Kfz-Steuer-Rechner 2026
Kraftfahrzeugsteuer 2026 berechnen
🚗 Ihre Kfz-Steuer
Das sind ca. 6,92 € pro Monat
16 × 2,00 €
ab 96 g/km
📊 Berechnungsdetails
📈 CO₂-Staffelung 2026
Die CO₂-Komponente wird seit 2021 progressiv berechnet. Je höher der CO₂-Wert, desto mehr zahlen Sie pro Gramm:
| CO₂-Bereich | Steuersatz |
|---|---|
| 0 – 95 g/km | 0,00 €/g |
| 96 – 115 g/km | 2,00 €/g |
| 116 – 135 g/km | 2,20 €/g |
| 136 – 155 g/km | 2,50 €/g |
| 156 – 175 g/km | 2,90 €/g |
| 176 – 195 g/km | 3,40 €/g |
| über 195 g/km | 4,00 €/g |
ℹ️ So funktioniert die Kfz-Steuer
- ✓Hubraum-Komponente: Benziner 2€, Diesel 9,50€ pro angefangene 100 cm³
- ✓CO₂-Komponente: Progressive Staffelung ab 96 g/km (2,00–4,00 €/g)
- ✓Elektroautos: Steuerbefreiung für max. 10 Jahre (bis Ende 2030)
- ✓WLTP-Wert: CO₂-Wert im Fahrzeugschein (Feld V.7) beachten
- ✓Fälligkeit: Jährlich im Voraus, Abbuchung per SEPA-Lastschrift
📋 Wo finde ich die Daten?
Alle relevanten Daten stehen in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein):
- Feld P.1Hubraum in cm³
- Feld V.7CO₂-Emissionen in g/km (kombiniert)
- Feld BDatum der Erstzulassung
- Feld P.3Kraftstoffart / Energiequelle
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Saisonkennzeichen: Bei eingeschränkter Zulassung wird die Steuer anteilig berechnet
- •Oldtimer (H-Kennzeichen): Pauschale 191,73€ (Pkw) bzw. 46,02€ (Motorräder)
- •Altfahrzeuge vor 2021: Andere Berechnung ohne CO₂-Staffelung möglich
- •Steuerschuldner: Der Halter laut Fahrzeugschein ist steuerpflichtig
- •Stilllegung: Bei Außerbetriebsetzung entfällt die Steuerpflicht ab dem Folgetag
🏛️ Zuständige Behörde
Hauptzollamt
Die Kfz-Steuer wird vom Zoll erhoben. Zuständig ist das Hauptzollamt Ihres Wohnortes.
Zoll-Hotline
0800 6888 000 (kostenfrei)
Online-Portal
zoll.de/Kraftfahrzeugsteuer →Zahlungsweise
Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus per SEPA-Lastschrift eingezogen. Ein SEPA-Mandat wird bei der Zulassung erteilt.
Kfz-Steuer 2026: Was Sie wissen müssen
Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ist eine jährliche Abgabe, die jeder Fahrzeughalter in Deutschland zahlen muss. Mit unserem Kfz-Steuer-Rechner 2026 berechnen Sie schnell und einfach, wie viel Steuer für Ihr Auto fällig wird – basierend auf Hubraum, CO₂-Emissionen und Antriebsart.
Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?
Seit 2021 setzt sich die Kfz-Steuer für Pkw aus zwei Komponenten zusammen:
- Hubraum-Komponente: 2,00 € pro angefangene 100 cm³ (Benzin) bzw. 9,50 € (Diesel)
- CO₂-Komponente: Progressive Staffelung ab 96 g/km (2,00 bis 4,00 €/g/km)
Die Gesamtsteuer ergibt sich aus der Addition beider Komponenten. Je höher der CO₂-Ausstoß, desto teurer wird es – das belohnt klimafreundliche Fahrzeuge.
CO₂-Staffelung: So funktioniert sie
Die CO₂-Komponente wird progressiv berechnet. Das bedeutet: Nicht jedes Gramm CO₂ kostet gleich viel. Die Staffelung für 2026:
- 0 – 95 g/km: Steuerfrei
- 96 – 115 g/km: 2,00 €/g
- 116 – 135 g/km: 2,20 €/g
- 136 – 155 g/km: 2,50 €/g
- 156 – 175 g/km: 2,90 €/g
- 176 – 195 g/km: 3,40 €/g
- Über 195 g/km: 4,00 €/g
Kfz-Steuer für Elektroautos
Elektrofahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit! Diese Steuerbefreiung gilt:
- Für maximal 10 Jahre ab Erstzulassung
- Längstens bis zum 31. Dezember 2030
- Danach: 50% der regulären Steuer (nur Gewichtskomponente)
Plug-in-Hybride erhalten keine Steuerbefreiung, profitieren aber von niedrigeren CO₂-Werten.
Benzin vs. Diesel: Was ist teurer?
Dieselfahrzeuge zahlen eine deutlich höhere Hubraum-Steuer (9,50 € vs. 2,00 € pro 100 cm³). Das soll den Steuervorteil beim günstigeren Dieselkraftstoff ausgleichen:
- Benzin 1.6L (1.600 cm³): ca. 32 € Hubraum-Steuer
- Diesel 1.6L (1.600 cm³): ca. 152 € Hubraum-Steuer
Ob sich Diesel lohnt, hängt von der Fahrleistung ab – Vielfahrer profitieren trotz höherer Steuer vom günstigeren Kraftstoff.
Wo finde ich die Daten für die Berechnung?
Alle relevanten Angaben stehen in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein):
- Feld P.1: Hubraum in cm³
- Feld V.7: CO₂-Emissionen (kombiniert) in g/km
- Feld B: Datum der Erstzulassung
- Feld P.3: Kraftstoffart / Energiequelle
Achten Sie auf den WLTP-Wert (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) – dieser ist seit 2018 der Standard für die Verbrauchsmessung.
Wann muss ich Kfz-Steuer zahlen?
Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus erhoben:
- Fälligkeit: Am Tag der Zulassung (dann jährlich)
- Zahlungsweise: SEPA-Lastschrift (Pflicht seit 2014)
- Gläubiger: Das zuständige Hauptzollamt
Bei Saisonkennzeichen wird die Steuer anteilig berechnet. Bei Abmeldung (Außerbetriebsetzung) entfällt die Steuerpflicht ab dem Folgetag.
Sonderregelungen: Oldtimer & Co.
Für bestimmte Fahrzeuge gelten Sonderregelungen:
- Oldtimer (H-Kennzeichen): Pauschale 191,73 € (Pkw) bzw. 46,02 € (Motorräder)
- Saisonkennzeichen: Anteilige Berechnung nach Monaten
- Rote Kennzeichen (07): Pauschale für Händler/Werkstätten
- Schwerbehinderte: Ermäßigung oder Befreiung möglich
Wer ist steuerpflichtig?
Steuerschuldner ist der Fahrzeughalter – also die Person, die in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Bei Halterwechsel geht die Steuerpflicht auf den neuen Halter über. Die Steuer wird automatisch vom Zoll abgebucht – ein aktives SEPA-Mandat ist Voraussetzung für die Zulassung.
Kfz-Steuer bei Neufahrzeugen ab 2021
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Januar 2021 gilt die neue CO₂-basierte Berechnung mit der progressiven Staffelung. Fahrzeuge, die vorher zugelassen wurden, behalten ihre alte Besteuerung – ein Wechsel zur neuen Berechnung ist nicht möglich.
Tipps zur Steueroptimierung
- CO₂-arme Fahrzeuge: Bis 95 g/km ist die CO₂-Komponente steuerfrei
- Elektroauto: Bis zu 10 Jahre komplett steuerfrei
- Hybrid: Niedrigere CO₂-Werte reduzieren die Steuerlast
- Kleinere Motoren: Weniger Hubraum = weniger Steuer
- Saisonkennzeichen: Bei Zweitwagen nur für Nutzungsmonate zahlen