Abstandsverstoß-Rechner 2026
Bußgeld, Punkte & Fahrverbot bei zu geringem Abstand
Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2026
Grundlage: Bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog (BKatV), Abstandsstaffeln für über 80, über 100 und über 130 km/h, Stand 2024/2025/2026. Bewertung als Anteil des halben Tachos (Mindestabstand).
Berücksichtigt: Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot je nach Geschwindigkeit und Abstand.
Nicht berücksichtigt: Kurzzeitiges Unterschreiten (z. B. durch Einscheren), Probezeit und Sonderfälle. Maßgeblich ist der polizeilich gemessene Abstand. Keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr.
Open-Source-Projekt
Dieser Rechner ist Open Source. Hilf mit, ihn aktuell und korrekt zu halten.
📏 Abstandsverstoß – Ihre Strafe
Abstand 3/10 bis 2/10 des halben Tachos · über 100 km/h
💡 Bei hoher Geschwindigkeit und sehr geringem Abstand droht zusätzlich ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten.
🧮 So wird gerechnet
Mindestabstand = Geschwindigkeit ÷ 2 = 120 ÷ 2 = 60 m (halber Tacho)
Anteil = gefahrener Abstand ÷ Mindestabstand = 15 ÷ 60 = 25 %
Einstufung: 160 €, 2 Punkt(e), 1 Monat(e) Fahrverbot
📋 Bußgeldkatalog Abstand – über 100 km/h
Anteil des eingehaltenen Abstands am halben Tacho. Stand 2026.
| Abstand (Anteil ½ Tacho) | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 bis 4/10 | 75 € | 1 | – |
| 4/10 bis 3/10 | 100 € | 1 | – |
| 3/10 bis 2/10 | 160 € | 2 | 1 Mon. |
| 2/10 bis 1/10 | 240 € | 2 | 2 Mon. |
| weniger als 1/10 | 320 € | 2 | 3 Mon. |
Hinweis: Die Bewertung folgt dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (BKatV, Stand 2026). Maßgeblich ist der von der Polizei gemessene Abstand; die Halber-Tacho-Regel dient hier nur als Orientierung. Keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr.
Bußgeld bei Abstandsverstoß 2026
Mit dem Abstandsverstoß-Rechner sehen Sie, welches Bußgeld, wie viele Punkte und ob ein Fahrverbot droht, wenn Sie den Sicherheitsabstand unterschritten haben. Entscheidend sind zwei Größen: Ihre Geschwindigkeit und der Anteil des eingehaltenen Abstands am vorgeschriebenen Mindestabstand.
Die Faustregel „halber Tacho“
Außerorts gilt als Mindestabstand der halbe Tacho in Metern: Bei 100 km/h sind das 50 Meter, bei 130 km/h 65 Meter. Der Bußgeldkatalog bewertet den Verstoß danach, wie weit Sie diesen Mindestabstand unterschritten haben – ausgedrückt in Zehnteln (z. B. „weniger als 3/10 des halben Tachos“).
Warum die Geschwindigkeit zählt
Geahndet wird ein zu geringer Abstand mit Punkten erst ab mehr als 80 km/h. Je höher das Tempo, desto schwerer wiegt der Verstoß: Bei über 100 km/h gibt es schon ab 3/10 zwei Punkte, bei über 130 km/h drohen bis zu 3 Monate Fahrverbot.
- Unter 80 km/h: in der Regel nur Verwarngeld, keine Punkte
- Über 80 km/h: 75–320 €, 1 Punkt
- Über 100 km/h: bis 320 €, 2 Punkte, bis 3 Monate Fahrverbot
- Über 130 km/h: bis 400 €, 2 Punkte, bis 3 Monate Fahrverbot
Wie der Verstoß in Zehnteln bewertet wird
Der Bußgeldkatalog rechnet den eingehaltenen Abstand nicht in Metern, sondern als Anteil des halben Tachos ab. Hielten Sie bei 100 km/h (Mindestabstand 50 m) nur 15 Meter ein, sind das genau 3/10 des vorgeschriebenen Werts. Genau diese Zehntel entscheiden über die Höhe der Strafe: Je kleiner der Bruchteil, desto schwerer der Verstoß. Der Rechner oben übernimmt diese Umrechnung automatisch – Sie geben nur Geschwindigkeit und gefahrenen Abstand in Metern ein und sehen sofort, in welche Staffel Sie fallen.
Die Staffeln reichen von „5/10 bis 4/10“ (also knapp die Hälfte des Mindestabstands) bis „weniger als 1/10“. Wer den Mindestabstand komplett einhält oder überschreitet, begeht keinen Verstoß. Sobald Sie aber unter die Hälfte des halben Tachos rutschen, greift der Katalog mit den oben genannten Sätzen.
Innerorts und außerorts: zwei Regeln
Die „halber Tacho“-Regel gilt vor allem außerorts und auf der Autobahn. Innerorts bei Tempo 50 oder weniger nutzt die Rechtsprechung eher die „Ein-Sekunden-Regel“: Der Abstand sollte mindestens der Strecke entsprechen, die Sie in einer Sekunde zurücklegen. Bei 50 km/h sind das rund 14 Meter. Da unterhalb von 80 km/h ohnehin nur ein Verwarngeld droht, spielt die exakte Staffelung innerorts eine geringere Rolle – der Bußgeldkatalog zielt mit seinen Punkte- und Fahrverbotsstufen klar auf das schnelle Drängeln auf Landstraße und Autobahn.
Was passiert nach der Messung?
Stellt die Polizei einen Abstandsverstoß über eine Videobrücke oder aus einem nachfahrenden Fahrzeug fest, folgt zunächst ein Anhörungsbogen. Danach erlässt die Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid mit Bußgeld, etwaigen Punkten und Fahrverbot. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Entscheidend für die Ahndung ist immer das dauerhafte, vorwerfbare Unterschreiten über eine relevante Strecke – ein kurzes Unterschreiten, etwa weil jemand vor Ihnen einschert, ist kein Verstoß.
📋 Bußgeldkatalog Abstand – Übersicht
Richtwerte nach Bußgeldkatalog (BKatV), bewertet als Anteil des halben Tachos (Mindestabstand). Die genaue Einstufung hängt vom polizeilich gemessenen Abstand ab.
| Tempo & Abstand (Anteil ½ Tacho) | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| unter 80 km/h (alle Fälle) | 25 € | 0 | – |
| über 80 km/h · weniger als 5/10 | 75 € | 1 | – |
| über 80 km/h · weniger als 1/10 | 320 € | 1 | – |
| über 100 km/h · weniger als 3/10 | 160 € | 2 | 1 Monat |
| über 100 km/h · weniger als 1/10 | 320 € | 2 | 3 Monate |
| über 130 km/h · weniger als 4/10 | 180 € | 1 | – |
| über 130 km/h · weniger als 2/10 | 320 € | 2 | 2 Monate |
Quellen: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), ADAC, bussgeldkatalog.org, Stand 2026. Die vollständige Staffelung je Geschwindigkeit zeigt der interaktive Rechner oben.
📊 Beispiele
Drei typische Fälle – Schritt für Schritt nach der Halber-Tacho-Regel durchgerechnet:
Beispiel 1: 100 km/h, nur 13 m Abstand
Beispiel 2: 130 km/h, nur 10 m Abstand
Beispiel 3: 50 km/h, nur 10 m Abstand
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Irrtum: „Kurzes Drängeln ist egal“
Geahndet wird nur ein dauerhaftes, vorwerfbares Unterschreiten über eine relevante Strecke (Richtwert: mehrere Hundert Meter). Ein kurzer Moment zu dicht – etwa beim Beschleunigen zum Überholen – reicht für eine Ahndung in der Regel nicht.
Irrtum: „Wenn jemand einschert, bin ich schuld“
Schert ein anderes Fahrzeug knapp vor Ihnen ein, ist der dadurch entstandene zu geringe Abstand nicht Ihr Verstoß. Vorwerfbar ist nur, wenn Sie den Abstand danach nicht wieder vergrößern, obwohl es möglich wäre.
Sonderfall: Probezeit und Fahranfänger
Ein Abstandsverstoß mit Punkten gilt als A-Verstoß. In der Probezeit führt das zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars – zusätzlich zu Bußgeld, Punkten und einem etwaigen Fahrverbot.
Sonderfall: Lkw und Gespanne
Für Lkw über 3,5 t und Busse gelten außerorts strengere Mindestabstände (z. B. 50 m bei mehr als 50 km/h auf der Autobahn). Dieser Rechner bildet die allgemeine Halber-Tacho-Regel für Pkw ab; für Nutzfahrzeuge können andere Sätze greifen.
Tipp: Messung prüfen lassen
Abstandsmessungen per Videobrücke sind fehleranfällig (Messstrecke, Eichung, Auswertung). Bei einem hohen Bußgeld mit Fahrverbot lohnt sich oft die Prüfung des Messprotokolls – ein Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Bescheid möglich.
❓ Häufig gestellte Fragen
Wie viel Abstand muss ich halten?
Außerorts gilt die Faustregel „halber Tacho“: Der Mindestabstand in Metern entspricht der halben Geschwindigkeit. Bei 100 km/h sind das 50 Meter. Innerorts genügt in der Regel der Abstand von 1 Sekunde.
Ab wann gibt es Punkte für zu wenig Abstand?
Punkte gibt es erst ab einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h. Darunter wird ein zu geringer Abstand meist nur mit einem Verwarngeld von rund 25 € geahndet.
Wann droht beim Drängeln ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot droht, wenn Sie bei über 100 km/h weniger als 3/10 des halben Tachos einhalten, und besonders bei über 130 km/h. Dann sind bis zu 3 Monate Fahrverbot möglich.
Was bedeutet 3/10 des halben Tachos?
Der Bußgeldkatalog drückt den eingehaltenen Abstand als Bruchteil des Mindestabstands aus. 3/10 bedeutet, dass Sie nur 30 % des vorgeschriebenen halben Tachos eingehalten haben – je kleiner der Bruchteil, desto höher die Strafe.
Zählt kurzes Unterschreiten beim Einscheren als Abstandsverstoß?
Nein. Geahndet wird nur ein dauerhaftes, vorwerfbares Unterschreiten über eine relevante Strecke. Kurzzeitiges Unterschreiten, etwa weil ein anderes Fahrzeug einschert, ist in der Regel kein Verstoß.
Wie wird der Abstand überhaupt gemessen?
Die Polizei misst den Abstand meist per Videobrücke über der Autobahn oder aus einem nachfahrenden Fahrzeug mit kalibrierter Technik. Erfasst werden Geschwindigkeit und der tatsächliche Abstand über eine relevante Strecke – nur ein dauerhaftes Unterschreiten wird geahndet, nicht ein kurzer Moment.
