Bußgeldrechner
Bußgeld, Punkte & Fahrverbot nach Bußgeldkatalog 2025
🚨 Ihre Strafe
15 km/h zu schnell innerorts
📊 Punktesystem in Flensburg
Keine Punkte
Verwarngeld / leichte Ordnungswidrigkeit
1 Punkt
Verjährt nach 2,5 Jahren
2 Punkte
Grobe Verstöße, verjährt nach 5 Jahren
8 Punkte = Führerscheinentzug!
Mindestens 6 Monate Sperre
💡 Tipp: Ab 4 Punkten Ermahnung, ab 6 Punkten Verwarnung mit freiwilligem Seminar.
📋 Bußgeldkatalog 2024 – Überblick
🚗 Geschwindigkeitsüberschreitung (innerorts)
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | 0 | - |
| 11-15 km/h | 50 € | 0 | - |
| 16-20 km/h | 70 € | 0 | - |
| 21-25 km/h | 115 € | 1 | - |
| 26-30 km/h | 180 € | 1 | (Wdh.)* |
| 31-40 km/h | 260 € | 2 | 1 Mon. |
| 41-50 km/h | 400 € | 2 | 1 Mon. |
| 51-60 km/h | 560 € | 2 | 2 Mon. |
| 61-70 km/h | 700 € | 2 | 3 Mon. |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Mon. |
🚦 Andere häufige Verstöße
⚠️ Wichtige Hinweise
- •Toleranzabzug: Bei Geschwindigkeitsmessungen werden 3 km/h (oder 3% ab 100 km/h) abgezogen
- •Probezeit: Bei A-Verstößen (2 Punkte) droht Probezeitverlängerung + Aufbauseminar
- •Wiederholungstäter: Bei 2x Verstoß mit Fahrverbot innerhalb eines Jahres droht längeres Fahrverbot
- •Einspruch: Gegen Bußgeldbescheide kann innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden
- •Fahrtenbuch: Bei unbekanntem Fahrer kann Fahrtenbuchauflage drohen
🚫 Fahrverbot – Was Sie wissen müssen
Beginn des Fahrverbots
Das Fahrverbot beginnt mit Abgabe des Führerscheins. Bei Ersttätern kann der Beginn innerhalb von 4 Monaten gewählt werden.
Dauer
1, 2 oder 3 Monate – je nach Schwere des Verstoßes. Keine vorzeitige Rückgabe möglich.
Berufliche Härte?
Nur in Ausnahmefällen kann ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden (Ermessensentscheidung).
Bußgeldrechner: Alle Infos zu Bußgeldern in Deutschland
Mit unserem Bußgeldrechner ermitteln Sie schnell und kostenlos, welche Konsequenzen ein Verkehrsverstoß hat. Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß oder Handynutzung am Steuer – unser Rechner zeigt Ihnen Bußgeld, Punkte in Flensburg und mögliche Fahrverbote nach aktuellem Bußgeldkatalog 2025.
Was regelt der Bußgeldkatalog?
Der Bußgeldkatalog (BKatV) ist die Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung und legt fest, welche Sanktionen bei Verkehrsverstößen drohen. Er unterscheidet zwischen:
- Verwarnungsgeld: Bis 55 € – keine Punkte
- Bußgeld: Ab 60 € – häufig mit Punkten verbunden
- Fahrverbot: 1-3 Monate bei schweren Verstößen
- Punkte in Flensburg: Eintrag im Fahreignungsregister (FAER)
Geschwindigkeitsüberschreitung: Bußgelder 2025
Die Bußgelder für Tempoverstoße wurden mit der StVO-Novelle 2021 deutlich angehoben. Entscheidend ist, ob der Verstoß innerorts oder außerorts erfolgte:
Innerorts (z.B. in der Stadt, 30er-Zone)
- Bis 10 km/h zu schnell: 30 € – kein Punkt
- 11-15 km/h zu schnell: 50 € – kein Punkt
- 16-20 km/h zu schnell: 70 € – kein Punkt
- 21-25 km/h zu schnell: 115 € – 1 Punkt
- 26-30 km/h zu schnell: 180 € – 1 Punkt (Fahrverbot bei Wiederholung)
- 31-40 km/h zu schnell: 260 € – 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 41-50 km/h zu schnell: 400 € – 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51-60 km/h zu schnell: 560 € – 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- Über 60 km/h zu schnell: Bis 800 € – 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Außerorts (Landstraße, Autobahn)
- Bis 10 km/h zu schnell: 20 € – kein Punkt
- 11-15 km/h zu schnell: 40 € – kein Punkt
- 21-25 km/h zu schnell: 100 € – 1 Punkt
- 26-30 km/h zu schnell: 150 € – 1 Punkt (Fahrverbot bei Wiederholung)
- 31-40 km/h zu schnell: 200 € – 1 Punkt (Fahrverbot bei Wiederholung)
- 41-50 km/h zu schnell: 320 € – 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51-60 km/h zu schnell: 480 € – 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 61-70 km/h zu schnell: 600 € – 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- Über 70 km/h zu schnell: 700 € – 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Rotlichtverstoß: Was droht?
Ein Rotlichtverstoß wird besonders streng geahndet, da er andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Es wird unterschieden:
- Einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde rot): 90 € – 1 Punkt
- Qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde rot): 200 € – 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Mit Gefährdung: Bis 320 € – 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Mit Sachschaden: Bis 360 € – 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Abstandsverstoß: Bußgelder bei Drängeln
Zu geringer Sicherheitsabstand ist eine häufige Unfallursache. Die Sanktionen richten sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Abstand zum Vorausfahrenden:
- Bei über 80 km/h: 75-320 € – 1 Punkt
- Bei über 100 km/h: 75-400 € – 1-2 Punkte, ggf. Fahrverbot
- Bei über 130 km/h: 100-400 € – 1-2 Punkte, bis 3 Monate Fahrverbot
Faustregel: Der Abstand in Metern sollte mindestens dem halben Tacho entsprechen (bei 100 km/h = 50 Meter Abstand).
Handy am Steuer: 100 Euro und 1 Punkt
Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ist nach § 23 StVO verboten, wenn das Gerät in die Hand genommen wird. Die Strafen:
- Handy in der Hand: 100 € – 1 Punkt
- Mit Gefährdung: 150 € – 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Mit Sachschaden: 200 € – 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Wichtig: Das Verbot gilt auch für Tablets, Laptops und andere elektronische Geräte. Freisprecheinrichtungen sind erlaubt.
Punkte in Flensburg: Das Fahreignungsregister
Punkte werden im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg gespeichert:
- 1 Punkt: Tilgung nach 2,5 Jahren
- 2 Punkte: Tilgung nach 5 Jahren
- 3 Punkte (Straftat): Tilgung nach 10 Jahren
- 4-5 Punkte: Schriftliche Ermahnung
- 6-7 Punkte: Verwarnung
- 8+ Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis
Toleranzabzug bei Blitzern
Bei Geschwindigkeitsmessungen wird ein Toleranzabzug vorgenommen:
- Unter 100 km/h: 3 km/h Abzug
- Ab 100 km/h: 3% der gemessenen Geschwindigkeit
Unser Rechner berücksichtigt den Toleranzabzug automatisch und zeigt die vorwerfbare Überschreitung an.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Gründe können sein:
- Messfehler oder nicht geeichtes Gerät
- Falsche Fahreridentifizierung
- Formfehler im Bescheid
- Verjährung (3 Monate bei Ordnungswidrigkeiten)
⚖️ Rechtliche Informationen
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Zuständig für das Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg):
- • Punkte abfragen: Online über kba.de
- • Telefon: 0461 316-0
Rechtliche Grundlagen
- • StVO: Straßenverkehrs-Ordnung
- • BKatV: Bußgeldkatalog-Verordnung
- • StVG: Straßenverkehrsgesetz
Hilfe bei Einspruch
Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheids kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht oder der ADAC (für Mitglieder) beraten.