Scheidungskosten-Rechner 2026
Anwalts- & Gerichtskosten berechnen
💰 Finanzielle Situation
Immobilien, Ersparnisse, Wertpapiere etc. (Freibetrag: 60.000€)
⚙️ Art der Scheidung
Beide sind sich einig → günstiger
Bei einvernehmlicher Scheidung reicht oft ein Anwalt
Ausgleich der Rentenansprüche (meist erforderlich bei Ehen > 3 Jahre)
Geschätzte Gesamtkosten
ca. 2.088 € pro Person
📋 Kostenaufschlüsselung
Verfahrenswert berechnet sich aus:
Anwaltskosten (pro Anwalt):
💡 So sparen Sie Kosten
🏛️ Zuständige Stellen & Hotlines
Familiengericht
Zuständig ist das Amtsgericht (Familiengericht) am Wohnort eines Ehegatten.
ℹ️ So funktioniert die Berechnung
- ✓Verfahrenswert: 3 × gemeinsames Nettoeinkommen + Vermögenszuschlag + ggf. Versorgungsausgleich
- ✓Gerichtskosten: Nach GKG (Gerichtskostengesetz) – 2 Gebühren
- ✓Anwaltskosten: Nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) – zzgl. 19% MwSt.
- ✓Mindestverfahrenswert: 3.000 € (auch bei keinem Einkommen)
📋 Wichtige Hinweise
Schätzung – keine Garantie
Die tatsächlichen Kosten können je nach Einzelfall abweichen.
Trennungsjahr erforderlich
Vor der Scheidung muss 1 Jahr Trennung nachgewiesen werden (§ 1566 BGB).
Anwaltszwang
Mindestens ein Anwalt ist für den Scheidungsantrag gesetzlich vorgeschrieben.
Folgekostenabkommen
Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht können separate Verfahren und Kosten verursachen.
✅ Checkliste Scheidung
Scheidungskosten 2026: Was kostet eine Scheidung?
Eine Scheidung ist nicht nur emotional, sondern auch finanziell belastend. Mit unserem Scheidungskosten-Rechner 2026 berechnen Sie schnell die voraussichtlichen Kosten für Anwalt und Gericht.
💰 Scheidungskosten im Überblick:
- Einvernehmliche Scheidung: Ab ca. 1.500 – 3.000 €
- Streitige Scheidung: 5.000 – 20.000 € und mehr
- Mindestkosten: Ca. 1.200 € (bei niedrigstem Verfahrenswert)
Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?
Die Scheidungskosten bestehen aus zwei Hauptkomponenten:
- Anwaltskosten: Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskosten: Nach dem Gerichtskostengesetz (GKG)
Beide richten sich nach dem Verfahrenswert (Streitwert) der Scheidung.
Was ist der Verfahrenswert?
Der Verfahrenswert bestimmt die Höhe der Kosten und setzt sich zusammen aus:
- Nettoeinkommen beider Ehepartner × 3 Monate
- Plus: 10% des Vermögens über 30.000 € (je Ehepartner)
- Mindestverfahrenswert: 3.000 €
Beispiel: Beide verdienen je 3.000 € netto = 6.000 € × 3 = 18.000 € Verfahrenswert
Einvernehmliche vs. streitige Scheidung
Einvernehmliche Scheidung (günstigste Option):
- Beide Ehepartner sind sich einig
- Nur ein Anwalt für den Antragsteller nötig
- Keine Verhandlung über Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht
- Kosten: Typisch 1.500 – 3.000 €
Streitige Scheidung:
- Uneinigkeit bei Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögen
- Zwei Anwälte erforderlich
- Längere Verfahrensdauer
- Kosten: 5.000 – 20.000 € und mehr
Wer trägt die Scheidungskosten?
Bei einvernehmlicher Scheidung:
- Gerichtskosten werden meist geteilt (50:50)
- Jeder trägt seine eigenen Anwaltskosten
- Bei nur einem Anwalt: Antragsteller zahlt, Partner erstattet die Hälfte
Prozesskostenhilfe (PKH)
Bei geringem Einkommen können Sie Prozesskostenhilfe beantragen:
- Anwalts- und Gerichtskosten werden vom Staat übernommen
- Oder Ratenzahlung bei mittlerem Einkommen
- Voraussetzung: Keine ausreichenden finanziellen Mittel
- Antrag: Beim Familiengericht zusammen mit dem Scheidungsantrag
💡 Spartipp: Eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt spart bis zu 50% der Kosten. Klären Sie Unterhalt und Vermögen vorher außergerichtlich, am besten mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar.
Zusätzliche Kosten beachten
Neben den Grundkosten können weitere Kosten entstehen:
- Versorgungsausgleich: Im Verfahrenswert enthalten (ca. +10%)
- Folgesachen: Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht (zusätzlicher Verfahrenswert)
- Notarkosten: Für Scheidungsfolgenvereinbarung (ca. 300-1.000 €)
- Gutachten: Bei Streit um Sorgerecht oder Immobilienwert
Online-Scheidung
Eine Online-Scheidung ist möglich und oft günstiger:
- Kommunikation mit Anwalt per E-Mail und Telefon
- Persönlicher Termin nur vor Gericht nötig
- Kosten: Teilweise 10-20% Rabatt auf Anwaltsgebühren
- Voraussetzung: Einvernehmliche Scheidung empfohlen
🏛️ Zuständiges Gericht
Familiengericht am Amtsgericht
Für Scheidungen ist das Familiengericht zuständig, eine Abteilung des Amtsgerichts am Wohnort der Familie (bei minderjährigen Kindern) oder des Antragsgegners.
Anwaltszwang: Mindestens ein Ehepartner muss durch einen Anwalt vertreten sein
Trennungsjahr: 1 Jahr Trennung ist Voraussetzung für die Scheidung