Lohnsteuerrechner 2026 & 2027
Monatliche Lohnsteuer 2026 berechnen
Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete
🧾 Ihre monatliche Lohnsteuer
Entspricht 6.866 € pro Jahr
Pro Jahr: 6.866 € • Steuerklasse 1
📊 Ihre Steuersätze
Grenzsteuersatz
Steuer auf nächsten Euro
Durchschnittssteuersatz
Anteil am Brutto
Ihr Grenzsteuersatz im Einkommensteuer-Tarif 2026
📋 Berechnungsdetails
🔄 Steuerklassen im Vergleich
| SK | Für wen | Lohnsteuer/Monat* |
|---|---|---|
| 1● | Ledige, Geschiedene, Verwitwete | 572,17 € |
| 2 | Alleinerziehende mit Kind(ern) | – |
| 3 | Verheiratete (Alleinverdiener/Mehrverdiener) | – |
| 4 | Verheiratete (beide verdienen ähnlich) | – |
| 5 | Verheiratete (Geringverdiener-Partner zu III) | – |
| 6 | Zweit- oder Nebenjob | – |
*Exakte Berechnung nur für gewählte Steuerklasse. Wechseln Sie die SK oben für genaue Werte.
ℹ️ So funktioniert die Lohnsteuer
- ✓Quellensteuer: Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und ans Finanzamt abgeführt
- ✓Vorauszahlung: Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer
- ✓Progressiver Tarif: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz (14-45%)
- ✓Grundfreibetrag 2026: 12.348,00 € bleiben steuerfrei
- ✓Steuerklasse: Beeinflusst die monatliche Lohnsteuer, nicht die jährliche Steuerlast
- ✓Steuererklärung: Über- oder Unterzahlungen werden mit der Jahressteuererklärung ausgeglichen
📚 Die 6 Steuerklassen erklärt (§38b EStG)
Steuerklasse I
Für Ledige, Geschiedene und Verwitwete ohne Kinder. Standard-Steuerklasse mit einem Grundfreibetrag.
Steuerklasse II
Für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt. Zusätzlicher Entlastungsbetrag von 4.260,00 €.
Steuerklasse III
Für Verheiratete: Der Partner mit dem höheren Einkommen. Doppelter Grundfreibetrag, niedrigste Abzüge.
Steuerklasse IV
Für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Beide haben einen Grundfreibetrag. Alternativ: IV/IV mit Faktor.
Steuerklasse V
Für den Geringverdiener in einer III/V-Kombination. Kein Grundfreibetrag, höchste monatliche Abzüge.
Steuerklasse VI
Für Zweit- und Nebenjobs. Kein Grundfreibetrag, höchste Besteuerung. Pflicht ab dem zweiten Arbeitsverhältnis.
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Vereinfachte Berechnung: Die tatsächliche Lohnsteuer kann durch Freibeträge, Zusatzeinkünfte etc. abweichen
- •Soli-Freigrenze: Seit 2021 zahlen ca. 90% der Steuerzahler keinen Soli mehr
- •Steuerklassenwahl: Ehepaare können zwischen III/V und IV/IV wählen – am Jahresende gleicht sichs aus
- •Kinderfreibetrag vs. Kindergeld: Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist
- •Steuererklärung: Oft lohnt sich eine Steuererklärung – Durchschnitt: ca. 1.000 € Erstattung
🏛️ Zuständige Behörde
Finanzamt
Für Steuerklassenwechsel, Freibeträge und Steuererklärung ist Ihr örtliches Finanzamt zuständig.
Online-Antrag
ELSTER – Steuerportal →Finanzamt-Hotline
BZSt-Kontakt →Steuerklassenwechsel beantragen
- • Formular: „Antrag auf Steuerklassenwechsel"
- • Online über ELSTER oder beim Finanzamt
- • Ehepaare: Einmal pro Jahr möglich (Ausnahme: Trennungsjahr)
Quellen & Rechtsgrundlagen (Stand: 2026)
🔭 Was ändert sich 2027? (Stand 13. September 2026)
- Einkommensteuertarif 2027 lt. Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Kabinett 02.09.2026, Bundestag/Bundesrat stehen aus): Grundfreibetrag 12.564 € (2026: 12.348 €), 42 % ab 70.601 €, 45 % bereits ab 250.000 € und neuer Spitzensatz 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen; 2028: Grundfreibetrag 12.900 €.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt lt. Entwurf von 1.230 € auf 1.430 € (§ 9a EStG).
- Steuerklassen V/VI (§ 39b Abs. 2 EStG lt. Entwurf): Mindestsatz 14 % bis 14.251 €, 42 % ab 35.299 €, 45 % ab 200.000 € und 47 % ab 224.000 € Jahresbetrag.
- Der amtliche Programmablaufplan 2027 erscheint voraussichtlich im November/Dezember 2026 – bis dahin rechnet dieser Rechner nach PAP 2026.
- Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2027 14,60 €/Stunde (2026: 13,90 €) – beschlossen mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Minijob-Grenze damit 633 €/Monat (14,60 × 130 ÷ 3, aufgerundet), Übergangsbereich 633,01–2.000 €.
Gibt es schon eine Lohnsteuertabelle 2027?
Quellen: BMF – Entwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Bearbeitungsstand 18.08.2026, Kabinett 02.09.2026) · Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5, BGBl. 2025 I Nr. 268). Entwürfe sind als solche gekennzeichnet und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Zuletzt aktualisiert: 13. September 2026
Geprüft nach: Programmablaufplan (PAP) für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer 2026 (BMF), EStG § 32a (Einkommensteuertarif), Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026
Was der Rechner berücksichtigt: Lohnsteuer nach PAP 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €, Spitzensteuersatz ab 69.879 €, Reichensteuersatz ab 277.826 €), Solidaritätszuschlag (Freigrenze 20.350 €/40.700 € mit Milderungszone), Kirchensteuer 8 %/9 %, alle 6 Steuerklassen, Vorsorgepauschale, Werbungskostenpauschale 1.230 €
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, geldwerte Vorteile (z. B. Firmenwagen), betriebliche Altersvorsorge, Homeoffice-Pauschale, Nebeneinkünfte, Erstattungen aus der Steuererklärung
Alternative zum BMF-Lohnsteuerrechner: Live-Ergebnis statt Formular
Viele Arbeitnehmer suchen den BMF-Lohnsteuerrechner – den offiziellen Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums auf bmf-steuerrechner.de. Der amtliche Rechner liefert den verbindlichen Wert, führt aber Schritt für Schritt durch ein mehrstufiges Formular. Dieser Lohnsteuerrechner ist die schnelle Alternative zur Orientierung: Sie sehen das Ergebnis sofort bei jeder Eingabe – Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für alle Steuerklassen 1–6, monatlich und jährlich, auf Basis des Einkommensteuertarifs 2026 (§ 32a EStG). Für die amtlich verbindliche Berechnung, etwa zur Kontrolle der Lohnabrechnung, nutzen Sie den BMF-Lohnsteuerrechner.
Gibt es eine API für die Lohnsteuer-Berechnung?
Ja. Das Bundesfinanzministerium stellt für Entwickler eine offizielle Schnittstelle bereit: Über die
BMF-Steuerrechner-API auf bmf-steuerrechner.de lässt
sich die amtliche Lohnsteuerberechnung nach Programmablaufplan (PAP) in eigene Anwendungen einbinden,
zum Beispiel in Lohnabrechnungssoftware. Die Abfrage läuft als XML-Webservice: Man übergibt die
PAP-Eingangsparameter – u. a. RE4 (Jahresbruttolohn in Cent), STKL
(Steuerklasse 1–6) und LZZ (Lohnzahlungszeitraum) – und erhält als Antwort u. a.
LSTLZZ (Lohnsteuer für den Zeitraum). Das BMF veröffentlicht den PAP jedes Jahr neu;
die jeweils gültige Version samt Parameterdoku finden Sie direkt auf bmf-steuerrechner.de.
Wenn Sie keine technische Integration brauchen, sondern nur
Ihre Lohnsteuer überschlagen möchten, genügt der Rechner oben auf dieser Seite – direkt im Browser,
ohne Anmeldung. Er implementiert denselben PAP 2026 clientseitig.
Lohnsteuer 2026: Alles was Sie wissen müssen
Die Lohnsteuer ist die wichtigste Steuer für Arbeitnehmer in Deutschland. Sie wird direkt vom Bruttolohn einbehalten und vom Arbeitgeber ans Finanzamt abgeführt. Mit unserem Lohnsteuer-Rechner 2026 ermitteln Sie schnell, wie viel Lohnsteuer monatlich von Ihrem Gehalt abgezogen wird – passend zu Ihrer Steuerklasse. Wer seine Lohnsteuer kennt, kann besser einschätzen, was am Ende als Nettolohn übrig bleibt.
Wie wird die Lohnsteuer berechnet?
Die Lohnsteuer basiert auf dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG. Der Steuersatz steigt progressiv mit dem Einkommen. Grundlage ist der offizielle Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums, nach dem alle Lohnabrechnungsprogramme arbeiten. Für eine detaillierte Berechnung der Jahressteuer nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner.
- Grundfreibetrag 2026: 12.348 € bleiben steuerfrei (24.696 € bei Zusammenveranlagung)
- Eingangssteuersatz: 14 % ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag
- Spitzensteuersatz: 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen
- Reichensteuersatz: 45 % ab 277.826 € (für Topverdiener)
Die 6 Steuerklassen im Überblick
Ihre Steuerklasse bestimmt, welche Freibeträge und Pauschalen bei der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt werden:
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete – Standard für Alleinstehende
- Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag (4.260 € + 240 € je weiteres Kind)
- Steuerklasse III: Verheiratete (Besserverdiener bei III/V-Kombination) – niedrigste monatliche Abzüge
- Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (auch mit Faktorverfahren möglich)
- Steuerklasse V: Verheiratete (Geringverdiener bei III/V) – höchste monatliche Abzüge
- Steuerklasse VI: Für den Zweit- und Nebenjob – kein Grundfreibetrag, kein Arbeitnehmerpauschbetrag
Unsicher, welche Kombination optimal ist? Nutzen Sie den Steuerklassenwechsel-Rechner, um die beste Variante für Ihre Situation zu finden.
Steuerklasse III/IV: Welche Kombination zieht weniger Lohnsteuer ab?
Beim Mehrverdiener zieht Steuerklasse III monatlich am wenigsten ab: Bei 5.000 € brutto beträgt die Lohnsteuer in Steuerklasse III ca. 382 €, in Steuerklasse IV dagegen – wie in Klasse I – ca. 690 €. Dafür zahlt der Partner in Steuerklasse V spürbar mehr als in Klasse IV, weil in Klasse V kein Grundfreibetrag beim monatlichen Abzug berücksichtigt wird. Wichtig: Aufs Jahr gerechnet ist die Steuerlast bei III/V und IV/IV identisch – die Kombination verschiebt nur, wann gezahlt wird. III/V verschafft einen Liquiditätsvorteil, wenn ein Partner deutlich mehr verdient, verpflichtet aber zur Abgabe einer Steuererklärung. IV/IV vermeidet Nachzahlungen. Welche Kombination für Sie passt, zeigt der Steuerklassenwechsel-Rechner.
Lohnsteuer vs. Einkommensteuer
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Am Jahresende wird in der Steuererklärung die tatsächliche Steuerschuld berechnet. In vielen Fällen ergibt sich eine Erstattung – im Schnitt erhalten Arbeitnehmer ca. 1.095 € zurück. Eine Erstattung ist besonders wahrscheinlich, wenn:
- Werbungskosten über der Pauschale (1.230 €) liegen, z. B. durch hohe Pendlerpauschale
- Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge geltend gemacht werden
- Außergewöhnliche Belastungen entstanden sind (Krankheitskosten, Unterhalt)
- Die Steuerklassenkombination ungünstig gewählt war
- Die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €) genutzt wird
Solidaritätszuschlag 2026
Seit 2021 zahlen ca. 90 % der Steuerzahler keinen Soli mehr. Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer) wird nur noch fällig ab einer Freigrenze von 20.350 € Lohnsteuer/Jahr (Steuerklasse I) bzw. 40.700 € (Steuerklasse III). In der Milderungszone steigt der Soli schrittweise auf die vollen 5,5 % an.
Kirchensteuer berechnen
Kirchensteuerpflichtig sind Mitglieder der evangelischen oder katholischen Kirche sowie einiger anderer Religionsgemeinschaften. Der Kirchensteuersatz beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg bzw. 9 % in allen anderen Bundesländern. Die Kirchensteuer wird auf die Lohnsteuer berechnet, nicht auf das Bruttoeinkommen. Bei 600 € Lohnsteuer sind das also 48 € bzw. 54 € Kirchensteuer.
Änderungen 2026: Neue Vorsorgepauschale
Ab 2026 wird die Vorsorgepauschale grundlegend reformiert: Statt pauschaler Sätze berücksichtigt der Lohnsteuerabzug nun die tatsächlich gezahlten Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und erstmals auch Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet für die meisten Arbeitnehmer eine genauere monatliche Besteuerung und weniger Nachzahlungen oder Erstattungen am Jahresende. Ihren tatsächlichen GKV-Beitrag 2026 berechnen Sie mit dem Krankenkassenbeitrag-Rechner. Weitere Neuerungen: Pendlerpauschale steigt auf 38 ct/km ab dem 1. Kilometer, Kindergeld auf 259 €/Monat, und die Minijob-Grenze auf 603 €.
Lohnsteuer 2025 vs. 2026 im Vergleich: Der Grundfreibetrag steigt von 12.096 € (2025) auf 12.348 € (2026), der Spitzensteuersatz von 42 % greift statt ab 68.481 € erst ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen. Wer 2026 gleich viel verdient wie 2025, zahlt dadurch etwas weniger Lohnsteuer. Dieser Rechner rechnet mit dem Tarif 2026 – Werte für das Steuerjahr 2025 fallen wegen des niedrigeren Grundfreibetrags geringfügig höher aus.
Freibeträge eintragen lassen
Sie können beim Finanzamt Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, um monatlich weniger Lohnsteuer zu zahlen. Das lohnt sich bei:
- Hohen Werbungskosten (z. B. lange Pendelstrecke, doppelte Haushaltsführung)
- Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Partner
- Außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Krankheitskosten)
- Verlusten aus Vermietung und Verpachtung
Voraussetzung: Die Aufwendungen übersteigen 600 € pro Jahr. Beantragung über ELSTER oder beim Finanzamt.
Lohnsteuer bei Minijob und Midijob
Minijob (bis 603 €): Keine Lohnsteuer für den Arbeitnehmer – der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Lohnsteuer von 2 %. Alternativ: Individuelle Besteuerung nach Steuerklasse.
Midijob (603–2.000 €): Normale Lohnsteuer nach Steuerklasse, aber reduzierte Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge durch die Gleitzone. Berechnen Sie den Unterschied mit unserem Brutto-Netto-Rechner.
Grenzsteuersatz vs. Durchschnittssteuersatz
Zwei wichtige Begriffe:
- Grenzsteuersatz: Der Steuersatz auf den nächsten verdienten Euro. Entscheidend bei Gehaltsverhandlungen, Überstunden und Nebeneinkünften.
- Durchschnittssteuersatz: Ihre tatsächliche Steuerbelastung bezogen auf das Gesamteinkommen. Immer niedriger als der Grenzsteuersatz durch die Progression.
📊 Lohnsteuer-Tabelle 2026: Beispiele nach Steuerklasse
| Brutto monatlich | Steuerklasse | Lohnsteuer monatlich | Lohnsteuer jährlich |
|---|---|---|---|
| 2.167 € (26.000 €/Jahr) | III | 0 € | 0 € |
| 3.500 € | I | ca. 396 € | ca. 4.752 € |
| 5.000 € | III | ca. 382 € | ca. 4.584 € |
| 6.800 € | I | ca. 1.448 € | ca. 17.375 € |
Richtwerte ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; individuelle Freibeträge können das Ergebnis ändern. Bei 26.000 € Jahresbrutto fällt in Steuerklasse III keine Lohnsteuer an, weil das zu versteuernde Einkommen unter dem doppelten Grundfreibetrag (24.696 €) bleibt. Amtlich verbindliche Werte liefert der BMF-Lohnsteuerrechner.
Beispiel 1: Alleinstehend, 3.500 € brutto (Steuerklasse I)
Beispiel 2: Verheiratet, 5.000 € brutto (Steuerklasse III)
Zum Vergleich: In Steuerklasse I wären es ca. 690 € Lohnsteuer – aber die Jahressteuerlast bleibt gleich!
Beispiel 3: Zweitjob, 1.000 € brutto (Steuerklasse VI)
In Steuerklasse VI greift kein Grundfreibetrag – jeder Euro wird besteuert. Tipp: Prüfen Sie, ob ein Minijob bis 603 € günstiger wäre.
⚠️ 5 typische Fehler bei der Lohnsteuer
🔍 Sonderfälle bei der Lohnsteuer
Lohnsteuer bei Abfindung
Abfindungen unterliegen der vollen Lohnsteuer, können aber über die sogenannte Fünftelregelung begünstigt werden. Dabei wird die Steuer so berechnet, als wäre die Abfindung auf fünf Jahre verteilt. Seit 2025 erfolgt die Fünftelregelung nicht mehr über den Arbeitgeber, sondern ausschließlich über die Einkommensteuererklärung.
Lohnsteuer bei Kurzarbeit
Kurzarbeitergeld (KUG) selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: KUG erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Wer Kurzarbeitergeld bezogen hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und muss oft nachzahlen. Folgt auf die Kurzarbeit eine Kündigung, können Sie hier Ihr Arbeitslosengeld berechnen (60/67 % vom pauschalierten Netto).
Firmenwagen und geldwerte Vorteile
Ein Firmenwagen zur privaten Nutzung erhöht das zu versteuernde Einkommen – und damit die Lohnsteuer. Die Besteuerung erfolgt über die 1-%-Regelung (1 % des Bruttolistenpreises/Monat) oder über ein Fahrtenbuch. Bei Elektro-Firmenwagen gilt der reduzierte Satz von 0,25 % (bis 70.000 € Listenpreis).
Elterngeld und Steuerklassenwahl
Für werdende Eltern lohnt sich ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel: Das Elterngeld berechnet sich nach dem Nettolohn der letzten 12 Monate. Wechselt der betreuende Elternteil 7+ Monate vor der Geburt in Klasse III, kann das Elterngeld um mehrere hundert Euro pro Monat steigen.
Aktivrente: Hinzuverdienst ab 2026
Neu ab 2026: Rentner, die über das Rentenalter hinaus arbeiten, können zusätzlich zum Grundfreibetrag bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Die Lohnsteuer wird auf den Lohn berechnet, aber der steuerfreie Aktivrenten-Betrag reduziert die Steuerlast erheblich. Weitere Infos zur Besteuerung der Rente im Rentensteuer-Rechner.
❓ Häufig gestellte Fragen zur Lohnsteuer
Wie hoch ist die Lohnsteuer 2026?
Welche Steuerklasse zahlt am wenigsten Lohnsteuer?
Wie berechnet man die monatliche Lohnsteuer?
Muss ich als Minijobber Lohnsteuer zahlen?
Was ändert sich 2026 bei der Lohnsteuer?
Wann muss ich als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?
Wie wirkt sich eine Gehaltserhöhung auf die Lohnsteuer aus?
Werden Steuerklassen III und V 2026 abgeschafft?
Wie genau ist dieser Lohnsteuerrechner?
Wie viel Lohnsteuer zahle ich in Steuerklasse 5 mit Kinderfreibetrag ohne Kirchensteuer?
Wie berechne ich die jährliche Lohnsteuer aus dem Monatswert?
Gibt es eine eigene Lohnsteuertabelle für Beamte und Pensionäre?
Der Lohnsteuertarif ist derselbe – es gibt keine eigene Beamten-Tabelle. Der Unterschied liegt in der Vorsorgepauschale: Weil Beamte keine Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen, wird beim Lohnsteuerabzug eine geringere Vorsorgepauschale berücksichtigt – dadurch zahlen Beamte bei gleichem Brutto etwas mehr Lohnsteuer als Angestellte (haben aber netto trotzdem mehr, weil die Sozialabgaben komplett entfallen). Bei Pensionären kommen Versorgungsfreibetrag und Zuschlag (§ 19 Abs. 2 EStG) hinzu, die die Steuer auf das Ruhegehalt mindern. Praktisch heißt das: Die „besondere Lohnsteuertabelle" für Beamte ist keine andere Tabelle, sondern derselbe Tarif mit anderer Vorsorgepauschale.