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Überstunden-Rechner 2026

Überstundenvergütung & Zuschläge berechnen

💰 Ihr Brutto-Stundenlohn

€ / Std.
10 €Mindestlohn: 13,90 €80 €

⏱️ Ihre Überstunden

Stunden

📊 Überstundenzuschlag

💵 Ihre Überstunden-Vergütung (brutto)

250,00 €
Grundvergütung
200,00 €
Zuschläge
50,00 €
Stundenlohn mit Zuschlag
25,00 €
20,00 € + 25% Zuschlag

📊 Berechnungsdetails

Überstunden-Berechnung
Überstunden10 Stunden
Stundenlohn (brutto)20,00 €
Grundvergütung (10 × 20,00 €)200,00 €
Zuschlag 25%+50,00 €
Gesamtauszahlung (brutto)250,00 €

🔢 Formel: Überstunden berechnen

Vergütung = Stunden × Stundenlohn × (1 + Zuschlag%)

Oder: Grundvergütung + (Grundvergütung × Zuschlag%)

Beispiel: Bei 10 Überstunden à 20 € mit 25% Zuschlag:

10 × 20 € × 1,25 = 250 €
Oder: 200 € Grundvergütung + 50 € Zuschlag

📋 Zuschlag-Übersicht

ZuschlagsartZuschlagStundenlohnBei 10h
Ohne0%20,00 €200,00 €
Normal25%25,00 €250,00 €
Nacht/Sonntag50%30,00 €300,00 €
Nacht Sonntag75%35,00 €350,00 €
Feiertag100%40,00 €400,00 €

* Basierend auf Ihrem Stundenlohn von 20,00 €

⚖️ Rechtlicher Hintergrund

Wichtig: Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge! Die Zuschläge ergeben sich aus:

  • • Arbeitsvertrag – individuelle Vereinbarungen
  • • Tarifvertrag – branchenspezifische Regelungen
  • • Betriebsvereinbarung – unternehmensinterne Regeln

ArbZG (Arbeitszeitgesetz): Regelt nur die maximale Arbeitszeit (8h/Tag, ausnahmsweise 10h), nicht die Vergütung.

ℹ️ Typische Überstundenzuschläge

📊
25% – Normalzuschlag

Üblich für reguläre Überstunden (Montag–Freitag, tagsüber)

🌙
50% – Nacht-/Sonntagszuschlag

Für Nachtarbeit (20–6 Uhr) und Sonntagsarbeit

🎉
100% – Feiertagszuschlag

Für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen

💡
Steuerfrei nach §3b EStG

Bestimmte Zuschläge sind steuerfrei (z.B. Nacht 25%, Sonntag 50%, Feiertag 125%)

📚 Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

  • ⏰Tägliche Arbeitszeit: Max. 8 Stunden, Verlängerung auf 10 Stunden möglich
  • 📅Ausgleich: Innerhalb von 6 Monaten muss der Durchschnitt bei 8h/Tag liegen
  • 🛑Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen
  • ☕Pausen: Ab 6h: 30 Min., ab 9h: 45 Min. Pause
  • 📝Aufzeichnung: Überstunden über 8h/Tag müssen dokumentiert werden

🏛️ Beratung & Informationen

📞

Bürgertelefon Arbeitsrecht

030 221 911 004

BMAS Hotline

❓ Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber Überstunden bezahlen?▼

Nicht automatisch. Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet oder geduldet sein. Die Vergütung hängt vom Arbeitsvertrag ab – manche Verträge enthalten Pauschalklauseln ("mit dem Gehalt abgegolten"), die aber oft unwirksam sind.

Sind Überstundenzuschläge steuerfrei?▼

Nur bestimmte Zuschläge sind nach §3b EStG steuerfrei: Nachtarbeit (20–6 Uhr) bis 25%, Sonntagsarbeit bis 50%, Feiertagsarbeit bis 125%. Der Grundlohn muss versteuert werden – nur der Zuschlag kann steuerfrei sein.

Kann ich statt Geld auch Freizeitausgleich bekommen?▼

Ja, wenn es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung so geregelt ist. Bei Freizeitausgleich entfällt die Steuerpflicht komplett. Der Zuschlag sollte aber zusätzlich gewährt werden.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?▼

Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Arbeitszeit auf max. 10 Stunden ausgedehnt werden. Innerhalb von 6 Monaten muss der Durchschnitt aber bei 8 Stunden liegen. Das bedeutet: bei 5-Tage-Woche max. 48h/Woche, kurzzeitig bis 60h/Woche.

🔭 Was ändert sich 2027? (Stand 13. September 2026)

  • Steuerfreie Überstundenzuschläge: Der Koalitionsvertrag sieht vor, Zuschläge für Mehrarbeit über die tarifliche Vollzeit hinaus steuerfrei zu stellen. Im Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (02.09.2026) ist diese Regelung nicht enthalten – Überstundenzuschläge bleiben 2027 nach aktuellem Stand voll steuer- und beitragspflichtig.
  • Sonn-/Feiertagszuschläge (§ 3b EStG): steuerfrei künftig bis 75 € Grundlohn je Stunde (bisher 50 €), Nachtarbeit weiter bis 50 € – lt. Entwurf ab 01.01.2027.
  • Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2027 14,60 €/Stunde (2026: 13,90 €) – beschlossen mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Minijob-Grenze damit 633 €/Monat (14,60 × 130 ÷ 3, aufgerundet), Übergangsbereich 633,01–2.000 €.

Quellen: BMF – Entwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Bearbeitungsstand 18.08.2026, Kabinett 02.09.2026) · Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5, BGBl. 2025 I Nr. 268). Entwürfe sind als solche gekennzeichnet und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Überstunden-Rechner: Was steht Ihnen zu?

Mit unserem Überstunden-Rechner berechnen Sie, wie viel Geld Ihnen für Ihre Mehrarbeit zusteht – inklusive Überstundenzuschläge. Alternativ können Sie auch den Wert eines Freizeitausgleichs ermitteln.

Was sind Überstunden?

Überstunden (Mehrarbeit) liegt vor, wenn Sie mehr als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit arbeiten. Die gesetzliche Regelarbeitszeit beträgt:

  • Werktäglich: max. 8 Stunden (§3 ArbZG)
  • Ausnahmsweise: bis 10 Stunden (wenn Ausgleich innerhalb 6 Monaten)
  • Wöchentlich: max. 48 Stunden (bei 6-Tage-Woche)

Überstundenzuschläge nach Tarifvertrag

Typische Überstundenzuschläge in Tarifverträgen:

  • Normale Überstunden: 25% Zuschlag
  • Samstagsarbeit: 25-50% Zuschlag
  • Sonntagsarbeit: 50% Zuschlag (steuerfrei!)
  • Feiertagsarbeit: 100-150% Zuschlag (steuerfrei!)
  • Nachtarbeit (23-6 Uhr): 25-40% Zuschlag (steuerfrei!)

Steuerfreie Zuschläge

Bestimmte Zuschläge sind steuer- und sozialversicherungsfrei:

  • Sonntagszuschlag: bis 50% steuerfrei
  • Feiertagszuschlag: bis 125% steuerfrei (Weihnachten/1.Mai: 150%)
  • Nachtzuschlag: bis 25% steuerfrei (0-4 Uhr: 40%)

Voraussetzung: Der Grundlohn darf 50€/Stunde nicht überschreiten (für Steuerfreiheit). Minijobber sollten bei Überstunden außerdem mit dem Minijob-Rechner prüfen, ob der Verdienst unter der 603-€-Grenze bleibt.

Überstunden auszahlen oder Freizeitausgleich?

Sie haben grundsätzlich zwei Optionen für den Ausgleich:

💰 Auszahlung:

  • Voll steuerpflichtig (außer steuerfreie Zuschläge)
  • Erhöht das zu versteuernde Einkommen
  • Sozialversicherungspflichtig

🏖️ Freizeitausgleich:

  • Keine Steuern auf "mehr Freizeit"
  • Gleicher wirtschaftlicher Wert
  • Oft 1:1 oder mit Zuschlag (z.B. 1,25 Stunden frei pro Überstunde)

Berechnung Überstundenlohn

So berechnet sich Ihr Überstundenlohn:

  1. Monatslohn ÷ Arbeitsstunden/Monat = Stundenlohn
  2. Beispiel: 4.000€ ÷ 173,33 Std. = 23,08€/Std.
  3. + 25% Zuschlag = 28,85€ pro Überstunde
  4. 10 Überstunden × 28,85€ = 288,50€ brutto

Rechtliche Grundlagen

  • Anordnung: Arbeitgeber braucht Grund (betrieblicher Bedarf)
  • Vergütungspflicht: Überstunden sind zu vergüten (§612 BGB)
  • Dokumentation: Arbeitgeber muss Arbeitszeit erfassen (EuGH-Urteil)
  • Verjährung: Ansprüche verjähren nach 3 Jahren
  • Ausschlussfristen: Oft nur 3-6 Monate (Tarifvertrag beachten!)

Überstunden bei Teilzeit

Bei Teilzeitarbeit gelten Besonderheiten:

  • Überstunden erst ab Überschreitung der Vollzeit-Grenze mit Zuschlag
  • Mehrarbeit bis zur Vollzeit: normaler Stundenlohn ohne Zuschlag
  • Ausnahme: Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag regelt anderes

🏛️ Zuständige Stellen & Hilfe

Arbeitsgericht

Bei Streit über Überstundenvergütung ist das Arbeitsgericht zuständig. Die erste Instanz ist für Arbeitnehmer kostenfrei (außer bei Anwalt). Güteverhandlung innerhalb weniger Wochen möglich.

Betriebsrat & Gewerkschaft

Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Überstunden (§87 BetrVG). Gewerkschaftsmitglieder erhalten kostenlose Rechtsberatung und Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Fragen.

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Überstunden und Mehrarbeit gleichgesetzt

Überstunden überschreiten die individuell vereinbarte Arbeitszeit; Mehrarbeit überschreitet die gesetzliche Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz. Beides ist nicht dasselbe und hat unterschiedliche rechtliche Folgen.

Zuschlag als gesetzlich garantiert angenommen

Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag. Ob und in welcher Höhe (z. B. 25 %) gezahlt wird, regeln Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.

Nachweis und Ausschlussfristen unterschätzt

Überstunden müssen angeordnet oder gebilligt und nachweisbar sein. Tarif- und Arbeitsverträge enthalten oft Ausschlussfristen – wer zu spät geltend macht, verliert den Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich.

❓ Häufige Fragen zu Überstunden

Wie hoch ist der Überstundenzuschlag?

Gesetzlich ist kein Überstundenzuschlag vorgeschrieben. Tarifverträge sehen meist 25% für normale Überstunden vor. Für Sonntagsarbeit sind 50%, für Feiertage 100-150% üblich. Diese Zuschläge sind oft steuerfrei.

Müssen Überstunden bezahlt werden?

Ja, grundsätzlich sind Überstunden zu vergüten (§612 BGB). Der Arbeitsvertrag kann aber Freizeitausgleich statt Bezahlung vorsehen. Eine Klausel „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" ist nur bei sehr guten Gehältern wirksam.

Kann ich Überstunden abfeiern statt auszahlen lassen?

Ja – „Abfeiern" heißt Freizeitausgleich: Statt Geld erhalten Sie für jede Überstunde bezahlte freie Zeit, in der Regel 1:1, bei manchen Tarifverträgen mit Zuschlag (z. B. 1,25 Stunden frei pro Überstunde). Einen Anspruch darauf, selbst zwischen Auszahlung und Abfeiern zu wählen, haben Sie aber nur, wenn Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag das vorsehen – sonst entscheidet der Arbeitgeber über die Form des Ausgleichs, und die konkreten freien Tage werden wie Urlaub abgestimmt. Der Vorteil beim Abfeiern: Auf „mehr Freizeit" fallen keine Steuern und Sozialabgaben an, während die Auszahlung voll steuer- und beitragspflichtig ist. Wichtig: Auch der Anspruch auf Freizeitausgleich unterliegt den Ausschlussfristen aus dem Tarif- oder Arbeitsvertrag (oft nur 3–6 Monate) – Überstunden also zeitnah schriftlich geltend machen.

Sind Überstunden steuerfrei?

Der Grundlohn für Überstunden ist normal steuerpflichtig. Steuerfrei sind nur bestimmte Zuschläge: Sonntag bis 50%, Feiertag bis 125%, Nacht bis 25-40%. Diese Steuerfreiheit gilt nur bis zu einem Grundlohn von 50€/Stunde.

Wie berechne ich meinen Überstundenlohn?

Teilen Sie Ihr Monatsgehalt durch Ihre monatlichen Arbeitsstunden (bei 40h/Woche ca. 173,33 Std.). Das ergibt Ihren Stundenlohn. Multiplizieren Sie diesen mit dem Zuschlagsfaktor (z.B. 1,25 für 25% Zuschlag) und der Anzahl der Überstunden.

Wann verfallen Überstunden?

Überstundenansprüche verjähren nach 3 Jahren (§195 BGB). Aber Vorsicht: Viele Tarifverträge haben kürzere Ausschlussfristen von nur 3-6 Monaten! Machen Sie Überstunden daher zeitnah schriftlich geltend.