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Ehegattenunterhalt-Rechner 2026

Trennungs- & nachehelicher Unterhalt

💔 Art des Unterhalts

👤 Unterhaltspflichtiger (zahlt)

0 €15.000 €

👤 Unterhaltsberechtigter (erhält)

0 €10.000 €

👶 Kindesunterhalt (vorab abziehen)

Falls der Unterhaltspflichtige bereits Kindesunterhalt zahlt, diesen hier eintragen.

Trennungsunterhalt

1.039€ / Monat
Bereinigtes Netto (Pflichtiger)3.850
Bereinigtes Netto (Berechtigter)1.425
Einkommensdifferenz2.425
Berechnungsmethode3/7

Erwerbstätigenbonus: 1/7 bleibt beim Pflichtigen

Jahresbetrag12.468

📊 Berechnungsdetails

Netto Pflichtiger4.000
./. Berufsbedingte Aufwendungen (5%)- 150
= Bereinigt Pflichtiger3.850
Netto Berechtigter1.500
./. Berufsbedingte Aufwendungen (5%)- 75
= Bereinigt Berechtigter1.425
Differenz2.425
× 3/7 (42,86%)1.039
Verbleibt nach Unterhalt2.811

ℹ️ So funktioniert's

  • 3/7-Methode: Bei Erwerbstätigkeit erhält der Pflichtige 1/7 "Erwerbstätigenbonus", zahlt nur 3/7 der Differenz
  • Berufsbedingte Aufwendungen: 5% vom Netto (max. 150 €) werden abgezogen
  • Kindesunterhalt: Wird vorrangig abgezogen, bevor Ehegattenunterhalt berechnet wird
  • Selbstbehalt: 1.600 € (erwerbstätig) / 1.475 € (nicht erwerbstätig)

🏛️ Zuständige Stellen

Familiengericht

Das örtliche Familiengericht (beim Amtsgericht) ist zuständig für Unterhaltsstreitigkeiten.

⚖️

Rechtsanwalt Familienrecht

Anwalt finden →

Dringend empfohlen

📋

Beratungshilfe

Beratungshilfe beantragen →

Bei geringem Einkommen

🤝

Mediation

Info zu Mediation →

Einvernehmliche Lösung

📞

ISUV e.V.

isuv.de →

Interessenverband Unterhalt

⚠️ Wichtige Hinweise

⚠️

Unverbindliche Berechnung

Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Der tatsächliche Unterhalt hängt von vielen Faktoren ab.

👶

Kindesunterhalt hat Vorrang

Kindesunterhalt geht dem Ehegattenunterhalt vor und wird zuerst vom Einkommen abgezogen.

📅

Befristung möglich

Nachehelicher Unterhalt kann zeitlich befristet oder herabgesetzt werden (§ 1578b BGB).

📝

Auskunftsanspruch

Beide Ehepartner haben gegenseitig Anspruch auf Auskunft über Einkommen und Vermögen.

🔄 Trennungs- vs. Nachehelicher Unterhalt

TrennungsunterhaltNachehelicher Unterhalt
ZeitraumTrennung bis ScheidungAb Rechtskraft der Scheidung
ErwerbspflichtEingeschränkt (1. Jahr)Grundsätzlich vorhanden
Verzicht möglichNein (unwirksam)Ja (mit Einschränkungen)
BefristungNeinJa (§ 1578b BGB)

Ehegattenunterhalt 2026: Trennungs- und nachehelicher Unterhalt

Der Ehegattenunterhalt sichert nach einer Trennung den wirtschaftlich schwächeren Partner ab. Mit unserem Ehegattenunterhalt-Rechner 2026 berechnen Sie schnell, wie viel Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt Ihnen zusteht oder Sie zahlen müssen.

📋 Die zwei Arten des Ehegattenunterhalts:

  • Trennungsunterhalt: Ab Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung
  • Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung (nur unter bestimmten Voraussetzungen)

Die 3/7-Methode zur Berechnung

Der Ehegattenunterhalt wird meist nach der 3/7-Methode berechnet:

1. Bereinigtes Nettoeinkommen beider Ehepartner ermitteln

2. Differenz der Einkommen berechnen

3. Unterhaltsanspruch = 3/7 der Differenz (ca. 42,86%)

Beispiel: Partner A verdient 4.000 € netto, Partner B 1.500 € netto.
Differenz: 2.500 € × 3/7 = ca. 1.071 € Unterhalt

Erwerbstätigenbonus

Der erwerbstätige Partner darf einen Erwerbstätigenbonus behalten:

  • 1/7 des Erwerbseinkommens (ca. 14,3%) als Arbeitsanreiz
  • Dieser Bonus wird vor der Differenzberechnung abgezogen
  • Gilt nur für Erwerbseinkommen, nicht für Renten oder Mieteinnahmen

Selbstbehalt beim Ehegattenunterhalt

Dem Unterhaltspflichtigen muss ein angemessener Selbstbehalt verbleiben:

  • Gegenüber Ehegatten: Mindestens 1.600 € Selbstbehalt
  • Bei Erwerbstätigkeit: 1.600 € (Selbstbehalt inkl. Warmmiete)
  • Ohne Erwerbstätigkeit: 1.475 €

Trennungsunterhalt vs. nachehelicher Unterhalt

Aspekt Trennungsunterhalt Nachehelicher Unterhalt
Zeitraum Trennung bis Scheidung Nach der Scheidung
Erwerbsobliegenheit Eingeschränkt (1. Jahr) Grundsätzlich voll
Dauer Bis Scheidung Befristet (meist)

Voraussetzungen für nachehelichen Unterhalt

Nachehelicher Unterhalt wird nur gezahlt, wenn ein Unterhaltsgrund vorliegt:

  • Betreuungsunterhalt: Betreuung eines Kindes unter 3 Jahren
  • Altersunterhalt: Alter bei Scheidung verhindert Erwerbstätigkeit
  • Krankheitsunterhalt: Krankheit oder Behinderung
  • Erwerbslosigkeitsunterhalt: Trotz Bemühungen kein Job
  • Aufstockungsunterhalt: Eigenes Einkommen reicht nicht
  • Ausbildungsunterhalt: Für Aus- oder Weiterbildung

⚠️ Wichtig: Der nacheheliche Unterhalt ist oft zeitlich befristet. Nach einer Übergangszeit (meist 3-7 Jahre, je nach Ehedauer) endet der Anspruch, wenn der Bedürftige erwerbsfähig ist.

Unterhalt bei Kindern

Kindesunterhalt hat Vorrang vor Ehegattenunterhalt. Die Rangfolge:

  1. Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder (1. Rang)
  2. Kinderbetreuende Elternteile (2. Rang)
  3. Ehepartner bei langer Ehe (2. Rang)
  4. Sonstige Unterhaltsberechtigte (3. Rang)

🏛️ Rechtliche Beratung

Anwaltliche Beratung empfohlen

Bei Ehegattenunterhalt ist eine anwaltliche Beratung dringend empfohlen. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann den Unterhalt genau berechnen und Ihre Rechte durchsetzen.

Beratungshilfe: Bei geringem Einkommen Antrag beim Amtsgericht
Prozesskostenhilfe: Für den Scheidungsprozess möglich