Rotlichtverstoß-Rechner 2026
Bußgeld, Punkte & Fahrverbot bei Rot über die Ampel
Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2026
Grundlage: § 37 StVO (Wechsellichtzeichen) i. V. m. dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (BKatV, lfd. Nr. 132 ff.), Stand 2024/2025/2026. Unterscheidung zwischen einfachem (unter 1 Sekunde) und qualifiziertem Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde), jeweils mit/ohne Gefährdung oder Sachschaden.
Berücksichtigt: Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot.
Nicht berücksichtigt: Probezeit, Rotlichtverstoß als Radfahrer/Fußgänger sowie strafrechtliche Folgen bei schweren Unfällen. Keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr.
Open-Source-Projekt
Dieser Rechner ist Open Source. Hilf mit, ihn aktuell und korrekt zu halten.
🚦 Rotlichtverstoß – Ihre Strafe
Einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sek.)
💡 Faustregel: War die Ampel beim Überfahren bereits länger als 1 Sekunde rot, gilt der qualifizierte Verstoß.
⏱️ Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß
Einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sek.)
Die Ampel war beim Überfahren noch keine Sekunde rot. Folge: 90 € und 1 Punkt, kein Fahrverbot.
Qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sek.)
Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot. Folge: 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot – auch ohne Gefährdung.
📋 Bußgeldkatalog Rotlicht
Stand 2026.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sek.) | 90 € | 1 | – |
| Rotlichtverstoß mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Mon. |
| Rotlichtverstoß mit Sachschaden | 240 € | 2 | 1 Mon. |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sek.) | 200 € | 2 | 1 Mon. |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Mon. |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachschaden | 360 € | 2 | 1 Mon. |
Hinweis: Die Werte beruhen auf dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (BKatV, Stand 2026). Ob ein einfacher oder qualifizierter Verstoß vorliegt, entscheidet im Zweifel das Gericht anhand der Rotphasen-Dauer. Keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr.
Bußgeld bei Rotlichtverstoß 2026
Mit dem Rotlichtverstoß-Rechner ermitteln Sie, welche Strafe droht, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind. Entscheidend ist vor allem, wie lange die Ampel bereits rot war – und ob es zu einer Gefährdung oder einem Schaden kam.
Einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde)
War die Ampel beim Überfahren noch keine Sekunde rot, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß: 90 € und 1 Punkt, kein Fahrverbot. Kommt eine Gefährdung oder ein Sachschaden hinzu, steigen Bußgeld und Punkte.
Qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde)
War die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Folge: mindestens 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot – und zwar auch ohne Gefährdung. Mit Gefährdung oder Sachschaden steigt das Bußgeld auf bis zu 360 €.
Wie wird die Rotphase gemessen?
Die eine Sekunde bezieht sich auf die Zeit zwischen dem Umschalten der Ampel auf Rot und dem Moment, in dem das Fahrzeug die Haltelinie überfährt. Gemessen wird das meist durch Induktionsschleifen im Asphalt oder durch stationäre Rotlichtkameras, die zwei Aufnahmen anfertigen: eine beim Überfahren der Haltelinie und eine zweite, wenn das Fahrzeug bereits im geschützten Kreuzungsbereich ist. Aus dem zeitlichen Abstand der beiden Bilder lässt sich die Rotphase rekonstruieren. Im Zweifel entscheidet das Gericht anhand der Messprotokolle, ob ein einfacher oder ein qualifizierter Verstoß vorliegt.
Gefährdung und Sachschaden: So steigt die Strafe
Kommt es beim Überfahren der roten Ampel zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer – etwa weil ein Fußgänger ausweichen oder ein anderes Fahrzeug bremsen muss – erhöht sich das Bußgeld. Beim einfachen Rotlichtverstoß steigt es dann von 90 € auf 200 € samt 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot. Beim qualifizierten Verstoß sind es 320 €. Kommt es sogar zu einem Sachschaden (z. B. ein Blechschaden an einem anderen Fahrzeug), liegt das Bußgeld bei 240 € (einfach) bzw. 360 € (qualifiziert) – jeweils mit 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot.
Bußgeldkatalog Rotlichtverstoß im Überblick
Die folgende Tabelle fasst alle Tatbestände nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (BKatV, Stand 2026) zusammen – einfacher Verstoß (unter 1 Sekunde) und qualifizierter Verstoß (über 1 Sekunde), jeweils ohne Folgen, mit Gefährdung und mit Sachschaden.
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Einfach (unter 1 Sek.) | 90 € | 1 | – |
| Einfach mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Einfach mit Sachschaden | 240 € | 2 | 1 Monat |
| Qualifiziert (über 1 Sek.) | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Qualifiziert mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat |
| Qualifiziert mit Sachschaden | 360 € | 2 | 1 Monat |
Rotlichtverstoß in der Probezeit
Ein Rotlichtverstoß ist ein A-Verstoß und damit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit hat das spürbare Folgen: Schon ein einziger A-Verstoß verlängert die Probezeit um zwei Jahre und ordnet die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar an. Wer in der Probezeit über Rot fährt, zahlt also nicht nur das Bußgeld, sondern muss zusätzlich mit diesen Probezeit-Konsequenzen rechnen.
Rotlichtverstoß als Radfahrer
Auch Radfahrer müssen rote Ampeln beachten. Die Bußgelder fallen jedoch deutlich niedriger aus als für Autofahrer: Ein einfacher Rotlichtverstoß kostet 60 €, bei Gefährdung oder bei einer Rotphase über einer Sekunde sind es 100 € und bei Sachschaden 120 €. Hinzu kommt jeweils 1 Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot fürs Auto droht Radfahrern dabei nicht – wohl aber Punkte, die sich mit anderen Verstößen summieren können.
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Gegen einen Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Ein Einspruch kann sich besonders dann lohnen, wenn die Messung der Rotphase fehlerhaft erscheint – etwa weil die Kamera-Aufnahmen unklar sind oder die Induktionsschleife nicht korrekt geeicht war. Da bei einem qualifizierten Verstoß ein Fahrverbot droht, ist eine anwaltliche Prüfung häufig sinnvoll. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Anwalts- und Gutachterkosten.
🧮 Rechenbeispiele
Beispiel 1: Knapp über Rot (unter 1 Sekunde)
Eine Fahrerin überfährt die Haltelinie 0,4 Sekunden nach dem Umschalten auf Rot, niemand wird gefährdet. Es liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor. Ergebnis: 90 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, kein Fahrverbot.
Beispiel 2: Länger als 1 Sekunde rot
Ein Fahrer fährt 1,3 Sekunden nach Rotbeginn über die Ampel, es kommt zu keinem Schaden. Da die Rotphase über einer Sekunde lag, gilt der qualifizierte Rotlichtverstoß. Ergebnis: 200 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot – auch ohne Gefährdung.
Beispiel 3: Qualifiziert mit Sachschaden
Ein Fahrer überfährt die Ampel nach 1,5 Sekunden Rot und kollidiert mit einem kreuzenden Fahrzeug (Blechschaden). Qualifizierter Verstoß plus Sachschaden. Ergebnis: 360 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Gelb ist kein Rotlichtverstoß
Wer bei Gelb über die Ampel fährt, begeht keinen Rotlichtverstoß. Erst wenn die Ampel beim Überfahren der Haltelinie bereits auf Rot umgeschaltet hat, greift der Bußgeldkatalog. Bei Gelb gilt nur: anhalten, wenn das gefahrlos möglich ist.
Die 1-Sekunden-Grenze unterschätzt
Viele unterschätzen, wie schnell die Grenze zum qualifizierten Verstoß überschritten ist. Schon eine knappe Sekunde Rot verdoppelt das Bußgeld und bringt ein Fahrverbot – auch ohne jede Gefährdung.
Probezeit-Falle
In der Probezeit ist der Rotlichtverstoß ein A-Verstoß: Probezeitverlängerung um zwei Jahre und Aufbauseminar kommen zum Bußgeld hinzu. Das wird häufig übersehen.
Messfehler nicht ungeprüft hinnehmen
Rotlichtmessungen sind fehleranfällig. Unklare Kamera-Aufnahmen oder eine nicht korrekt geeichte Induktionsschleife können einen Einspruch begründen. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung ist Einspruch möglich.
Abbieger-Sonderfall: grüner Pfeil
Beim grünen Pfeilschild dürfen Sie bei Rot nach rechts abbiegen – aber nur nach vollständigem Halt und wenn niemand gefährdet wird. Wer ohne anzuhalten abbiegt, riskiert ein Bußgeld wie bei einem Rotlichtverstoß.
❓ Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Rotlichtverstoß?
Ein einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde Rotphase) kostet 90 € und 1 Punkt. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde) kostet mindestens 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Was ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß?
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde rot war. Er führt immer zu 2 Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat.
Gibt es bei Rot immer ein Fahrverbot?
Nein. Beim einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde, ohne Folgen) gibt es kein Fahrverbot. Ein Fahrverbot droht beim qualifizierten Verstoß oder wenn es zu einer Gefährdung bzw. einem Sachschaden kommt.
Zählt Gelb über die Ampel als Rotlichtverstoß?
Nein. Bei Gelb müssen Sie nur halten, wenn das gefahrlos möglich ist. Ein Rotlichtverstoß liegt erst vor, wenn die Ampel beim Überfahren der Haltelinie bereits auf Rot umgeschaltet hat.
Wie wird die eine Sekunde beim Rotlichtverstoß nachgewiesen?
Meist über Rotlichtkameras mit zwei Aufnahmen oder Induktionsschleifen im Asphalt, die den Zeitpunkt des Überfahrens registrieren. Aus der Differenz zur Rotphase ergibt sich, ob ein einfacher oder qualifizierter Verstoß vorliegt.
Welche Folgen hat ein Rotlichtverstoß in der Probezeit?
Ein Rotlichtverstoß ist ein A-Verstoß. In der Probezeit führt schon ein einziger A-Verstoß zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und zur Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars – zusätzlich zum Bußgeld, den Punkten und einem möglichen Fahrverbot.
