Lohnsteuer-Rechner
Monatliche Lohnsteuer 2026 berechnen
Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete
🧾 Ihre monatliche Lohnsteuer
Entspricht 6.866 € pro Jahr
Pro Jahr: 6.866 € • Steuerklasse 1
📊 Ihre Steuersätze
Grenzsteuersatz
Steuer auf nächsten Euro
Durchschnittssteuersatz
Anteil am Brutto
Ihr Grenzsteuersatz im Einkommensteuer-Tarif 2026
📋 Berechnungsdetails
🔄 Steuerklassen im Vergleich
| SK | Für wen | Lohnsteuer/Monat* |
|---|---|---|
| 1● | Ledige, Geschiedene, Verwitwete | 572,17 € |
| 2 | Alleinerziehende mit Kind(ern) | – |
| 3 | Verheiratete (Alleinverdiener/Mehrverdiener) | – |
| 4 | Verheiratete (beide verdienen ähnlich) | – |
| 5 | Verheiratete (Geringverdiener-Partner zu III) | – |
| 6 | Zweit- oder Nebenjob | – |
*Exakte Berechnung nur für gewählte Steuerklasse. Wechseln Sie die SK oben für genaue Werte.
ℹ️ So funktioniert die Lohnsteuer
- ✓Quellensteuer: Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und ans Finanzamt abgeführt
- ✓Vorauszahlung: Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer
- ✓Progressiver Tarif: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz (14-45%)
- ✓Grundfreibetrag 2026: 12.348,00 € bleiben steuerfrei
- ✓Steuerklasse: Beeinflusst die monatliche Lohnsteuer, nicht die jährliche Steuerlast
- ✓Steuererklärung: Über- oder Unterzahlungen werden mit der Jahressteuererklärung ausgeglichen
📚 Die 6 Steuerklassen erklärt (§38b EStG)
Steuerklasse I
Für Ledige, Geschiedene und Verwitwete ohne Kinder. Standard-Steuerklasse mit einem Grundfreibetrag.
Steuerklasse II
Für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt. Zusätzlicher Entlastungsbetrag von 4.260,00 €.
Steuerklasse III
Für Verheiratete: Der Partner mit dem höheren Einkommen. Doppelter Grundfreibetrag, niedrigste Abzüge.
Steuerklasse IV
Für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Beide haben einen Grundfreibetrag. Alternativ: IV/IV mit Faktor.
Steuerklasse V
Für den Geringverdiener in einer III/V-Kombination. Kein Grundfreibetrag, höchste monatliche Abzüge.
Steuerklasse VI
Für Zweit- und Nebenjobs. Kein Grundfreibetrag, höchste Besteuerung. Pflicht ab dem zweiten Arbeitsverhältnis.
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Vereinfachte Berechnung: Die tatsächliche Lohnsteuer kann durch Freibeträge, Zusatzeinkünfte etc. abweichen
- •Soli-Freigrenze: Seit 2021 zahlen ca. 90% der Steuerzahler keinen Soli mehr
- •Steuerklassenwahl: Ehepaare können zwischen III/V und IV/IV wählen – am Jahresende gleicht sichs aus
- •Kinderfreibetrag vs. Kindergeld: Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist
- •Steuererklärung: Oft lohnt sich eine Steuererklärung – Durchschnitt: ca. 1.000 € Erstattung
🏛️ Zuständige Behörde
Finanzamt
Für Steuerklassenwechsel, Freibeträge und Steuererklärung ist Ihr örtliches Finanzamt zuständig.
Online-Antrag
ELSTER – Steuerportal →Finanzamt-Hotline
BZSt-Kontakt →Steuerklassenwechsel beantragen
- • Formular: „Antrag auf Steuerklassenwechsel"
- • Online über ELSTER oder beim Finanzamt
- • Ehepaare: Einmal pro Jahr möglich (Ausnahme: Trennungsjahr)
Quellen & Rechtsgrundlagen (Stand: 2026)
Zuletzt aktualisiert: 15.03.2026
Geprüft nach: Programmablaufplan (PAP) für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer 2026 (BMF), EStG § 32a (Einkommensteuertarif), Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026
Was der Rechner berücksichtigt: Lohnsteuer nach PAP 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €, Spitzensteuersatz ab 69.879 €, Reichensteuersatz ab 277.826 €), Solidaritätszuschlag (Freigrenze 20.350 €/40.700 € mit Milderungszone), Kirchensteuer 8 %/9 %, alle 6 Steuerklassen, Vorsorgepauschale, Werbungskostenpauschale 1.230 €
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, geldwerte Vorteile (z. B. Firmenwagen), betriebliche Altersvorsorge, Homeoffice-Pauschale, Nebeneinkünfte, Erstattungen aus der Steuererklärung
Lohnsteuer 2026: Alles was Sie wissen müssen
Die Lohnsteuer ist die wichtigste Steuer für Arbeitnehmer in Deutschland. Sie wird direkt vom Bruttolohn einbehalten und vom Arbeitgeber ans Finanzamt abgeführt. Mit unserem Lohnsteuer-Rechner 2026 ermitteln Sie schnell, wie viel Lohnsteuer monatlich von Ihrem Gehalt abgezogen wird – passend zu Ihrer Steuerklasse. Wer seine Lohnsteuer kennt, kann besser einschätzen, was am Ende als Nettolohn übrig bleibt.
Wie wird die Lohnsteuer berechnet?
Die Lohnsteuer basiert auf dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG. Der Steuersatz steigt progressiv mit dem Einkommen. Grundlage ist der offizielle Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums, nach dem alle Lohnabrechnungsprogramme arbeiten. Für eine detaillierte Berechnung der Jahressteuer nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner.
- Grundfreibetrag 2026: 12.348 € bleiben steuerfrei (24.696 € bei Zusammenveranlagung)
- Eingangssteuersatz: 14 % ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag
- Spitzensteuersatz: 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen
- Reichensteuersatz: 45 % ab 277.826 € (für Topverdiener)
Die 6 Steuerklassen im Überblick
Ihre Steuerklasse bestimmt, welche Freibeträge und Pauschalen bei der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt werden:
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete – Standard für Alleinstehende
- Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag (4.260 € + 240 € je weiteres Kind)
- Steuerklasse III: Verheiratete (Besserverdiener bei III/V-Kombination) – niedrigste monatliche Abzüge
- Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (auch mit Faktorverfahren möglich)
- Steuerklasse V: Verheiratete (Geringverdiener bei III/V) – höchste monatliche Abzüge
- Steuerklasse VI: Für den Zweit- und Nebenjob – kein Grundfreibetrag, kein Arbeitnehmerpauschbetrag
Unsicher, welche Kombination optimal ist? Nutzen Sie den Steuerklassenwechsel-Rechner, um die beste Variante für Ihre Situation zu finden.
Lohnsteuer vs. Einkommensteuer
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Am Jahresende wird in der Steuererklärung die tatsächliche Steuerschuld berechnet. In vielen Fällen ergibt sich eine Erstattung – im Schnitt erhalten Arbeitnehmer ca. 1.095 € zurück. Eine Erstattung ist besonders wahrscheinlich, wenn:
- Werbungskosten über der Pauschale (1.230 €) liegen, z. B. durch hohe Pendlerpauschale
- Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge geltend gemacht werden
- Außergewöhnliche Belastungen entstanden sind (Krankheitskosten, Unterhalt)
- Die Steuerklassenkombination ungünstig gewählt war
- Die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €) genutzt wird
Solidaritätszuschlag 2026
Seit 2021 zahlen ca. 90 % der Steuerzahler keinen Soli mehr. Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer) wird nur noch fällig ab einer Freigrenze von 20.350 € Lohnsteuer/Jahr (Steuerklasse I) bzw. 40.700 € (Steuerklasse III). In der Milderungszone steigt der Soli schrittweise auf die vollen 5,5 % an.
Kirchensteuer berechnen
Kirchensteuerpflichtig sind Mitglieder der evangelischen oder katholischen Kirche sowie einiger anderer Religionsgemeinschaften. Der Kirchensteuersatz beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg bzw. 9 % in allen anderen Bundesländern. Die Kirchensteuer wird auf die Lohnsteuer berechnet, nicht auf das Bruttoeinkommen. Bei 600 € Lohnsteuer sind das also 48 € bzw. 54 € Kirchensteuer.
Änderungen 2026: Neue Vorsorgepauschale
Ab 2026 wird die Vorsorgepauschale grundlegend reformiert: Statt pauschaler Sätze berücksichtigt der Lohnsteuerabzug nun die tatsächlich gezahlten Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und erstmals auch Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet für die meisten Arbeitnehmer eine genauere monatliche Besteuerung und weniger Nachzahlungen oder Erstattungen am Jahresende. Weitere Neuerungen: Pendlerpauschale steigt auf 38 ct/km ab dem 1. Kilometer, Kindergeld auf 259 €/Monat, und die Minijob-Grenze auf 603 €.
Freibeträge eintragen lassen
Sie können beim Finanzamt Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, um monatlich weniger Lohnsteuer zu zahlen. Das lohnt sich bei:
- Hohen Werbungskosten (z. B. lange Pendelstrecke, doppelte Haushaltsführung)
- Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Partner
- Außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Krankheitskosten)
- Verlusten aus Vermietung und Verpachtung
Voraussetzung: Die Aufwendungen übersteigen 600 € pro Jahr. Beantragung über ELSTER oder beim Finanzamt.
Lohnsteuer bei Minijob und Midijob
Minijob (bis 603 €): Keine Lohnsteuer für den Arbeitnehmer – der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Lohnsteuer von 2 %. Alternativ: Individuelle Besteuerung nach Steuerklasse.
Midijob (603–2.000 €): Normale Lohnsteuer nach Steuerklasse, aber reduzierte Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge durch die Gleitzone. Berechnen Sie den Unterschied mit unserem Brutto-Netto-Rechner.
Grenzsteuersatz vs. Durchschnittssteuersatz
Zwei wichtige Begriffe:
- Grenzsteuersatz: Der Steuersatz auf den nächsten verdienten Euro. Entscheidend bei Gehaltsverhandlungen, Überstunden und Nebeneinkünften.
- Durchschnittssteuersatz: Ihre tatsächliche Steuerbelastung bezogen auf das Gesamteinkommen. Immer niedriger als der Grenzsteuersatz durch die Progression.
📊 Beispielrechnungen: Lohnsteuer nach Steuerklasse
Beispiel 1: Alleinstehend, 3.500 € brutto (Steuerklasse I)
Beispiel 2: Verheiratet, 5.000 € brutto (Steuerklasse III)
Zum Vergleich: In Steuerklasse I wären es ca. 690 € Lohnsteuer – aber die Jahressteuerlast bleibt gleich!
Beispiel 3: Zweitjob, 1.000 € brutto (Steuerklasse VI)
In Steuerklasse VI greift kein Grundfreibetrag – jeder Euro wird besteuert. Tipp: Prüfen Sie, ob ein Minijob bis 603 € günstiger wäre.
⚠️ 5 typische Fehler bei der Lohnsteuer
🔍 Sonderfälle bei der Lohnsteuer
Lohnsteuer bei Abfindung
Abfindungen unterliegen der vollen Lohnsteuer, können aber über die sogenannte Fünftelregelung begünstigt werden. Dabei wird die Steuer so berechnet, als wäre die Abfindung auf fünf Jahre verteilt. Seit 2025 erfolgt die Fünftelregelung nicht mehr über den Arbeitgeber, sondern ausschließlich über die Einkommensteuererklärung.
Lohnsteuer bei Kurzarbeit
Kurzarbeitergeld (KUG) selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: KUG erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Wer Kurzarbeitergeld bezogen hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und muss oft nachzahlen.
Firmenwagen und geldwerte Vorteile
Ein Firmenwagen zur privaten Nutzung erhöht das zu versteuernde Einkommen – und damit die Lohnsteuer. Die Besteuerung erfolgt über die 1-%-Regelung (1 % des Bruttolistenpreises/Monat) oder über ein Fahrtenbuch. Bei Elektro-Firmenwagen gilt der reduzierte Satz von 0,25 % (bis 70.000 € Listenpreis).
Elterngeld und Steuerklassenwahl
Für werdende Eltern lohnt sich ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel: Das Elterngeld berechnet sich nach dem Nettolohn der letzten 12 Monate. Wechselt der betreuende Elternteil 7+ Monate vor der Geburt in Klasse III, kann das Elterngeld um mehrere hundert Euro pro Monat steigen.
Aktivrente: Hinzuverdienst ab 2026
Neu ab 2026: Rentner, die über das Rentenalter hinaus arbeiten, können zusätzlich zum Grundfreibetrag bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Die Lohnsteuer wird auf den Lohn berechnet, aber der steuerfreie Aktivrenten-Betrag reduziert die Steuerlast erheblich. Weitere Infos zur Besteuerung der Rente im Rentensteuer-Rechner.