Elterngeld ersetzt nach der Geburt einen Teil deines wegfallenden Einkommens: 65 Prozent vom durchschnittlichen Netto, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Klingt einfach, ist es aber nicht. Welcher Monat in den Bemessungszeitraum fällt, welche Steuerklasse du im Jahr vor der Geburt hast und ob du Basiselterngeld oder ElterngeldPlus wählst, entscheidet schnell über mehrere tausend Euro Unterschied. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie du die Höhe selbst berechnest, wie du den Antrag richtig stellst und mit welchem legalen Steuerklassen-Trick du dein Elterngeld vor der Geburt nach oben schraubst.
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) kennt drei Varianten, die du frei kombinieren kannst. Welche zu dir passt, hängt davon ab, ob und wie viel du nach der Geburt arbeitest.
Basiselterngeld
Den vollen Betrag gibt es für maximal 14 Lebensmonate, wenn sich beide Eltern beteiligen. Ein Elternteil allein bekommt höchstens 12 Monate; die zwei Partnermonate sind nur drin, wenn auch der andere mindestens zwei Monate nimmt. Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht erhalten alle 14 Monate. Basiselterngeld passt, wenn du in den ersten Monaten gar nicht arbeitest.
ElterngeldPlus
Hier halbierst du den Monatsbetrag, bekommst ihn dafür aber doppelt so lange: Aus einem Basismonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Das lohnt sich vor allem, wenn du in Teilzeit (bis 32 Wochenstunden) wieder einsteigst. Anders als beim Basiselterngeld wird Teilzeiteinkommen hier deutlich schonender angerechnet, sodass du am Ende oft mehr aus dem Topf holst.
Partnerschaftsbonus
Arbeiten beide Eltern im selben Zeitraum zwischen 24 und 32 Wochenstunden, gibt es zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate obendrauf – beide Partner müssen sie gleichzeitig nehmen. Das ist der Hebel für Paare, die sich Job und Kind partnerschaftlich aufteilen wollen. Wie du Monate, Teilzeitstunden und Bezugsdauer optimal staffelst, spielst du am besten konkret im Elterngeld-Rechner durch.
Wie hoch ist dein Elterngeld?
Die Ersatzrate beträgt 65 Prozent deines durchschnittlichen monatlichen Netto-Einkommens aus dem Bemessungszeitraum. Bei niedrigeren Einkommen steigt sie auf bis zu 67 Prozent, bei sehr geringem Verdienst (unter 1.000 Euro netto) sogar bis 100 Prozent. Gedeckelt ist alles bei 1.800 Euro Basiselterngeld, der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro und wird auch gezahlt, wenn du vor der Geburt gar nicht erwerbstätig warst.
Geschwisterbonus und Mehrlinge
Lebt ein älteres Kind unter drei Jahren (oder zwei unter sechs) im Haushalt, gibt es den Geschwisterbonus: 10 Prozent obendrauf, mindestens 75 Euro Basiselterngeld monatlich. Bei Zwillingen oder Drillingen kommen pro weiterem Kind 300 Euro Mehrlingszuschlag hinzu.
Einkommensgrenze beachten
Seit dem 1. April 2025 gilt eine einheitliche Grenze: Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 175.000 Euro bekommen kein Elterngeld mehr. Dieselbe Grenze gilt für Alleinerziehende. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt.
Bemessungszeitraum und Mutterschutz
Grundlage ist bei Angestellten in der Regel das Netto der zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Bei Selbstständigen zählt der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum, also meist das Vorjahr. Wichtig: Monate mit Mutterschaftsgeld und Monate mit pandemiebedingten oder krankheitsbedingten Einkommensausfällen werden auf Antrag aus dem Bemessungszeitraum herausgerechnet, sodass der Schnitt nicht durch Ausfallmonate gedrückt wird.
Mutterschaftsgeld wird angerechnet
Für die ersten Lebensmonate, in denen du Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss erhältst, wird das Elterngeld voll angerechnet. Praktisch bedeutet das: In diesen Wochen bekommst du faktisch kein zusätzliches Elterngeld. Plane deshalb den Mutterschutz und die Elterngeldmonate sauber aufeinander ab. Die Schutzfristen rechnest du dir mit dem Mutterschutz-Rechner aus, die parallele Elternzeit-Planung mit dem Elternzeit-Rechner.
Der Steuerklassen-Trick vor der Geburt
Weil das Elterngeld vom Netto berechnet wird, lohnt es sich für Verheiratete, vor der Geburt in die günstigere Steuerklasse zu wechseln. Wer als Elterngeld beziehender Partner von Steuerklasse V oder IV in Steuerklasse III wechselt, hat ein höheres Netto und damit eine höhere Bemessungsgrundlage.
Die Tücke liegt in der Frist: Der Wechsel muss mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam sein, damit er den kompletten zwölfmonatigen Bemessungszeitraum prägt. Wer zu spät wechselt, dem rechnet die Elterngeldstelle nur teilweise das höhere Netto an. Der andere Partner rutscht im Gegenzug in die ungünstigere Klasse V und zahlt vorübergehend mehr Lohnsteuer, was ihr euch über die Steuererklärung im Folgejahr aber zurückholt. Ob der Tausch sich lohnt, rechnest du am besten beide Seiten mit dem Brutto-Netto-Rechner durch.
Rechenbeispiel: Angestellte mit Steuerklassen-Wechsel
Lena arbeitet in Vollzeit, Brutto 3.500 Euro im Monat. Sie und ihr Mann sind verheiratet.
- Ausgangslage (Steuerklasse IV): Netto rund 2.230 Euro im Monat.
- Nach Wechsel in Steuerklasse III (rechtzeitig, 7 Monate vor Mutterschutz): Netto rund 2.580 Euro im Monat.
- Bemessung: Die Elterngeldstelle zieht von diesem Netto noch pauschale Abzüge ab und kommt auf ein maßgebliches Nettoeinkommen von etwa 2.500 Euro.
- Ersatzrate 65 Prozent: 2.500 Euro × 0,65 = 1.625 Euro Basiselterngeld pro Monat.
- Deckel: 1.625 Euro liegen unter dem Höchstbetrag von 1.800 Euro, werden also voll gezahlt.
Ohne den Wechsel wäre Lena mit einem maßgeblichen Netto von rund 2.160 Euro auf etwa 1.404 Euro Elterngeld gekommen. Der rechtzeitige Wechsel bringt ihr also rund 220 Euro mehr pro Monat – über 12 Basismonate gut 2.640 Euro zusätzlich. Den Mehraufwand an Lohnsteuer beim Partner holt sich das Paar über die gemeinsame Veranlagung weitgehend zurück.
Häufige Fehler beim Elterngeld-Antrag
- Zu spät beantragt: Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang gezahlt. Wer zu lange wartet, verschenkt komplette Monate.
- Steuerklassen-Wechsel verpasst: Die Frist von sieben Monaten vor Mutterschutz übersehen viele Paare – dann verpufft der größte Hebel auf die Höhe.
- Mutterschaftsgeld-Monate als Elterngeld geplant: In den Mutterschutzwochen wird Elterngeld voll angerechnet. Diese Monate als reguläre Bezugsmonate einzuplanen, kostet bares Geld.
- Partnermonate verschenkt: Nimmt nur ein Elternteil Elterngeld, bleiben zwei der 14 Monate ungenutzt. Sie sind nicht übertragbar.
- Bezugsart starr gewählt: Wer in Teilzeit wieder einsteigt und trotzdem Basiselterngeld wählt, lässt gegenüber ElterngeldPlus oft Geld liegen.
So stellst du den Antrag
Den Antrag stellst du bei der zuständigen Elterngeldstelle deines Bundeslandes – in den meisten Ländern komplett digital über das Portal ElterngeldDigital. Du brauchst die Geburtsurkunde im Original (mit dem Vermerk „für Elterngeld“), Einkommensnachweise des Bemessungszeitraums, die Bescheinigung über Mutterschaftsgeld und bei Angestellten eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Elternzeit. Beide Eltern unterschreiben gemeinsam, weil ihr die Monate untereinander aufteilt. Das Kindergeld beantragst du separat bei der Familienkasse – die Höhe checkst du im Kindergeld-Rechner.
Häufige Fragen zum Elterngeld
Wie viel Elterngeld bekomme ich mindestens?
Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro ElterngeldPlus pro Monat. Diesen Sockel bekommst du auch, wenn du vor der Geburt nicht erwerbstätig warst.
Lohnt sich der Steuerklassen-Wechsel wirklich?
Für Verheiratete fast immer, wenn der Elterngeld beziehende Partner das geringere Brutto hat. Der Wechsel in Steuerklasse III muss aber spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam sein. Rechne beide Seiten vorher durch, da der Partner vorübergehend mehr Lohnsteuer zahlt.
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Basiselterngeld zahlt den vollen Betrag für maximal 14 Monate. ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag, läuft dafür doppelt so lange und rechnet Teilzeiteinkommen schonender an – ideal beim frühen Wiedereinstieg in Teilzeit.
Wird Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?
Ja. In den Wochen, in denen du Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss bekommst, wird das Elterngeld voll angerechnet. Diese Lebensmonate gelten als verbraucht, ohne dass zusätzlich Elterngeld fließt.
Bis wann muss ich Elterngeld beantragen?
Es gibt keine harte Ausschlussfrist, aber Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang gezahlt. Stelle den Antrag also am besten in den ersten Wochen nach der Geburt.
Gibt es eine Einkommensgrenze?
Ja. Seit dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch für Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen über 175.000 Euro im Kalenderjahr vor der Geburt.
Quellen
Maßgeblich ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), insbesondere die Regeln zu Höhe, Bezugsdauer und Bemessungszeitraum. Aktuelle Erläuterungen, Beträge und das Antragsportal findest du beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Werte in diesem Ratgeber bilden den Stand 2026 ab; deine individuelle Höhe hängt vom konkreten Netto und Bemessungszeitraum ab.
Rechne deinen persönlichen Anspruch jetzt durch – vom Monatsbetrag über Basiselterngeld und ElterngeldPlus bis zur optimalen Monatsaufteilung: im Elterngeld-Rechner.