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Doppelte Haushaltsführung Rechner

Zweitwohnung steuerlich absetzen (2026)

🏠Zweitwohnung (Unterkunftskosten)

€/Monat
€/Monat

Unterkunftskosten gesamt: 950 €/Monat

🚗Heimfahrten (Pendlerpauschale)

km

ℹ️ Pendlerpauschale 2026: 38 Cent/km (einfache Strecke)

📦Zusatzkosten (optional)

€ (einmalig)
€ (einmalig)

ℹ️ Pauschalen: 28€/Tag (über 24h) bzw. 14€/Tag (über 8h) – nur in den ersten 3 Monaten

💰Grenzsteuersatz

💼 Ihre doppelte Haushaltsführung

14.976 €absetzbar

Gesamt absetzbare Kosten pro Jahr

Steuerersparnis/Jahr
~4.740 €
= pro Monat
~395 €

📊 Aufschlüsselung der Kosten

🏠 Unterkunftskosten (12 Monate × 950 €)11.400 €
🚗 Heimfahrten (48× 150 km × 0.38 €)2.736 €
🍽️ Verpflegungsmehraufwand (3 Monate)840 €
Gesamt absetzbar14.976 €
≈ Steuerersparnis (bei ~32%)4.740 €

✅ Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung

  • Berufliche Veranlassung: Die Zweitwohnung muss wegen der Arbeit notwendig sein (Arbeitsort ≠ Wohnort)
  • Eigener Hausstand: Am Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt) muss ein eigener Hausstand geführt werden
  • Finanzielle Beteiligung: Sie müssen sich an den Kosten des Haupthausstands beteiligen (mind. 10%)
  • Zeitliche Nähe: Die Zweitwohnung muss näher am Arbeitsort liegen als der Hauptwohnsitz

⚠️ Wichtige Hinweise

  • 1.000€-Grenze: Für die Unterkunft (Miete + Nebenkosten) gilt eine Obergrenze von 1.000 €/Monat. Darüber hinausgehende Kosten sind nicht absetzbar.
  • Hausrat separat: Einrichtungskosten (Möbel, Haushaltsgeräte) sind zusätzlich absetzbar und zählen NICHT zur 1.000€-Grenze!
  • Heimfahrten: Es wird nur die einfache Entfernung anerkannt, maximal eine Heimfahrt pro Woche.
  • Nachweise aufbewahren: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Fahrtenbuch bzw. Heimfahrt-Dokumentation

💰 Was ist alles absetzbar?

🏠 Unterkunftskosten (max. 1.000€/Monat)

  • • Miete (kalt)
  • • Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom)
  • • Rundfunkbeitrag (anteilig)
  • • Internet
  • • Zweitwohnungssteuer

📦 Zusätzlich (ohne Obergrenze)

  • • Einrichtung & Hausrat (angemessen)
  • • Umzugskosten
  • • Maklergebühren
  • • Renovierungskosten bei Auszug

🚗 Heimfahrten

  • • Pendlerpauschale: 0,38€/km (einfache Strecke)
  • • Maximal 1 Heimfahrt pro Woche
  • • Bei Nutzung des eigenen Pkw: unbegrenzt absetzbar

🍽️ Verpflegungsmehraufwand (3 Monate)

  • • 28€/Tag bei Abwesenheit über 24 Stunden
  • • 14€/Tag bei Abwesenheit über 8 Stunden
  • • Nur in den ersten 3 Monaten nach Beginn

🏛️ Steuererklärung – Wo eintragen?

Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)

Die doppelte Haushaltsführung wird als Werbungskosten in der Anlage N eingetragen.

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ELSTER Online

elster.de →

Steuererklärung online einreichen

📋

Anlage N

Zeilen 61-87: Doppelte Haushaltsführung

Quellen & Rechtsgrundlagen

Berechnung: Unterkunftskosten (max. 1.000€/Monat) + Heimfahrten (Pendlerpauschale) + Verpflegungsmehraufwand (3 Monate) + Einrichtung + Umzugskosten = Werbungskosten

Doppelte Haushaltsführung 2026: Das Wichtigste auf einen Blick

📋 Kurzübersicht:

  • Unterkunft: max. 1.000 €/Monat absetzbar
  • Heimfahrten: 0,38 €/km (Pendlerpauschale 2026)
  • Verpflegung: 14-28 €/Tag (nur erste 3 Monate)
  • Einrichtung: zusätzlich absetzbar (keine Obergrenze)

Die doppelte Haushaltsführung ist eine der wichtigsten Steuersparmöglichkeiten für Berufstätige, die eine Zweitwohnung am Arbeitsort benötigen. Mit unserem kostenlosen Rechner für doppelte Haushaltsführung 2026 berechnen Sie schnell, wie viel Sie von der Steuer absetzen können.

Was ist die doppelte Haushaltsführung?

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Sie aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung am Arbeitsort unterhalten, während Ihr Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt) an einem anderen Ort liegt. Die entstehenden Kosten können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Unterkunftskosten: Die 1.000-Euro-Grenze

Seit 2014 gilt für die Unterkunftskosten eine Obergrenze von 1.000 € pro Monat. Diese Grenze umfasst:

  • Kaltmiete
  • Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom)
  • Rundfunkbeitrag
  • Internet
  • Zweitwohnungssteuer

Wichtig: Die 1.000-Euro-Grenze gilt nur für Unterkunftskosten. Einrichtungskosten (Möbel, Hausrat) sind zusätzlich absetzbar und zählen nicht zur Obergrenze!

Heimfahrten: Pendlerpauschale nutzen

Für Heimfahrten zum Hauptwohnsitz können Sie die Pendlerpauschale geltend machen:

  • 0,38 € pro Kilometer (einfache Strecke, ab 2026 einheitlich)
  • Maximal eine Heimfahrt pro Woche wird anerkannt
  • Bei Nutzung des eigenen Pkw: unbegrenzter Abzug
  • Bei öffentlichen Verkehrsmitteln: Wahlrecht zwischen Pauschale und tatsächlichen Kosten

Verpflegungsmehraufwand (nur 3 Monate)

In den ersten drei Monaten nach Beginn der doppelten Haushaltsführung können Sie zusätzlich Verpflegungspauschalen geltend machen:

  • 28 €/Tag bei Abwesenheit vom Hauptwohnsitz über 24 Stunden
  • 14 €/Tag bei Abwesenheit über 8 Stunden (An-/Abreisetag)

Hinweis: Nach Ablauf der 3 Monate entfällt der Verpflegungsmehraufwand, es sei denn, Sie unterbrechen die doppelte Haushaltsführung für mindestens 4 Wochen.

Voraussetzungen

Das Finanzamt erkennt die doppelte Haushaltsführung nur an, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Berufliche Veranlassung: Die Zweitwohnung muss wegen Ihrer Arbeit notwendig sein (Arbeitsort ≠ Hauptwohnsitz).
  2. Eigener Hausstand: Am Hauptwohnsitz müssen Sie einen eigenen Hausstand führen (nicht nur ein Zimmer bei den Eltern).
  3. Finanzielle Beteiligung: Sie müssen sich an den Kosten des Haupthausstands finanziell beteiligen (mind. 10% der Haushaltskosten).
  4. Lebensmittelpunkt: Ihr Lebensmittelpunkt (Familie, Freunde, Vereine) muss weiterhin am Hauptwohnsitz liegen.

Einrichtungskosten separat absetzbar

Gute Nachricht: Kosten für die Einrichtung der Zweitwohnung sind zusätzlich zur 1.000-Euro-Grenze absetzbar:

  • Möbel (Bett, Schrank, Schreibtisch)
  • Küchenausstattung
  • Haushaltsgeräte
  • Gardinen, Teppiche

Bei Anschaffungen über 800 € netto erfolgt die Absetzung über die Abschreibung (AfA).

📝 Beispielrechnung

Annahme: Zweitwohnung 200 km vom Hauptwohnsitz

Miete + Nebenkosten (12 × 950 €) 11.400 €
Heimfahrten (48 × 200 km × 0,38 €) 3.648 €
Verpflegungsmehraufwand (3 Monate) ~840 €
Einrichtung (einmalig) 2.000 €

Gesamt absetzbar 17.888 €
Bei 35% Grenzsteuersatz: ~6.260 € Steuerersparnis

🏛️ Steuererklärung – Anlage N

Wo eintragen?

Die doppelte Haushaltsführung wird in der Anlage N der Steuererklärung als Werbungskosten eingetragen (Zeilen 61-87).

Benötigte Nachweise:
• Mietvertrag der Zweitwohnung
• Nebenkostenabrechnungen
• Nachweis über Beteiligung am Haupthaushalt
• Fahrtenbuch oder Heimfahrt-Dokumentation