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Kinderzuschlag-Rechner

Bis zu 297 € pro Kind – Stand 2026

📋 Rechtlich fundiert & aktuell

Basiert auf § 6a BKGG (Bundeskindergeldgesetz), §§ 11–12 SGB II (Einkommens- und Vermögensanrechnung) sowie den Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnungen (RBSFV) 2025/2026. Alle Werte entsprechen dem Stand Januar 2026. Zuletzt aktualisiert: März 2026.

👨‍👩‍👧 Haushalt

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Kindergeld 2026: 259 €/Kind → Gesamt: 518 €

💰 Einkommen

€/Monat

Mindestbrutto: 900 € (✓ erfüllt)

€/Monat

🏠 Wohnkosten

✓ Voraussichtlicher Anspruch

441 €/ Monat

= 221 € × 2 Kinder

+ Kindergeld518 €
Gesamte Familienleistung959 €

📊 Bedarfsberechnung

Berechneter Bedarf (Existenzminimum)2.659 €
Verfügbares Einkommen (ohne KiZ)2.218 €
Lücke (= max. KiZ-Anspruch)441 €
Max. KiZ möglich (2 × 297 €)594 €

💡 Hinweis: Prüfen Sie zusätzlich den Wohngeld-Anspruch – oft werden beide Leistungen kombiniert!

ℹ️ So funktioniert der Kinderzuschlag

  • Bis zu 297 € pro Kind zusätzlich zum Kindergeld (seit 01.01.2025)
  • Mindestbrutto: 600 € (Alleinerziehende) / 900 € (Paare)
  • Ziel: Vermeidung von Bürgergeld-Bezug für erwerbstätige Familien
  • Kombination mit Wohngeld ist möglich und empfohlen!
  • Bildungs- und Teilhabepaket automatisch inklusive (Schulbedarf, Mittagessen etc.)

🏛️ Zuständige Behörde

Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Dort, wo auch das Kindergeld beantragt wird.

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📞

Familienkasse-Hotline

0800 4 555530 (kostenlos)

📄

📋 Wichtige Hinweise

⚠️

Rückwirkend nur 6 Monate!

Kinderzuschlag wird max. 6 Monate rückwirkend gezahlt. Frühzeitig beantragen!

📄

Benötigte Unterlagen

Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge, Kindergeldbescheid.

🎓

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Mit KiZ-Bezug haben Sie automatisch Anspruch auf: Schulbedarf (195 €/Jahr), Mittagessen, Klassenfahrten, Lernförderung, Sportverein/Musikschule (15 €/Monat).

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Kombination mit Wohngeld

In den meisten Fällen wird KiZ zusammen mit Wohngeld bezogen. Diese Kombination kann Bürgergeld vollständig ersetzen – ohne Vermögensprüfung!

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Bewilligungszeitraum

Der Kinderzuschlag wird für 6 Monate bewilligt. Danach muss ein Folgeantrag gestellt werden.

Was ist der Kinderzuschlag (KiZ)?

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine monatliche Familienleistung nach § 6a BKGG für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht vollständig für den der Kinder. Mit dem KiZ soll verhindert werden, dass Familien auf Bürgergeld angewiesen sind. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und von der Familienkasse bewilligt.

2026 beträgt der maximale Kinderzuschlag 297 € pro Kind und Monat (inklusive 25 € Sofortzuschlag). In Kombination mit Kindergeld (259 €) erhalten Familien so bis zu 556 € pro Kind. Zusätzlich lässt sich der KiZ optimal mit Wohngeld kombinieren — oft die beste Alternative zum Bürgergeld-Bezug.

Der Bewilligungszeitraum beträgt 6 Monate. Danach muss ein neuer Antrag bei der Familienkasse gestellt werden. Änderungen der Lebensverhältnisse während der Bewilligung haben in der Regel keinen Einfluss — es sei denn, die Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft ändert sich. Der Kinderzuschlag wird nicht rückwirkend gezahlt, daher lohnt sich ein frühzeitiger Antrag.

Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

  • Kinder unter 25 Jahren, unverheiratet und im Haushalt der Eltern lebend
  • Kindergeld-Bezug für das Kind
  • Mindest-Bruttoeinkommen: 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende)
  • Mit KiZ + Wohngeld muss der Familienbedarf gedeckt werden können
  • Kein Bezug von Bürgergeld oder SGB II-Leistungen
  • Verwertbares Vermögen unter den Freibeträgen (55.000 € für 2 Personen + 15.000 € je weitere)

Erweiterter Zugang: Auch Familien, die den Bedarf mit KiZ und Wohngeld um höchstens 100 € verfehlen, können seit der Reform einen Kinderzuschlag erhalten. EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige sowie anerkannte Asylberechtigte sind ebenfalls antragsberechtigt.

So wird der Kinderzuschlag berechnet (45%-Regel)

Die Berechnung folgt einem mehrstufigen Verfahren. Entscheidend ist die 45%-Anrechnungsregel: Übersteigt das Einkommen der Eltern ihren eigenen Bedarf, werden nur 45 % des übersteigenden Erwerbseinkommens auf den KiZ angerechnet — 55 % bleiben frei.

Berechnungsformel:

1. Elternbedarf ermitteln: Regelbedarf + angemessene Wohnkosten (Warmmiete)

2. Übersteigendes Einkommen: Nettoeinkommen − Elternbedarf

3. Anrechnung: 45 % des übersteigenden Erwerbseinkommens + 100 % anderer Einkünfte (z. B. ALG I, Krankengeld)

4. KiZ pro Kind: 297 € − Anrechnungsbetrag − 45 % des Kindeseinkommens (z. B. Unterhalt)

Tipp: Eine feste Einkommensobergrenze gibt es seit der Reform nicht mehr. Stattdessen sinkt der KiZ graduell auf 0 €, je höher das Einkommen ist. Nutzen Sie unseren Rechner oben, um Ihren individuellen Anspruch zu prüfen.

💡 3 Beispielrechnungen

Beispiel 1: Alleinerziehend, 1 Kind, Teilzeit

  • • Bruttoeinkommen: 1.800 € (Teilzeit, 25 Std./Woche)
  • • Nettoeinkommen: ca. 1.420 € (Brutto-Netto-Rechner, Steuerklasse II)
  • • Warmmiete: 650 € in Leipzig
  • • 1 Kind (4 Jahre)
  • Eigener Bedarf: 563 € (Regelbedarf Stufe 1) + 455 € (Wohnkostenanteil) = 1.018 €
  • Übersteigendes Einkommen: 1.420 € − 1.018 € = 402 €
  • Anrechnung: 402 € × 45 % = 181 €
  • KiZ: 297 € − 181 € = 116 € pro Monat
  • Gesamt mit Kindergeld: 116 € + 259 € = 375 €/Monat

Beispiel 2: Ehepaar, 2 Kinder, ein Einkommen

  • • Bruttoeinkommen: 2.800 € (Vollzeit, Mindestlohn-Niveau)
  • • Nettoeinkommen: ca. 2.050 € (Lohnsteuerklasse III)
  • • Warmmiete: 900 € in Dortmund
  • • 2 Kinder (6 und 9 Jahre)
  • Elternbedarf: 1.012 € (2 × 506 € Regelbedarf) + 529 € (Wohnkostenanteil) = 1.541 €
  • Übersteigendes Einkommen: 2.050 € − 1.541 € = 509 €
  • Anrechnung: 509 € × 45 % = 229 € (verteilt auf 2 Kinder = 115 € je Kind)
  • KiZ je Kind: 297 € − 115 € = 182 €
  • Gesamt: 2 × 182 € + 2 × 259 € Kindergeld = 882 €/Monat

Beispiel 3: Familie, 3 Kinder, Alleinverdiener + Wohngeld

  • • Bruttoeinkommen: 3.200 € (Stundenlohn ~18,50 €)
  • • Nettoeinkommen: ca. 2.380 € (Steuerklasse III)
  • • Warmmiete: 1.100 € in München
  • • 3 Kinder (3, 7, 12 Jahre)
  • Elternbedarf: 1.012 € + 550 € = 1.562 €
  • Übersteigendes Einkommen: 2.380 € − 1.562 € = 818 €
  • Anrechnung: 818 € × 45 % = 368 € (verteilt auf 3 Kinder = 123 € je Kind)
  • KiZ je Kind: 297 € − 123 € = 174 €
  • KiZ gesamt: 3 × 174 € = 522 €/Monat
  • + Wohngeld: zusätzlich ca. 350–450 €/Monat möglich
  • + Kindergeld: 3 × 259 € = 777 €
  • Gesamtförderung: ca. 1.650–1.750 €/Monat

⚠️ 5 typische Fehler beim Kinderzuschlag

1.

Kein Antrag gestellt, weil man denkt, man „verdient zu viel"

Seit Abschaffung der starren Einkommensobergrenze profitieren deutlich mehr Familien. Auch mit einem Bruttoeinkommen über 3.000 € kann bei hoher Miete und mehreren Kindern ein Anspruch bestehen.

2.

Wohngeld nicht gleichzeitig beantragt

KiZ und Wohngeld ergänzen sich optimal. Viele Familien beantragen nur eine Leistung und verschenken dadurch mehrere hundert Euro pro Monat.

3.

Verspätete Antragstellung

Der Kinderzuschlag wird nicht rückwirkend gezahlt. Jeder Monat ohne Antrag ist verlorenes Geld. Stellen Sie den Antrag sofort, wenn Sie glauben, berechtigt zu sein.

4.

Folgeantrag nach 6 Monaten vergessen

Der KiZ wird nur für 6 Monate bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden — es gibt keine automatische Verlängerung. Tragen Sie sich eine Erinnerung ein!

5.

Bildungspaket-Leistungen nicht abgerufen

Mit dem KiZ-Bescheid haben Ihre Kinder automatisch Anspruch auf Bildung und Teilhabe (BuT): kostenloses Schulessen, 195 € Schulbedarf/Jahr, Nachhilfe, Sportverein-Beiträge. Viele Familien wissen das nicht.

🔍 5 Sonderfälle beim Kinderzuschlag

1. Trennung & Scheidung — Unterhalt und KiZ

Nach einer Trennung können Alleinerziehende KiZ beantragen, sobald das Mindesteinkommen von 600 € erreicht ist. Unterhaltszahlungen für das Kind zählen als Kindseinkommen und werden zu 45 % auf den KiZ angerechnet. Ehegattenunterhalt zählt hingegen zum Elterneinkommen. Bei der Steuerklasse II erhalten Alleinerziehende zusätzlich den Entlastungsbetrag.

2. Minijob + Haupteinkommen des Partners

Auch Familien, bei denen ein Elternteil einen Minijob (bis 556 €) hat, können den KiZ beantragen — das Gesamteinkommen beider Eltern wird addiert. Ein Midijob (556,01–2.000 €) des zweiten Partners kann sogar die ideale Einkommenskonstellation für maximalen KiZ schaffen.

3. Selbstständige und schwankendes Einkommen

Selbstständige können den KiZ ebenfalls beantragen. Das Einkommen wird anhand des letzten Einkommensteuerbescheids oder einer Prognose ermittelt. Bei schwankenden Einkünften kann dies vorteilhaft sein: In Monaten mit niedrigem Gewinn steigt der KiZ-Anspruch. Auch die Gewerbesteuer wird bei der Berechnung berücksichtigt.

4. Kurzarbeit, ALG I oder Krankengeld

Bei Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld sinkt das Einkommen — der KiZ-Anspruch steigt dadurch oft deutlich. Wichtig: Lohnersatzleistungen werden zu 100 % angerechnet (nicht nur 45 % wie Erwerbseinkommen). Trotzdem lohnt sich ein Antrag, da der Bedarf durch niedrigeres Gesamteinkommen oft unterschritten wird.

5. Elterngeld + KiZ bei Familienzuwachs

Wer Elterngeld bezieht, hat bei geringerem Erwerbseinkommen häufig Anspruch auf KiZ für die älteren Geschwisterkinder. Das Elterngeld selbst (über dem Freibetrag von 300 €) wird als Einkommen angerechnet. Während der Mutterschutzfrist gilt das Mutterschaftsgeld als Lohnersatz. Auch Elternzeit-Teilzeit (z. B. 20 Std./Woche) kann die perfekte Kombination für KiZ-Bezug sein.

🎁 Was bedeutet der KiZ für Ihre Familie?

Der Kinderzuschlag öffnet die Tür zu weiteren Vergünstigungen, die zusammen erheblich zum Familienbudget beitragen:

  • 💰 Bildung und Teilhabe (BuT): Kostenloses Schulessen, 195 € Schulbedarf/Jahr, Klassenfahrten, Nachhilfe, Vereinsbeiträge bis 15 €/Monat
  • 💰 Kita-Gebühren: Befreiung von Kita-Beiträgen in vielen Bundesländern
  • 💰 Keine Vermögensprüfung wie beim Bürgergeld (nur grobe Freibeträge)
  • 💰 Wohngeld-Kombination: Keine gegenseitige Ausschließung — beides gleichzeitig möglich
  • 💰 Kein Stigma: KiZ ist eine Familienleistung, kein „Hartz IV" — deutlich niedrigschwelliger

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?

Der maximale Kinderzuschlag beträgt 297 € pro Kind und Monat (seit 01.01.2025, unverändert 2026). Darin enthalten sind 25 € Sofortzuschlag. Zusammen mit dem Kindergeld von 259 € ergibt das bis zu 556 € pro Kind. Der tatsächliche Betrag hängt vom Einkommen und den Wohnkosten ab.

Kann ich Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig bekommen?

Ja! Die Kombination aus Kinderzuschlag und Wohngeld ist ausdrücklich vorgesehen und in den meisten Fällen die optimale Lösung, um Bürgergeld zu vermeiden. Beide Leistungen haben keine Vermögensprüfung im klassischen Sinne und können monatlich zusammen über 1.000 € ausmachen.

Gibt es eine Einkommensgrenze für den Kinderzuschlag?

Eine feste Obergrenze gibt es seit der Reform nicht mehr. Das Mindesteinkommen beträgt 600 € (Alleinerziehende) bzw. 900 € (brutto, Paare). Nach oben sinkt der KiZ graduell mit steigendem Einkommen, bis er bei 0 € erlischt. Bei hohen Mieten und mehreren Kindern kann auch bei 4.000+ € Brutto noch ein Anspruch bestehen.

Wie wird das Einkommen beim Kinderzuschlag angerechnet?

Übersteigt das Einkommen der Eltern ihren eigenen Bedarf, werden 45 % des übersteigenden Erwerbseinkommens auf den KiZ angerechnet. Lohnersatzleistungen wie ALG I oder Krankengeld werden hingegen zu 100 % angerechnet. Kindeseinkommen (z. B. Unterhalt) wird ebenfalls zu 45 % berücksichtigt und nur vom KiZ des jeweiligen Kindes abgezogen.

Wird der Kinderzuschlag auf Bürgergeld angerechnet?

Wer Kinderzuschlag erhält, bekommt kein Bürgergeld — und umgekehrt. Der KiZ ist eine Alternative zum Bürgergeld für erwerbstätige Familien. Der große Vorteil: Beim KiZ gibt es keine strenge Vermögensprüfung, keine Eingliederungsvereinbarung und keine Sanktionen.

Wie lange wird der Kinderzuschlag bewilligt?

Der KiZ wird für 6 Monate bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden — eine automatische Verlängerung gibt es nicht. Änderungen der Lebensverhältnisse (z. B. Gehaltserhöhung) während des Bewilligungszeitraums haben in der Regel keinen Einfluss auf die Höhe, es sei denn, die Haushaltszusammensetzung ändert sich.

Kann ich den Kinderzuschlag rückwirkend beantragen?

Nein. Der Kinderzuschlag wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Rückwirkende Zahlungen sind ausgeschlossen. Prüfen Sie daher mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse oder unserem Rechner oben, ob ein Anspruch besteht — und beantragen Sie sofort.

Bekommen Selbstständige auch Kinderzuschlag?

Ja! Selbstständige können KiZ beantragen, wenn sie die Grundvoraussetzungen erfüllen. Das Einkommen wird anhand des letzten Einkommensteuerbescheids oder einer Gewinnprognose ermittelt. Bei schwankenden Einkünften kann dies sogar vorteilhaft sein, da der Bewilligungszeitraum nur 6 Monate beträgt.