Kirchensteuer-Rechner 2026
8-9% Kirchensteuer berechnen inkl. Kappung & Steuerersparnis
Splittingtarif wird angewendet
⚠️ In Nordrhein-Westfalen muss die Kappung beantragt werden
⛪ Ihre jährliche Kirchensteuer
Entspricht 75,80 € pro Monat
💡 Steuerersparnis durch Absetzbarkeit
Kirchensteuer ist als Sonderausgabe vollständig von der Steuer absetzbar (§10 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
📋 Berechnungsdetails
📍 Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen
Steuersatz
9%
Pauschalsteuersatz
7.0%
Kappungsgrenze
Evangelisch: 3.50% • Katholisch: 4.00%
⚠️ Nur auf Antrag
ℹ️ So funktioniert die Kirchensteuer
- ✓Zuschlagsteuer: Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer (§51a EStG)
- ✓Steuersätze: 8% in Bayern und Baden-Württemberg, 9% in allen anderen Bundesländern
- ✓Kinderfreibetrag: Reduziert die Bemessungsgrundlage – auch wenn Kindergeld gezahlt wird
- ✓Kappung: Begrenzt die Kirchensteuer auf 2,75-4% des zvE (je nach Bundesland/Konfession)
- ✓Absetzbar: Kirchensteuer ist als Sonderausgabe voll von der Steuer absetzbar
- ✓Staatlicher Einzug: Der Arbeitgeber führt die Kirchensteuer zusammen mit der Lohnsteuer ab
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Kappung beantragen: In BW, Hessen, NRW, RLP und Saarland müssen Sie die Kappung beim Finanzamt beantragen
- •Kirchenaustritt: Beendet die Kirchensteuerpflicht ab dem Folgemonat nach Austritt
- •Kapitalerträge: Auf Kapitalerträge wird zusätzlich 8/9% Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer erhoben
- •Vereinfachte Berechnung: Die tatsächliche Steuer kann durch Werbungskosten, Sonderausgaben etc. abweichen
🏛️ Zuständige Behörden
Finanzamt
Für die Erhebung der Kirchensteuer und Anträge auf Kappung
Kirchensteuer-Info
kirchenfinanzen.de →BMF Steuerrechner
bmf-steuerrechner.de →Kappung beantragen
- • Formloser Antrag beim Finanzamt
- • Oder über die Steuererklärung
- • In manchen Bundesländern automatisch
Zuletzt aktualisiert: 16.03.2026
Geprüft nach: Kirchensteuergesetze der Bundesländer, § 51a EStG (Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage), § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Sonderausgabenabzug), Kirchensteuerbeschlüsse 2026 der evangelischen und katholischen Kirche
Was der Rechner berücksichtigt: Kirchensteuersätze 8 %/9 % nach Bundesland, Kappungsregelung nach Bundesland und Konfession (2,75 %–4 %), Kinderfreibeträge, Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug, Grundfreibetrag 2026 (12.348 €), Solidaritätszuschlag, Grundtarif und Splittingtarif
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Besonderes Kirchgeld bei glaubensverschiedenen Ehen, Kirchensteuer auf Kapitalerträge (Abgeltungsteuer), individuelle Freibeträge, Gewerbesteuermessbetrag, kirchliche Sonderregelungen einzelner Bistümer
Kirchensteuer 2026: Alles was Sie wissen müssen
Die Kirchensteuer ist eine Zuschlagsteuer auf die Einkommensteuer, die von Mitgliedern anerkannter Religionsgemeinschaften in Deutschland gezahlt wird. Mit unserem Kirchensteuer-Rechner 2026 berechnen Sie schnell Ihre genaue Kirchensteuer – inkl. Kappung nach Bundesland, Kinderfreibeträgen und der tatsächlichen Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug. So sehen Sie auf einen Blick, wie viel Sie wirklich zahlen und was Sie über die Steuererklärung zurückbekommen.
Kirchensteuersätze in Deutschland 2026
Der Kirchensteuersatz richtet sich nach dem Bundesland, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben:
- 8 % in Bayern und Baden-Württemberg
- 9 % in allen anderen 14 Bundesländern
Wichtig: Die Kirchensteuer wird auf die Einkommensteuer berechnet, nicht auf das Bruttoeinkommen. Bei einer Lohnsteuer von 10.000 € zahlen Sie also 800 € bzw. 900 € Kirchensteuer. Liegt Ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026), fällt weder Einkommensteuer noch Kirchensteuer an.
Kappung der Kirchensteuer nach Bundesland
Die Kappung begrenzt die Kirchensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens – unabhängig von der regulären Berechnung als 8 % oder 9 % der Einkommensteuer. Dies schützt Besserverdiener vor unverhältnismäßig hoher Kirchensteuer.
Kappungssätze nach Bundesland:
- • 2,75 %: Ev. Kirche Württemberg (Baden-Württemberg)
- • 3,0 %: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein
- • 3,5 %: Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, NRW/Hessen/Saarland/Rheinland-Pfalz (ev.) und Baden (ev./kath.)
- • 4,0 %: Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland (kath.)
- • Keine Kappung: Bayern (nur Härtefall-Erlass möglich)
⚠️ Kappung auf Antrag: In Baden-Württemberg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und dem Saarland müssen Sie die Kappung selbst beantragen – sie wird nicht automatisch gewährt. Beantragung per Brief an das zuständige Bistum oder die Landeskirche mit Kopie Ihres Einkommensteuerbescheids. In allen anderen Bundesländern (außer Bayern) erfolgt die Kappung automatisch durch das Finanzamt.
Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen
Die gezahlte Kirchensteuer ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG vollständig als Sonderausgabe absetzbar. Das bedeutet: Die tatsächliche Belastung ist deutlich geringer als der nominale Betrag. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % (Spitzensteuersatz) reduziert sich die effektive Kirchensteuer beispielsweise um 42 % – aus 900 € Kirchensteuer werden real nur ca. 522 € Belastung. Tragen Sie die gezahlte Kirchensteuer in der Anlage Sonderausgaben Ihrer Steuererklärung ein.
Achtung: Erstattungen von Kirchensteuer aus Vorjahren mindern die im Erstattungsjahr absetzbaren Sonderausgaben. Wenn Sie z. B. 2025 eine Kirchensteuererstattung von 200 € erhalten, reduziert sich Ihr Sonderausgabenabzug 2025 um diesen Betrag.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Seit 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne) automatisch von Ihrer Bank einbehalten und zusammen mit der Abgeltungsteuer ans Finanzamt abgeführt. Die Bank fragt jährlich (September–Oktober) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Religionszugehörigkeit ab.
- Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € (Alleinstehende) / 2.000 € (Verheiratete) – Kirchensteuer fällt erst ab Überschreitung an
- Sperrvermerk: Wer die Abfrage nicht möchte, beantragt beim BZSt einen Sperrvermerk – muss die Kirchensteuer dann aber in der Anlage KAP selbst erklären
- Minderung: Die Abgeltungsteuer wird um 25 % der Kirchensteuer gemindert (effektiver KESt-Satz: 24,51 % statt 25 %)
Besonderes Kirchgeld bei glaubensverschiedenen Ehen
In einer glaubensverschiedenen Ehe (nur ein Partner ist Kirchenmitglied) kann ein „besonderes Kirchgeld" erhoben werden – insbesondere wenn der kirchenangehörige Partner wenig oder kein eigenes Einkommen hat. Die Bemessungsgrundlage ist das gemeinsam zu versteuernde Einkommen. Das besondere Kirchgeld beträgt 96 € bis 3.600 € jährlich und greift ab einem gemeinsamen zvE von ca. 40.000 €. Es wird nur erhoben, wenn es höher ist als die reguläre Kirchensteuer und kann als Sonderausgabe abgesetzt werden.
Kirchenaustritt: Ablauf und Kosten
Der Kirchenaustritt erfolgt beim Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland). Die Kirchensteuerpflicht endet in der Regel mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wird. Das BZSt informiert automatisch Ihren Arbeitgeber über die ELStAM.
- Kostenlos: Brandenburg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt
- 10–15 €: Mecklenburg-Vorpommern
- 20–35 €: Die meisten anderen Bundesländer (Bayern, Hessen, NRW, Hamburg etc.)
- Bis 60 €: Baden-Württemberg
Hinweis: Mit dem Austritt entfällt neben der Kirchensteuerpflicht auch der Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer und bestimmte kirchliche Leistungen (Taufe, kirchliche Trauung, Beerdigung).
Änderungen 2026: Auswirkungen auf die Kirchensteuer
Die Kirchensteuersätze (8 %/9 %) und Kappungsregelungen bleiben 2026 unverändert. Indirekt profitieren Kirchenmitglieder von folgenden Änderungen:
- Grundfreibetrag: Steigt auf 12.348 € (2025: 12.096 €) → weniger Einkommensteuer → weniger Kirchensteuer
- Kinderfreibetrag: Steigt auf 6.828 € → reduziert die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer
- Pendlerpauschale: 38 ct/km ab dem 1. Kilometer
- Sozialversicherung: Neue Vorsorgepauschale auf Basis tatsächlicher Beiträge wirkt sich auf den Lohnsteuerabzug und damit die monatliche Kirchensteuer aus
📊 Beispielrechnungen: Kirchensteuer 2026
Beispiel 1: Alleinstehend, 45.000 € zvE, NRW (9 %)
Keine Kappung nötig – die reguläre Kirchensteuer (826 €) liegt unter der Kappungsgrenze (3,5 % × 45.000 € = 1.575 €).
Beispiel 2: Verheiratet, 90.000 € zvE, Bayern (8 %), 2 Kinder
In Bayern gibt es keine Kappung. Die Kinderfreibeträge senken die KiSt-Bemessungsgrundlage deutlich – ohne Kinder wären es ca. 980 € Kirchensteuer.
Beispiel 3: Gutverdiener, 200.000 € zvE, Hamburg (9 %) – mit Kappung
In Hamburg greift die Kappung automatisch. Bei einem zvE von 200.000 € spart die Kappung 207 €. Je höher das Einkommen, desto größer der Kappungsvorteil.
⚠️ 5 typische Fehler bei der Kirchensteuer
🔍 Sonderfälle bei der Kirchensteuer
Kirchensteuer bei Abfindung
Abfindungen unterliegen über die Fünftelregelung einer ermäßigten Einkommensteuer. Die Kirchensteuer wird auf diese ermäßigte Steuer berechnet – nicht auf die volle Abfindung. Seit 2025 erfolgt die Fünftelregelung ausschließlich über die Einkommensteuererklärung.
Konfessionsverschiedene Ehe (evangelisch + katholisch)
Gehören beide Ehepartner verschiedenen steuererhebenden Kirchen an (z. B. evangelisch + katholisch), wird die Kirchensteuer in der Regel halbe-halbe aufgeteilt: Jede Kirche erhält die Hälfte der gemeinsam berechneten Kirchensteuer. Bei Zusammenveranlagung wird die ESt jeweils zur Hälfte als Bemessungsgrundlage genommen.
Minijob und Kirchensteuer
Bei einem Minijob bis 603 € (2026) mit pauschaler Besteuerung (2 %) fällt keine separate Kirchensteuer an – die pauschale Lohnsteuer enthält keine Kirchensteuer. Wird der Minijob individuell nach Steuerklasse besteuert, fällt Kirchensteuer auf die Lohnsteuer an.
Kirchensteuer bei Selbstständigen
Selbstständige zahlen Kirchensteuer im Rahmen der vierteljährlichen Einkommensteuer-Vorauszahlung. Die Kirchensteuer wird vom Finanzamt zusammen mit der ESt und dem Solidaritätszuschlag festgesetzt. Anders als bei Angestellten gibt es keinen monatlichen Lohnsteuerabzug – die Belastung kann daher überraschend hoch ausfallen, wenn keine Vorauszahlungen geleistet wurden.
Kirchensteuer bei Rentnern
Auch Rentner zahlen Kirchensteuer, sobald ihre steuerpflichtige Rente den Grundfreibetrag übersteigt. Der Besteuerungsanteil der Rente steigt jedes Jahr (2026: 84 % bei Renteneintritt 2026). Durch steigende Renten rutschen immer mehr Rentner in die Kirchensteuerpflicht.
💡 Was bedeutet das Ergebnis für Sie?
Kirchensteuer im Verhältnis: Die effektive Kirchensteuer (nach Sonderausgabenabzug) beträgt bei den meisten Arbeitnehmern zwischen 0,5 % und 3 % des Bruttoeinkommens. Bei einem Bruttolohn von 4.000 €/Monat sind das ca. 40–80 € netto pro Monat.
Austritt rechnet sich finanziell, aber: Wer nur aus Kostengründen austritt, sollte bedenken, dass die tatsächliche Ersparnis nach dem Sonderausgabenabzug geringer ist als gedacht. Gleichzeitig entfallen kirchliche Leistungen und soziale Angebote.
Kappung prüfen: Verdienen Sie mehr als 100.000 € zu versteuerndes Einkommen und leben in einem Antrags-Bundesland? Dann kann die Kappung jährlich mehrere hundert Euro sparen – ein einfacher Brief reicht.
Kapitalerträge nicht vergessen: Kirchenmitglieder mit größerem Depot oder Dividendenportfolio zahlen auf Gewinne über dem Sparer-Pauschbetrag (1.000 €/2.000 €) zusätzlich Kirchensteuer. Berechnen Sie die Gesamtbelastung mit dem Kapitalertragsteuer-Rechner.