Scheidungskosten-Rechner 2026
Anwalts- & Gerichtskosten berechnen
💰 Finanzielle Situation
Immobilien, Ersparnisse, Wertpapiere etc. (Freibetrag: 60.000€)
⚙️ Art der Scheidung
Beide sind sich einig → günstiger
Bei einvernehmlicher Scheidung reicht oft ein Anwalt
Ausgleich der Rentenansprüche (meist erforderlich bei Ehen > 3 Jahre)
Geschätzte Gesamtkosten
ca. 2.088 € pro Person
📋 Kostenaufschlüsselung
Verfahrenswert berechnet sich aus:
Anwaltskosten (pro Anwalt):
💡 So sparen Sie Kosten
🏛️ Zuständige Stellen & Hotlines
Familiengericht
Zuständig ist das Amtsgericht (Familiengericht) am Wohnort eines Ehegatten.
ℹ️ So funktioniert die Berechnung
- ✓Verfahrenswert: 3 × gemeinsames Nettoeinkommen + Vermögenszuschlag + ggf. Versorgungsausgleich
- ✓Gerichtskosten: Nach GKG (Gerichtskostengesetz) – 2 Gebühren
- ✓Anwaltskosten: Nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) – zzgl. 19% MwSt.
- ✓Mindestverfahrenswert: 3.000 € (auch bei keinem Einkommen)
📋 Wichtige Hinweise
Schätzung – keine Garantie
Die tatsächlichen Kosten können je nach Einzelfall abweichen.
Trennungsjahr erforderlich
Vor der Scheidung muss 1 Jahr Trennung nachgewiesen werden (§ 1566 BGB).
Anwaltszwang
Mindestens ein Anwalt ist für den Scheidungsantrag gesetzlich vorgeschrieben.
Folgekostenabkommen
Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht können separate Verfahren und Kosten verursachen.
✅ Checkliste Scheidung
Scheidungskosten 2026: Was kostet eine Scheidung?
Eine Scheidung ist nicht nur emotional, sondern auch finanziell belastend. Mit unserem Scheidungskosten-Rechner 2026 berechnen Sie schnell die voraussichtlichen Kosten für Anwalt und Gericht.
💰 Scheidungskosten im Überblick:
- Einvernehmliche Scheidung: Ab ca. 1.500 – 3.000 €
- Streitige Scheidung: 5.000 – 20.000 € und mehr
- Mindestkosten: Ca. 1.200 € (bei niedrigstem Verfahrenswert)
Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?
Die Scheidungskosten bestehen aus zwei Hauptkomponenten:
- Anwaltskosten: Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskosten: Nach dem Gerichtskostengesetz (GKG)
Beide richten sich nach dem Verfahrenswert (Streitwert) der Scheidung.
Was ist der Verfahrenswert?
Der Verfahrenswert bestimmt die Höhe der Kosten und setzt sich zusammen aus:
- Nettoeinkommen beider Ehepartner × 3 Monate
- Plus: 10% des Vermögens über 30.000 € (je Ehepartner)
- Mindestverfahrenswert: 3.000 €
Beispiel: Beide verdienen je 3.000 € netto = 6.000 € × 3 = 18.000 € Verfahrenswert
Einvernehmliche vs. streitige Scheidung
Einvernehmliche Scheidung (günstigste Option):
- Beide Ehepartner sind sich einig
- Nur ein Anwalt für den Antragsteller nötig
- Keine Verhandlung über Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht
- Kosten: Typisch 1.500 – 3.000 €
Streitige Scheidung:
- Uneinigkeit bei Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögen
- Zwei Anwälte erforderlich
- Längere Verfahrensdauer
- Kosten: 5.000 – 20.000 € und mehr
Wer trägt die Scheidungskosten?
Bei einvernehmlicher Scheidung:
- Gerichtskosten werden meist geteilt (50:50)
- Jeder trägt seine eigenen Anwaltskosten
- Bei nur einem Anwalt: Antragsteller zahlt, Partner erstattet die Hälfte
Prozesskostenhilfe (PKH)
Bei geringem Einkommen können Sie Prozesskostenhilfe beantragen:
- Anwalts- und Gerichtskosten werden vom Staat übernommen
- Oder Ratenzahlung bei mittlerem Einkommen
- Voraussetzung: Keine ausreichenden finanziellen Mittel
- Antrag: Beim Familiengericht zusammen mit dem Scheidungsantrag
💡 Spartipp: Eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt spart bis zu 50% der Kosten. Klären Sie Unterhalt und Vermögen vorher außergerichtlich, am besten mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar.
Zusätzliche Kosten beachten
Neben den Grundkosten können weitere Kosten entstehen:
- Versorgungsausgleich: Im Verfahrenswert enthalten (ca. +10%)
- Folgesachen: Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht (zusätzlicher Verfahrenswert)
- Notarkosten: Für Scheidungsfolgenvereinbarung (ca. 300-1.000 €)
- Gutachten: Bei Streit um Sorgerecht oder Immobilienwert
Online-Scheidung
Eine Online-Scheidung ist möglich und oft günstiger:
- Kommunikation mit Anwalt per E-Mail und Telefon
- Persönlicher Termin nur vor Gericht nötig
- Kosten: Teilweise 10-20% Rabatt auf Anwaltsgebühren
- Voraussetzung: Einvernehmliche Scheidung empfohlen
🏛️ Zuständiges Gericht
Familiengericht am Amtsgericht
Für Scheidungen ist das Familiengericht zuständig, eine Abteilung des Amtsgerichts am Wohnort der Familie (bei minderjährigen Kindern) oder des Antragsgegners.
Anwaltszwang: Mindestens ein Ehepartner muss durch einen Anwalt vertreten sein
Trennungsjahr: 1 Jahr Trennung ist Voraussetzung für die Scheidung
❓ Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung kostet typischerweise 1.500 – 3.000 € (mit einem Anwalt). Eine streitige Scheidung mit zwei Anwälten und Folgesachen kann 5.000 – 20.000 € und mehr kosten.
Was ist der Verfahrenswert bei einer Scheidung?
Der Verfahrenswert bestimmt die Kosten und berechnet sich aus: 3 Monats-Nettoeinkommen beider Ehepartner + 10% des Vermögens über 30.000 € je Partner. Der Mindestverfahrenswert beträgt 3.000 €.
Brauche ich einen Anwalt für die Scheidung?
Ja, beim Familiengericht besteht Anwaltszwang. Mindestens ein Ehepartner muss durch einen Anwalt vertreten sein. Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt für den Antragsteller.
Was ist der Unterschied zwischen einvernehmlicher und streitiger Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehepartner einig (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen) und es reicht ein Anwalt. Bei einer streitigen Scheidung besteht Uneinigkeit und beide benötigen eigene Anwälte.
Kann ich Prozesskostenhilfe für die Scheidung bekommen?
Ja, bei geringem Einkommen können Sie Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Der Staat übernimmt dann die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise. Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt.
Wie kann ich Scheidungskosten sparen?
Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt spart bis zu 50%. Klären Sie Unterhalt und Vermögen außergerichtlich. Eine Online-Scheidung kann zusätzlich 10-20% Anwaltskosten sparen.
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Verfahrenswert mit festen Gebühren verwechselt
Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert (im Kern aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten, ggf. plus Vermögen), nicht nach einem festen Preis. Höheres Einkommen bedeutet höhere Kosten.
Folgesachen vergessen
Werden neben der Scheidung weitere Sachen (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht) mitverhandelt, erhöhen sie den Verfahrenswert und damit die Kosten erheblich.
Versorgungsausgleich nicht eingerechnet
Der Versorgungsausgleich wird in der Regel von Amts wegen durchgeführt und erhöht den Verfahrenswert. Auch wer sich nur scheiden lassen will, trägt diese Kosten meist mit.