erheblich, in manchen Fällen um das Zwei- bis Dreifache. Der Vermieter darf die Grundsteuer zu 100 % auf Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.

🏛️ Hilfe & Beratung

Deutscher Mieterbund

Der Deutsche Mieterbund (DMB) und seine örtlichen Mietervereine bieten Beratung und Prüfung von Nebenkostenabrechnungen an. Als Mitglied erhalten Sie Rechtsschutz und Unterstützung bei Streitigkeiten.

→ www.mieterbund.de

Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen bieten kostenlose oder günstige Beratung zu Mietrecht und Nebenkostenabrechnungen. Auch telefonische Kurzberatung ist möglich.

→ www.verbraucherzentrale.de