Punkte-in-Flensburg-Rechner 2026
Punktestand, Maßnahmen & Tilgung im Fahreignungsregister
Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2026
Grundlage: § 4 StVG und Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): das Fahreignungs-Bewertungssystem des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) mit dreistufigem Maßnahmensystem.
Berücksichtigt: Punktwerte 1 / 2 / 3 je Verstoß, Maßnahmenstufen (Ermahnung ab 4, Verwarnung ab 6, Entzug ab 8 Punkten), Tilgungsfristen von 2,5 / 5 / 10 Jahren je Tat sowie der Punkteabbau durch ein Fahreignungsseminar (−1 Punkt bei Stand 1–5).
Nicht berücksichtigt: einzelne Tilgungs-Sonderfälle, die einjährige Überliegefrist, Tateinheit bei einem Vorfall, Einzelfallentscheidungen der Behörde sowie Altpunkte aus der Zeit vor dem 1. Mai 2014. Keine Rechtsberatung, Angaben ohne Gewähr.
Open-Source-Projekt
Dieser Rechner ist Open Source. Hilf mit, ihn aktuell und korrekt zu halten.
Tragen Sie pro Verstoß die Punkte und das Datum der Rechtskraft ein. Getilgte Einträge (1 Punkt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren, 3 Punkte nach 10 Jahren) werden automatisch herausgerechnet.
⚖️ Aktueller Punktestand
Stufe 1: Ermahnung
💡 Schriftliche Ermahnung. Hinweis auf das freiwillige Fahreignungsseminar (−1 Punkt möglich).
📊 Maßnahmen nach Punktestand
Vormerkung
Keine Maßnahme
Ermahnung
Hinweis auf freiwilliges Fahreignungsseminar
Verwarnung
Warnung vor Entzug bei 8 Punkten
Entzug der Fahrerlaubnis
Sperrfrist mind. 6 Monate, Neuerteilung nur nach MPU
Hinweis: Der Rechner bildet das Fahreignungs-Bewertungssystem nach § 4 StVG vereinfacht ab. Die verbindliche Auskunft über Ihren Punktestand erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – die Abfrage ist kostenlos. Tilgungs-Sonderfälle wie die einjährige Überliegefrist sind nicht berücksichtigt. Angaben ohne Gewähr und keine Rechtsberatung.
Punkte in Flensburg – das Fahreignungs-Bewertungssystem
Mit dem Punkte-in-Flensburg-Rechner ermitteln Sie Ihren aktuellen Punktestand, sehen die fällige Maßnahme nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem und erkennen, wann einzelne Punkte getilgt werden. Seit dem 1. Mai 2014 führt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg das Fahreignungsregister (FAER). Es löste das alte System mit bis zu 18 Punkten ab – heute ist bei 8 Punkten Schluss.
Wie viele Punkte gibt es pro Verstoß?
Jeder Verstoß bringt 1, 2 oder 3 Punkte:
- 1 Punkt – schwere Ordnungswidrigkeit (z. B. 21 km/h zu schnell innerorts)
- 2 Punkte – besonders schwere Ordnungswidrigkeit (meist mit Fahrverbot) oder Straftat ohne Entzug
- 3 Punkte – Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis (z. B. Trunkenheit im Verkehr)
Die drei Maßnahmenstufen
Der Gesamtpunktestand entscheidet über die Reaktion der Behörde. Bei 1 bis 3 Punkten passiert nichts außer der Vormerkung. Ab 4 Punkten folgt eine schriftliche Ermahnung (Stufe 1), ab 6 Punkten eine Verwarnung (Stufe 2) mit dem deutlichen Hinweis, dass bei 8 Punkten Schluss ist. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen (Stufe 3) – mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten und einer MPU als Voraussetzung für die Neuerteilung.
Wann werden Punkte gelöscht?
Anders als früher verfällt heute jeder Eintrag einzeln – die Tilgung eines Punktes wird nicht mehr durch neue Verstöße gehemmt. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Tat:
- 1 Punkt wird nach 2,5 Jahren getilgt
- 2 Punkte werden nach 5 Jahren getilgt
- 3 Punkte werden nach 10 Jahren getilgt
Punkte abbauen mit dem Fahreignungsseminar
Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen und damit einen Punkt abbauen – höchstens einmal innerhalb von 5 Jahren. Ab 6 Punkten ist der Abbau nicht mehr möglich; das Seminar bleibt dann nur noch eine freiwillige Maßnahme ohne Punktegutschrift. Ihren genauen Stand fragen Sie jederzeit kostenlos beim KBA ab.
⚖️ Punktwerte typischer Verstöße
Richtwerte nach Bußgeldkatalog. Die genaue Punktzahl hängt vom Einzelfall ab.
| Verstoß | Punkte | Tilgung |
|---|---|---|
| 21–25 km/h zu schnell innerorts | 1 | 2,5 Jahre |
| Handy am Steuer | 1 | 2,5 Jahre |
| Rotlichtverstoß über 1 Sekunde | 2 | 5 Jahre |
| 0,5 ‰ Alkohol am Steuer | 2 | 5 Jahre |
| über 40 km/h zu schnell | 2 | 5 Jahre |
| Trunkenheit im Verkehr (ab 1,1 ‰) | 3 | 10 Jahre |
Quellen: bussgeldkatalog.org, ADAC, KBA, gesetze-im-internet.de (§ 4 StVG, FeV), Stand 2026.
📊 Beispiele
So summieren sich Punkte und so wirkt die Tilgung:
Beispiel 1: Drei aktive Einträge
Beispiel 2: Tilgung eines Punktes
Beispiel 3: Seminar bei 5 Punkten
⚠️ Typische Irrtümer & Sonderfälle
Irrtum 1: „Ein neuer Verstoß hemmt alte Punkte“
Das galt nur im alten System bis 2014. Heute verfällt jeder Eintrag unabhängig nach seiner eigenen Frist (2,5 / 5 / 10 Jahre) – ein neuer Punkt verlängert die alten nicht.
Irrtum 2: „Bei 8 Punkten bekomme ich noch eine Warnung“
Nein. Die Warnung kommt mit der Verwarnung bei 6 bis 7 Punkten. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis ohne weitere Vorstufe entzogen.
Sonderfall: Überliegefrist
Nach Ablauf der Tilgungsfrist bleibt ein Punkt noch ein Jahr lang in einer „Überliegefrist“ gespeichert – er zählt dann zwar nicht mehr für Maßnahmen, kann aber bei einem späteren Streitfall noch relevant sein.
Sonderfall: Seminar nur bis 5 Punkte
Den Punkterabatt durch das Fahreignungsseminar gibt es nur bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten. Ab 6 Punkten ist kein Abbau mehr möglich.
Sonderfall: Punktestand kostenlos abfragen
Den verbindlichen Stand erfahren Sie nur beim KBA – online mit Personalausweis und eID-Funktion, per Post oder direkt vor Ort in Flensburg. Die Auskunft ist kostenlos.
❓ Häufige Fragen zu Punkten in Flensburg
Wie viele Punkte bis der Führerschein weg ist?
Bei 8 Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen. Vorher gibt es Vorstufen: ab 4 Punkten eine Ermahnung, ab 6 Punkten eine Verwarnung. Erst mit dem achten Punkt ist der Führerschein weg – mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.
Was bedeuten 1, 2 oder 3 Punkte in Flensburg?
1 Punkt gibt es für schwere Ordnungswidrigkeiten (z. B. 21 km/h zu schnell innerorts), 2 Punkte für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten – meist mit Fahrverbot – oder Straftaten ohne Entzug, und 3 Punkte für Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis wie Trunkenheit im Verkehr.
Wann werden Punkte in Flensburg gelöscht?
Die Tilgung richtet sich nach dem Punktwert der Tat und läuft ab der Rechtskraft: 1 Punkt verfällt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren und 3 Punkte nach 10 Jahren. Jeder Eintrag wird einzeln getilgt – neue Verstöße hemmen die Frist alter Punkte nicht mehr.
Wie kann ich Punkte in Flensburg abbauen?
Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar absolvieren und damit einen Punkt abbauen – höchstens einmal in 5 Jahren. Ab 6 Punkten ist der Abbau über das Seminar nicht mehr möglich. Ansonsten verfallen Punkte automatisch nach ihrer Tilgungsfrist.
Was passiert bei 4, 6 und 8 Punkten?
Bei 4 bis 5 Punkten erhalten Sie eine schriftliche Ermahnung (Stufe 1), bei 6 bis 7 Punkten eine Verwarnung (Stufe 2) mit dem Hinweis auf den drohenden Entzug, und bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen (Stufe 3) – mit mindestens 6 Monaten Sperrfrist und MPU für die Neuerteilung.
Wie kann ich meinen Punktestand kostenlos abfragen?
Die verbindliche Auskunft erteilt nur das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. Sie können den Stand online mit Personalausweis und eID-Funktion, schriftlich per Post oder persönlich vor Ort abfragen. Die Auskunft über den eigenen Punktestand ist kostenlos.
