Elternzeit-Rechner 2026
Bis zu 36 Monate – Fristen & Aufteilung planen
ℹ️ So funktioniert Elternzeit
- ✓36 Monate pro Elternteil stehen zur Verfügung (insgesamt 72 Monate für beide)
- ✓Bis zu 24 Monate können vor dem 3. Geburtstag genommen werden
- ✓Bis zu 24 Monate können zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen werden (§ 15 Abs. 2 BEEG)
- ✓Teilzeit bis zu 32 Stunden/Woche während der Elternzeit möglich
- ✓Kündigungsschutz ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit
- ✓Anmeldung mindestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber (in Textform, E-Mail genügt)
🏛️ Anmeldung & Zuständigkeit
Elternzeit beantragen bei:
Die Elternzeit muss in Textform beim Arbeitgeber angemeldet werden – nicht bei einer Behörde. Seit Mai 2025 reicht eine E-Mail (Textform statt Schriftform).
Anmeldung in Textform
7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber
Seit Mai 2025: E-Mail genügt!
Servicetelefon Familie
030 201 791 30
Mo-Do 9-18 Uhr
📋 Wichtige Hinweise
Textform erforderlich!
Seit Mai 2025 genügt die Textform (z.B. E-Mail). Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr nötig.
Verbindliche Festlegung
Die ersten 24 Monate müssen verbindlich festgelegt werden. Änderungen nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Teilzeitarbeit möglich
Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (bei Betrieben ab 15 Mitarbeitern).
Kündigungsschutz
Beginnt 8 Wochen vor der Elternzeit und endet mit der Elternzeit. Kündigung nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich.
Elternzeit ≠ Elterngeld
Elternzeit ist die Freistellung vom Job. Elterngeld ist die finanzielle Leistung. Beides muss separat beantragt werden!
Nicht genutzte Elternzeit verfällt!
Elternzeit kann nicht auf Geschwister übertragen werden und verfällt nach dem 8. Geburtstag des Kindes.
✅ Checkliste Elternzeit
Elternzeit 2026: Alles was Sie wissen müssen
Die Elternzeit ermöglicht es Müttern und Vätern, sich um ihr Kind zu kümmern und gleichzeitig den Arbeitsplatz zu behalten. Mit unserem Elternzeit-Rechner 2026 planen Sie Ihre Elternzeit optimal – inklusive aller Fristen und Aufteilungsmöglichkeiten.
📋 Das Wichtigste zur Elternzeit:
- 36 Monate Elternzeit pro Elternteil (bis zum 8. Geburtstag des Kindes)
- Anmeldefrist: 7 Wochen vor Beginn (vor 3. Geburtstag) / 13 Wochen (nach 3. Geburtstag)
- Seit Mai 2025: Anmeldung in Textform (E-Mail genügt!)
- Kündigungsschutz ab Anmeldung bis Ende der Elternzeit
- Teilzeit während Elternzeit möglich (15-32 Std./Woche)
Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?
Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind:
- Bis zum 3. Geburtstag: Bis zu 24 Monate ohne Zustimmung des Arbeitgebers
- Zwischen 3. und 8. Geburtstag: Bis zu 24 Monate können auf diesen Zeitraum übertragen werden (§ 15 Abs. 2 BEEG)
- Aufteilung: Bis zu 3 Zeitabschnitte (weitere nur mit Zustimmung des Arbeitgebers)
- Beide Eltern gleichzeitig: Ja, möglich!
Anmeldefristen für Elternzeit
Die Elternzeit muss in Textform beim Arbeitgeber angemeldet werden (seit Mai 2025 reicht eine E-Mail):
- Elternzeit vor dem 3. Geburtstag: Spätestens 7 Wochen vorher
- Elternzeit zwischen 3. und 8. Geburtstag: Spätestens 13 Wochen vorher
- Verbindliche Festlegung: Für die ersten 2 Jahre bei Anmeldung vor dem 3. Geburtstag
⚠️ Wichtig: Seit Mai 2025 genügt die Textform (z.B. E-Mail). Dennoch empfehlen wir eine E-Mail mit Lesebestätigung oder ein Einschreiben, damit Sie die Frist nachweisen können!
Kündigungsschutz in der Elternzeit
Während der Elternzeit genießen Sie besonderen Kündigungsschutz:
- Beginn des Schutzes: Ab Anmeldung der Elternzeit (frühestens 8 Wochen vor Beginn)
- Ende des Schutzes: Mit Ablauf der Elternzeit
- Ausnahme: Betriebsstilllegung oder schwere Pflichtverletzung (nur mit Genehmigung der Behörde)
Endet das Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit doch, können Sie hier das Arbeitslosengeld nach der Elternzeit berechnen.
Teilzeit während der Elternzeit
Sie können während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten:
- Erlaubt: 15-32 Stunden pro Woche
- Beim eigenen Arbeitgeber: Anspruch auf Teilzeit (bei >15 Mitarbeitern)
- Bei anderem Arbeitgeber: Nur mit Zustimmung des Hauptarbeitgebers
- Selbstständigkeit: Möglich, aber Arbeitgeber muss informiert werden
Auch ein Minijob ist erlaubt – Minijob in der Elternzeit: Netto mit dem Minijob-Rechner berechnen.
Elternzeit für Väter
Die Elternzeit für Väter ist genauso lang wie für Mütter – 36 Monate! Beliebte Modelle:
- 2 Partnermonate: Mindestens 2 Monate für Elterngeld-Bonus
- Parallel mit Mutter: Beide gleichzeitig in Elternzeit
- Nach dem 3. Geburtstag: Bis zu 24 Monate können auf den Zeitraum zwischen 3. und 8. Geburtstag übertragen werden
Elternzeit und Elterngeld
Elternzeit und Elterngeld sind nicht dasselbe:
- Elternzeit: Unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber (bis 36 Monate)
- Elterngeld: Staatliche Leistung zur Einkommenskompensation (12-14 Monate)
- ElterngeldPlus: Halbes Elterngeld, doppelt so lang (bis 28 Monate)
🏛️ Wichtige Anlaufstellen
Elternzeit beantragen
Die Elternzeit wird direkt beim Arbeitgeber angemeldet (schriftlich). Das Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes beantragt.
Elterngeldstellen: Je nach Bundesland unterschiedlich (meist Jugendamt oder Versorgungsamt)
Info-Hotline: 0800 6 223 255 (kostenlos)
❓ Häufig gestellte Fragen
Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?
Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind. Diese kann bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Bis zu 24 Monate können auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen werden (§ 15 Abs. 2 BEEG).
Wann muss ich Elternzeit anmelden?
Die Anmeldefrist für Elternzeit vor dem 3. Geburtstag beträgt 7 Wochen. Für Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen. Seit Mai 2025 genügt die Textform (z.B. E-Mail) beim Arbeitgeber.
Kann ich während der Elternzeit arbeiten?
Ja, während der Elternzeit ist Teilzeitarbeit von 15-32 Stunden pro Woche erlaubt. Bei Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern haben Sie einen Anspruch auf Teilzeit beim eigenen Arbeitgeber.
Habe ich Kündigungsschutz in der Elternzeit?
Ja, ab Anmeldung der Elternzeit (frühestens 8 Wochen vor Beginn) bis zum Ende genießen Sie besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen mit behördlicher Genehmigung möglich.
Können beide Eltern gleichzeitig Elternzeit nehmen?
Ja, beide Elternteile können gleichzeitig Elternzeit nehmen. Jeder hat einen eigenen Anspruch auf 36 Monate. Dies ist unabhängig davon, wie der andere Elternteil seine Elternzeit gestaltet.
Was ist der Unterschied zwischen Elternzeit und Elterngeld?
Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber (bis 36 Monate). Elterngeld ist eine staatliche Leistung zur Einkommenskompensation, die 12-14 Monate (Basiselterngeld) oder bis 28 Monate (ElterngeldPlus) gezahlt wird.
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Elternzeit mit Elterngeld verwechselt
Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung vom Job (bis zu drei Jahre je Kind). Elterngeld ist die staatliche Lohnersatzleistung (meist 12 bis 14 Monate). Beides hat eigene Fristen und Anträge.
Anmeldefrist versäumt
Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden (bei Beginn ab dem dritten Geburtstag 13 Wochen). Wer zu spät anmeldet, verschiebt den Start.
Übertragbaren Anteil verfallen lassen
Bis zu 24 Monate Elternzeit lassen sich auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag übertragen. Ohne rechtzeitige Planung verfällt dieser Spielraum faktisch.