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Solidaritätszuschlag-Rechner 2026

Soli mit Freigrenze & Milderungszone berechnen

€/Jahr
20.000 €150.000 €300.000 €

Freigrenze verdoppelt sich auf 40.700 €

0

🇩🇪 Ihr Solidaritätszuschlag 2026

188 €/ Jahr

Entspricht 15,69 € pro Monat

⚡ Milderungszone – nur 15,61 % des vollen Solis
Einkommensteuer
21.932 €
Effektiver Soli-Satz
0,86 %

📊 Die drei Soli-Zonen 2026

✅ Freigrenze (kein Soli)

Einkommensteuer bis 20.350 € (Einzelveranlagung)

→ Soli = 0 €

⚡ Milderungszone (reduzierter Soli)Sie sind hier

Einkommensteuer von 20.350 € bis 37.838 €

→ Soli = max. 11,9% × (ESt − Freigrenze)

💰 Voller Soli (5,5%)

Einkommensteuer über 37.838 €

→ Soli = 5,5% × Einkommensteuer

📋 Berechnungsdetails

Schritt 1: Bemessungsgrundlage
Jahresbruttoeinkommen80.000,00 €
Zu versteuerndes Einkommen (geschätzt)78.734,00 €
Einkommensteuer (Bemessungsgrundlage)21.932,00 €
Schritt 2: Prüfung Freigrenze (§3 Abs. 3 SolzG)
Freigrenze 2026 (einzeln)20.350,00 €
Differenz zur Freigrenze+1.582,00 €
Schritt 3: Solidaritätszuschlag (§4 SolzG)
Voller Soli (5,5% × ESt)1.206,26 €
Milderungszone (11,9% × Differenz)188,26 €
Angewendete BerechnungMilderungszone (niedrigerer Wert)
Solidaritätszuschlag / Jahr188,25 €

📅 Freigrenzen im Vergleich

JahrEinzelveranlagungZusammenveranlagung
202418.130 €36.260 €
202519.950 €39.900 €
202620.350 €40.700 €

Die Freigrenzen wurden durch das Steuerfortentwicklungsgesetz 2024 deutlich angehoben. Ca. 90% der Steuerzahler zahlen seit 2021 keinen Soli mehr.

ℹ️ So funktioniert der Solidaritätszuschlag

  • Zuschlagsteuer: Der Soli ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer (Bemessungsgrundlage)
  • Satz: 5,5% der Einkommensteuer (§4 SolzG)
  • Freigrenze: Unterhalb der Freigrenze wird kein Soli erhoben
  • Milderungszone: Soli steigt schrittweise auf max. 11,9% der Differenz zur Freigrenze
  • Kapitalerträge: Auf Kapitalerträge (Abgeltungssteuer) wird Soli ohne Freigrenze erhoben
  • Körperschaftsteuer: GmbHs und AGs zahlen Soli auf die Körperschaftsteuer (keine Freigrenze)

💰 Wer zahlt noch Soli?

Soli zahlen noch:

  • Singles ab ca. 73.000 € Bruttoeinkommen (voller Soli ab ca. 105.000 €)
  • Paare (zusammen) ab ca. 146.000 € Bruttoeinkommen
  • Kapitalanleger auf alle Kapitalerträge (5,5% auf Abgeltungssteuer)
  • Unternehmen (GmbH, AG) auf die Körperschaftsteuer

Kein Soli mehr für:

  • • Ca. 90% aller Steuerzahler seit 2021
  • • Singles mit Einkommensteuer unter 20.350 €
  • • Paare mit Einkommensteuer unter 40.700 €

⚠️ Wichtige Hinweise

  • Lohnsteuer: Der Arbeitgeber berechnet den Soli bereits beim Lohnsteuerabzug
  • Kapitalerträge: Banken führen 5,5% Soli auf die Abgeltungssteuer ab (keine Freigrenze!)
  • Verfassungsmäßigkeit: Das BVerfG hat den Soli 2020 für verfassungsgemäß erklärt
  • Nicht absetzbar: Der Soli ist keine Sonderausgabe und kann nicht abgesetzt werden

🏛️ Zuständige Behörden & Links

Finanzamt

Für die Festsetzung und Erhebung des Solidaritätszuschlags

🧮

BMF Steuerrechner

bmf-steuerrechner.de →
📋

ELSTER Online

elster.de →
🛡️

Zuletzt aktualisiert: März 2026

Rechtliche Grundlage: Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG) §3 Abs. 3, §4 SolzG – in der Fassung des Inflationsausgleichsgesetzes und der Änderungen für 2026

Was der Rechner berücksichtigt: Freigrenze 2026 (20.350 € / 40.700 €), Milderungszone mit 11,9 %-Regelung, voller Soli-Satz von 5,5 %, Einzel- und Zusammenveranlagung

Was der Rechner nicht berücksichtigt: Soli auf Kapitalerträge (Abgeltungssteuer), Soli auf Körperschaftsteuer (GmbH/AG), individuelle Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Solidaritätszuschlag 2026: Alles was Sie wissen müssen

Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) wurde 1991 eingeführt, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren. Seit 2021 zahlen ca. 90 % der Steuerzahler keinen Soli mehr – dank der deutlich angehobenen Freigrenzen. Ob Sie betroffen sind, hängt von Ihrer Einkommensteuer ab, die Sie mit unserem Einkommensteuer-Rechner ermitteln können.

Wie funktioniert der Solidaritätszuschlag?

Der Soli ist eine Zuschlagsteuer auf die Einkommensteuer. Das bedeutet: Erst wird Ihre Einkommensteuer berechnet, dann wird der Soli als Prozentsatz davon ermittelt. Dabei spielt Ihre Steuerklasse eine wichtige Rolle, da sie die Höhe Ihrer Lohnsteuer und damit auch den Soli beeinflusst.

  • Steuersatz: 5,5 % der Einkommensteuer (§ 4 SolzG)
  • Freigrenze 2026 Singles: 20.350 € Einkommensteuer
  • Freigrenze 2026 Paare: 40.700 € Einkommensteuer (Zusammenveranlagung)
  • Milderungszone: Schrittweiser Anstieg über der Freigrenze

Die drei Soli-Zonen erklärt

Das Solidaritätszuschlaggesetz unterscheidet drei Bereiche. Um einzuschätzen, in welche Zone Sie fallen, berechnen Sie zunächst Ihr Nettogehalt und Ihre Steuerlast:

  • Zone 1 – Freigrenze (kein Soli): Liegt Ihre Einkommensteuer unter 20.350 € (Singles) bzw. 40.700 € (Paare), zahlen Sie keinen Solidaritätszuschlag.
  • Zone 2 – Milderungszone (reduzierter Soli): Überschreitet Ihre Einkommensteuer die Freigrenze knapp, greift die Milderungszone. Der Soli beträgt maximal 11,9 % der Differenz zwischen Ihrer Einkommensteuer und der Freigrenze.
  • Zone 3 – Voller Soli (5,5 %): Bei hohen Einkommen oberhalb der Milderungszone wird der volle Soli von 5,5 % der Einkommensteuer fällig.

Rechenbeispiele 2026

Beispiel 1 – Single, 60.000 € Bruttojahresgehalt:

  • Einkommensteuer ca. 12.500 €
  • Freigrenze: 20.350 € → Einkommensteuer liegt darunter
  • Solidaritätszuschlag: 0 €

Beispiel 2 – Single, 100.000 € Bruttojahresgehalt:

  • Einkommensteuer ca. 28.000 €
  • Freigrenze: 20.350 € → Liegt in der Milderungszone
  • Soli = 11,9 % × (28.000 € − 20.350 €) = ca. 910 €
  • Zum Vergleich: voller Soli wäre 5,5 % × 28.000 € = 1.540 € — die Milderungszone spart also ca. 630 €

Beispiel 3 – Single, 150.000 € Bruttojahresgehalt:

  • Einkommensteuer ca. 48.000 €
  • Oberhalb Milderungszone → voller Soli
  • Soli = 5,5 % × 48.000 € = 2.640 €

Wer zahlt 2026 noch Soli?

Der Solidaritätszuschlag wurde nicht vollständig abgeschafft. Folgende Gruppen sind weiterhin betroffen:

  • Gutverdienende Singles: Ab ca. 73.000 € Brutto (Milderungszone), voller Soli ab ca. 105.000 € Brutto
  • Gutverdienende Paare: Ab ca. 146.000 € gemeinsames Brutto
  • Kapitalanleger: Auf alle Kapitalerträge wird 5,5 % Soli auf die Abgeltungssteuer erhoben – ohne Freigrenze!
  • Unternehmen: GmbHs und AGs zahlen Soli auf die Körperschaftsteuer – auch die Gewerbesteuer ist hiervon zu unterscheiden

Soli auf Kapitalerträge

Wichtig: Auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne) wird der Solidaritätszuschlag ohne Freigrenze erhoben! Die Abgeltungssteuer von 25 % wird um 5,5 % Soli erhöht auf effektiv 26,375 % (plus ggf. Kirchensteuer). Nutzen Sie unseren Aktien-Steuer-Rechner, um die Gesamtbelastung auf Ihre Kapitalerträge zu berechnen.

Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € für Ehepaare) schützt nur vor der Abgeltungssteuer selbst, nicht vor dem Soli-Mechanismus.

Typische Fehler beim Solidaritätszuschlag

  • Freigrenze ≠ Freibetrag: Die 20.350 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Überschreiten Sie die Grenze auch nur um 1 €, wird der Soli berechnet (wenn auch in der Milderungszone zunächst gering). Bei einem Freibetrag würde nur der übersteigende Betrag besteuert.
  • Brutto ≠ Einkommensteuer: Die Freigrenze bezieht sich auf die Einkommensteuer, nicht auf Ihr Bruttogehalt. 20.350 € Einkommensteuer entsprechen ca. 73.000 € Brutto — ein häufiger Denkfehler.
  • Kapitalerträge vergessen: Viele wissen nicht, dass auf Kapitalerträge der Soli ohne Freigrenze anfällt. Selbst wenn Sie beim Gehalt keinen Soli zahlen, zahlen Sie ihn auf Zinsen und Dividenden.
  • Abfindung nicht bedacht: Eine Abfindung erhöht Ihre Einkommensteuer im Auszahlungsjahr. Dadurch können Sie plötzlich über die Soli-Freigrenze rutschen, obwohl Sie normalerweise keinen Soli zahlen.
  • Zusammenveranlagung nicht berücksichtigt: Ehepaare mit Zusammenveranlagung haben die doppelte Freigrenze (40.700 €). Ein Wechsel der Veranlagungsart kann den Soli eliminieren.

Sonderfälle und Grenzfälle

  • Gehaltserhöhung knapp über die Grenze: Wenn Ihre Einkommensteuer von 20.000 € auf 21.000 € steigt, zahlen Sie durch die Milderungszone nur ca. 77 € Soli — nicht sofort 1.155 €.
  • Progressionsvorbehalt: Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld erhöhen den Steuersatz durch den Progressionsvorbehalt und können dazu führen, dass Sie in die Soli-Zone rutschen.
  • Nebeneinkünfte: Mieteinnahmen, freiberufliche Tätigkeiten oder Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag können die Einkommensteuer über die Freigrenze heben.
  • Vorauszahlungen: Selbstständige und Freiberufler leisten Soli-Vorauszahlungen zusammen mit der Einkommensteuer-Vorauszahlung. Nach der Steuererklärung kann eine Erstattung oder Nachzahlung folgen.

Was bedeutet das Ergebnis für Sie?

Wenn unser Rechner 0 € Soli anzeigt, gehören Sie zu den ca. 90 % der Steuerzahler, die seit 2021 vom Soli befreit sind. Bedenken Sie aber: Auf Kapitalerträge fällt weiterhin Soli an.

Liegt Ihr Soli in der Milderungszone, lohnt es sich zu prüfen, ob Sie durch Sonderausgaben (z. B. Altersvorsorge, Spenden) oder Werbungskosten (z. B. Pendlerpauschale) Ihre Einkommensteuer unter die Freigrenze drücken können. Schon wenige hundert Euro weniger Einkommensteuer können den Soli spürbar senken oder ganz eliminieren.

Zahlen Sie den vollen Soli, beträgt die zusätzliche Belastung 5,5 % Ihrer Einkommensteuer. Bei 48.000 € Einkommensteuer sind das 2.640 € pro Jahr — eine relevante Summe, die Sie in Ihrer Finanzplanung berücksichtigen sollten.

Geschichte und Entwicklung der Freigrenzen

Die Freigrenzen wurden mehrfach angehoben:

  • Bis 2020: 972 € / 1.944 € (quasi alle zahlten Soli)
  • 2021–2023: 16.956 € / 33.912 € (große Entlastung)
  • 2024: 18.130 € / 36.260 €
  • 2025: 19.950 € / 39.900 €
  • 2026: 20.350 € / 40.700 €

Ist der Soli verfassungsgemäß?

Diese Frage wurde höchstrichterlich geklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. März 2025 entschieden, dass der Solidaritätszuschlag weiterhin verfassungsgemäß ist (BVerfG, Urteil vom 26.03.2025 – 2 BvR 1505/20). Die Richter des Zweiten Senats wiesen damit eine Verfassungsbeschwerde von FDP-Politikern zurück.

Die Begründung: Der wiedervereinigungsbedingte finanzielle Mehrbedarf des Bundes besteht weiterhin. Der Soli ist eine Ergänzungsabgabe nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG. Das Gericht betonte allerdings, dass der Gesetzgeber regelmäßig prüfen muss, ob der Bedarf noch besteht — eine zeitlich unbegrenzte Erhebung wäre nicht zulässig.

Kann ich den Soli absetzen?

Nein. Der Solidaritätszuschlag ist keine Sonderausgabe und kann nicht von der Steuer abgesetzt werden. Dies unterscheidet ihn von der Kirchensteuer, die als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann.

Soli beim Lohnsteuerabzug

Als Arbeitnehmer müssen Sie nichts unternehmen. Ihr Arbeitgeber berechnet den Solidaritätszuschlag automatisch beim monatlichen Lohnsteuerabzug und führt ihn zusammen mit der Lohnsteuer ans Finanzamt ab.

Falls Sie unter der Freigrenze liegen, wird kein Soli einbehalten. Falls Sie knapp darüber liegen, greift die Milderungszone automatisch.

❓ Häufige Fragen zum Solidaritätszuschlag

Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag 2026?
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Allerdings gilt für 2026 eine Freigrenze von 20.350 € Einkommensteuer für Singles und 40.700 € für Ehepaare. Unterhalb dieser Grenzen fällt kein Soli an. Knapp darüber greift die Milderungszone mit maximal 11,9 % der Differenz zur Freigrenze.
Wer muss 2026 noch Solidaritätszuschlag zahlen?
Seit 2021 zahlen ca. 90 % der Steuerzahler keinen Soli mehr. Betroffen sind noch: Gutverdienende Singles ab ca. 73.000 € Brutto, Paare ab ca. 146.000 € gemeinsam, alle Kapitalanleger auf Kapitalerträge (ohne Freigrenze) sowie GmbHs und AGs auf die Körperschaftsteuer.
Was ist die Milderungszone beim Soli?
Die Milderungszone verhindert einen abrupten Soli-Sprung bei Überschreiten der Freigrenze. In dieser Zone beträgt der Soli maximal 11,9 % der Differenz zwischen Ihrer Einkommensteuer und der Freigrenze – und nicht sofort die vollen 5,5 % der Einkommensteuer. So wird ein fließender Übergang sichergestellt.
Muss ich auf Kapitalerträge Soli zahlen?
Ja, auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne) wird der Soli ohne Freigrenze erhoben. Die Abgeltungssteuer von 25 % erhöht sich durch den Soli auf effektiv 26,375 %. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € für Ehepaare) schützt nur vor der Steuer selbst.
Ab welchem Einkommen zahlt man Soli?
Als Single beginnt der Soli 2026 ab einer Einkommensteuer von 20.350 €, was einem Bruttoeinkommen von ca. 73.000 € entspricht. Für Ehepaare mit Zusammenveranlagung liegt die Grenze bei 40.700 € Einkommensteuer bzw. ca. 146.000 € gemeinsames Bruttoeinkommen.
Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?
Beim Soli gilt eine Freigrenze, kein Freibetrag. Das bedeutet: Liegt Ihre Einkommensteuer unter 20.350 €, zahlen Sie keinen Soli. Überschreiten Sie die Grenze jedoch, wird der Soli auf die gesamte Einkommensteuer berechnet (gemildert durch die Milderungszone). Bei einem Freibetrag würde nur der übersteigende Betrag besteuert.
Ist der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß?
Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. März 2025 entschieden, dass der Solidaritätszuschlag weiterhin verfassungsgemäß ist (BVerfG, 2 BvR 1505/20). Der wiedervereinigungsbedingte Mehrbedarf besteht nach Ansicht der Richter fort. Allerdings muss der Gesetzgeber regelmäßig prüfen, ob der Bedarf noch besteht.
Kann ich den Soli in der Steuererklärung absetzen?
Nein, der Solidaritätszuschlag kann nicht als Sonderausgabe oder Werbungskosten abgesetzt werden. Anders als die Kirchensteuer ist er steuerlich nicht abzugsfähig. Sie können aber Ihre Einkommensteuer durch Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen senken — und damit indirekt auch den Soli reduzieren oder eliminieren.