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Scheidungskosten-Rechner 2026

Anwalts- & Gerichtskosten berechnen

💰 Finanzielle Situation

Immobilien, Ersparnisse, Wertpapiere etc. (Freibetrag: 60.000€)

⚙️ Art der Scheidung

Beide sind sich einig → günstiger

Bei einvernehmlicher Scheidung reicht oft ein Anwalt

Ausgleich der Rentenansprüche (meist erforderlich bei Ehen > 3 Jahre)

Geschätzte Gesamtkosten

4.176

ca. 2.088 € pro Person

Verfahrenswert18.000
Gerichtskosten749
Anwaltskosten (1 Anwalt)3.427

📋 Kostenaufschlüsselung

Verfahrenswert berechnet sich aus:

3 × Nettoeinkommen (5.000 €)15.000
+ Versorgungsausgleich3.000

Anwaltskosten (pro Anwalt):

Verfahrensgebühr (1,3 ×)1.062
Terminsgebühr (1,2 ×)980
Einigungsgebühr (1,0 ×)817
Auslagenpauschale20
+ 19% MwSt.547
Summe pro Anwalt3.427

💡 So sparen Sie Kosten

Einvernehmliche Scheidung: Ein gemeinsamer Anwalt spart bis zu 50% der Anwaltskosten
Trennungsjahr nutzen: Nutzen Sie die Zeit für außergerichtliche Einigungen
Online-Scheidung: Seriöse Anbieter wickeln vieles per E-Mail ab – spart Zeit und Geld
Verfahrenskostenhilfe: Bei niedrigem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten

🏛️ Zuständige Stellen & Hotlines

Familiengericht

Zuständig ist das Amtsgericht (Familiengericht) am Wohnort eines Ehegatten.

📞

Anwaltssuche

rechtsanwaltsregister.org →

Fachanwalt Familienrecht

💬

Rechtsberatung

Beratungshilfe beantragen →

Kostenlose Erstberatung

💰

Verfahrenskostenhilfe

VKH-Antrag (Formular) →

Bei geringem Einkommen

📋

Scheidungsantrag

justiz.de Formulare →

Nur über Anwalt einreichbar

ℹ️ So funktioniert die Berechnung

  • Verfahrenswert: 3 × gemeinsames Nettoeinkommen + Vermögenszuschlag + ggf. Versorgungsausgleich
  • Gerichtskosten: Nach GKG (Gerichtskostengesetz) – 2 Gebühren
  • Anwaltskosten: Nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) – zzgl. 19% MwSt.
  • Mindestverfahrenswert: 3.000 € (auch bei keinem Einkommen)

📋 Wichtige Hinweise

⚠️

Schätzung – keine Garantie

Die tatsächlichen Kosten können je nach Einzelfall abweichen.

⏱️

Trennungsjahr erforderlich

Vor der Scheidung muss 1 Jahr Trennung nachgewiesen werden (§ 1566 BGB).

⚖️

Anwaltszwang

Mindestens ein Anwalt ist für den Scheidungsantrag gesetzlich vorgeschrieben.

💑

Folgekostenabkommen

Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht können separate Verfahren und Kosten verursachen.

✅ Checkliste Scheidung

Trennungsjahr abwarten (Beginn dokumentieren)
Unterlagen sammeln (Heiratsurkunde, Einkommensnachweise)
Fachanwalt Familienrecht kontaktieren
Verfahrenskostenhilfe prüfen (bei geringem Einkommen)
Regelung zu Kindern, Unterhalt, Vermögen besprechen
Versorgungsausgleich klären (Rentenansprüche)

Scheidungskosten 2026: Was kostet eine Scheidung?

Eine Scheidung ist nicht nur emotional, sondern auch finanziell belastend. Mit unserem Scheidungskosten-Rechner 2026 berechnen Sie schnell die voraussichtlichen Kosten für Anwalt und Gericht.

💰 Scheidungskosten im Überblick:

  • Einvernehmliche Scheidung: Ab ca. 1.500 – 3.000 €
  • Streitige Scheidung: 5.000 – 20.000 € und mehr
  • Mindestkosten: Ca. 1.200 € (bei niedrigstem Verfahrenswert)

Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?

Die Scheidungskosten bestehen aus zwei Hauptkomponenten:

  • Anwaltskosten: Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten: Nach dem Gerichtskostengesetz (GKG)

Beide richten sich nach dem Verfahrenswert (Streitwert) der Scheidung.

Was ist der Verfahrenswert?

Der Verfahrenswert bestimmt die Höhe der Kosten und setzt sich zusammen aus:

  • Nettoeinkommen beider Ehepartner × 3 Monate
  • Plus: 10% des Vermögens über 30.000 € (je Ehepartner)
  • Mindestverfahrenswert: 3.000 €

Beispiel: Beide verdienen je 3.000 € netto = 6.000 € × 3 = 18.000 € Verfahrenswert

Einvernehmliche vs. streitige Scheidung

Einvernehmliche Scheidung (günstigste Option):

  • Beide Ehepartner sind sich einig
  • Nur ein Anwalt für den Antragsteller nötig
  • Keine Verhandlung über Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht
  • Kosten: Typisch 1.500 – 3.000 €

Streitige Scheidung:

  • Uneinigkeit bei Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögen
  • Zwei Anwälte erforderlich
  • Längere Verfahrensdauer
  • Kosten: 5.000 – 20.000 € und mehr

Wer trägt die Scheidungskosten?

Bei einvernehmlicher Scheidung:

  • Gerichtskosten werden meist geteilt (50:50)
  • Jeder trägt seine eigenen Anwaltskosten
  • Bei nur einem Anwalt: Antragsteller zahlt, Partner erstattet die Hälfte

Prozesskostenhilfe (PKH)

Bei geringem Einkommen können Sie Prozesskostenhilfe beantragen:

  • Anwalts- und Gerichtskosten werden vom Staat übernommen
  • Oder Ratenzahlung bei mittlerem Einkommen
  • Voraussetzung: Keine ausreichenden finanziellen Mittel
  • Antrag: Beim Familiengericht zusammen mit dem Scheidungsantrag

💡 Spartipp: Eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt spart bis zu 50% der Kosten. Klären Sie Unterhalt und Vermögen vorher außergerichtlich, am besten mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar.

Zusätzliche Kosten beachten

Neben den Grundkosten können weitere Kosten entstehen:

  • Versorgungsausgleich: Im Verfahrenswert enthalten (ca. +10%)
  • Folgesachen: Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht (zusätzlicher Verfahrenswert)
  • Notarkosten: Für Scheidungsfolgenvereinbarung (ca. 300-1.000 €)
  • Gutachten: Bei Streit um Sorgerecht oder Immobilienwert

Online-Scheidung

Eine Online-Scheidung ist möglich und oft günstiger:

  • Kommunikation mit Anwalt per E-Mail und Telefon
  • Persönlicher Termin nur vor Gericht nötig
  • Kosten: Teilweise 10-20% Rabatt auf Anwaltsgebühren
  • Voraussetzung: Einvernehmliche Scheidung empfohlen

🏛️ Zuständiges Gericht

Familiengericht am Amtsgericht

Für Scheidungen ist das Familiengericht zuständig, eine Abteilung des Amtsgerichts am Wohnort der Familie (bei minderjährigen Kindern) oder des Antragsgegners.

Anwaltszwang: Mindestens ein Ehepartner muss durch einen Anwalt vertreten sein
Trennungsjahr: 1 Jahr Trennung ist Voraussetzung für die Scheidung

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung kostet typischerweise 1.500 – 3.000 € (mit einem Anwalt). Eine streitige Scheidung mit zwei Anwälten und Folgesachen kann 5.000 – 20.000 € und mehr kosten.

Was ist der Verfahrenswert bei einer Scheidung?

Der Verfahrenswert bestimmt die Kosten und berechnet sich aus: 3 Monats-Nettoeinkommen beider Ehepartner + 10% des Vermögens über 30.000 € je Partner. Der Mindestverfahrenswert beträgt 3.000 €.

Brauche ich einen Anwalt für die Scheidung?

Ja, beim Familiengericht besteht Anwaltszwang. Mindestens ein Ehepartner muss durch einen Anwalt vertreten sein. Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt für den Antragsteller.

Was ist der Unterschied zwischen einvernehmlicher und streitiger Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehepartner einig (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen) und es reicht ein Anwalt. Bei einer streitigen Scheidung besteht Uneinigkeit und beide benötigen eigene Anwälte.

Kann ich Prozesskostenhilfe für die Scheidung bekommen?

Ja, bei geringem Einkommen können Sie Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Der Staat übernimmt dann die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise. Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt.

Wie kann ich Scheidungskosten sparen?

Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt spart bis zu 50%. Klären Sie Unterhalt und Vermögen außergerichtlich. Eine Online-Scheidung kann zusätzlich 10-20% Anwaltskosten sparen.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Verfahrenswert mit festen Gebühren verwechselt

Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert (im Kern aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten, ggf. plus Vermögen), nicht nach einem festen Preis. Höheres Einkommen bedeutet höhere Kosten.

Folgesachen vergessen

Werden neben der Scheidung weitere Sachen (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht) mitverhandelt, erhöhen sie den Verfahrenswert und damit die Kosten erheblich.

Versorgungsausgleich nicht eingerechnet

Der Versorgungsausgleich wird in der Regel von Amts wegen durchgeführt und erhöht den Verfahrenswert. Auch wer sich nur scheiden lassen will, trägt diese Kosten meist mit.