Midijob-Rechner 2026 – Netto & Beiträge berechnen
Übergangsbereich 603,01 € – 2.000 € | Faktor F 0,6619 | ab 2027: 633,01 € – 2.000 €
Was der Rechner nicht berücksichtigt: KV-Zusatzbeiträge über 3,5 %, Lohnsteuer in anderen Steuerklassen, Kirchensteuer, geldwerte Vorteile, Sonderzahlungen, Umlagen U1/U2 und Insolvenzgeldumlage sowie Unfallversicherung des Arbeitgebers (Sätze je nach Krankenkasse bzw. Berufsgenossenschaft), im Minijob die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.
Übergangsbereich (Midijob)
603,01 € – 2.000 € → Reduzierte AN-Beiträge!
💰 Deine monatliche Ersparnis im Übergangsbereich
Das sind 43,2 % weniger als bei normaler Berechnung
Jahresersparnis: 1.095,48 €
👤 Dein Netto in Steuerklasse 1
(ohne Steuer: 879,79 €)
* Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem Programmablaufplan 2026 des BMF für Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer. Andere Steuerklassen und die Kirchensteuer rechnet der Brutto-Netto-Rechner.
📋 Deine Sozialversicherungsbeiträge (AN)
Beitragspflichtige Einnahme (BE): 854,06 €(für Gesamtbeitrag und Pflege-Zuschlag/-Abschläge)
Reduziertes Entgelt (RBE): 568,36 €(für AN-Anteil)
Offizieller Faktor F (2026) = 0,6619 | Gesamtbeitragssatz = 42,3 %
🏢 Arbeitgeber-Kosten
Übergangsbereich: Der AG zahlt mehr als die Hälfte, nämlich den Gesamtbeitrag auf die beitragspflichtige Einnahme abzüglich deines ermäßigten Anteils (§ 249 Abs. 3 SGB V): hier 241,05 € statt 211,50 € bei hälftiger Teilung. Nicht eingerechnet sind die Umlagen U1 und U2 (Satz je nach Krankenkasse), die Insolvenzgeldumlage und die Unfallversicherung (je nach Berufsgenossenschaft).
🏦 Rentenanspruch im Übergangsbereich
Gute Nachricht: Im Übergangsbereich erwirbst du volle Rentenanwartschaftenauf Basis deines tatsächlichen Bruttogehalts – obwohl du weniger Beiträge zahlst!
Rentenpunkte/Jahr
0,231
Monatsrente (pro Jahr)
+9,82 €
Berechnung: (1.000,00 € × 12) ÷ 51.944€ = 0,231 Punkte × 42,52€ Rentenwert
ℹ️ So funktioniert der Übergangsbereich
- ✓Wer profitiert: Arbeitnehmer mit Bruttolohn zwischen 603,01€ und 2.000€ (2026)
- ✓AN-Beiträge: Auf reduzierter Bemessungsgrundlage – du sparst jeden Monat!
- ✓AG-Beiträge: Mehr als die Hälfte, denn der Arbeitgeber trägt den Gesamtbeitrag abzüglich deines ermäßigten Anteils
- ✓Rentenansprüche: Volle Punkte auf tatsächliches Brutto – kein Nachteil!
- ✓Gleitender Übergang: Je höher das Gehalt, desto weniger Ersparnis
- ✓Früher "Gleitzone": Bis Juni 2019 hieß es "Gleitzone" (zuletzt 450,01-850€)
⚠️ Wichtige Hinweise 2026
- •Obergrenze 2.000€: Seit 01.01.2023 (vorher 1.600€, davor 1.300€)
- •Untergrenze dynamisch: Gekoppelt an Mindestlohn (13,90€/h) → 603,01€ ab 2026
- •PV-Zuschlag: Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6% mehr
- •Mehrere Jobs: Werden zusammengerechnet für die Beitragsberechnung
- •Midijob + Minijob: Ein Minijob daneben bleibt für dich bis auf den Rentenbeitrag von 3,6 % abgabenfrei
- •Kurzfristige Beschäftigung: Fällt NICHT unter Übergangsbereich
📊 Vergleich: Minijob vs. Midijob vs. Volljob
| Merkmal | Minijob | Midijob | Volljob |
|---|---|---|---|
| Verdienstgrenze | ≤ 603 € | 603,01 – 2.000 € | > 2.000 € |
| AN-Beiträge | 3,6 % RV* | Reduziert | Volle 50% |
| AG-Beiträge | Pauschalen | Über 50 % | Volle 50% |
| Krankenversichert | Fremd | Ja ✓ | Ja ✓ |
| Rentenanspruch | Voll* | Voll ✓ | Voll ✓ |
| Arbeitslosengeld | Nein | Ja ✓ | Ja ✓ |
* Minijobs sind seit 2013 rentenversicherungspflichtig: Du zahlst 3,6 % (unter 175 € mehr, weil mindestens 175 € zugrunde liegen), der Arbeitgeber 15 %. Auf Antrag beim Arbeitgeber ist eine Befreiung möglich (§ 6 Abs. 1b SGB VI); dann zahlt nur der Arbeitgeber seine Pauschale, und die Rentenansprüche fallen geringer aus.
🏛️ Zuständige Stellen
Für Arbeitnehmer:
Deine Krankenkasse – hier laufen alle Meldungen zusammen
Für Arbeitgeber:
Einzugsstelle ist die Krankenkasse des Arbeitnehmers
Informationen
deutsche-rentenversicherung.de →Quellen & Berechnungsgrundlagen
Berechnungsformel 2026:
BE = 1,145937223 × Brutto − 291,8744452 (Gesamtbeitrag)
RBE = 1,431639227 × Brutto − 863,2784538 (AN-Anteil)
Faktor F = 0,6619 (offiziell vom BMAS)
🔭 Was ändert sich 2027? (Stand 13. September 2026)
- Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2027 14,60 €/Stunde (2026: 13,90 €) – beschlossen mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Minijob-Grenze damit 633 €/Monat (14,60 × 130 ÷ 3, aufgerundet), Übergangsbereich 633,01–2.000 €.
- Übergangsbereich 2027: 633,01 € bis 2.000 €. Die Obergrenze 2.000 € bleibt gesetzlich fix (§ 20 Abs. 2 SGB IV); der Faktor F für 2027 wird mit den Beitragssätzen 2027 (Zusatzbeitrag lt. Schätzerkreis Mitte Oktober 2026) neu bekannt gegeben.
- Einkommensteuertarif 2027 lt. Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Kabinett 02.09.2026, Bundestag/Bundesrat stehen aus): Grundfreibetrag 12.564 € (2026: 12.348 €), 42 % ab 70.601 €, 45 % bereits ab 250.000 € und neuer Spitzensatz 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen; 2028: Grundfreibetrag 12.900 €.
Quellen: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5, BGBl. 2025 I Nr. 268) · § 20 SGB IV · BMG – Schätzerkreis (Festsetzung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags jeweils Mitte Oktober). Entwürfe sind als solche gekennzeichnet und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Midijob 2026: Der Übergangsbereich einfach erklärt
Der Midijob – offiziell „Beschäftigung im Übergangsbereich" – bietet Arbeitnehmern mit Bruttoverdiensten zwischen 603,01 € und 2.000 € monatlich reduzierte Sozialversicherungsbeiträge bei vollem Versicherungsschutz. Im Gegensatz zum Minijob (bis 603 €) bist du im Midijob vollständig kranken-, renten-, arbeitslosen- und pflegeversichert – zahlst aber weniger als bei einer regulären Beschäftigung. Wie viel genau bei dir netto ankommt, zeigt dir unser Brutto-Netto-Rechner.
Die Grenzen des Übergangsbereichs 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gelten folgende Werte – die Untergrenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn (13,90 €/h) gekoppelt:
- Untergrenze: 603,01 € (direkt über der Minijob-Grenze von 603 €)
- Obergrenze: 2.000 € (seit 01.01.2023 unverändert)
- Faktor F 2026: 0,6619 (28 % ÷ 42,3 % Gesamtbeitragssatz)
Zum Vergleich: 2025 lag die Untergrenze bei 556,01 € (Mindestlohn 12,82 €). Wer seinen Stundenlohn berechnen will, nutzt unseren Stundenlohn-Rechner.
So funktioniert die Beitragsberechnung
Im Übergangsbereich werden die Arbeitnehmer-Beiträge nicht auf das tatsächliche Bruttogehalt berechnet, sondern auf eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme (BE). Diese beginnt bei ca. 68 % des Bruttos an der Untergrenze und steigt linear auf 100 % an der Obergrenze.
Die Formel für den Gesamtbeitrag (AN + AG) lautet 2026:
BE = 1,145937223 × Brutto − 291,8744452
Für den Arbeitnehmer-Anteil gilt:
BE (AN) = 1,431639227 × Brutto − 863,2784538
Der Arbeitgeber zahlt im Übergangsbereich sogar mehr als die Hälfte: den Gesamtbeitrag auf die beitragspflichtige Einnahme abzüglich des ermäßigten Arbeitnehmeranteils (§ 249 Abs. 3 SGB V). Bei 1.000 € brutto sind das 241,05 € statt 211,50 € bei hälftiger Teilung. Die Entlastung betrifft ausschließlich den Arbeitnehmer. Das unterscheidet den Midijob grundlegend vom Minijob, wo der Arbeitgeber Pauschalen von 30 % trägt (13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer) zuzüglich Umlagen.
Sozialversicherungsbeiträge 2026 im Überblick
Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz beträgt 2026 insgesamt 42,3 %:
- Krankenversicherung: 14,6 % + 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag = 17,5 %
- Rentenversicherung: 18,6 % – volle Rentenpunkte trotz reduzierter AN-Beiträge
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % – voller ALG-I-Anspruch
- Pflegeversicherung: 3,6 % (mit Aufschlag für Kinderlose: +0,6 %)
Vorteile des Midijobs
- Reduzierte AN-Beiträge: Am unteren Ende des Übergangsbereichs fast 100 % weniger als bei Normalberechnung, bei 800 € rund 64 %, bei 1.000 € rund 42 %, bei 1.500 € rund 14 %, bei 1.800 € rund 5 % (kinderlos, mit Kind fast gleich), bei 2.000 € nichts mehr
- Volle Rentenansprüche: Rentenpunkte auf Basis des vollen Bruttolohns (§ 163 Abs. 10 SGB VI) – prüfe deine gesetzliche Rente
- Krankenversicherung: Vollständiger Schutz inkl. Krankengeld
- Arbeitslosengeld: Anspruch auf ALG I bei ausreichender Beschäftigungsdauer
- Arbeitgeberanteil: Der Arbeitgeber zahlt mehr als den regulären Anteil, am unteren Ende rund 28 % vom Brutto, bis 2.000 € sinkend auf 21,15 %
Midijob vs. Minijob: Die wichtigsten Unterschiede
Beim Minijob (bis 603 €) zahlt der Arbeitnehmer nur den Rentenbeitrag von 3,6 % (rentenversicherungspflichtig seit 2013, Befreiung auf Antrag nach § 6 Abs. 1b SGB VI), ist aber nicht eigenständig krankenversichert und erwirbt wegen des geringen Verdiensts nur kleine Rentenansprüche. Im Midijob bist du vollständig sozialversichert – mit Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung – aber zu reduzierten Beiträgen.
Verdienst du als Teilzeitkraft genau an der Grenze, kann schon eine Überstunde den Unterschied zwischen Minijob und Midijob ausmachen – kalkuliere genau.
Midijob & Steuern
Anders als beim Minijob ist der Midijob steuerpflichtig. Die Lohnsteuer wird nach deiner Steuerklasse berechnet. In Steuerklasse I oder IV fällt 2026 bis rund 1.425 € brutto im Monat keine Lohnsteuer an: Vom Brutto gehen zuerst Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag und Vorsorgepauschale ab, und erst wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € (1.029 €/Monat) übersteigt, wird Einkommensteuer fällig. Bei Steuerklasse V oder VI können jedoch erhebliche Abzüge entstehen.
Eine Steuererklärung lohnt sich fast immer, wenn Lohnsteuer einbehalten wurde – du kannst Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale und weitere Werbungskosten absetzen.
Midijob nach Steuerklasse 1, 4, 5, 6
Die Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich sind für alle Steuerklassen gleich – unterschiedlich ist nur die Lohnsteuer:
- Steuerklasse I und IV: Bis rund 1.425 € brutto im Monat fällt keine Lohnsteuer an – das Netto entspricht dann dem Brutto minus den reduzierten AN-Beiträgen. Darüber steigt sie langsam: bei 1.800 € sind es 52,41 € (kinderlos) bzw. 54,66 € (mit Kind), bei 2.000 € 88,16 € bzw. 91,08 € im Monat.
- Steuerklasse V und VI: Hier wird bereits ab dem ersten Euro deutlich Lohnsteuer einbehalten. Über die Steuererklärung holst du dir zu viel gezahlte Steuer in der Regel zurück.
Die genaue Lohnsteuer für deine Steuerklasse berechnest du im Lohnsteuer-Rechner; welche Steuerklasse für dich gilt, zeigt der Steuerklassen-Rechner.
Midijob in Teilzeit
Viele Midijobs sind Teilzeitstellen: Beim gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €/h entspricht die Untergrenze von 603 € ca. 43,33 Stunden im Monat – wer mehr arbeitet, rutscht automatisch in den Übergangsbereich. Mit dem Stundenlohn-Rechner prüfst du, wo dein Teilzeitgehalt liegt.
Wer profitiert besonders?
- Teilzeitkräfte: Mit Teilzeitgehalt im Übergangsbereich
- Studenten: Die mehr als 603 € verdienen und vollen KV-Schutz wollen
- Rentner: Mit Hinzuverdienst – keine Kürzung bei Altersrente
- Wiedereinsteiger: Nach Elternzeit oder Arbeitslosigkeit
- Aufstocker: Bürgergeld-Empfänger mit Hinzuverdienst
Offizielle Quellen zum Übergangsbereich
Die Rechtsgrundlage des Midijobs ist § 20 Abs. 2 SGB IV (gesetze-im-internet.de). Die Deutsche Rentenversicherung erklärt den Übergangsbereich (2026: 603,01 € bis 2.000 €) und bestätigt: Trotz reduzierter Beiträge zählt für die Rente das volle Bruttoentgelt.
📋 4 Beispielrechnungen – Midijob 2026
Beispiel 1: Teilzeitkraft mit 800 € brutto (Steuerklasse I, keine Kinder, 30 Jahre)
- Bruttoverdienst: 800 €/Monat
- Beitragspflichtige Einnahme (AN): 1.431,64 × 800 − 863,28 = 282,03 €
- AN-Beiträge gesamt: ca. 63,41 € (KV 24,68 €, RV 26,23 €, AV 3,67 €, PV 5,08 € + 3,75 € Kinderlosen-Zuschlag auf die BE von 624,88 €)
- Lohnsteuer: 0 € (unter Grundfreibetrag)
- → Netto: ca. 737 €
- Ersparnis vs. Normalbeiträge: ca. 111 €/Monat
- Zum Vergleich: Mit vollen Beiträgen blieben nur ca. 626 € netto (der Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt den Übergangsbereich ebenfalls)
Beispiel 2: Student mit 1.200 € brutto (über 20 Wochenstunden, kinderlos, 24 Jahre)
- Bruttoverdienst: 1.200 €/Monat
- Beitragspflichtige Einnahme (AN): 854,69 €
- AN-Beiträge gesamt: ca. 187,27 € (davon 6,50 € Kinderlosen-Zuschlag auf die BE von 1.083,25 €)
- Lohnsteuer (StKl. I): 0 € (zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag)
- → Netto: ca. 1.013 €
- Ersparnis vs. Normalbeiträge: ca. 74 €/Monat
- Achtung: BAföG-Freibetrag (7.236 €/Jahr) wird bei 1.200 €/Monat deutlich überschritten!
Beispiel 3: Teilzeitkraft mit 1.800 € brutto (Steuerklasse I, 1 Kind)
- Bruttoverdienst: 1.800 €/Monat (nah an der Obergrenze)
- Beitragspflichtige Einnahme (AN): 1.713,67 €
- AN-Beiträge gesamt: ca. 362,45 €
- Lohnsteuer (StKl. I): 54,66 € + Soli 0 €
- → Netto: 1.382,89 €
- Ersparnis vs. Normalbeiträge: ca. 18 €/Monat (nah an Obergrenze = wenig Ersparnis)
- Plus: Die Rentenpunkte zählen aus dem vollen Brutto von 1.800 €, obwohl nur reduzierte Beiträge anfallen
Beispiel 4: 805,80 € brutto (Steuerklasse IV)
- Bruttoverdienst: 805,80 €/Monat
- Beitragspflichtige Einnahme gesamt (BE): 631,52 € | AN-Bemessungsgrundlage (RBE): 290,34 €
- AN-Beiträge gesamt: 61,40 € (KV 25,40 €, RV 27,00 €, AV 3,77 €, PV 5,23 € – ohne Kinderlosen-Zuschlag)
- Lohnsteuer (StKl. IV): 0 € (unter Grundfreibetrag von 1.029 €/Monat – gilt ebenso in StKl. I)
- → Netto: ca. 744 €
- Ersparnis vs. Normalbeiträge: ca. 109 €/Monat
- Hinweis: Kinderlose ab 23 zahlen +3,79 € PV-Zuschlag (0,6 % auf die BE von 631,52 €) → Netto ca. 740,61 €
⚠️ 5 typische Fehler beim Midijob
🔍 5 Sonderfälle beim Midijob
Midijob als Student
Studenten im Midijob sind voll sozialversichert – das bedeutet eigene KV-Beiträge statt Familienversicherung. Bei unter 20 Stunden/Woche im Semester greift das Werkstudentenprivileg (keine KV/PV-Beiträge). Achtung: BAföG-Empfänger mit Midijob-Einkommen über 7.236 €/Jahr riskieren Kürzungen.
Midijob als Rentner
Für Bezieher einer Altersrente nach Regelaltersgrenze gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr – der volle Midijob-Verdienst ist anrechnungsfrei. Wer weiterzahlt, erhöht sogar seine Rente. Frührentner (vor Regelaltersgrenze) müssen jedoch die Hinzuverdienstgrenze von 7.200 €/Jahr beachten.
Midijob + Minijob kombinieren
Ein Minijob (bis 603 €) neben einem Midijob bleibt für den Arbeitnehmer bis auf den Rentenbeitrag von 3,6 % abgabenfrei (Befreiung auf Antrag möglich) – der erste Minijob wird nicht zusammengerechnet. Erst ab dem zweiten Minijob wird das Einkommen addiert. Ob sich das lohnt, prüfst du im Brutto-Netto-Rechner.
Midijob + Bürgergeld
Wer Bürgergeld bezieht und einen Midijob aufnimmt, hat Freibeträge: 100 € Grundfreibetrag + 20 % von 100,01–1.000 € + 10 % von 1.000,01–1.200 €. Bei 800 € Midijob-Brutto bleiben ca. 240 € anrechnungsfrei. Wichtig: Der Midijob baut Rentenansprüche auf – langfristig ein Vorteil gegenüber reinem Wohngeld.
Midijob in Elternzeit
Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden/Woche arbeiten – auch im Midijob. Das Elterngeld wird dann allerdings als Differenzbetrag berechnet (Netto vor Geburt minus Netto im Midijob). Der Arbeitgeber muss der Teilzeit zustimmen.
💡 Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Der Midijob ist der sweetspot zwischen Minijob und Vollzeitbeschäftigung. Du bekommst vollen Sozialversicherungsschutz zu reduzierten Kosten – das ist bares Geld.
Prüfe diese drei Fragen:
- Wie hoch ist deine Ersparnis? Vergleiche im Rechner deine reduzierten AN-Beiträge mit den Normalbeiträgen. Bei 800 € Brutto sparst du ca. 109 €/Monat = 1.308 € im Jahr.
- Lohnt sich eine Steuererklärung? Wenn Lohnsteuer einbehalten wird (in StKl. I ab rund 1.425 €/Monat), holst du mit Werbungskostenabzug oft mehrere hundert Euro zurück.
- Bist du in der richtigen Steuerklasse? Ehepartner mit Midijob sollten prüfen, ob ein Steuerklassenwechsel (z. B. von V auf IV) das Netto verbessert.
Wenn dein Verdienst regelmäßig an die 2.000-€-Grenze stößt, rechne nach, ob eine kleine Stundenreduzierung dich im Übergangsbereich hält – oder ob der Sprung über 2.000 € sich durch höheres Brutto trotzdem rechnet. Nutze den Teilzeit-Rechner für verschiedene Szenarien.
❓ Häufige Fragen zum Midijob 2026
Was ist ein Midijob und wo liegt die Grenze 2026?
Wie viel spare ich im Midijob gegenüber normalen Beiträgen?
Bin ich im Midijob krankenversichert?
Muss ich als Midijobber eine Steuererklärung abgeben?
Was ist der Unterschied zwischen Midijob und Gleitzone?
Kann ich einen Minijob und einen Midijob gleichzeitig haben?
Was passiert, wenn mein Verdienst über 2.000 € steigt?
Bekomme ich im Midijob volle Rentenpunkte?
Was bleibt von 805,80 € brutto im Midijob netto (Steuerklasse 4)?
Gilt die Midijob-Grenze brutto oder netto?
Hat der Midijob Nachteile für Arbeitnehmer?
Zuletzt aktualisiert: 13. September 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr · Berechnung nach § 20 Abs. 2 SGB IV