Mutterschutz-Rechner 2026
Schutzfristen & Mutterschaftsgeld berechnen
Dein Mutterschaftsgeld
für 14 Wochen Mutterschutz (98 Tage)
📊 Berechnungsdetails
Netto-Tagessatz (Ø 3 Monate)
2300 € × 3 ÷ 90 Tage
Mutterschaftsgeld (Krankenkasse)
Max. 13 €/Tag
Arbeitgeberzuschuss
76.67 € − 13.00 €
Schutzfrist gesamt
42 vor + 56 nach der Geburt
Gesamtauszahlung
(13.00 + 63.67) × 98 Tage
ℹ️ So funktioniert Mutterschutz
- ✓6 Wochen vor der Geburt beginnt der Mutterschutz (freiwillig weiterarbeiten möglich)
- ✓8 Wochen nach der Geburt gilt absolutes Beschäftigungsverbot
- ✓12 Wochen nach der Geburt bei Früh-/Mehrlingsgeburten oder Kind mit Behinderung
- ✓100% Nettolohn durch Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss
- ✓Max. 13 €/Tag zahlt die Krankenkasse, den Rest der Arbeitgeber
🏛️ Zuständige Stellen
Mutterschaftsgeld beantragen bei:
- • GKV-Versicherte: Bei deiner Krankenkasse
- • PKV/Familienversicherte: Bundesamt für Soziale Sicherung
GKV-Versicherte
Antrag bei deiner Krankenkasse
Mit ärztlicher Bescheinigung über den Geburtstermin
Bürgertelefon Bundesamt
0228 619-1888
Mo-Do 9-15 Uhr, Fr 9-12 Uhr
📋 Wichtige Hinweise
Rechtzeitig beantragen!
Mutterschaftsgeld sollte ca. 7 Wochen vor dem Geburtstermin beantragt werden.
Benötigte Unterlagen
Ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin, nach der Geburt: Geburtsurkunde.
Arbeitgeberzuschuss automatisch
Der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss automatisch mit der Gehaltsabrechnung – kein Extra-Antrag nötig.
Kündigungsschutz
Während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Entbindung besteht besonderer Kündigungsschutz.
Vor Geburt freiwillig arbeiten
In den 6 Wochen vor der Geburt darfst du auf eigenen Wunsch weiterarbeiten. Das Beschäftigungsverbot nach der Geburt ist jedoch absolut.
Mutterschutz 2026: Fristen, Geld & Rechte
Der Mutterschutz schützt werdende und stillende Mütter vor Gefährdungen am Arbeitsplatz und sichert das Einkommen während der Schutzfristen. Mit unserem Mutterschutz-Rechner berechnen Sie Ihre Schutzfristen und das Mutterschaftsgeld.
Mutterschutzfristen 2026
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) sieht folgende Schutzfristen vor:
- Vor der Geburt: 6 Wochen Schutzfrist (freiwillig)
- Nach der Geburt: 8 Wochen Schutzfrist (Pflicht!)
- Bei Frühgeburt: 12 Wochen + nicht genommene Tage vor der Geburt
- Bei Mehrlingsgeburt: 12 Wochen nach der Geburt
- Bei Kind mit Behinderung: Auf Antrag 12 Wochen
Mutterschaftsgeld – Wer zahlt was?
Das Mutterschaftsgeld setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- Krankenkasse: Max. 13€ pro Tag (390€/Monat)
- Arbeitgeber: Zuschuss bis zum vollen Nettolohn
Wichtig: Der Arbeitgeberzuschuss gleicht die Differenz zwischen dem Krankenkassen-Mutterschaftsgeld (max. 13€/Tag) und Ihrem durchschnittlichen Nettogehalt aus. So erhalten Sie während des Mutterschutzes Ihr volles Netto!
Berechnung des Mutterschaftsgeldes
Beispielrechnung bei 2.500€ Nettogehalt:
- Nettogehalt: 2.500€ / 30 Tage = 83,33€/Tag
- Krankenkasse zahlt: 13,00€/Tag
- Arbeitgeberzuschuss: 70,33€/Tag
- = Gesamtes Mutterschaftsgeld: 2.500€/Monat
Wer hat Anspruch?
- Arbeitnehmerinnen: Voller Anspruch auf Mutterschaftsgeld
- Geringfügig Beschäftigte: Mutterschaftsgeld von Bundesamt
- Privat Versicherte: Einmalzahlung vom Bundesamt (max. 210€)
- Selbstständige: Kein Mutterschaftsgeld (ggf. Krankengeld)
Kündigungsschutz
Während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Geburt besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde kündigen.
Mutterschutz beantragen
Wichtige Schritte:
- Arbeitgeber informieren: Schwangerschaft mitteilen (keine Pflicht, aber sinnvoll für Schutzmaßnahmen)
- Mutterschaftsgeld beantragen: Bei der Krankenkasse (Formular + ärztliche Bescheinigung)
- Bescheinigung vorlegen: Arbeitgeber benötigt Kopie für Zuschussberechnung
Tipp: Beantragen Sie das Mutterschaftsgeld ca. 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei Ihrer Krankenkasse. Das Attest vom Frauenarzt/der Hebamme muss den voraussichtlichen Entbindungstermin bescheinigen.
🏛️ Zuständige Stellen
Krankenkasse
Das Mutterschaftsgeld beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Privat Versicherte wenden sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung.
Bundesamt für Soziale Sicherung
Zuständig für privat Versicherte und Minijobberinnen ohne GKV-Mitgliedschaft.
Online-Antrag: mutterschaftsgeld.de