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Lohnsteuer-Rechner

Monatliche Lohnsteuer 2026 berechnen

1.000 €6.500 €12.000 €

Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete

0

🧾 Ihre monatliche Lohnsteuer

572 €/ Monat

Entspricht 6.866 € pro Jahr

+ Soli
0,00 €
+ Kirchensteuer
0,00 €
Gesamte Steuerabzüge572 €

Pro Jahr: 6.866 € • Steuerklasse 1

📊 Ihre Steuersätze

31,3 %

Grenzsteuersatz

Steuer auf nächsten Euro

14,3 %

Durchschnittssteuersatz

Anteil am Brutto

0%14%42%45%

Ihr Grenzsteuersatz im Einkommensteuer-Tarif 2026

📋 Berechnungsdetails

Ausgangswerte
Monatlicher Bruttolohn4.000,00 €
Jahres-Brutto (×12)48.000,00 €
Abzüge vor Besteuerung (jährlich)
− Vorsorgepauschale7.824,00 €
− Werbungskostenpauschale (§9a EStG)1.230,00 €
− Sonderausgabenpauschale (§10c EStG)36,00 €
= Zu versteuerndes Einkommen (zvE)38.910,00 €
Steuerberechnung (jährlich)
Lohnsteuer(§32a EStG 2026)6.866,00 €
+ Solidaritätszuschlag(§3 SolzG)0,00 € (unter Freigrenze)
Gesamte Steuerabzüge / Jahr6.866,00 €
Gesamte Steuerabzüge / Monat (÷12)572,17 €

🔄 Steuerklassen im Vergleich

SKFür wenLohnsteuer/Monat*
1Ledige, Geschiedene, Verwitwete572,17 €
2Alleinerziehende mit Kind(ern)
3Verheiratete (Alleinverdiener/Mehrverdiener)
4Verheiratete (beide verdienen ähnlich)
5Verheiratete (Geringverdiener-Partner zu III)
6Zweit- oder Nebenjob

*Exakte Berechnung nur für gewählte Steuerklasse. Wechseln Sie die SK oben für genaue Werte.

ℹ️ So funktioniert die Lohnsteuer

  • Quellensteuer: Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und ans Finanzamt abgeführt
  • Vorauszahlung: Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer
  • Progressiver Tarif: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz (14-45%)
  • Grundfreibetrag 2026: 12.348,00 € bleiben steuerfrei
  • Steuerklasse: Beeinflusst die monatliche Lohnsteuer, nicht die jährliche Steuerlast
  • Steuererklärung: Über- oder Unterzahlungen werden mit der Jahressteuererklärung ausgeglichen

📚 Die 6 Steuerklassen erklärt (§38b EStG)

Steuerklasse I

Für Ledige, Geschiedene und Verwitwete ohne Kinder. Standard-Steuerklasse mit einem Grundfreibetrag.

Steuerklasse II

Für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt. Zusätzlicher Entlastungsbetrag von 4.260,00 €.

Steuerklasse III

Für Verheiratete: Der Partner mit dem höheren Einkommen. Doppelter Grundfreibetrag, niedrigste Abzüge.

Steuerklasse IV

Für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Beide haben einen Grundfreibetrag. Alternativ: IV/IV mit Faktor.

Steuerklasse V

Für den Geringverdiener in einer III/V-Kombination. Kein Grundfreibetrag, höchste monatliche Abzüge.

Steuerklasse VI

Für Zweit- und Nebenjobs. Kein Grundfreibetrag, höchste Besteuerung. Pflicht ab dem zweiten Arbeitsverhältnis.

⚠️ Wichtige Hinweise

  • Vereinfachte Berechnung: Die tatsächliche Lohnsteuer kann durch Freibeträge, Zusatzeinkünfte etc. abweichen
  • Soli-Freigrenze: Seit 2021 zahlen ca. 90% der Steuerzahler keinen Soli mehr
  • Steuerklassenwahl: Ehepaare können zwischen III/V und IV/IV wählen – am Jahresende gleicht sichs aus
  • Kinderfreibetrag vs. Kindergeld: Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist
  • Steuererklärung: Oft lohnt sich eine Steuererklärung – Durchschnitt: ca. 1.000 € Erstattung

🏛️ Zuständige Behörde

Finanzamt

Für Steuerklassenwechsel, Freibeträge und Steuererklärung ist Ihr örtliches Finanzamt zuständig.

📞

Finanzamt-Hotline

BZSt-Kontakt →
📋

Steuerklassenwechsel beantragen

  • • Formular: „Antrag auf Steuerklassenwechsel"
  • • Online über ELSTER oder beim Finanzamt
  • • Ehepaare: Einmal pro Jahr möglich (Ausnahme: Trennungsjahr)
🛡️

Zuletzt aktualisiert: 15.03.2026

Geprüft nach: Programmablaufplan (PAP) für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer 2026 (BMF), EStG § 32a (Einkommensteuertarif), Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026

Was der Rechner berücksichtigt: Lohnsteuer nach PAP 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €, Spitzensteuersatz ab 69.879 €, Reichensteuersatz ab 277.826 €), Solidaritätszuschlag (Freigrenze 20.350 €/40.700 € mit Milderungszone), Kirchensteuer 8 %/9 %, alle 6 Steuerklassen, Vorsorgepauschale, Werbungskostenpauschale 1.230 €

Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, geldwerte Vorteile (z. B. Firmenwagen), betriebliche Altersvorsorge, Homeoffice-Pauschale, Nebeneinkünfte, Erstattungen aus der Steuererklärung

Lohnsteuer 2026: Alles was Sie wissen müssen

Die Lohnsteuer ist die wichtigste Steuer für Arbeitnehmer in Deutschland. Sie wird direkt vom Bruttolohn einbehalten und vom Arbeitgeber ans Finanzamt abgeführt. Mit unserem Lohnsteuer-Rechner 2026 ermitteln Sie schnell, wie viel Lohnsteuer monatlich von Ihrem Gehalt abgezogen wird – passend zu Ihrer Steuerklasse. Wer seine Lohnsteuer kennt, kann besser einschätzen, was am Ende als Nettolohn übrig bleibt.

Wie wird die Lohnsteuer berechnet?

Die Lohnsteuer basiert auf dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG. Der Steuersatz steigt progressiv mit dem Einkommen. Grundlage ist der offizielle Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums, nach dem alle Lohnabrechnungsprogramme arbeiten. Für eine detaillierte Berechnung der Jahressteuer nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner.

  • Grundfreibetrag 2026: 12.348 € bleiben steuerfrei (24.696 € bei Zusammenveranlagung)
  • Eingangssteuersatz: 14 % ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag
  • Spitzensteuersatz: 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen
  • Reichensteuersatz: 45 % ab 277.826 € (für Topverdiener)

Die 6 Steuerklassen im Überblick

Ihre Steuerklasse bestimmt, welche Freibeträge und Pauschalen bei der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt werden:

  • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete – Standard für Alleinstehende
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag (4.260 € + 240 € je weiteres Kind)
  • Steuerklasse III: Verheiratete (Besserverdiener bei III/V-Kombination) – niedrigste monatliche Abzüge
  • Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (auch mit Faktorverfahren möglich)
  • Steuerklasse V: Verheiratete (Geringverdiener bei III/V) – höchste monatliche Abzüge
  • Steuerklasse VI: Für den Zweit- und Nebenjob – kein Grundfreibetrag, kein Arbeitnehmerpauschbetrag

Unsicher, welche Kombination optimal ist? Nutzen Sie den Steuerklassenwechsel-Rechner, um die beste Variante für Ihre Situation zu finden.

Lohnsteuer vs. Einkommensteuer

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Am Jahresende wird in der Steuererklärung die tatsächliche Steuerschuld berechnet. In vielen Fällen ergibt sich eine Erstattung – im Schnitt erhalten Arbeitnehmer ca. 1.095 € zurück. Eine Erstattung ist besonders wahrscheinlich, wenn:

  • Werbungskosten über der Pauschale (1.230 €) liegen, z. B. durch hohe Pendlerpauschale
  • Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge geltend gemacht werden
  • Außergewöhnliche Belastungen entstanden sind (Krankheitskosten, Unterhalt)
  • Die Steuerklassenkombination ungünstig gewählt war
  • Die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €) genutzt wird

Solidaritätszuschlag 2026

Seit 2021 zahlen ca. 90 % der Steuerzahler keinen Soli mehr. Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer) wird nur noch fällig ab einer Freigrenze von 20.350 € Lohnsteuer/Jahr (Steuerklasse I) bzw. 40.700 € (Steuerklasse III). In der Milderungszone steigt der Soli schrittweise auf die vollen 5,5 % an.

Kirchensteuer berechnen

Kirchensteuerpflichtig sind Mitglieder der evangelischen oder katholischen Kirche sowie einiger anderer Religionsgemeinschaften. Der Kirchensteuersatz beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg bzw. 9 % in allen anderen Bundesländern. Die Kirchensteuer wird auf die Lohnsteuer berechnet, nicht auf das Bruttoeinkommen. Bei 600 € Lohnsteuer sind das also 48 € bzw. 54 € Kirchensteuer.

Änderungen 2026: Neue Vorsorgepauschale

Ab 2026 wird die Vorsorgepauschale grundlegend reformiert: Statt pauschaler Sätze berücksichtigt der Lohnsteuerabzug nun die tatsächlich gezahlten Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und erstmals auch Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet für die meisten Arbeitnehmer eine genauere monatliche Besteuerung und weniger Nachzahlungen oder Erstattungen am Jahresende. Weitere Neuerungen: Pendlerpauschale steigt auf 38 ct/km ab dem 1. Kilometer, Kindergeld auf 259 €/Monat, und die Minijob-Grenze auf 603 €.

Freibeträge eintragen lassen

Sie können beim Finanzamt Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, um monatlich weniger Lohnsteuer zu zahlen. Das lohnt sich bei:

Voraussetzung: Die Aufwendungen übersteigen 600 € pro Jahr. Beantragung über ELSTER oder beim Finanzamt.

Lohnsteuer bei Minijob und Midijob

Minijob (bis 603 €): Keine Lohnsteuer für den Arbeitnehmer – der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Lohnsteuer von 2 %. Alternativ: Individuelle Besteuerung nach Steuerklasse.

Midijob (603–2.000 €): Normale Lohnsteuer nach Steuerklasse, aber reduzierte Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge durch die Gleitzone. Berechnen Sie den Unterschied mit unserem Brutto-Netto-Rechner.

Grenzsteuersatz vs. Durchschnittssteuersatz

Zwei wichtige Begriffe:

  • Grenzsteuersatz: Der Steuersatz auf den nächsten verdienten Euro. Entscheidend bei Gehaltsverhandlungen, Überstunden und Nebeneinkünften.
  • Durchschnittssteuersatz: Ihre tatsächliche Steuerbelastung bezogen auf das Gesamteinkommen. Immer niedriger als der Grenzsteuersatz durch die Progression.

📊 Beispielrechnungen: Lohnsteuer nach Steuerklasse

Beispiel 1: Alleinstehend, 3.500 € brutto (Steuerklasse I)

Bruttogehalt:3.500 € Lohnsteuer:– 396 € Solidaritätszuschlag:0 € Kirchensteuer (9 %):– 35,64 € Steuern gesamt:– 431,64 € Durchschnittssteuersatz:~11,3 % Grenzsteuersatz:~30 %

Beispiel 2: Verheiratet, 5.000 € brutto (Steuerklasse III)

Bruttogehalt:5.000 € Lohnsteuer:– 382 € Solidaritätszuschlag:0 € Kirchensteuer:keine Steuern gesamt:– 382 € Durchschnittssteuersatz:~7,6 % Grenzsteuersatz:~27 %

Zum Vergleich: In Steuerklasse I wären es ca. 690 € Lohnsteuer – aber die Jahressteuerlast bleibt gleich!

Beispiel 3: Zweitjob, 1.000 € brutto (Steuerklasse VI)

Bruttogehalt:1.000 € Lohnsteuer:– 157 € Solidaritätszuschlag:0 € Kirchensteuer (9 %):– 14,13 € Steuern gesamt:– 171,13 € Durchschnittssteuersatz:~15,7 %

In Steuerklasse VI greift kein Grundfreibetrag – jeder Euro wird besteuert. Tipp: Prüfen Sie, ob ein Minijob bis 603 € günstiger wäre.

⚠️ 5 typische Fehler bei der Lohnsteuer

1.
Steuerklassenwechsel vergessen: Nach Heirat bleiben beide Partner in Klasse I, bis sie aktiv wechseln. Ein Wechsel zu III/V kann monatlich mehrere hundert Euro Unterschied machen.
2.
Steuerklasse mit Steuerlast verwechseln: Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatlichen Abzüge. Die Jahressteuerlast bei Ehepaaren ist bei III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor identisch. Wer Klasse V hat, bekommt die Differenz über die Steuererklärung zurück.
3.
Keine Freibeträge eingetragen: Arbeitnehmer mit hoher Pendlerpauschale, doppelter Haushaltsführung oder Unterhaltszahlungen verschenken Liquidität, wenn sie keinen Freibetrag eintragen lassen.
4.
Nebenjob falsch besteuert: Der zweite Job läuft über Steuerklasse VI – ohne Grundfreibetrag. Ein Minijob bis 603 € ist oft günstiger, weil er pauschal mit nur 2 % Lohnsteuer belastet wird.
5.
Soli falsch eingeschätzt: Viele rechnen noch 5,5 % Solidaritätszuschlag ein, obwohl er für ca. 90 % der Arbeitnehmer seit 2021 entfallen ist. Der Soli greift erst ab 20.350 € Lohnsteuer/Jahr (Steuerklasse I).

🔍 Sonderfälle bei der Lohnsteuer

Lohnsteuer bei Abfindung

Abfindungen unterliegen der vollen Lohnsteuer, können aber über die sogenannte Fünftelregelung begünstigt werden. Dabei wird die Steuer so berechnet, als wäre die Abfindung auf fünf Jahre verteilt. Seit 2025 erfolgt die Fünftelregelung nicht mehr über den Arbeitgeber, sondern ausschließlich über die Einkommensteuererklärung.

Lohnsteuer bei Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld (KUG) selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: KUG erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Wer Kurzarbeitergeld bezogen hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und muss oft nachzahlen.

Firmenwagen und geldwerte Vorteile

Ein Firmenwagen zur privaten Nutzung erhöht das zu versteuernde Einkommen – und damit die Lohnsteuer. Die Besteuerung erfolgt über die 1-%-Regelung (1 % des Bruttolistenpreises/Monat) oder über ein Fahrtenbuch. Bei Elektro-Firmenwagen gilt der reduzierte Satz von 0,25 % (bis 70.000 € Listenpreis).

Elterngeld und Steuerklassenwahl

Für werdende Eltern lohnt sich ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel: Das Elterngeld berechnet sich nach dem Nettolohn der letzten 12 Monate. Wechselt der betreuende Elternteil 7+ Monate vor der Geburt in Klasse III, kann das Elterngeld um mehrere hundert Euro pro Monat steigen.

Aktivrente: Hinzuverdienst ab 2026

Neu ab 2026: Rentner, die über das Rentenalter hinaus arbeiten, können zusätzlich zum Grundfreibetrag bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Die Lohnsteuer wird auf den Lohn berechnet, aber der steuerfreie Aktivrenten-Betrag reduziert die Steuerlast erheblich. Weitere Infos zur Besteuerung der Rente im Rentensteuer-Rechner.

❓ Häufig gestellte Fragen zur Lohnsteuer

Wie hoch ist die Lohnsteuer 2026?
Die Lohnsteuer 2026 richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrer Steuerklasse. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 %, der Spitzensteuersatz 42 % (ab 69.879 €) und der Reichensteuersatz 45 % (ab 277.826 €). Bei 3.500 € brutto in Steuerklasse I beträgt die Lohnsteuer ca. 396 € monatlich – ein Durchschnittssteuersatz von etwa 11 %.
Welche Steuerklasse zahlt am wenigsten Lohnsteuer?
Steuerklasse III hat die niedrigsten monatlichen Abzüge, da der doppelte Grundfreibetrag (24.696 €) angerechnet wird. Allerdings muss der Partner dann Steuerklasse V wählen und zahlt entsprechend mehr. Am Jahresende gleicht sich die Steuerlast über die Steuererklärung aus – die Jahressteuer ist bei allen Kombinationen identisch.
Wie berechnet man die monatliche Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer wird nach dem Programmablaufplan (PAP) des BMF berechnet: Vom Bruttolohn werden die Vorsorgepauschale (ab 2026 auf Basis tatsächlicher Beiträge), der Arbeitnehmerpauschbetrag (1.230 €/Jahr) und ggf. der Sonderausgabenpauschbetrag (36 €) abgezogen. Auf das zu versteuernde Einkommen wird der progressive Steuertarif nach § 32a EStG angewendet.
Muss ich als Minijobber Lohnsteuer zahlen?
Bei einem Minijob bis 603 € (2026) zahlen Sie in der Regel keine Lohnsteuer. Der Arbeitgeber führt pauschal 2 % Lohnsteuer ab. Alternativ können Sie sich nach Ihrer Steuerklasse individuell besteuern lassen – bei Steuerklasse I bis V bleibt der Minijob dank des Grundfreibetrags trotzdem steuerfrei. Erst bei Steuerklasse VI (Zweitjob) fällt Lohnsteuer an.
Was ändert sich 2026 bei der Lohnsteuer?
Die wichtigsten Änderungen 2026: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €, die Vorsorgepauschale wird auf Basis tatsächlicher SV-Beiträge berechnet (nicht mehr pauschal), die Pendlerpauschale steigt auf 38 ct/km ab dem 1. Kilometer, der Kinderfreibetrag steigt auf 6.828 €, die Aktivrente ermöglicht bis zu 2.000 € steuerfreien Hinzuverdienst für Rentner, und die Ehrenamtspauschale erhöht sich auf 960 €.
Wann muss ich als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?
Eine Pflichtveranlagung besteht u. a. bei: Steuerklassenkombination III/V, Steuerklasse IV mit Faktor, Steuerklasse VI (Zweitjob), Lohnersatzleistungen über 410 € (Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld), eingetragenen Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte oder Nebeneinkünften über 410 €. Die Frist für das Steuerjahr 2025 endet am 31.07.2026.
Wie wirkt sich eine Gehaltserhöhung auf die Lohnsteuer aus?
Durch die Steuerprogression steigt der Grenzsteuersatz mit dem Einkommen. Von einer Gehaltserhöhung von z. B. 500 € brutto bleiben je nach Einkommenshöhe nur 50–65 % netto übrig. Bei 4.000 € brutto (Steuerklasse I) liegt der Grenzsteuersatz bei ca. 33 % – von 500 € mehr gehen also ca. 165 € an Lohnsteuer plus Sozialabgaben. Nutzen Sie den Rechner, um Ihr konkretes Szenario durchzuspielen.
Werden Steuerklassen III und V 2026 abgeschafft?
Nein, die Steuerklassen III und V bleiben 2026 bestehen. Es gibt politische Diskussionen, diese zugunsten des Faktorverfahrens in Steuerklasse IV abzuschaffen – frühestens ab 2030. Bis dahin können Ehepaare weiterhin die Kombination III/V wählen. Prüfen Sie mit dem Steuerklassen-Rechner, welche Kombination für Sie optimal ist.