Homeoffice-Pauschale Rechner 2026
Berechnen Sie Ihre Homeoffice-Pauschale: 6€ pro Tag, maximal 1.260€ pro Jahr. Inklusive Steuerersparnis!
= 138 Homeoffice-Tage pro Jahr
🏡 Ihre Homeoffice-Pauschale 2026
Für 138 Homeoffice-Tage à 6€
📊 Berechnungsdetails
💰 Ihre geschätzte Steuerersparnis
* Dies ist eine Schätzung. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrer individuellen Steuersituation ab und wird im Steuerbescheid festgelegt.
ℹ️ So funktioniert die Homeoffice-Pauschale
- ✓6 Euro pro Tag: Für jeden Tag, den Sie ausschließlich im Homeoffice arbeiten
- ✓Maximum 1.260€: Pro Jahr können maximal 210 Tage (× 6€ = 1.260€) angesetzt werden
- ✓Kein separates Zimmer nötig: Die Pauschale gilt auch, wenn Sie am Küchentisch arbeiten
- ✓Werbungskosten: Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung (Anlage N)
- ✓Keine Pendlerpauschale: Für Homeoffice-Tage entfällt die Entfernungspauschale
- ✓Dauerhaft: Die Pauschale wurde seit 2023 dauerhaft ins Steuerrecht aufgenommen
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Überwiegend Homeoffice: Die Pauschale gilt nur für Tage, an denen Sie überwiegend von zuhause arbeiten
- •Kein Doppelabzug: Für denselben Tag können Sie nicht Homeoffice-Pauschale UND Pendlerpauschale ansetzen
- •Werbungskostenpauschale: Die Homeoffice-Pauschale wird mit der Werbungskostenpauschale (1.230€) verrechnet
- •Nachweis: Bei Nachfrage vom Finanzamt: Arbeitgebernachweis oder Aufzeichnungen über Homeoffice-Tage
- •Arbeitszimmer-Wahl: Wenn Sie ein häusliches Arbeitszimmer haben, wählen Sie die günstigere Option
🆕 Regelungen 2026
- ✓Pauschale: 6€ pro Tag (seit 2023 dauerhaft)
- ✓Maximum: 210 Tage = 1.260€ pro Jahr
- ✓Werbungskostenpauschale: 1.230€ (davon profitieren Sie nur, wenn Ihre Werbungskosten höher sind)
- ✓Pendlerpauschale: 0,38€/km ab dem 1. Kilometer (Steueränderungsgesetz 2025) – nicht für Homeoffice-Tage
📝 Beispielrechnung: Lohnt sich Homeoffice?
Annahme: 3 Tage Homeoffice, 2 Tage Büro (30km Entfernung)
🏛️ Zuständige Behörde
Finanzamt
Die Homeoffice-Pauschale wird in der Steuererklärung (Anlage N) geltend gemacht.
Finanzamt vor Ort
Finanzamt-Suche →In der Steuererklärung eintragen
- • Anlage N, Zeile 45: "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer"
- • Anzahl der Homeoffice-Tage dokumentieren
- • Bei Prüfung: Bescheinigung vom Arbeitgeber hilfreich
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Quellen & Rechtsgrundlagen
Offizielle Berechnung:
Pauschale = Homeoffice-Tage × 6€ (max. 210 Tage = 1.260€/Jahr)
📚 Alles Wichtige zur Homeoffice-Pauschale
Was ist die Homeoffice-Pauschale?
Die Homeoffice-Pauschale ist ein steuerlicher Abzugsbetrag für Arbeitnehmer, die von zuhause arbeiten. Sie wurde während der Corona-Pandemie eingeführt und ist seit 2023 dauerhaft im Steuerrecht verankert. Für jeden Tag im Homeoffice können Sie 6 Euro als Werbungskosten absetzen – ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten.
Wie viel Homeoffice-Pauschale bekomme ich?
Pro Homeoffice-Tag können Sie 6 Euro absetzen. Das Maximum liegt bei 210 Tagen pro Jahr, also maximal 1.260 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% bedeutet das eine Steuerersparnis von bis zu ca. 400 Euro pro Jahr.
Brauche ich ein separates Arbeitszimmer?
Nein! Das ist der große Vorteil der Homeoffice-Pauschale. Sie gilt auch, wenn Sie am Küchentisch, auf dem Sofa oder in einer Ecke Ihres Wohnzimmers arbeiten. Ein abgeschlossenes, häusliches Arbeitszimmer ist nicht erforderlich.
Wann ist ein häusliches Arbeitszimmer besser?
Wenn Sie ein separates Arbeitszimmer haben (abgeschlossener Raum, der fast ausschließlich beruflich genutzt wird), können Sie eventuell mehr als die Pauschale absetzen. Die anteiligen Kosten für Miete, Strom, Heizung etc. können dann geltend gemacht werden – bei hohen Wohnkosten lohnt sich das oft mehr.
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale kombinieren?
Nicht am selben Tag. Für Tage, an denen Sie im Homeoffice arbeiten, können Sie keine Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) geltend machen. An Tagen, an denen Sie ins Büro pendeln, gilt wiederum die Pendlerpauschale – nicht die Homeoffice-Pauschale.
❓ Häufige Fragen zur Homeoffice-Pauschale
Wo trage ich die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung ein?
Die Homeoffice-Pauschale wird in der Anlage N eingetragen. Sie finden den entsprechenden Eintrag in Zeile 45 ("Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer / Homeoffice-Pauschale"). Geben Sie die Anzahl der Homeoffice-Tage und den Gesamtbetrag an.
Brauche ich einen Nachweis vom Arbeitgeber?
Grundsätzlich nein. Sie können die Pauschale auch ohne Bescheinigung geltend machen. Bei Nachfragen des Finanzamts kann aber eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Homeoffice-Vereinbarung oder ein Arbeitszeitnachweis hilfreich sein.
Lohnt sich die Pauschale nur über der Werbungskostenpauschale?
Die Werbungskostenpauschale beträgt 1.230€. Wenn Ihre gesamten Werbungskosten (Homeoffice + Pendeln + Arbeitsmittel etc.) darunter bleiben, profitieren Sie nicht zusätzlich. Erst wenn Sie die 1.230€ überschreiten, wirkt sich die Homeoffice-Pauschale steuermindernd aus.
Gilt die Pauschale auch für Selbstständige?
Ja! Selbstständige können die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe ansetzen. Die Regelungen sind identisch: 6€ pro Tag, maximal 210 Tage = 1.260€ pro Jahr. Sie wird in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erfasst.
Was zählt als "Homeoffice-Tag"?
Ein Homeoffice-Tag liegt vor, wenn Sie überwiegend (mehr als die Hälfte des Tages) von zuhause arbeiten. Wenn Sie morgens ins Büro gehen und nachmittags zuhause weiterarbeiten, zählt das in der Regel nicht als Homeoffice-Tag.