Firmenwagen-Rechner
1%-Regelung & geldwerter Vorteil 2026
🚗 Ihre monatliche Belastung (1%-Regelung)
1%-Regelung • BLP 45.000 €
📅 Jahresübersicht 1%-Regelung
📋 Alternative: Fahrtenbuch
Mit einem Fahrtenbuch versteuern Sie nur die tatsächliche private Nutzung. Geben Sie die geschätzten Werte ein:
5.009 €/Jahr
1.272 €/Jahr
✓ Fahrtenbuch spart 3.737 €/Jahr
⚠️ Fahrtenbuch erfordert lückenlose, zeitnahe Dokumentation aller Fahrten
⚡ Tipp: Elektroauto-Vorteil
Mit einem Elektroauto bis 100.000€ BLP würden Sie nur 0,25% statt 1% versteuern:
450,00 €/Monat
112,50 €/Monat
Ersparnis: bis zu 75% weniger geldwerter Vorteil!
ℹ️ So funktioniert die 1%-Regelung
- ✓Grundlage: Der Bruttolistenpreis (BLP) zum Zeitpunkt der Erstzulassung, auf volle 100€ abgerundet
- ✓Privatnutzung: 1% des BLP monatlich als geldwerter Vorteil (0,5% bei Hybrid, 0,25% bei E-Auto bis 70k€)
- ✓Arbeitsweg: Zusätzlich 0,03% des BLP pro km einfache Entfernung (pauschal) ODER Einzelbewertung
- ✓Einzelbewertung: 0,002% pro km pro Fahrt – günstiger bei weniger als 15 Fahrten/Monat
- ✓Versteuerung: Der geldwerte Vorteil wird zum Bruttolohn addiert und normal versteuert
- ✓Sozialversicherung: Auch SV-Beiträge fallen auf den geldwerten Vorteil an (bis zur BBG)
📊 Besteuerung nach Antriebsart 2025
| Antrieb | Privatnutzung | Arbeitsweg |
|---|---|---|
| ⛽ Verbrenner | 1,0% | 0,03%/km |
| 🔋 Plug-in-Hybrid(≥60km E-Reichweite oder ≤50g CO2/km) | 0,5% | 0,015%/km |
| ⚡ Elektro bis 100.000€ | 0,25% | 0,0075%/km |
| ⚡ Elektro über 100.000€ | 0,5% | 0,015%/km |
Stand: 2025/2026. Die Grenze für E-Autos wurde zum 01.07.2025 von 70.000€ auf 100.000€ angehoben.
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Sonderausstattung: Alle Extras (Navigation, Ledersitze, etc.) erhöhen den BLP
- •Gebrauchtwagen: Es zählt immer der BLP bei Erstzulassung, nicht der Kaufpreis
- •Ladestation: Kostenlose Stromladung beim Arbeitgeber ist steuerfrei
- •Zuzahlung: Eigene Zuzahlungen (z.B. für Extras) mindern den geldwerten Vorteil
- •Fahrtenbuch: Muss zeitnah, lückenlos und manipulationssicher geführt werden
- •Wechsel: Zwischen 1%-Regelung und Fahrtenbuch kann nur zum Jahreswechsel gewechselt werden
🏛️ Zuständige Stellen
Lohnabrechnung durch Arbeitgeber
Die 1%-Regelung wird vom Arbeitgeber in der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Der geldwerte Vorteil wird zum Bruttolohn addiert.
Ihr Finanzamt
Für Steuerfragen & Fahrtenbuch-Prüfung
BMF-Infos
bundesfinanzministerium.de →Geprüfte Berechnung nach aktuellen Steuergesetzen 2026
Unser Firmenwagen-Rechner berücksichtigt die 1%-Regelung, die 0,25%-Regelung für E-Autos (neue BLP-Grenze 100.000 € seit Juli 2025) und die neuen Ladekosten-Regeln ab 2026. Alle Werte basieren auf § 8 Abs. 2 EStG und den aktuellen BMF-Schreiben. Zuletzt aktualisiert: März 2026.
Firmenwagen-Rechner 2026: 1%-Regelung einfach erklärt
Ein Firmenwagen ist für viele Arbeitnehmer ein attraktiver Gehaltsbestandteil. Doch die private Nutzung muss versteuert werden – das ist der geldwerte Vorteil. Mit unserem Firmenwagen-Rechner berechnen Sie schnell, wie viel Sie der Dienstwagen tatsächlich kostet. Nutzen Sie anschließend unseren Brutto-Netto-Rechner, um die Auswirkung auf Ihr Nettogehalt zu sehen.
Was ist die 1%-Regelung?
Die 1%-Regelung ist die einfachste Methode, um den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens zu berechnen. Der Vorteil wird auf Ihr Bruttogehalt aufgeschlagen und wie reguläres Einkommen mit Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag belastet. Dabei gilt:
- Der geldwerte Vorteil beträgt 1% des Bruttolistenpreises (BLP) pro Monat
- Der BLP wird auf volle 100€ abgerundet
- Sonderausstattung (Navigation, Ledersitze) erhöht den BLP
- Bei Gebrauchtwagen zählt der BLP bei Erstzulassung, nicht der Kaufpreis
Ihre Steuerklasse beeinflusst dabei, wie stark der geldwerte Vorteil Ihr Nettogehalt mindert. In Steuerklasse I ist die Belastung typischerweise höher als in Steuerklasse III.
0,03%-Regelung für Fahrten Wohnung–Arbeit
Zusätzlich zur 1%-Regelung müssen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuert werden. Dafür gibt es zwei Methoden:
- Pauschal: 0,03% des BLP × Entfernungskilometer (einfache Strecke)
- Einzelbewertung: 0,002% pro Entfernungskilometer pro tatsächlichem Arbeitstag
Tipp: Bei weniger als 15 Fahrten pro Monat – etwa bei regelmäßigem Home-Office – ist die Einzelbewertung oft deutlich günstiger. Nutzen Sie unseren Homeoffice-Pauschale-Rechner, um die Steuerersparnis durch Heimarbeit zu ermitteln. Zusätzlich können Sie die Pendlerpauschale (0,30 € bzw. 0,38 € ab km 21) als Werbungskosten geltend machen.
Elektroauto & Hybrid: Steuervorteile 2026
Für Elektroautos und Plug-in-Hybride gelten stark reduzierte Prozentsätze. Berechnen Sie die Gesamtkosten eines E-Dienstwagens mit unserem Elektroauto-Rechner:
- Elektroauto bis 100.000€ BLP: Nur 0,25% statt 1% (Grenze seit Juli 2025 auf 100.000€ angehoben)
- Elektroauto über 100.000€ BLP: 0,5% statt 1%
- Plug-in-Hybrid (≥80 km E-Reichweite oder ≤50 g CO₂/km): 0,5%
Das bedeutet: Ein Elektroauto kann bis zu 75% günstiger in der Versteuerung sein als ein vergleichbarer Verbrenner! Zusätzlich sind E-Autos (Zulassung 2016–2030) bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Neue Ladekosten-Regeln ab 2026
Seit 1. Januar 2026 sind die bisherigen Pauschalen für das Laden zu Hause entfallen (vorher 30–70 €/Monat). Eine steuerfreie Erstattung ist nur noch möglich, wenn die geladenen Kilowattstunden exakt gemessen werden – per Wallbox-Zähler, mobilem Zwischenzähler oder Bordelektronik. Alternativ gilt eine Strompreispauschale von 0,34 €/kWh. Das kostenlose Laden am Arbeitsplatz bleibt weiterhin steuerfrei (voraussichtlich bis Ende 2030).
Zuzahlung des Arbeitnehmers
Zahlen Sie einen Eigenanteil für Ihren Firmenwagen – etwa für Leasingraten, Sonderausstattung oder Kraftstoffkosten – mindert diese Zuzahlung den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Wichtig: Der geldwerte Vorteil kann dadurch höchstens auf 0€ sinken, ein negativer Wert ist steuerlich nicht möglich. Prüfen Sie mit dem Lohnsteuer-Rechner, wie sich die reduzierte Bemessungsgrundlage auf Ihre monatliche Steuer auswirkt.
Fahrtenbuch als Alternative
Statt der 1%-Regelung können Sie ein Fahrtenbuch führen. Dann versteuern Sie nur die tatsächlich privat gefahrenen Kilometer anteilig an den Gesamtkosten. Die Wahl zwischen Fahrtenbuch und 1%-Regelung ist pro Fahrzeug und Kalenderjahr bindend.
Das Fahrtenbuch lohnt sich meist, wenn:
- Der Privatanteil sehr gering ist (unter 30%)
- Das Auto einen hohen Bruttolistenpreis hat
- Sie bereit sind, alle Fahrten lückenlos zu dokumentieren
Beachten Sie: Die Spritkosten fließen bei der Fahrtenbuchmethode direkt in die Gesamtkosten ein und beeinflussen Ihren tatsächlichen geldwerten Vorteil.
Wie wird der geldwerte Vorteil versteuert?
Der geldwerte Vorteil wird zu Ihrem Bruttogehalt addiert und normal versteuert:
- Es fallen Einkommensteuer nach Ihrem persönlichen Steuersatz an (14–45%)
- Es fallen Sozialversicherungsbeiträge an (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
- Ggf. Kirchensteuer (8–9%)
- Der Arbeitgeber führt die Steuern direkt über die Gehaltsabrechnung ab
Beispielrechnung: Firmenwagen mit 45.000€ BLP
Ein Arbeitnehmer in Steuerklasse I erhält einen Verbrenner-Dienstwagen mit 45.000€ Bruttolistenpreis. Die Entfernung Wohnung–Arbeit beträgt 25 km:
- Privatnutzung: 45.000€ × 1% = 450€/Monat
- Arbeitsweg: 45.000€ × 0,03% × 25 km = 337,50€/Monat
- Geldwerter Vorteil gesamt: 787,50€/Monat
- Bei 33% Steuersatz: ca. 260€ Steuern + 158€ SV = ~418€ Mehrbelastung
Das gleiche Auto als Elektroauto (0,25%) würde nur ~105€ Mehrbelastung kosten – eine Ersparnis von über 300€/Monat! Vergleichen Sie die Auswirkung auf Ihr Jahresgehalt mit dem Stundenlohn-Rechner.
Typische Fehler bei der Firmenwagenbesteuerung
- Kaufpreis statt BLP verwenden: Maßgeblich ist immer der Bruttolistenpreis bei Erstzulassung – auch bei Gebrauchtwagen oder Rabatten.
- Sonderausstattung vergessen: Navigation, Ledersitze, Anhängerkupplung – alles erhöht den BLP.
- 0,03%-Pauschale bei wenigen Fahrten: Wer selten ins Büro fährt, verschenkt Geld. Die Einzelbewertung (0,002%) lohnt sich ab unter 15 Fahrten/Monat.
- Ladekosten-Pauschale 2026 nutzen: Die alten Pauschalen gibt es nicht mehr. Ohne kWh-Messung keine steuerfreie Erstattung.
- Methodenwechsel unterjährig: Die Wahl zwischen 1%-Regelung und Fahrtenbuch gilt für das gesamte Kalenderjahr.
❓ Häufige Fragen zum Firmenwagen 2026
Was ist der Bruttolistenpreis (BLP)?
Der Bruttolistenpreis ist der unverbindliche Herstellerpreis inkl. MwSt. und Sonderausstattung zum Zeitpunkt der Erstzulassung – nicht der tatsächlich gezahlte Preis. Er wird auf volle 100€ abgerundet. Auch bei Gebrauchtwagen oder Leasingfahrzeugen zählt immer der ursprüngliche BLP.
Wie viel Steuern zahle ich für einen Firmenwagen?
Der geldwerte Vorteil (1% des BLP + 0,03% pro km Arbeitsweg) wird zu Ihrem Bruttolohn addiert und mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz (14–45%) versteuert. Zusätzlich fallen Sozialversicherungsbeiträge und ggf. Kirchensteuer an.
Welche Steuervorteile gibt es für Elektro-Firmenwagen 2026?
Reine Elektroautos werden mit nur 0,25% des BLP versteuert (bei BLP bis 100.000€, Grenze seit Juli 2025 angehoben). Über 100.000€ BLP gilt 0,5%. Plug-in-Hybride mit ≥80 km E-Reichweite erhalten ebenfalls 0,5%. Außerdem sind E-Autos bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch statt der 1%-Regelung?
Ein Fahrtenbuch lohnt sich bei geringem Privatanteil (unter 30%) und hohem Bruttolistenpreis. Sie versteuern dann nur die tatsächliche private Nutzung anteilig an den Gesamtkosten. Die Wahl gilt pro Fahrzeug für das gesamte Kalenderjahr.
Was gilt bei Home-Office und Firmenwagen?
Bei regelmäßigem Home-Office können Sie statt der 0,03%-Pauschale die Einzelbewertung (0,002% pro km pro tatsächlichem Arbeitstag) wählen. Das lohnt sich bei weniger als 15 Fahrten/Monat. Gleichzeitig können Sie die Homeoffice-Pauschale (6€/Tag, max. 1.260€/Jahr) geltend machen.
Kann ich durch Zuzahlung Steuern sparen?
Ja! Eigene Zuzahlungen (z.B. für Leasingraten, Sonderausstattung oder Kraftstoff) mindern den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Der Vorteil kann dadurch maximal auf 0€ sinken – ein negativer Wert ist nicht möglich. Der verbleibende Vorteil wird über die Gehaltsabrechnung mit Lohnsteuer belastet.
Was hat sich 2026 bei den Ladekosten geändert?
Seit Januar 2026 gibt es keine Pauschalen mehr für das Laden zu Hause. Eine steuerfreie Erstattung erfordert die exakte Messung der geladenen kWh per Wallbox-Zähler, mobilem Zwischenzähler oder Bordelektronik. Alternativ kann eine Pauschale von 0,34€/kWh angesetzt werden. Das Laden am Arbeitsplatz bleibt steuerfrei.
Tankkarte: Muss ich die als geldwerten Vorteil versteuern?
Tankkarten können als steuerfreier Sachbezug gelten, sofern der Wert 50€/Monat nicht übersteigt (Freigrenze). Sie müssen zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt werden. Bei Überschreitung der 50€-Grenze ist der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil.