Aktien-Steuer-Rechner 2026
Abgeltungsteuer auf Aktiengewinne berechnen
📈 Aktienverkauf
Rendite: 59.6%
📋 Freibeträge & Verluste
Verfügbar: 1.000,00 € von 1.000,00 €
Nur Aktien-Verluste möglich!
⛪ Kirchensteuer & Optionen
📈 Steuer auf Aktiengewinn
Abgeltungsteuer inkl. Soli
📊 Berechnungsdetails
💡 So funktioniert die Aktiensteuer
Abgeltungsteuer
Soli (auf AbgSt)
Kirchensteuer (opt.)
✓Sparerpauschbetrag: 1.000,00 € (ledig) / 2.000,00 € (verheiratet) bleiben steuerfrei
✓Effektiver Steuersatz: ca. 26,375% (ohne KiSt) oder ca. 27,8-28% (mit KiSt)
✓Freistellungsauftrag: Bei deiner Bank erteilen, um Pauschbetrag automatisch zu nutzen
✓FIFO-Prinzip: Zuerst gekaufte Aktien werden zuerst verkauft
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Altbestand vor 2009: Aktien, die vor dem 1.1.2009 gekauft wurden, sind beim Verkauf steuerfrei (Bestandsschutz)
- •Aktien vs. Fonds: Für Aktienfonds gilt die Teilfreistellung (30% steuerfrei) – nutze dafür unseren Kapitalertragsteuer-Rechner
- •Verlustverrechnung: Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden (seit 2009)
- •Steuerbescheinigung: Deine Bank erstellt eine Jahressteuerbescheinigung für die Steuererklärung
- •Ausländische Aktien: Quellensteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden
🏛️ Zuständige Stellen & Links
Depotbank / Broker
Freistellungsauftrag & Steuerbescheinigung
ELSTER Online
Anlage KAP ausfüllen →BMF Steuerrechner
bmf-steuerrechner.de →Finanzamt
Bei komplexen Fragen
Aktien-Steuer 2026: So werden Aktiengewinne besteuert
In Deutschland unterliegen Gewinne aus Aktienverkäufen der Abgeltungsteuer. Mit unserem Aktien-Steuer-Rechner 2026 berechnen Sie schnell und einfach, wie viel Steuer beim Verkauf Ihrer Aktien anfällt – inklusive Solidaritätszuschlag und optionaler Kirchensteuer.
📊 Aktiensteuer auf einen Blick:
- Abgeltungsteuer: 25% auf den Gewinn
- + Solidaritätszuschlag: 5,5% auf die Abgeltungsteuer
- + Kirchensteuer: 8% oder 9% (falls Mitglied)
- = Effektiver Steuersatz: 26,375% (ohne KiSt) bis ca. 28% (mit KiSt)
Wie wird der Aktiengewinn berechnet?
Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn berechnet sich wie folgt:
Verkaufspreis
− Verkaufsgebühren (z.B. Ordergebühr)
= Veräußerungserlös (netto)
− Kaufpreis (Anschaffungskosten)
− Kaufgebühren
= Kursgewinn (Brutto)
Sparerpauschbetrag 2026
Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag sind steuerfrei:
- Singles: 1.000 € steuerfrei pro Jahr
- Ehepaare (zusammen veranlagt): 2.000 € steuerfrei pro Jahr
- Wichtig: Freistellungsauftrag bei der Bank/Broker einrichten!
Der Sparerpauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen – also Zinsen, Dividenden UND Kursgewinne aus Aktienverkäufen.
Aktienverluste verrechnen
Wichtige Sonderregel: Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (§20 Abs. 6 Satz 5 EStG). Sie können NICHT mit:
- Dividenden verrechnet werden
- Zinserträgen verrechnet werden
- Gewinnen aus ETFs/Fonds verrechnet werden
💡 Tipp: Nicht verrechnete Aktienverluste werden im "Aktienverlusttopf" automatisch ins nächste Jahr übertragen und können dann mit zukünftigen Aktiengewinnen verrechnet werden.
FIFO-Prinzip: First In, First Out
Wenn Sie dieselbe Aktie zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft haben, gilt das FIFO-Prinzip: Die zuerst gekauften Aktien werden beim Verkauf auch zuerst verkauft.
Beispiel: Sie kaufen im Januar 100 Aktien zu je 50 € und im Juni 50 Aktien zu je 70 €. Wenn Sie 80 Aktien verkaufen, werden die 80 Aktien aus dem Januar-Kauf zugrunde gelegt (Kaufpreis 50 €).
Altbestand vor 2009
Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, sind beim Verkauf komplett steuerfrei. Die Abgeltungsteuer wurde erst 2009 eingeführt, und für Altbestände gilt Bestandsschutz.
✅ Steuerfrei: Kursgewinne aus Aktien, die vor dem 1.1.2009 gekauft wurden
⚠️ Aber: Dividenden aus diesen Aktien sind trotzdem steuerpflichtig!
Günstigerprüfung (§32d Abs. 6 EStG)
Falls Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt, können Sie die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt besteuert Ihre Kapitalerträge dann zum niedrigeren persönlichen Steuersatz.
Lohnt sich für: Personen mit geringem Einkommen, Studenten, Rentner mit niedrigen Bezügen, Arbeitslose
Kirchensteuer auf Aktiengewinne
Wenn Sie Mitglied einer Kirche sind, wird zusätzlich Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer erhoben:
- Bayern & Baden-Württemberg: 8%
- Alle anderen Bundesländer: 9%
Die Kirchensteuer wird automatisch abgeführt, wenn Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als kirchensteuerpflichtig registriert sind. Bei der Berechnung wird die Abgeltungsteuer um den Kirchensteuer-Anteil ermäßigt.
Was gilt für Aktienfonds und ETFs?
Für Aktienfonds und Aktien-ETFs gelten andere Regeln:
- Teilfreistellung: 30% der Erträge bleiben steuerfrei (bei mind. 51% Aktienanteil)
- Verlustverrechnung: Fondsverluste können mit allen Kapitalerträgen verrechnet werden
- Vorabpauschale: Jährliche fiktive Besteuerung bei thesaurierenden Fonds
Für ETFs und Fonds nutzen Sie unseren Kapitalertragsteuer-Rechner.
💡 Steuertipp: Verteilen Sie Ihren Freistellungsauftrag optimal auf alle Depots. Bei mehreren Banken: Summe aller Aufträge darf den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten!
🏛️ Steuererklärung bei Aktiengewinnen
Wann ist eine Steuererklärung nötig?
Die Abgeltungsteuer wird direkt von der Bank einbehalten – Sie müssen normalerweise nichts tun. Eine Steuererklärung mit Anlage KAP ist nur nötig für:
- Günstigerprüfung: Falls Ihr Steuersatz unter 25% liegt
- Verlustverrechnung: Zwischen verschiedenen Banken
- Ausländische Erträge: Quellensteuer-Anrechnung
- Nicht genutzter Sparerpauschbetrag: Nachträgliche Anrechnung
Wichtige Dokumente
- Jahressteuerbescheinigung: Erhält man automatisch von der Bank
- Freistellungsauftrag: Bei der Bank einrichten (max. 1.000€ / 2.000€)
- Verlustbescheinigung: Beantragung bis 15.12. für Verlustvortrag