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Scheidungskosten-Rechner 2026

Anwalts- & Gerichtskosten berechnen

💰 Finanzielle Situation

Immobilien, Ersparnisse, Wertpapiere etc. (Freibetrag: 60.000€)

⚙️ Art der Scheidung

Beide sind sich einig → günstiger

Bei einvernehmlicher Scheidung reicht oft ein Anwalt

Ausgleich der Rentenansprüche (meist erforderlich bei Ehen > 3 Jahre)

Geschätzte Gesamtkosten

4.176

ca. 2.088 € pro Person

Verfahrenswert18.000
Gerichtskosten749
Anwaltskosten (1 Anwalt)3.427

📋 Kostenaufschlüsselung

Verfahrenswert berechnet sich aus:

3 × Nettoeinkommen (5.000 €)15.000
+ Versorgungsausgleich3.000

Anwaltskosten (pro Anwalt):

Verfahrensgebühr (1,3 ×)1.062
Terminsgebühr (1,2 ×)980
Einigungsgebühr (1,0 ×)817
Auslagenpauschale20
+ 19% MwSt.547
Summe pro Anwalt3.427

💡 So sparen Sie Kosten

Einvernehmliche Scheidung: Ein gemeinsamer Anwalt spart bis zu 50% der Anwaltskosten
Trennungsjahr nutzen: Nutzen Sie die Zeit für außergerichtliche Einigungen
Online-Scheidung: Seriöse Anbieter wickeln vieles per E-Mail ab – spart Zeit und Geld
Verfahrenskostenhilfe: Bei niedrigem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten

🏛️ Zuständige Stellen & Hotlines

Familiengericht

Zuständig ist das Amtsgericht (Familiengericht) am Wohnort eines Ehegatten.

📞

Anwaltssuche

anwaltauskunft.de →

Fachanwalt Familienrecht

💬

Rechtsberatung

Beratungshilfe beantragen →

Kostenlose Erstberatung

💰

Verfahrenskostenhilfe

VKH-Antrag (Formular) →

Bei geringem Einkommen

📋

Scheidungsantrag

justiz.de Formulare →

Nur über Anwalt einreichbar

ℹ️ So funktioniert die Berechnung

  • Verfahrenswert: 3 × gemeinsames Nettoeinkommen + Vermögenszuschlag + ggf. Versorgungsausgleich
  • Gerichtskosten: Nach GKG (Gerichtskostengesetz) – 2 Gebühren
  • Anwaltskosten: Nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) – zzgl. 19% MwSt.
  • Mindestverfahrenswert: 3.000 € (auch bei keinem Einkommen)

📋 Wichtige Hinweise

⚠️

Schätzung – keine Garantie

Die tatsächlichen Kosten können je nach Einzelfall abweichen.

⏱️

Trennungsjahr erforderlich

Vor der Scheidung muss 1 Jahr Trennung nachgewiesen werden (§ 1566 BGB).

⚖️

Anwaltszwang

Mindestens ein Anwalt ist für den Scheidungsantrag gesetzlich vorgeschrieben.

💑

Folgekostenabkommen

Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht können separate Verfahren und Kosten verursachen.

✅ Checkliste Scheidung

Trennungsjahr abwarten (Beginn dokumentieren)
Unterlagen sammeln (Heiratsurkunde, Einkommensnachweise)
Fachanwalt Familienrecht kontaktieren
Verfahrenskostenhilfe prüfen (bei geringem Einkommen)
Regelung zu Kindern, Unterhalt, Vermögen besprechen
Versorgungsausgleich klären (Rentenansprüche)

Scheidungskosten 2026: Was kostet eine Scheidung?

Eine Scheidung ist nicht nur emotional, sondern auch finanziell belastend. Mit unserem Scheidungskosten-Rechner 2026 berechnen Sie schnell die voraussichtlichen Kosten für Anwalt und Gericht.

💰 Scheidungskosten im Überblick:

  • Einvernehmliche Scheidung: Ab ca. 1.500 – 3.000 €
  • Streitige Scheidung: 5.000 – 20.000 € und mehr
  • Mindestkosten: Ca. 1.200 € (bei niedrigstem Verfahrenswert)

Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?

Die Scheidungskosten bestehen aus zwei Hauptkomponenten:

  • Anwaltskosten: Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten: Nach dem Gerichtskostengesetz (GKG)

Beide richten sich nach dem Verfahrenswert (Streitwert) der Scheidung.

Was ist der Verfahrenswert?

Der Verfahrenswert bestimmt die Höhe der Kosten und setzt sich zusammen aus:

  • Nettoeinkommen beider Ehepartner × 3 Monate
  • Plus: 10% des Vermögens über 30.000 € (je Ehepartner)
  • Mindestverfahrenswert: 3.000 €

Beispiel: Beide verdienen je 3.000 € netto = 6.000 € × 3 = 18.000 € Verfahrenswert

Einvernehmliche vs. streitige Scheidung

Einvernehmliche Scheidung (günstigste Option):

  • Beide Ehepartner sind sich einig
  • Nur ein Anwalt für den Antragsteller nötig
  • Keine Verhandlung über Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht
  • Kosten: Typisch 1.500 – 3.000 €

Streitige Scheidung:

  • Uneinigkeit bei Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögen
  • Zwei Anwälte erforderlich
  • Längere Verfahrensdauer
  • Kosten: 5.000 – 20.000 € und mehr

Wer trägt die Scheidungskosten?

Bei einvernehmlicher Scheidung:

  • Gerichtskosten werden meist geteilt (50:50)
  • Jeder trägt seine eigenen Anwaltskosten
  • Bei nur einem Anwalt: Antragsteller zahlt, Partner erstattet die Hälfte

Prozesskostenhilfe (PKH)

Bei geringem Einkommen können Sie Prozesskostenhilfe beantragen:

  • Anwalts- und Gerichtskosten werden vom Staat übernommen
  • Oder Ratenzahlung bei mittlerem Einkommen
  • Voraussetzung: Keine ausreichenden finanziellen Mittel
  • Antrag: Beim Familiengericht zusammen mit dem Scheidungsantrag

💡 Spartipp: Eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt spart bis zu 50% der Kosten. Klären Sie Unterhalt und Vermögen vorher außergerichtlich, am besten mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar.

Zusätzliche Kosten beachten

Neben den Grundkosten können weitere Kosten entstehen:

  • Versorgungsausgleich: Im Verfahrenswert enthalten (ca. +10%)
  • Folgesachen: Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht (zusätzlicher Verfahrenswert)
  • Notarkosten: Für Scheidungsfolgenvereinbarung (ca. 300-1.000 €)
  • Gutachten: Bei Streit um Sorgerecht oder Immobilienwert

Online-Scheidung

Eine Online-Scheidung ist möglich und oft günstiger:

  • Kommunikation mit Anwalt per E-Mail und Telefon
  • Persönlicher Termin nur vor Gericht nötig
  • Kosten: Teilweise 10-20% Rabatt auf Anwaltsgebühren
  • Voraussetzung: Einvernehmliche Scheidung empfohlen

🏛️ Zuständiges Gericht

Familiengericht am Amtsgericht

Für Scheidungen ist das Familiengericht zuständig, eine Abteilung des Amtsgerichts am Wohnort der Familie (bei minderjährigen Kindern) oder des Antragsgegners.

Anwaltszwang: Mindestens ein Ehepartner muss durch einen Anwalt vertreten sein
Trennungsjahr: 1 Jahr Trennung ist Voraussetzung für die Scheidung