Kurzarbeitergeld-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihr Kurzarbeitergeld: Wie viel bekommen Sie bei reduzierter Arbeitszeit?
Arbeitsausfall: 50% = 1.750 € Brutto
👤 Ledig, geschieden oder verwitwet
Mit Kindern erhalten Sie 67% statt 60% der Nettoentgeltdifferenz
📊 Ihr voraussichtliches Kurzarbeitergeld
Das sind 60% der Nettoentgeltdifferenz (1.020 €)
Das sind 408 € weniger (18%) als Ihr normales Netto (2.245 €)
📊 Berechnungsdetails
📈 Vergleich: Normal vs. Kurzarbeit
ℹ️ So funktioniert Kurzarbeitergeld
- ✓Leistungssatz: 60% der Nettoentgeltdifferenz (67% mit mindestens einem Kind)
- ✓Berechnung: Differenz zwischen SOLL-Netto (normaler Verdienst) und IST-Netto (reduzierter Verdienst)
- ✓Bezugsdauer: Maximal 12 Monate innerhalb von 24 Monaten (kann verlängert werden)
- ✓Voraussetzung: Mindestens 10% der Beschäftigten betroffen, erheblicher Arbeitsausfall
- ✓Sozialversicherung: Sie bleiben voll sozialversichert (AG zahlt Beiträge auf fiktives Entgelt)
- ✓Steuerfrei: KuG ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Antragstellung: Der Arbeitgeber muss Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen
- •Erheblicher Arbeitsausfall: Muss unvermeidbar und vorübergehend sein (z.B. Auftragsmangel, Lieferengpässe)
- •Nebenjob: Einkünfte aus während der Kurzarbeit neu aufgenommenen Nebenjobs werden angerechnet
- •Urlaub: Urlaubstage werden voll bezahlt (kein KuG während des Urlaubs)
- •Steuererklärung: KuG muss in der Steuererklärung angegeben werden (Progressionsvorbehalt)
- •Schätzung: Dieser Rechner liefert eine Orientierung – die exakte Berechnung erfolgt durch die Agentur für Arbeit
🆕 Regelungen 2026
- ✓Standardregelung: 60% (ohne Kind) bzw. 67% (mit Kind) der Nettoentgeltdifferenz
- ✓Bezugsdauer: 12 Monate (keine verlängerten Corona-Regelungen mehr)
- ✓Beitragsbemessungsgrenze: 8.450€/Monat bundesweit einheitlich
- ✓Mindesterfordernisse: 10% der Beschäftigten betroffen, erheblicher Arbeitsausfall
🏛️ Zuständige Behörde
Agentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit ist zuständig für Kurzarbeitergeld. Der Arbeitgeber muss den Antrag stellen.
Online-Anzeige
arbeitsagentur.de →Für Arbeitgeber
- • Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen
- • Antrag auf KuG stellen (nach Beginn der Kurzarbeit)
- • Arbeitszeiten und Entgelte dokumentieren
- • KuG an Arbeitnehmer auszahlen (AG ist Zahlstelle)
Für Arbeitnehmer
- • Sie müssen keinen eigenen Antrag stellen
- • KuG wird vom Arbeitgeber mit dem Lohn ausgezahlt
- • Bei Fragen: Betriebsrat oder Agentur für Arbeit
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📚 Alles Wichtige zum Kurzarbeitergeld
Was ist Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld (KuG) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitnehmer bei vorübergehender Reduzierung der Arbeitszeit unterstützt. Es soll Entlassungen vermeiden und hilft Unternehmen, ihre Mitarbeiter auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu halten.
Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich?
Das Kurzarbeitergeld beträgt 60% der Nettoentgeltdifferenz (67% wenn Sie mindestens ein Kind haben). Die Nettoentgeltdifferenz ist der Unterschied zwischen Ihrem normalen Nettogehalt und dem Netto, das Sie bei reduzierter Arbeitszeit verdienen.
Wann wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
Kurzarbeitergeld wird gezahlt, wenn der Arbeitgeber aufgrund von wirtschaftlichen Gründen (z.B. Auftragsmangel), einem unabwendbaren Ereignis oder behördlichen Maßnahmen die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter vorübergehend reduzieren muss.
Wie lange kann man Kurzarbeitergeld beziehen?
Die reguläre Bezugsdauer beträgt 12 Monate innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten. In besonderen wirtschaftlichen Situationen kann diese Frist per Verordnung verlängert werden (wie z.B. während der Corona-Pandemie).
Was ist „Kurzarbeit Null"?
Bei „Kurzarbeit Null" wird die Arbeitszeit auf 0% reduziert – der Arbeitnehmer arbeitet gar nicht, bleibt aber im Unternehmen beschäftigt. In diesem Fall erhalten Sie Kurzarbeitergeld auf die volle Nettoentgeltdifferenz.
❓ Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld
Muss ich als Arbeitnehmer selbst Kurzarbeitergeld beantragen?
Nein, der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen und das Kurzarbeitergeld beantragen. Er zahlt Ihnen das KuG dann zusammen mit Ihrem regulären Gehalt aus.
Kann ich während der Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen?
Grundsätzlich ja, aber Einkommen aus einem während der Kurzarbeit neu aufgenommenen Nebenjob wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Ein bereits vor der Kurzarbeit bestehender Nebenjob bleibt in der Regel anrechnungsfrei.
Muss ich Kurzarbeitergeld versteuern?
Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es erhöht den Steuersatz für Ihre anderen Einkünfte. Sie sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Was passiert mit meiner Sozialversicherung bei Kurzarbeit?
Sie bleiben voll sozialversichert. Der Arbeitgeber zahlt auf das ausgefallene Arbeitsentgelt (80%) weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge. Die Zeiten der Kurzarbeit zählen vollständig für die Rentenversicherung.
Kann mir während der Kurzarbeit gekündigt werden?
Ja, Kurzarbeit bedeutet keinen generellen Kündigungsschutz. Eine Kündigung während der Kurzarbeit ist grundsätzlich möglich, allerdings muss der Arbeitgeber die normalen Kündigungsfristen und -regeln einhalten.