Pendlerpauschale-Rechner 2026
NEU: Einheitlich 38 Cent/km ab km 1!
ℹ️ Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag (max. 1.260 €/Jahr) – wird separat geltend gemacht
Deine Pendlerpauschale
220 Tage × 9.50 € = 2.090 €
📊 Berechnung
ℹ️ So funktioniert's (2026)
- 🆕38 Cent/km ab dem ersten Kilometer – neu seit 01.01.2026!
- ✓Nur die einfache Strecke zählt (nicht Hin + Rück)
- ✓Max. 230 Arbeitstage werden anerkannt
- ✓Gilt unabhängig vom Verkehrsmittel (Auto, Bahn, Fahrrad...)
- ✓Werbungskostenpauschale: 1.230 € automatisch abgezogen
💡 Neu 2026: Die Erhöhung auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer entlastet besonders Pendler mit kürzeren Strecken (unter 20 km) – eine Verbesserung gegenüber 2025!
📋 Wichtige Hinweise
Werbungskostenpauschale beachten!
Die ersten 1.230 € sind bereits durch die Pauschale abgedeckt. Nur darüber hinaus gibt's Steuerersparnis.
Kürzeste Straßenverbindung
Das Finanzamt akzeptiert die kürzeste Straßenroute, nicht die schnellste. Google Maps hilft!
🏛️ Zuständige Behörde
Die Pendlerpauschale gibst du in der Steuererklärung an – genauer in der Anlage N (Werbungskosten).
Finanzamt
Dein zuständiges Finanzamt bearbeitet deine Steuererklärung. Du erreichst es am einfachsten über ELSTER.
→ www.elster.de (Online-Steuererklärung)Tipp: Viele Steuersoftware-Programme (z.B. WISO Steuer, Tax) berechnen die Pendlerpauschale automatisch.
Pendlerpauschale 2026: Das Wichtigste auf einen Blick
🆕 Neu ab 2026:
- 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer
- Keine Staffelung mehr (vorher: 30 Cent bis km 20, dann 38 Cent)
- Gilt für alle Verkehrsmittel: Auto, Fahrrad, ÖPNV, zu Fuß
Die Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale genannt) ist einer der wichtigsten Steuerabzüge für Arbeitnehmer in Deutschland. Mit unserem kostenlosen Pendlerpauschale-Rechner 2026 berechnen Sie schnell, wie viel Steuern Sie durch Ihre Fahrt zur Arbeit sparen können.
Pendlerpauschale Höhe 2026
Ab Januar 2026 wurde die Pendlerpauschale vereinheitlicht:
- 0,38 € pro Kilometer – für jeden Kilometer der einfachen Strecke
- Die bisherige Staffelung (30 Cent bis km 20, 38 Cent ab km 21) entfällt
- Maximal absetzbar: 4.500 € pro Jahr (außer bei Nutzung eines eigenen PKW)
- Gilt nur für die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg
Wie berechnet man die Pendlerpauschale?
Die Berechnung der Pendlerpauschale ist einfach:
Beispielrechnung: Bei 25 km Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen:
25 km × 0,38 € × 220 Tage = 2.090 € absetzbar
Welche Verkehrsmittel zählen?
Die Pendlerpauschale gilt verkehrsmittelunabhängig:
- Auto/Motorrad: Keine Obergrenze (volle Pauschale)
- Öffentliche Verkehrsmittel: Max. 4.500 € oder tatsächliche Kosten
- Fahrrad/E-Bike: Max. 4.500 €
- Zu Fuß: Max. 4.500 €
- Fahrgemeinschaft: Jeder Mitfahrer kann die volle Pauschale ansetzen
Homeoffice und Pendlerpauschale
Wichtig: An Homeoffice-Tagen können Sie keine Pendlerpauschale geltend machen. Stattdessen gilt die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 € pro Jahr für 210 Tage). Unser Rechner berücksichtigt beide Pauschalen automatisch.
Wie viele Arbeitstage ansetzen?
Das Finanzamt akzeptiert folgende Richtwerte für Arbeitstage:
- 5-Tage-Woche: 220-230 Arbeitstage pro Jahr
- 6-Tage-Woche: 260-280 Arbeitstage pro Jahr
- Teilzeit 3 Tage: entsprechend weniger
Tipp: Führen Sie ein Fahrtenbuch oder notieren Sie Ihre Arbeitstage, um bei einer Prüfung durch das Finanzamt Nachweise zu haben. Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage müssen abgezogen werden.
Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Wer unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) verdient und mehr als 20 km zur Arbeit fährt, kann die Mobilitätsprämie beantragen. Diese beträgt 14% der Pendlerpauschale ab km 21 und wird direkt ausgezahlt.
Werbungskostenpauschale beachten
Die Werbungskostenpauschale beträgt 1.230 € (2026). Die Pendlerpauschale lohnt sich also besonders, wenn Sie diesen Betrag überschreiten. Bei einem Arbeitsweg von nur 15 km (220 Tage) erreichen Sie bereits: 15 × 0,38 × 220 = 1.254 €.
🏛️ Hinweise zur Steuererklärung
Wo eintragen?
Die Pendlerpauschale wird in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen, Zeile 31-35 (Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte).
Abgabefrist: 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater: 28./29. Februar)
Online: ELSTER (elster.de) – kostenlose Steuererklärung