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Midijob-Rechner 2026 – Netto & Beiträge berechnen

Übergangsbereich 603,01 € – 2.000 € | Faktor F 0,6619 | ab 2027: 633,01 € – 2.000 €

✅ Berechnung auf Basis aktueller Gesetze 2026: § 20 Abs. 2 SGB IV (Übergangsbereich), § 163 Abs. 10 SGB VI (Rentenbeiträge), § 226 Abs. 4 SGB V (Beitragsbemessung), § 55 Abs. 3 SGB XI (Pflege-Zuschlag und -Abschläge), Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 des BMF. Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz: 42,3 % | Faktor F: 0,6619 | Mindestlohn: 13,90 €/h. Stand: 24. September 2026.
Was der Rechner berücksichtigt: Reduzierte AN-Beiträge (KV, RV, AV, PV), AG-Beiträge, beitragspflichtige Einnahme nach Übergangsbereichs-Formel, Kinderlosen-Zuschlag und Kinder-Abschläge der Pflegeversicherung auf die BE nach § 20 Abs. 2a Satz 1 SGB IV, Ersparnis vs. Normalbeiträge, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag in Steuerklasse I nach dem Programmablaufplan 2026 (auf das volle Brutto, denn der Übergangsbereich ist steuerlich unbeachtlich), im Minijob bis 603 € der Rentenbeitrag des Arbeitnehmers und die Pauschalen des Arbeitgebers.
Was der Rechner nicht berücksichtigt: KV-Zusatzbeiträge über 3,5 %, Lohnsteuer in anderen Steuerklassen, Kirchensteuer, geldwerte Vorteile, Sonderzahlungen, Umlagen U1/U2 und Insolvenzgeldumlage sowie Unfallversicherung des Arbeitgebers (Sätze je nach Krankenkasse bzw. Berufsgenossenschaft), im Minijob die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.
€
500 €Übergangsbereich: 603,01 € – 2.000 €2.500 €
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Übergangsbereich (Midijob)

603,01 € – 2.000 € → Reduzierte AN-Beiträge!

30Jahre
Anzahl Kinder:1
2,9 %

💰 Deine monatliche Ersparnis im Übergangsbereich

91,29 €weniger Abzüge

Das sind 43,2 % weniger als bei normaler Berechnung

Normal wären
211,50 €
Du zahlst nur
120,21 €

Jahresersparnis: 1.095,48 €

👤 Dein Netto in Steuerklasse 1

879,79 €/ Monat

(ohne Steuer: 879,79 €)

Bruttolohn1.000,00 €
− Sozialversicherung−120,21 €
− Lohnsteuer und Soli*−0,00 €
= Netto879,79 €

* Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem Programmablaufplan 2026 des BMF für Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer. Andere Steuerklassen und die Kirchensteuer rechnet der Brutto-Netto-Rechner.

📋 Deine Sozialversicherungsbeiträge (AN)

Beitragspflichtige Einnahme (BE): 854,06 €(für Gesamtbeitrag und Pflege-Zuschlag/-Abschläge)

Reduziertes Entgelt (RBE): 568,36 €(für AN-Anteil)

Offizieller Faktor F (2026) = 0,6619 | Gesamtbeitragssatz = 42,3 %

Krankenversicherung (17,5 %)−49,73 €
Rentenversicherung (18,6 %)−52,86 €
Arbeitslosenversicherung (2,6 %)−7,39 €
Pflegeversicherung (3,6 %)−10,23 €
Summe Sozialversicherung−120,21 €

🏢 Arbeitgeber-Kosten

Übergangsbereich: Der AG zahlt mehr als die Hälfte, nämlich den Gesamtbeitrag auf die beitragspflichtige Einnahme abzüglich deines ermäßigten Anteils (§ 249 Abs. 3 SGB V): hier 241,05 € statt 211,50 € bei hälftiger Teilung. Nicht eingerechnet sind die Umlagen U1 und U2 (Satz je nach Krankenkasse), die Insolvenzgeldumlage und die Unfallversicherung (je nach Berufsgenossenschaft).

Bruttolohn1.000,00 €
Sozialversicherung (AG-Anteil)
+ Krankenversicherung99,73 €
+ Rentenversicherung106,00 €
+ Arbeitslosenversicherung14,81 €
+ Pflegeversicherung20,51 €
= Sozialversicherung AG241,05 €
Gesamtkosten AG ohne Umlagen1.241,05 €

🏦 Rentenanspruch im Übergangsbereich

Gute Nachricht: Im Übergangsbereich erwirbst du volle Rentenanwartschaftenauf Basis deines tatsächlichen Bruttogehalts – obwohl du weniger Beiträge zahlst!

Rentenpunkte/Jahr

0,231

Monatsrente (pro Jahr)

+9,82 €

Berechnung: (1.000,00 € × 12) ÷ 51.944€ = 0,231 Punkte × 42,52€ Rentenwert

ℹ️ So funktioniert der Übergangsbereich

  • ✓Wer profitiert: Arbeitnehmer mit Bruttolohn zwischen 603,01€ und 2.000€ (2026)
  • ✓AN-Beiträge: Auf reduzierter Bemessungsgrundlage – du sparst jeden Monat!
  • ✓AG-Beiträge: Mehr als die Hälfte, denn der Arbeitgeber trägt den Gesamtbeitrag abzüglich deines ermäßigten Anteils
  • ✓Rentenansprüche: Volle Punkte auf tatsächliches Brutto – kein Nachteil!
  • ✓Gleitender Übergang: Je höher das Gehalt, desto weniger Ersparnis
  • ✓Früher "Gleitzone": Bis Juni 2019 hieß es "Gleitzone" (zuletzt 450,01-850€)

⚠️ Wichtige Hinweise 2026

  • •Obergrenze 2.000€: Seit 01.01.2023 (vorher 1.600€, davor 1.300€)
  • •Untergrenze dynamisch: Gekoppelt an Mindestlohn (13,90€/h) → 603,01€ ab 2026
  • •PV-Zuschlag: Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6% mehr
  • •Mehrere Jobs: Werden zusammengerechnet für die Beitragsberechnung
  • •Midijob + Minijob: Ein Minijob daneben bleibt für dich bis auf den Rentenbeitrag von 3,6 % abgabenfrei
  • •Kurzfristige Beschäftigung: Fällt NICHT unter Übergangsbereich

📊 Vergleich: Minijob vs. Midijob vs. Volljob

MerkmalMinijobMidijobVolljob
Verdienstgrenze≤ 603 €603,01 – 2.000 €> 2.000 €
AN-Beiträge3,6 % RV*ReduziertVolle 50%
AG-BeiträgePauschalenÜber 50 %Volle 50%
KrankenversichertFremdJa ✓Ja ✓
RentenanspruchVoll*Voll ✓Voll ✓
ArbeitslosengeldNeinJa ✓Ja ✓

* Minijobs sind seit 2013 rentenversicherungspflichtig: Du zahlst 3,6 % (unter 175 € mehr, weil mindestens 175 € zugrunde liegen), der Arbeitgeber 15 %. Auf Antrag beim Arbeitgeber ist eine Befreiung möglich (§ 6 Abs. 1b SGB VI); dann zahlt nur der Arbeitgeber seine Pauschale, und die Rentenansprüche fallen geringer aus.

🏛️ Zuständige Stellen

Für Arbeitnehmer:

Deine Krankenkasse – hier laufen alle Meldungen zusammen

Für Arbeitgeber:

Einzugsstelle ist die Krankenkasse des Arbeitnehmers

📞

DRV Service-Telefon

0800 1000 4800

Kostenfrei, Mo-Do 7:30-19:30, Fr 7:30-15:30

🔭 Was ändert sich 2027? (Stand 13. September 2026)

  • Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2027 14,60 €/Stunde (2026: 13,90 €) – beschlossen mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Minijob-Grenze damit 633 €/Monat (14,60 × 130 ÷ 3, aufgerundet), Übergangsbereich 633,01–2.000 €.
  • Übergangsbereich 2027: 633,01 € bis 2.000 €. Die Obergrenze 2.000 € bleibt gesetzlich fix (§ 20 Abs. 2 SGB IV); der Faktor F für 2027 wird mit den Beitragssätzen 2027 (Zusatzbeitrag lt. Schätzerkreis Mitte Oktober 2026) neu bekannt gegeben.
  • Einkommensteuertarif 2027 lt. Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Kabinett 02.09.2026, Bundestag/Bundesrat stehen aus): Grundfreibetrag 12.564 € (2026: 12.348 €), 42 % ab 70.601 €, 45 % bereits ab 250.000 € und neuer Spitzensatz 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen; 2028: Grundfreibetrag 12.900 €.

Quellen: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5, BGBl. 2025 I Nr. 268) · § 20 SGB IV · BMG – Schätzerkreis (Festsetzung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags jeweils Mitte Oktober). Entwürfe sind als solche gekennzeichnet und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Midijob 2026: Der Übergangsbereich einfach erklärt

Der Midijob – offiziell „Beschäftigung im Übergangsbereich" – bietet Arbeitnehmern mit Bruttoverdiensten zwischen 603,01 € und 2.000 € monatlich reduzierte Sozialversicherungsbeiträge bei vollem Versicherungsschutz. Im Gegensatz zum Minijob (bis 603 €) bist du im Midijob vollständig kranken-, renten-, arbeitslosen- und pflegeversichert – zahlst aber weniger als bei einer regulären Beschäftigung. Wie viel genau bei dir netto ankommt, zeigt dir unser Brutto-Netto-Rechner.

Die Grenzen des Übergangsbereichs 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gelten folgende Werte – die Untergrenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn (13,90 €/h) gekoppelt:

  • Untergrenze: 603,01 € (direkt über der Minijob-Grenze von 603 €)
  • Obergrenze: 2.000 € (seit 01.01.2023 unverändert)
  • Faktor F 2026: 0,6619 (28 % ÷ 42,3 % Gesamtbeitragssatz)

Zum Vergleich: 2025 lag die Untergrenze bei 556,01 € (Mindestlohn 12,82 €). Wer seinen Stundenlohn berechnen will, nutzt unseren Stundenlohn-Rechner.

So funktioniert die Beitragsberechnung

Im Übergangsbereich werden die Arbeitnehmer-Beiträge nicht auf das tatsächliche Bruttogehalt berechnet, sondern auf eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme (BE). Diese beginnt bei ca. 68 % des Bruttos an der Untergrenze und steigt linear auf 100 % an der Obergrenze.

Die Formel für den Gesamtbeitrag (AN + AG) lautet 2026:
BE = 1,145937223 × Brutto − 291,8744452

Für den Arbeitnehmer-Anteil gilt:
BE (AN) = 1,431639227 × Brutto − 863,2784538

Der Arbeitgeber zahlt im Übergangsbereich sogar mehr als die Hälfte: den Gesamtbeitrag auf die beitragspflichtige Einnahme abzüglich des ermäßigten Arbeitnehmeranteils (§ 249 Abs. 3 SGB V). Bei 1.000 € brutto sind das 241,05 € statt 211,50 € bei hälftiger Teilung. Die Entlastung betrifft ausschließlich den Arbeitnehmer. Das unterscheidet den Midijob grundlegend vom Minijob, wo der Arbeitgeber Pauschalen von 30 % trägt (13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer) zuzüglich Umlagen.

Sozialversicherungsbeiträge 2026 im Überblick

Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz beträgt 2026 insgesamt 42,3 %:

  • Krankenversicherung: 14,6 % + 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag = 17,5 %
  • Rentenversicherung: 18,6 % – volle Rentenpunkte trotz reduzierter AN-Beiträge
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 % – voller ALG-I-Anspruch
  • Pflegeversicherung: 3,6 % (mit Aufschlag für Kinderlose: +0,6 %)

Vorteile des Midijobs

  • Reduzierte AN-Beiträge: Am unteren Ende des Übergangsbereichs fast 100 % weniger als bei Normalberechnung, bei 800 € rund 64 %, bei 1.000 € rund 42 %, bei 1.500 € rund 14 %, bei 1.800 € rund 5 % (kinderlos, mit Kind fast gleich), bei 2.000 € nichts mehr
  • Volle Rentenansprüche: Rentenpunkte auf Basis des vollen Bruttolohns (§ 163 Abs. 10 SGB VI) – prüfe deine gesetzliche Rente
  • Krankenversicherung: Vollständiger Schutz inkl. Krankengeld
  • Arbeitslosengeld: Anspruch auf ALG I bei ausreichender Beschäftigungsdauer
  • Arbeitgeberanteil: Der Arbeitgeber zahlt mehr als den regulären Anteil, am unteren Ende rund 28 % vom Brutto, bis 2.000 € sinkend auf 21,15 %

Midijob vs. Minijob: Die wichtigsten Unterschiede

Beim Minijob (bis 603 €) zahlt der Arbeitnehmer nur den Rentenbeitrag von 3,6 % (rentenversicherungspflichtig seit 2013, Befreiung auf Antrag nach § 6 Abs. 1b SGB VI), ist aber nicht eigenständig krankenversichert und erwirbt wegen des geringen Verdiensts nur kleine Rentenansprüche. Im Midijob bist du vollständig sozialversichert – mit Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung – aber zu reduzierten Beiträgen.

Verdienst du als Teilzeitkraft genau an der Grenze, kann schon eine Überstunde den Unterschied zwischen Minijob und Midijob ausmachen – kalkuliere genau.

Midijob & Steuern

Anders als beim Minijob ist der Midijob steuerpflichtig. Die Lohnsteuer wird nach deiner Steuerklasse berechnet. In Steuerklasse I oder IV fällt 2026 bis rund 1.425 € brutto im Monat keine Lohnsteuer an: Vom Brutto gehen zuerst Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag und Vorsorgepauschale ab, und erst wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € (1.029 €/Monat) übersteigt, wird Einkommensteuer fällig. Bei Steuerklasse V oder VI können jedoch erhebliche Abzüge entstehen.

Eine Steuererklärung lohnt sich fast immer, wenn Lohnsteuer einbehalten wurde – du kannst Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale und weitere Werbungskosten absetzen.

Midijob nach Steuerklasse 1, 4, 5, 6

Die Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich sind für alle Steuerklassen gleich – unterschiedlich ist nur die Lohnsteuer:

  • Steuerklasse I und IV: Bis rund 1.425 € brutto im Monat fällt keine Lohnsteuer an – das Netto entspricht dann dem Brutto minus den reduzierten AN-Beiträgen. Darüber steigt sie langsam: bei 1.800 € sind es 52,41 € (kinderlos) bzw. 54,66 € (mit Kind), bei 2.000 € 88,16 € bzw. 91,08 € im Monat.
  • Steuerklasse V und VI: Hier wird bereits ab dem ersten Euro deutlich Lohnsteuer einbehalten. Über die Steuererklärung holst du dir zu viel gezahlte Steuer in der Regel zurück.

Die genaue Lohnsteuer für deine Steuerklasse berechnest du im Lohnsteuer-Rechner; welche Steuerklasse für dich gilt, zeigt der Steuerklassen-Rechner.

Midijob in Teilzeit

Viele Midijobs sind Teilzeitstellen: Beim gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €/h entspricht die Untergrenze von 603 € ca. 43,33 Stunden im Monat – wer mehr arbeitet, rutscht automatisch in den Übergangsbereich. Mit dem Stundenlohn-Rechner prüfst du, wo dein Teilzeitgehalt liegt.

Wer profitiert besonders?

  • Teilzeitkräfte: Mit Teilzeitgehalt im Übergangsbereich
  • Studenten: Die mehr als 603 € verdienen und vollen KV-Schutz wollen
  • Rentner: Mit Hinzuverdienst – keine Kürzung bei Altersrente
  • Wiedereinsteiger: Nach Elternzeit oder Arbeitslosigkeit
  • Aufstocker: Bürgergeld-Empfänger mit Hinzuverdienst

Offizielle Quellen zum Übergangsbereich

Die Rechtsgrundlage des Midijobs ist § 20 Abs. 2 SGB IV (gesetze-im-internet.de). Die Deutsche Rentenversicherung erklärt den Übergangsbereich (2026: 603,01 € bis 2.000 €) und bestätigt: Trotz reduzierter Beiträge zählt für die Rente das volle Bruttoentgelt.

📋 4 Beispielrechnungen – Midijob 2026

Beispiel 1: Teilzeitkraft mit 800 € brutto (Steuerklasse I, keine Kinder, 30 Jahre)

  • Bruttoverdienst: 800 €/Monat
  • Beitragspflichtige Einnahme (AN): 1.431,64 × 800 − 863,28 = 282,03 €
  • AN-Beiträge gesamt: ca. 63,41 € (KV 24,68 €, RV 26,23 €, AV 3,67 €, PV 5,08 € + 3,75 € Kinderlosen-Zuschlag auf die BE von 624,88 €)
  • Lohnsteuer: 0 € (unter Grundfreibetrag)
  • → Netto: ca. 737 €
  • Ersparnis vs. Normalbeiträge: ca. 111 €/Monat
  • Zum Vergleich: Mit vollen Beiträgen blieben nur ca. 626 € netto (der Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt den Übergangsbereich ebenfalls)

Beispiel 2: Student mit 1.200 € brutto (über 20 Wochenstunden, kinderlos, 24 Jahre)

  • Bruttoverdienst: 1.200 €/Monat
  • Beitragspflichtige Einnahme (AN): 854,69 €
  • AN-Beiträge gesamt: ca. 187,27 € (davon 6,50 € Kinderlosen-Zuschlag auf die BE von 1.083,25 €)
  • Lohnsteuer (StKl. I): 0 € (zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag)
  • → Netto: ca. 1.013 €
  • Ersparnis vs. Normalbeiträge: ca. 74 €/Monat
  • Achtung: BAföG-Freibetrag (7.236 €/Jahr) wird bei 1.200 €/Monat deutlich überschritten!

Beispiel 3: Teilzeitkraft mit 1.800 € brutto (Steuerklasse I, 1 Kind)

  • Bruttoverdienst: 1.800 €/Monat (nah an der Obergrenze)
  • Beitragspflichtige Einnahme (AN): 1.713,67 €
  • AN-Beiträge gesamt: ca. 362,45 €
  • Lohnsteuer (StKl. I): 54,66 € + Soli 0 €
  • → Netto: 1.382,89 €
  • Ersparnis vs. Normalbeiträge: ca. 18 €/Monat (nah an Obergrenze = wenig Ersparnis)
  • Plus: Die Rentenpunkte zählen aus dem vollen Brutto von 1.800 €, obwohl nur reduzierte Beiträge anfallen

Beispiel 4: 805,80 € brutto (Steuerklasse IV)

  • Bruttoverdienst: 805,80 €/Monat
  • Beitragspflichtige Einnahme gesamt (BE): 631,52 € | AN-Bemessungsgrundlage (RBE): 290,34 €
  • AN-Beiträge gesamt: 61,40 € (KV 25,40 €, RV 27,00 €, AV 3,77 €, PV 5,23 € – ohne Kinderlosen-Zuschlag)
  • Lohnsteuer (StKl. IV): 0 € (unter Grundfreibetrag von 1.029 €/Monat – gilt ebenso in StKl. I)
  • → Netto: ca. 744 €
  • Ersparnis vs. Normalbeiträge: ca. 109 €/Monat
  • Hinweis: Kinderlose ab 23 zahlen +3,79 € PV-Zuschlag (0,6 % auf die BE von 631,52 €) → Netto ca. 740,61 €

⚠️ 5 typische Fehler beim Midijob

1.
Mehrere Jobs nicht zusammenrechnen: Werden mehrere Midijobs ausgeübt und der Gesamtverdienst übersteigt 2.000 €, entfällt der Übergangsbereich für alle Jobs – volle Beiträge auf alles. Behalte dein Gesamteinkommen im Brutto-Netto-Rechner im Blick.
2.
Sonderzahlungen vergessen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Prämien werden auf den Monatsverdienst umgerechnet. Ein 13. Gehalt kann die 2.000-€-Grenze sprengen – plötzlich bist du kein Midijobber mehr.
3.
Keine Steuererklärung abgeben: Bei Steuerklasse V oder VI wird erheblich Lohnsteuer einbehalten. Ohne Steuererklärung verschenkst du die Erstattung – besonders wenn du Fahrtkosten absetzen kannst.
4.
Alte Grenzen verwenden: Seit 2026 gilt 603,01 € als Untergrenze, nicht mehr 556,01 € (2025) oder 538,01 € (2024). Die Grenze steigt mit dem Mindestlohn automatisch.
5.
Midijob mit Minijob verwechseln: Im Minijob bist du nicht eigenständig krankenversichert, im Midijob schon. Wer seinen Job als Minijob einschätzt, obwohl er über 603 € verdient, riskiert Nachzahlungen und Versicherungslücken.

🔍 5 Sonderfälle beim Midijob

Midijob als Student

Studenten im Midijob sind voll sozialversichert – das bedeutet eigene KV-Beiträge statt Familienversicherung. Bei unter 20 Stunden/Woche im Semester greift das Werkstudentenprivileg (keine KV/PV-Beiträge). Achtung: BAföG-Empfänger mit Midijob-Einkommen über 7.236 €/Jahr riskieren Kürzungen.

Midijob als Rentner

Für Bezieher einer Altersrente nach Regelaltersgrenze gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr – der volle Midijob-Verdienst ist anrechnungsfrei. Wer weiterzahlt, erhöht sogar seine Rente. Frührentner (vor Regelaltersgrenze) müssen jedoch die Hinzuverdienstgrenze von 7.200 €/Jahr beachten.

Midijob + Minijob kombinieren

Ein Minijob (bis 603 €) neben einem Midijob bleibt für den Arbeitnehmer bis auf den Rentenbeitrag von 3,6 % abgabenfrei (Befreiung auf Antrag möglich) – der erste Minijob wird nicht zusammengerechnet. Erst ab dem zweiten Minijob wird das Einkommen addiert. Ob sich das lohnt, prüfst du im Brutto-Netto-Rechner.

Midijob + Bürgergeld

Wer Bürgergeld bezieht und einen Midijob aufnimmt, hat Freibeträge: 100 € Grundfreibetrag + 20 % von 100,01–1.000 € + 10 % von 1.000,01–1.200 €. Bei 800 € Midijob-Brutto bleiben ca. 240 € anrechnungsfrei. Wichtig: Der Midijob baut Rentenansprüche auf – langfristig ein Vorteil gegenüber reinem Wohngeld.

Midijob in Elternzeit

Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden/Woche arbeiten – auch im Midijob. Das Elterngeld wird dann allerdings als Differenzbetrag berechnet (Netto vor Geburt minus Netto im Midijob). Der Arbeitgeber muss der Teilzeit zustimmen.

💡 Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Der Midijob ist der sweetspot zwischen Minijob und Vollzeitbeschäftigung. Du bekommst vollen Sozialversicherungsschutz zu reduzierten Kosten – das ist bares Geld.

Prüfe diese drei Fragen:

  • Wie hoch ist deine Ersparnis? Vergleiche im Rechner deine reduzierten AN-Beiträge mit den Normalbeiträgen. Bei 800 € Brutto sparst du ca. 109 €/Monat = 1.308 € im Jahr.
  • Lohnt sich eine Steuererklärung? Wenn Lohnsteuer einbehalten wird (in StKl. I ab rund 1.425 €/Monat), holst du mit Werbungskostenabzug oft mehrere hundert Euro zurück.
  • Bist du in der richtigen Steuerklasse? Ehepartner mit Midijob sollten prüfen, ob ein Steuerklassenwechsel (z. B. von V auf IV) das Netto verbessert.

Wenn dein Verdienst regelmäßig an die 2.000-€-Grenze stößt, rechne nach, ob eine kleine Stundenreduzierung dich im Übergangsbereich hält – oder ob der Sprung über 2.000 € sich durch höheres Brutto trotzdem rechnet. Nutze den Teilzeit-Rechner für verschiedene Szenarien.

❓ Häufige Fragen zum Midijob 2026

Was ist ein Midijob und wo liegt die Grenze 2026?
Ein Midijob ist eine Beschäftigung im Übergangsbereich mit einem monatlichen Bruttoverdienst zwischen 603,01 € und 2.000 € (seit 01.01.2026). Arbeitnehmer zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, erwerben aber volle Leistungsansprüche. Die Untergrenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn (2026: 13,90 €/h).
Wie viel spare ich im Midijob gegenüber normalen Beiträgen?
Die Ersparnis hängt vom Verdienst ab: Bei 800 € brutto sparst du ca. 109 €/Monat (über 50 % weniger AN-Beiträge), bei 1.500 € brutto noch ca. 46 €/Monat. Je näher du an der 2.000-€-Grenze liegst, desto geringer die Ersparnis. Am unteren Ende des Übergangsbereichs ist der Vorteil am größten.
Bin ich im Midijob krankenversichert?
Ja! Anders als beim Minijob bist du im Midijob vollständig krankenversichert – inklusive Anspruch auf Krankengeld. Die Krankenkassenbeiträge werden automatisch vom Lohn abgezogen, aber auf die reduzierte Bemessungsgrundlage berechnet.
Muss ich als Midijobber eine Steuererklärung abgeben?
Eine Pflicht besteht bei Steuerklasse V, VI oder bei Kombination III/V. In Steuerklasse I oder IV mit nur einem Midijob oft nicht – aber es lohnt sich fast immer, wenn Lohnsteuer einbehalten wurde. Werbungskosten wie Pendlerpauschale bringen regelmäßig Erstattungen.
Was ist der Unterschied zwischen Midijob und Gleitzone?
Es ist dasselbe – nur der Name hat sich geändert. Bis Juni 2019 hieß es „Gleitzone" (zuletzt 450,01–850 €), seitdem offiziell „Übergangsbereich". Die Obergrenze wurde schrittweise von 850 € auf 1.300 € (Juli 2019), 1.600 € (Okt. 2022) und schließlich 2.000 € (seit 2023) erhöht.
Kann ich einen Minijob und einen Midijob gleichzeitig haben?
Ja! Der erste Minijob neben einem Midijob bleibt bis auf den Rentenbeitrag von 3,6 % (Befreiung auf Antrag möglich) abgabenfrei und wird nicht zusammengerechnet. Erst ein zweiter Minijob wird dem Midijob zugeschlagen. Wichtig: Beim selben Arbeitgeber werden alle Beschäftigungen immer zusammengerechnet.
Was passiert, wenn mein Verdienst über 2.000 € steigt?
Überschreitet dein regelmäßiger Monatsverdienst 2.000 €, entfällt der Übergangsbereich – es werden volle Sozialversicherungsbeiträge fällig. Gelegentliche Überschreitungen (z. B. durch Überstunden in einem Monat) sind unschädlich, solange der Durchschnitt unter 2.000 € bleibt. Berechne dein reguläres Netto zum Vergleich.
Bekomme ich im Midijob volle Rentenpunkte?
Ja! Das ist ein großer Vorteil: Die Rentenpunkte werden auf Basis des vollen Bruttoentgelts berechnet (§ 163 Abs. 10 SGB VI), obwohl du nur reduzierte Beiträge zahlst. Bei 1.200 € brutto erhältst du denselben Rentenanspruch wie jemand, der die vollen Beiträge auf 1.200 € zahlt.
Was bleibt von 805,80 € brutto im Midijob netto (Steuerklasse 4)?
Bei 805,80 € brutto fallen im Übergangsbereich nur 61,40 € AN-Beiträge an (KV 25,40 €, RV 27,00 €, AV 3,77 €, PV 5,23 €) – berechnet auf die reduzierte Bemessungsgrundlage von 290,34 €. Lohnsteuer fällt in Steuerklasse IV (wie auch in I) nicht an, da der Verdienst unter dem Grundfreibetrag von 1.029 €/Monat liegt. Es bleiben ca. 744 € netto – Kinderlose ab 23 zahlen +3,79 € PV-Zuschlag, berechnet auf die BE von 631,52 € (Netto ca. 740,61 €). Ersparnis gegenüber Normalbeiträgen: ca. 109 €/Monat.
Gilt die Midijob-Grenze brutto oder netto?
Die Midijob-Grenzen beziehen sich immer auf das regelmäßige monatliche Bruttoarbeitsentgelt – nicht auf das Netto. 2026 gilt der Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 € brutto, 2025 lag die Untergrenze bei 556,01 € brutto. Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden anteilig auf den Monat umgerechnet und zählen zum Brutto dazu.
Hat der Midijob Nachteile für Arbeitnehmer?
Kaum noch – die früheren Nachteile sind abgeschafft: Seit 2019 zählen die vollen Rentenpunkte aus dem tatsächlichen Brutto, obwohl Sie nur reduzierte Beiträge zahlen; Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen in vollem Umfang. Was bleibt: Lohnersatzleistungen wie Kranken- oder Arbeitslosengeld bemessen sich am (niedrigen) Brutto – wer dauerhaft wenig verdient, hat entsprechend niedrige Ansprüche. Und der Vorteil schmilzt mit steigendem Lohn ab: Nahe der 2.000-€-Grenze zahlen Sie fast die normalen Beiträge. Unterm Strich ist der Midijob für Arbeitnehmer fast immer besser als ein gleich bezahlter Job außerhalb des Übergangsbereichs – die exakte Ersparnis zeigt der Rechner oben.

Zuletzt aktualisiert: 13. September 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr · Berechnung nach § 20 Abs. 2 SGB IV

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