Pendlerpauschale-Rechner 2026 – Fahrtkosten & Kilometerpauschale
NEU: Einheitlich 38 Cent/km ab km 1!
ℹ️ Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag (max. 1.260 €/Jahr) – wird separat geltend gemacht
Deine Pendlerpauschale
220 Tage × 9,50 € = 2.090 €
📊 Berechnung
ℹ️ So funktioniert's (2026)
- 🆕38 Cent/km ab dem ersten Kilometer – neu seit 01.01.2026!
- ✓Nur die einfache Strecke zählt (nicht Hin + Rück)
- ✓Es zählen nur Arbeitstage, an denen du zur Arbeit fährst, je Tag einmal
- ✓Gilt für jedes Verkehrsmittel, aber höchstens 4.500 € im Jahr, außer mit eigenem oder überlassenem Pkw
- ✓Werbungskostenpauschale: 1.230 € automatisch abgezogen
💡 Neu 2026: Die Erhöhung auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer entlastet besonders Pendler mit kürzeren Strecken (unter 20 km) – eine Verbesserung gegenüber 2025!
📋 Wichtige Hinweise
Werbungskostenpauschale beachten!
Die ersten 1.230 € sind bereits durch die Pauschale abgedeckt. Nur darüber hinaus gibt's Steuerersparnis.
Kürzeste Straßenverbindung
Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke zählt nur, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig fährst (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 EStG).
🏛️ Zuständige Behörde
Die Pendlerpauschale gibst du in der Steuererklärung an – genauer in der Anlage N (Werbungskosten).
Finanzamt
Dein zuständiges Finanzamt bearbeitet deine Steuererklärung. Du erreichst es am einfachsten über ELSTER.
→ www.elster.de (Online-Steuererklärung)Tipp: Viele Steuersoftware-Programme (z.B. WISO Steuer, Tax) berechnen die Pendlerpauschale automatisch.
Quellen
🔭 Was ändert sich 2027? (Stand 13. September 2026)
- Entfernungspauschale 2027: unverändert 38 Cent ab dem ersten Kilometer (seit 01.01.2026, § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG); der Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 ändert daran nichts.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt lt. Entwurf von 1.230 € auf 1.430 € (§ 9a EStG). Erst wenn Pendlerpauschale und übrige Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen, wirkt sich der Arbeitsweg steuerlich aus – 2027 also ab 1.430 € statt 1.230 €.
- Arbeitstage 2027: 2027 ist kein Schaltjahr und hat je nach Bundesland 251–256 Arbeitstage (Mo–Fr); die genaue Zahl liefert der Arbeitstage-Rechner.
Quellen: § 9 EStG · BMF – Entwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Bearbeitungsstand 18.08.2026, Kabinett 02.09.2026). Entwürfe sind als solche gekennzeichnet und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Pendlerpauschale 2026: Das Wichtigste auf einen Blick
🆕 Neu ab 2026:
- 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer
- Keine Staffelung mehr (vorher: 30 Cent bis km 20, dann 38 Cent)
- Gilt für alle Verkehrsmittel: Auto, Fahrrad, ÖPNV, zu Fuß
Die Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale, Fahrtkostenpauschale oder Kilometerpauschale genannt) ist einer der wichtigsten Steuerabzüge für Arbeitnehmer in Deutschland. Mit unserem kostenlosen Fahrtkosten- und Kilometerpauschale-Rechner 2026 berechnen Sie schnell, wie viel Steuern Sie durch Ihre Fahrt zur Arbeit sparen können.
Pendlerpauschale Höhe 2026
Ab Januar 2026 wurde die Pendlerpauschale vereinheitlicht:
- 0,38 € pro Kilometer – für jeden Kilometer der einfachen Strecke
- Die bisherige Staffelung (30 Cent bis km 20, 38 Cent ab km 21) entfällt
- Maximal absetzbar: 4.500 € pro Jahr (außer bei Nutzung eines eigenen oder überlassenen Pkw)
- Gilt nur für die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg
Fahrtkosten / Entfernungspauschale berechnen (2026: 0,38 € pro km ab dem ersten Kilometer)
Viele suchen nach einem Fahrtkosten-Rechner oder Kilometerpauschale-Rechner – gemeint ist dasselbe wie die Pendlerpauschale: die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg. Historisch galt eine Staffelung von 0,30 € pro Kilometer bis zum 20. Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Seit 2026 entfällt diese Staffelung: Es gelten einheitlich 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Unser Rechner setzt automatisch den aktuellen Satz an, sodass Ihre Fahrtkosten korrekt berechnet werden. Für Spritgeld, Mitfahrer-Umlage und Dienstreisen gibt es den eigenen Fahrtkosten-Rechner.
Wie berechnet man die Pendlerpauschale?
Die Berechnung der Pendlerpauschale ist einfach:
Beispielrechnung: Bei 25 km Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen:
25 km × 0,38 € × 220 Tage = 2.090 € absetzbar
Welche Verkehrsmittel zählen?
Die Pendlerpauschale gilt verkehrsmittelunabhängig:
- Eigener oder überlassener Pkw: Keine Obergrenze (volle Pauschale)
- Motorrad, Motorroller, Moped: Max. 4.500 €
- Öffentliche Verkehrsmittel: Max. 4.500 € oder höhere tatsächliche Kosten
- Fahrrad/E-Bike: Max. 4.500 €
- Zu Fuß: Max. 4.500 €
- Fahrgemeinschaft: Jeder Mitfahrer setzt die Pauschale für seine eigene Entfernung an, an Tagen ohne eigenen Pkw höchstens 4.500 € im Jahr
Auch Dienstwagen-Fahrer können die Entfernungspauschale ansetzen – zusätzlich lohnt es sich, den geldwerten Vorteil Ihres Firmenwagens berechnen zu lassen.
Homeoffice und Pendlerpauschale
Wichtig: An Homeoffice-Tagen können Sie keine Pendlerpauschale geltend machen. Stattdessen gilt die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 € pro Jahr für 210 Tage). Unser Rechner berücksichtigt beide Pauschalen automatisch.
Wie viele Arbeitstage ansetzen?
Das Finanzamt akzeptiert folgende Richtwerte für Arbeitstage:
- 5-Tage-Woche: 220-230 Arbeitstage pro Jahr
- 6-Tage-Woche: 260-280 Arbeitstage pro Jahr
- Teilzeit 3 Tage: entsprechend weniger
Die exakte Zahl liefert der Arbeitstage-Rechner: Arbeitstage 2026 nach Bundesland berechnen.
Tipp: Führen Sie ein Fahrtenbuch oder notieren Sie Ihre Arbeitstage, um bei einer Prüfung durch das Finanzamt Nachweise zu haben. Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage müssen abgezogen werden.
Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Wer unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) verdient und mehr als 20 km zur Arbeit fährt, kann die Mobilitätsprämie beantragen. Diese beträgt 14% der Pendlerpauschale ab km 21 und wird direkt ausgezahlt.
Werbungskostenpauschale beachten
Die Werbungskostenpauschale beträgt 1.230 € (2026). Die Pendlerpauschale lohnt sich also besonders, wenn Sie diesen Betrag überschreiten. Bei einem Arbeitsweg von nur 15 km (220 Tage) erreichen Sie bereits: 15 × 0,38 × 220 = 1.254 €.
Zuletzt aktualisiert: 24. September 2026
🏛️ Hinweise zur Steuererklärung
Wo eintragen?
Die Pendlerpauschale wird in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen, Zeile 31-35 (Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte).
Abgabefrist: 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater: 28./29. Februar)
Online: ELSTER (elster.de) – kostenlose Steuererklärung
❓ Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Ab 2026 gilt einheitlich 38 Cent (0,38 €) pro Kilometer für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die bisherige Staffelung (30 Cent bis km 20, 38 Cent ab km 21) wurde abgeschafft.
Wie berechnet man die Pendlerpauschale?
Multiplizieren Sie die einfache Entfernung in Kilometern mit 0,38 € und der Anzahl Ihrer Arbeitstage. Beispiel: 25 km × 0,38 € × 220 Tage = 2.090 € absetzbare Werbungskosten.
Gilt die Pendlerpauschale für alle Verkehrsmittel?
Ja, die Pendlerpauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Sie gilt für Auto, Motorrad, Fahrrad, ÖPNV und sogar zu Fuß. Die Obergrenze von 4.500 € pro Jahr gilt für alle Verkehrsmittel außer dem eigenen oder überlassenen Pkw, also auch für Motorrad, Motorroller und Moped. Bei Bus und Bahn dürfen Sie stattdessen höhere tatsächliche Ticketkosten ansetzen.
Kann ich an Homeoffice-Tagen Pendlerpauschale absetzen?
Nein, an Homeoffice-Tagen gilt stattdessen die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 € pro Jahr für 210 Tage). Sie müssen die Tage entsprechend aufteilen.
Wie viele Arbeitstage kann ich ansetzen?
Das Finanzamt akzeptiert bei einer 5-Tage-Woche typischerweise 220-230 Arbeitstage pro Jahr. Urlaubstage, Krankheitstage und Homeoffice-Tage müssen abgezogen werden.
Wo trage ich die Pendlerpauschale in der Steuererklärung ein?
Die Pendlerpauschale wird in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen, in den Zeilen 31-35 unter 'Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte'.
Ist der Fahrtkosten-Rechner dasselbe wie der Pendlerpauschale-Rechner?
Für den Arbeitsweg ja: Beide setzen die Entfernungspauschale von 0,38 € pro Kilometer der einfachen Strecke an (Stand 2026), und genau das rechnet dieser Pendlerpauschale-Rechner. Der Fahrtkosten-Rechner kann zusätzlich Spritgeld für private Fahrten aufteilen, Dienstreisen mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer (Pkw) berechnen und die Wegstreckenentschädigung im öffentlichen Dienst ermitteln.
Wie hoch ist die Kilometerpauschale für den Arbeitsweg?
Die Kilometerpauschale (Entfernungspauschale) für den Arbeitsweg beträgt 2026 einheitlich 0,38 € pro Kilometer der einfachen Strecke. Früher waren es gestaffelt 0,30 € bis zum 20. Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer – diese Staffelung gilt seit 2026 nicht mehr.
Welche Pendlerpauschale gilt für 2025 (Steuererklärung)?
Für die Steuererklärung 2025 gilt noch die alte Staffelung: 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer der einfachen Entfernung. Beispiel bei 30 km und 220 Arbeitstagen: (20 × 0,30 € + 10 × 0,38 €) × 220 = 2.156 € Werbungskosten. Erst ab dem Steuerjahr 2026 gelten einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer – dann wären es im selben Beispiel 30 × 0,38 € × 220 = 2.508 €. Der Rechner oben rechnet mit den 2026er-Werten.
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Hin- und Rückweg doppelt gezählt
Die Entfernungspauschale gilt nur für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – nicht für Hin- und Rückfahrt zusammen.
Alte Staffel für 2026 verwendet
Seit dem 1. Januar 2026 gelten 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Die Staffel mit 0,30 € bis zum 20. Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer gilt nur noch für die Steuererklärung 2025. Wer 2026 noch mit ihr rechnet, setzt bei 25 km und 220 Arbeitstagen 1.738 € statt 2.090 € an.
Zu viele Arbeitstage angesetzt
Anzusetzen sind nur Tage mit tatsächlicher Fahrt zur Arbeit. Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage zählen nicht – unrealistisch hohe Tageszahlen erkennt das Finanzamt nicht an.
Höchstbetrag beim Motorrad übersehen
Ohne Obergrenze ist die Pauschale nur mit dem eigenen oder überlassenen Pkw. Mit Motorrad, Motorroller, Moped, Fahrrad, zu Fuß oder als Mitfahrer können Sie höchstens 4.500 € im Jahr ansetzen, bei Bus und Bahn höhere Ticketkosten.