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Kirchensteuer-Rechner 2026

8-9% Kirchensteuer berechnen inkl. Kappung & Steuerersparnis

€/Jahr
15.000 €100.000 €200.000 €

Splittingtarif wird angewendet

0

⚠️ In Nordrhein-Westfalen muss die Kappung beantragt werden

⛪ Ihre jährliche Kirchensteuer

910 €/ Jahr

Entspricht 75,80 € pro Monat

Kirchensteuersatz
9%
Effektiver Satz
1,9 %

💡 Steuerersparnis durch Absetzbarkeit

Kirchensteuer ist als Sonderausgabe vollständig von der Steuer absetzbar (§10 Abs. 1 Nr. 4 EStG).

Gezahlte Kirchensteuer909,54 €
− Steuerersparnis (~34,7 % Grenzsteuersatz)316,00 €
= Effektive Netto-Belastung593,54 €

📋 Berechnungsdetails

Schritt 1: Bemessungsgrundlage
Jahresbruttoeinkommen50.000,00 €
− Werbungskostenpauschale−1.230,00 €
− Sonderausgabenpauschale−36,00 €
= Zu versteuerndes Einkommen (zvE)48.734,00 €
Schritt 2: Einkommensteuer
Einkommensteuer 10.106,00 €
Schritt 3: Kirchensteuer
Kirchensteuer (9% der ESt)909,54 €
Kappungsgrenze (3,5 % vom zvE)max. 1.705,69 €
Kirchensteuer / Jahr909,54 €

📍 Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen

Steuersatz

9%

Pauschalsteuersatz

7.0%

Kappungsgrenze

Evangelisch: 3.50% • Katholisch: 4.00%

⚠️ Nur auf Antrag

ℹ️ So funktioniert die Kirchensteuer

  • Zuschlagsteuer: Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer (§51a EStG)
  • Steuersätze: 8% in Bayern und Baden-Württemberg, 9% in allen anderen Bundesländern
  • Kinderfreibetrag: Reduziert die Bemessungsgrundlage – auch wenn Kindergeld gezahlt wird
  • Kappung: Begrenzt die Kirchensteuer auf 2,75-4% des zvE (je nach Bundesland/Konfession)
  • Absetzbar: Kirchensteuer ist als Sonderausgabe voll von der Steuer absetzbar
  • Staatlicher Einzug: Der Arbeitgeber führt die Kirchensteuer zusammen mit der Lohnsteuer ab

⚠️ Wichtige Hinweise

  • Kappung beantragen: In BW, Hessen, NRW, RLP und Saarland müssen Sie die Kappung beim Finanzamt beantragen
  • Kirchenaustritt: Beendet die Kirchensteuerpflicht ab dem Folgemonat nach Austritt
  • Kapitalerträge: Auf Kapitalerträge wird zusätzlich 8/9% Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer erhoben
  • Vereinfachte Berechnung: Die tatsächliche Steuer kann durch Werbungskosten, Sonderausgaben etc. abweichen

🏛️ Zuständige Behörden

Finanzamt

Für die Erhebung der Kirchensteuer und Anträge auf Kappung

🌐

Kirchensteuer-Info

kirchenfinanzen.de →
🧮

BMF Steuerrechner

bmf-steuerrechner.de →
📋

Kappung beantragen

  • • Formloser Antrag beim Finanzamt
  • • Oder über die Steuererklärung
  • • In manchen Bundesländern automatisch
🛡️

Zuletzt aktualisiert: 16.03.2026

Geprüft nach: Kirchensteuergesetze der Bundesländer, § 51a EStG (Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage), § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Sonderausgabenabzug), Kirchensteuerbeschlüsse 2026 der evangelischen und katholischen Kirche

Was der Rechner berücksichtigt: Kirchensteuersätze 8 %/9 % nach Bundesland, Kappungsregelung nach Bundesland und Konfession (2,75 %–4 %), Kinderfreibeträge, Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug, Grundfreibetrag 2026 (12.348 €), Solidaritätszuschlag, Grundtarif und Splittingtarif

Was der Rechner nicht berücksichtigt: Besonderes Kirchgeld bei glaubensverschiedenen Ehen, Kirchensteuer auf Kapitalerträge (Abgeltungsteuer), individuelle Freibeträge, Gewerbesteuermessbetrag, kirchliche Sonderregelungen einzelner Bistümer

Kirchensteuer 2026: Alles was Sie wissen müssen

Die Kirchensteuer ist eine Zuschlagsteuer auf die Einkommensteuer, die von Mitgliedern anerkannter Religionsgemeinschaften in Deutschland gezahlt wird. Mit unserem Kirchensteuer-Rechner 2026 berechnen Sie schnell Ihre genaue Kirchensteuer – inkl. Kappung nach Bundesland, Kinderfreibeträgen und der tatsächlichen Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug. So sehen Sie auf einen Blick, wie viel Sie wirklich zahlen und was Sie über die Steuererklärung zurückbekommen.

Kirchensteuersätze in Deutschland 2026

Der Kirchensteuersatz richtet sich nach dem Bundesland, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben:

  • 8 % in Bayern und Baden-Württemberg
  • 9 % in allen anderen 14 Bundesländern

Wichtig: Die Kirchensteuer wird auf die Einkommensteuer berechnet, nicht auf das Bruttoeinkommen. Bei einer Lohnsteuer von 10.000 € zahlen Sie also 800 € bzw. 900 € Kirchensteuer. Liegt Ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026), fällt weder Einkommensteuer noch Kirchensteuer an.

Kappung der Kirchensteuer nach Bundesland

Die Kappung begrenzt die Kirchensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens – unabhängig von der regulären Berechnung als 8 % oder 9 % der Einkommensteuer. Dies schützt Besserverdiener vor unverhältnismäßig hoher Kirchensteuer.

Kappungssätze nach Bundesland:

  • 2,75 %: Ev. Kirche Württemberg (Baden-Württemberg)
  • 3,0 %: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein
  • 3,5 %: Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, NRW/Hessen/Saarland/Rheinland-Pfalz (ev.) und Baden (ev./kath.)
  • 4,0 %: Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland (kath.)
  • Keine Kappung: Bayern (nur Härtefall-Erlass möglich)

⚠️ Kappung auf Antrag: In Baden-Württemberg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und dem Saarland müssen Sie die Kappung selbst beantragen – sie wird nicht automatisch gewährt. Beantragung per Brief an das zuständige Bistum oder die Landeskirche mit Kopie Ihres Einkommensteuerbescheids. In allen anderen Bundesländern (außer Bayern) erfolgt die Kappung automatisch durch das Finanzamt.

Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen

Die gezahlte Kirchensteuer ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG vollständig als Sonderausgabe absetzbar. Das bedeutet: Die tatsächliche Belastung ist deutlich geringer als der nominale Betrag. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % (Spitzensteuersatz) reduziert sich die effektive Kirchensteuer beispielsweise um 42 % – aus 900 € Kirchensteuer werden real nur ca. 522 € Belastung. Tragen Sie die gezahlte Kirchensteuer in der Anlage Sonderausgaben Ihrer Steuererklärung ein.

Achtung: Erstattungen von Kirchensteuer aus Vorjahren mindern die im Erstattungsjahr absetzbaren Sonderausgaben. Wenn Sie z. B. 2025 eine Kirchensteuererstattung von 200 € erhalten, reduziert sich Ihr Sonderausgabenabzug 2025 um diesen Betrag.

Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Seit 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne) automatisch von Ihrer Bank einbehalten und zusammen mit der Abgeltungsteuer ans Finanzamt abgeführt. Die Bank fragt jährlich (September–Oktober) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Religionszugehörigkeit ab.

  • Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € (Alleinstehende) / 2.000 € (Verheiratete) – Kirchensteuer fällt erst ab Überschreitung an
  • Sperrvermerk: Wer die Abfrage nicht möchte, beantragt beim BZSt einen Sperrvermerk – muss die Kirchensteuer dann aber in der Anlage KAP selbst erklären
  • Minderung: Die Abgeltungsteuer wird um 25 % der Kirchensteuer gemindert (effektiver KESt-Satz: 24,51 % statt 25 %)

Besonderes Kirchgeld bei glaubensverschiedenen Ehen

In einer glaubensverschiedenen Ehe (nur ein Partner ist Kirchenmitglied) kann ein „besonderes Kirchgeld" erhoben werden – insbesondere wenn der kirchenangehörige Partner wenig oder kein eigenes Einkommen hat. Die Bemessungsgrundlage ist das gemeinsam zu versteuernde Einkommen. Das besondere Kirchgeld beträgt 96 € bis 3.600 € jährlich und greift ab einem gemeinsamen zvE von ca. 40.000 €. Es wird nur erhoben, wenn es höher ist als die reguläre Kirchensteuer und kann als Sonderausgabe abgesetzt werden.

Kirchenaustritt: Ablauf und Kosten

Der Kirchenaustritt erfolgt beim Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland). Die Kirchensteuerpflicht endet in der Regel mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wird. Das BZSt informiert automatisch Ihren Arbeitgeber über die ELStAM.

  • Kostenlos: Brandenburg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt
  • 10–15 €: Mecklenburg-Vorpommern
  • 20–35 €: Die meisten anderen Bundesländer (Bayern, Hessen, NRW, Hamburg etc.)
  • Bis 60 €: Baden-Württemberg

Hinweis: Mit dem Austritt entfällt neben der Kirchensteuerpflicht auch der Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer und bestimmte kirchliche Leistungen (Taufe, kirchliche Trauung, Beerdigung).

Änderungen 2026: Auswirkungen auf die Kirchensteuer

Die Kirchensteuersätze (8 %/9 %) und Kappungsregelungen bleiben 2026 unverändert. Indirekt profitieren Kirchenmitglieder von folgenden Änderungen:

  • Grundfreibetrag: Steigt auf 12.348 € (2025: 12.096 €) → weniger Einkommensteuer → weniger Kirchensteuer
  • Kinderfreibetrag: Steigt auf 6.828 € → reduziert die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer
  • Pendlerpauschale: 38 ct/km ab dem 1. Kilometer
  • Sozialversicherung: Neue Vorsorgepauschale auf Basis tatsächlicher Beiträge wirkt sich auf den Lohnsteuerabzug und damit die monatliche Kirchensteuer aus

📊 Beispielrechnungen: Kirchensteuer 2026

Beispiel 1: Alleinstehend, 45.000 € zvE, NRW (9 %)

Zu versteuerndes Einkommen:45.000 € Einkommensteuer:9.177 € Kirchensteuer (9 %):826 € Steuerersparnis (Grenzsteuersatz ~34 %):– 281 € Effektive Kirchensteuer:545 €/Jahr (45 €/Monat)

Keine Kappung nötig – die reguläre Kirchensteuer (826 €) liegt unter der Kappungsgrenze (3,5 % × 45.000 € = 1.575 €).

Beispiel 2: Verheiratet, 90.000 € zvE, Bayern (8 %), 2 Kinder

Zu versteuerndes Einkommen:90.000 € Abzgl. Kinderfreibeträge (2 × 9.312 €):– 18.624 € KiSt-Bemessungsgrundlage (Splitting):71.376 € Fiktive ESt auf 71.376 € (Splitting):8.572 € Kirchensteuer (8 %):686 € Steuerersparnis (~30 %):– 206 € Effektive Kirchensteuer:480 €/Jahr (40 €/Monat)

In Bayern gibt es keine Kappung. Die Kinderfreibeträge senken die KiSt-Bemessungsgrundlage deutlich – ohne Kinder wären es ca. 980 € Kirchensteuer.

Beispiel 3: Gutverdiener, 200.000 € zvE, Hamburg (9 %) – mit Kappung

Zu versteuerndes Einkommen:200.000 € Einkommensteuer (Grundtarif):68.969 € Kirchensteuer regulär (9 %):6.207 € Kappungsgrenze (3,0 % × 200.000 €):6.000 € Kirchensteuer nach Kappung:6.000 € (Ersparnis: 207 €) Steuerersparnis (~42 %):– 2.520 € Effektive Kirchensteuer:3.480 €/Jahr (290 €/Monat)

In Hamburg greift die Kappung automatisch. Bei einem zvE von 200.000 € spart die Kappung 207 €. Je höher das Einkommen, desto größer der Kappungsvorteil.

⚠️ 5 typische Fehler bei der Kirchensteuer

1.
Kappung nicht beantragt: In Baden-Württemberg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und dem Saarland müssen Sie die Kappung selbst beantragen. Viele Gutverdiener verschenken jedes Jahr hunderte Euro, weil sie nicht wissen, dass die Kappung nicht automatisch greift.
2.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge vergessen: Auch auf Kapitalerträge fällt Kirchensteuer an – 8 % oder 9 % der Abgeltungsteuer. Bei 10.000 € Dividenden über dem Sparer-Pauschbetrag sind das zusätzlich ca. 225 € Kirchensteuer.
3.
Effektive Belastung überschätzt: Viele denken, Kirchensteuer koste 9 % „obendrauf". Tatsächlich senkt der Sonderausgabenabzug die effektive Belastung auf 5–6 % der Einkommensteuer. Wer den Steuervorteil einrechnet, sieht die Kirchensteuer realistischer.
4.
Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt: Bei der Kirchensteuer werden Kinderfreibeträge (2026: 9.312 € pro Kind) immer angerechnet – auch wenn beim Kindergeld die Günstigerprüfung zugunsten des Kindergelds ausfällt. Das senkt die Kirchensteuer, wird aber oft vergessen.
5.
Nach Austritt noch Kirchensteuer gezahlt: Prüfen Sie Ihre Gehaltsabrechnung nach dem Austritt: Die Umstellung der ELStAM dauert manchmal 1–2 Monate. Zu viel gezahlte Kirchensteuer wird erst mit der Steuererklärung erstattet.

🔍 Sonderfälle bei der Kirchensteuer

Kirchensteuer bei Abfindung

Abfindungen unterliegen über die Fünftelregelung einer ermäßigten Einkommensteuer. Die Kirchensteuer wird auf diese ermäßigte Steuer berechnet – nicht auf die volle Abfindung. Seit 2025 erfolgt die Fünftelregelung ausschließlich über die Einkommensteuererklärung.

Konfessionsverschiedene Ehe (evangelisch + katholisch)

Gehören beide Ehepartner verschiedenen steuererhebenden Kirchen an (z. B. evangelisch + katholisch), wird die Kirchensteuer in der Regel halbe-halbe aufgeteilt: Jede Kirche erhält die Hälfte der gemeinsam berechneten Kirchensteuer. Bei Zusammenveranlagung wird die ESt jeweils zur Hälfte als Bemessungsgrundlage genommen.

Minijob und Kirchensteuer

Bei einem Minijob bis 603 € (2026) mit pauschaler Besteuerung (2 %) fällt keine separate Kirchensteuer an – die pauschale Lohnsteuer enthält keine Kirchensteuer. Wird der Minijob individuell nach Steuerklasse besteuert, fällt Kirchensteuer auf die Lohnsteuer an.

Kirchensteuer bei Selbstständigen

Selbstständige zahlen Kirchensteuer im Rahmen der vierteljährlichen Einkommensteuer-Vorauszahlung. Die Kirchensteuer wird vom Finanzamt zusammen mit der ESt und dem Solidaritätszuschlag festgesetzt. Anders als bei Angestellten gibt es keinen monatlichen Lohnsteuerabzug – die Belastung kann daher überraschend hoch ausfallen, wenn keine Vorauszahlungen geleistet wurden.

Kirchensteuer bei Rentnern

Auch Rentner zahlen Kirchensteuer, sobald ihre steuerpflichtige Rente den Grundfreibetrag übersteigt. Der Besteuerungsanteil der Rente steigt jedes Jahr (2026: 84 % bei Renteneintritt 2026). Durch steigende Renten rutschen immer mehr Rentner in die Kirchensteuerpflicht.

💡 Was bedeutet das Ergebnis für Sie?

Kirchensteuer im Verhältnis: Die effektive Kirchensteuer (nach Sonderausgabenabzug) beträgt bei den meisten Arbeitnehmern zwischen 0,5 % und 3 % des Bruttoeinkommens. Bei einem Bruttolohn von 4.000 €/Monat sind das ca. 40–80 € netto pro Monat.

Austritt rechnet sich finanziell, aber: Wer nur aus Kostengründen austritt, sollte bedenken, dass die tatsächliche Ersparnis nach dem Sonderausgabenabzug geringer ist als gedacht. Gleichzeitig entfallen kirchliche Leistungen und soziale Angebote.

Kappung prüfen: Verdienen Sie mehr als 100.000 € zu versteuerndes Einkommen und leben in einem Antrags-Bundesland? Dann kann die Kappung jährlich mehrere hundert Euro sparen – ein einfacher Brief reicht.

Kapitalerträge nicht vergessen: Kirchenmitglieder mit größerem Depot oder Dividendenportfolio zahlen auf Gewinne über dem Sparer-Pauschbetrag (1.000 €/2.000 €) zusätzlich Kirchensteuer. Berechnen Sie die Gesamtbelastung mit dem Kapitalertragsteuer-Rechner.

❓ Häufig gestellte Fragen zur Kirchensteuer

Wie hoch ist die Kirchensteuer 2026?
Die Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg sowie 9 % in allen anderen Bundesländern. Sie wird auf die festgesetzte Einkommensteuer berechnet, nicht auf das Bruttoeinkommen. Bei einer Einkommensteuer von 10.000 € zahlen Sie also 800 € bzw. 900 € Kirchensteuer – abzüglich der Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug effektiv ca. 520–590 €.
Kann ich die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?
Ja, die gezahlte Kirchensteuer ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG vollständig als Sonderausgabe absetzbar. Tragen Sie den Betrag in der Anlage Sonderausgaben Ihrer Steuererklärung ein. Dadurch senkt sich Ihr zu versteuerndes Einkommen und Sie erhalten einen Teil der Kirchensteuer über die Einkommensteuer-Erstattung zurück. Die effektive Belastung reduziert sich je nach Grenzsteuersatz um 14–45 %.
Was ist die Kappung der Kirchensteuer und wer profitiert davon?
Die Kappung begrenzt die Kirchensteuer auf 2,75 % bis 4 % des zu versteuernden Einkommens (je nach Bundesland und Konfession), statt der regulären 8–9 % der Einkommensteuer. Die Kappung lohnt sich besonders für Gutverdiener ab ca. 100.000 € zvE. In einigen Bundesländern (BaWü, Hessen, NRW, RLP, Saarland) müssen Sie die Kappung selbst beantragen. In Bayern gibt es keine gesetzliche Kappung.
Wie wirken sich Kinderfreibeträge auf die Kirchensteuer aus?
Kinderfreibeträge (2026: 6.828 € + 2.484 € BEA = 9.312 € pro Kind) werden bei der Kirchensteuer immer von der Bemessungsgrundlage abgezogen – auch wenn beim Kindergeld die Günstigerprüfung zugunsten des Kindergelds ausfällt. Das heißt: Selbst wenn Sie Kindergeld erhalten, senken die Kinderfreibeträge Ihre Kirchensteuer. Pro Kind reduziert sich die Kirchensteuer um ca. 100–400 € jährlich, je nach Einkommen.
Wie kann ich aus der Kirche austreten und was kostet es?
Der Kirchenaustritt erfolgt persönlich beim Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland). Die Kosten variieren: In Brandenburg, Bremen und Sachsen ist der Austritt kostenlos, in den meisten anderen Bundesländern fallen 20–35 € Verwaltungsgebühr an, in Baden-Württemberg bis zu 60 €. Die Kirchensteuerpflicht endet in der Regel mit Ablauf des Monats der Austrittserklärung. Das BZSt informiert den Arbeitgeber automatisch.
Wird Kirchensteuer auch auf Kapitalerträge erhoben?
Ja, seit 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne) automatisch von Ihrer Bank einbehalten – als 8 % oder 9 % der Abgeltungsteuer. Der Abzug erfolgt nur auf Erträge über dem Sparer-Pauschbetrag (1.000 €/2.000 €). Im Gegenzug wird die Abgeltungsteuer leicht gesenkt (auf effektiv 24,51 %). Wer den automatischen Abzug nicht möchte, kann beim BZSt einen Sperrvermerk beantragen und die Kirchensteuer über die Anlage KAP selbst erklären.
Was ist das besondere Kirchgeld und wen betrifft es?
Das besondere Kirchgeld betrifft glaubensverschiedene Ehen, in denen nur ein Partner Kirchenmitglied ist und das Paar zusammenveranlagt wird. Es wird auf Basis des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens berechnet (96–3.600 € pro Jahr, ab ca. 40.000 € zvE). Das Kirchgeld wird nur erhoben, wenn es höher ist als die reguläre Kirchensteuer des kirchenangehörigen Partners. Es kann als Sonderausgabe abgesetzt werden. Vermeidbar durch Einzelveranlagung – was aber oft steuerlich nachteiliger ist.
Wie genau ist dieser Kirchensteuer-Rechner?
Der Rechner berechnet die Kirchensteuer auf Basis des aktuellen Einkommensteuertarifs 2026 (§ 32a EStG) mit den korrekten Sätzen (8 %/9 %) und Kappungsgrenzen pro Bundesland und Konfession. Kinderfreibeträge und der Sonderausgabenabzug werden berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden: besonderes Kirchgeld, Kirchensteuer auf Kapitalerträge, individuelle Freibeträge und kirchliche Sonderregelungen. Für eine verbindliche Berechnung konsultieren Sie Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.