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Alkohol-am-Steuer-Rechner 2026

Bußgeld, Punkte, Fahrverbot & Straftat nach Promille

Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2026

Grundlage: § 24a StVG (0,5-Promille-Grenze, Ordnungswidrigkeit), § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr ab 1,1 ‰ absolute Fahruntüchtigkeit), § 24c StVG (Alkoholverbot in Probezeit und unter 21 Jahren).

Berücksichtigt: Promillegrenzen 0,0 / 0,3 / 0,5 / 1,1 / 1,6 ‰, Ersttäter und Wiederholung im 0,5-Bereich, relative Fahruntüchtigkeit bei Ausfallerscheinungen sowie Sonderregeln für Probezeit, Fahranfänger unter 21 und Fahrradfahrer.

Nicht berücksichtigt: die individuelle Geld- oder Freiheitsstrafe (gerichtliches Ermessen), Drogen am Steuer, zivilrechtliche Folgen, exakte MPU-Kosten und die Restalkohol-Berechnung (siehe Promille-Rechner). Keine Rechtsberatung, Angaben ohne Gewähr.

Open-Source-Projekt

Dieser Rechner ist Open Source. Hilf mit, ihn aktuell und korrekt zu halten.

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0,0 ‰1,0 ‰2,0 ‰
Mit alkoholbedingten Fahrfehlern wird es schon ab 0,3 ‰ zur Straftat (relative Fahruntüchtigkeit).

🍺 Rechtsfolge

500 €Bußgeld

0,5 ‰ am Steuer (1. Verstoß)

Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG

Punkte
2
Fahrverbot
1 Mon.
MPU
Nein

💡 Erster Verstoß: 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

📊 Die wichtigsten Promillegrenzen

0,0 ‰

Probezeit & unter 21

Absolutes Alkoholverbot (§ 24c StVG)

0,3 ‰

Relative Fahruntüchtigkeit

Straftat bei Ausfallerscheinungen oder Unfall

0,5 ‰

Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG)

500 € / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot

1,1 ‰

Absolute Fahruntüchtigkeit

Straftat (§ 316 StGB): Entzug + Sperrfrist

1,6 ‰

MPU-Grenze

Zusätzlich MPU für die Wiedererteilung nötig

Hinweis: Dieser Rechner zeigt die regelmäßigen Rechtsfolgen nach Bußgeldkatalog und StGB. Die konkrete Geld- oder Freiheitsstrafe bei einer Straftat legt das Gericht im Einzelfall fest. Angaben ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Fahren Sie im Zweifel nie unter Alkoholeinfluss.

Alkohol am Steuer – welche Strafe droht?

Mit dem Alkohol-am-Steuer-Rechner sehen Sie auf einen Blick, welche Folgen ein bestimmter Promillewert hat: ob es bei einer Geldbuße bleibt oder schon eine Straftat vorliegt, wie viele Punkte in Flensburg fällig werden, wie lange das Fahrverbot dauert und ab wann eine MPU droht. Anders als der Promille-Rechner, der die Blutalkoholkonzentration aus Getränken und Körpergewicht schätzt, ordnet dieser Rechner einen Promillewert seiner rechtlichen Folge zu.

Die vier entscheidenden Promillegrenzen

Im deutschen Verkehrsrecht zählen vor allem vier Schwellen:

  • 0,0 ‰ – absolutes Alkoholverbot in der Probezeit und für Fahrer unter 21 (§ 24c StVG)
  • 0,3 ‰ – relative Fahruntüchtigkeit: Straftat, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen
  • 0,5 ‰ – Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG: Bußgeld, 2 Punkte und Fahrverbot
  • 1,1 ‰ – absolute Fahruntüchtigkeit: in jedem Fall eine Straftat (§ 316 StGB)

Bei 1,6 ‰ kommt eine fünfte Schwelle hinzu: Ab diesem Wert ist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis grundsätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nötig – im Volksmund „Idiotentest“.

0,5 Promille – die Ordnungswidrigkeit

Wer mit 0,5 bis 1,09 ‰ ohne Ausfallerscheinungen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Beim ersten Verstoß sind das 500 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Im Wiederholungsfall steigen die Sätze deutlich: 1.000 € und 3 Monate beim zweiten, 1.500 € und 3 Monate beim dritten Verstoß. Die 2 Punkte gibt es dabei immer.

Ab 1,1 Promille – die Straftat

Ab 1,1 ‰ gilt man unwiderlegbar als absolut fahruntüchtig. Dann handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr). Die Folgen: Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten, in der kein neuer Führerschein beantragt werden kann. Schon ab 0,3 ‰ kann es zur Straftat werden, wenn alkoholbedingte Fahrfehler (Schlangenlinien) oder ein Unfall hinzukommen – das nennt man relative Fahruntüchtigkeit.

Sonderfälle: Probezeit, unter 21 und Fahrrad

Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze. Schon ein messbarer Wert kostet 250 € Bußgeld, 1 Punkt, ein Aufbauseminar und verlängert die Probezeit auf 4 Jahre. Fahrradfahrer wiederum gelten erst ab 1,6 ‰ als absolut fahruntüchtig – darunter wird es nur bei Ausfallerscheinungen strafbar. Eine 0,5-Grenze wie beim Auto gibt es fürs Rad nicht.

Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis?

Der wichtigste Unterschied: Ein Fahrverbot ist befristet (im Alkohol-Fall 1 bis 3 Monate). Danach bekommt man den Führerschein automatisch zurück – er wird während der Zeit nur verwahrt. Beim Entzug der Fahrerlaubnis (ab 1,1 ‰ oder bei relativer Fahruntüchtigkeit) ist die Fahrerlaubnis dagegen weg. Es folgt eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten, und erst nach Ablauf kann man die Fahrerlaubnis neu beantragen – ab 1,6 ‰ nur mit bestandener MPU. Das Bußgeld bei der 0,5-Ordnungswidrigkeit kommt obendrauf zur Verwaltungsgebühr und zu möglichen Anwalts- und MPU-Kosten.

E-Scooter, Drogen und Restalkohol

E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeug: Hier greifen dieselben 0,5- und 1,1-Promille-Grenzen wie beim Auto, in der Probezeit ebenfalls 0,0 ‰. Bei Drogen am Steuer gilt dagegen keine Promillegrenze – schon ein Nachweis im Blut führt zur Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Und wer denkt, der Restalkohol sei morgens verflogen, unterschätzt häufig den Abbau: Der Körper baut nur rund 0,1 bis 0,15 ‰ pro Stunde ab. Nach einer durchzechten Nacht kann der Wert am nächsten Morgen noch über 0,5 ‰ liegen.

🍺 Promille & Folgen im Überblick (PKW)

Regelsätze nach Bußgeldkatalog und StGB für Kraftfahrer ohne Probezeit. Ausfallerscheinungen oder ein Unfall können die Einstufung verschärfen.

Promille Einstufung Bußgeld/Strafe Punkte / Fahrverbot
unter 0,5 ‰straffrei*0 / nein
0,5–1,09 ‰ (1. Mal)Ordnungswidrigkeit500 €2 / 1 Monat
0,5–1,09 ‰ (2. Mal)Ordnungswidrigkeit1.000 €2 / 3 Monate
0,5–1,09 ‰ (3. Mal)Ordnungswidrigkeit1.500 €2 / 3 Monate
ab 0,3 ‰ mit AusfallStraftat (relativ)Geldstrafe3 / Entzug
ab 1,1 ‰Straftat (absolut)Geld-/Freiheitsstrafe3 / Entzug
ab 1,6 ‰Straftat + MPUGeld-/Freiheitsstrafe3 / Entzug

* In Probezeit und unter 21 gilt 0,0 ‰ (250 € / 1 Punkt / Aufbauseminar). Quellen: bussgeldkatalog.org, ADAC, gesetze-im-internet.de (Stand 2026).

📊 Beispiele

So ordnet der Rechner typische Situationen ein:

Beispiel 1: 0,6 ‰, erster Verstoß, Auto

Promille:
0,6 ‰ (zwischen 0,5 und 1,1)
Einstufung:
Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG)
Folge:
500 € · 2 Punkte · 1 Monat Fahrverbot

Beispiel 2: 1,3 ‰ am Steuer

Promille:
1,3 ‰ (über 1,1)
Einstufung:
Straftat (§ 316 StGB)
Folge:
Geld-/Freiheitsstrafe · 3 Punkte · Entzug + Sperrfrist

Beispiel 3: 0,3 ‰ in der Probezeit

Promille:
0,3 ‰, Fahranfänger
Einstufung:
Ordnungswidrigkeit (§ 24c StVG, 0,0-Grenze)
Folge:
250 € · 1 Punkt · Aufbauseminar · Probezeit auf 4 Jahre
💡 Wichtig: Schon 0,3 ‰ können zur Straftat werden, sobald alkoholbedingte Fahrfehler oder ein Unfall hinzukommen – unabhängig davon, ob die 0,5-Grenze erreicht ist.

⚠️ Typische Irrtümer & Sonderfälle

Irrtum 1: „Unter 0,5 ‰ kann nichts passieren“

Falsch. Schon ab 0,3 ‰ wird das Fahren zur Straftat, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen (relative Fahruntüchtigkeit). In der Probezeit und unter 21 gilt sogar 0,0 ‰.

Irrtum 2: „Restalkohol am Morgen ist harmlos“

Der Körper baut Alkohol nur mit rund 0,1 bis 0,15 ‰ pro Stunde ab. Nach einer durchzechten Nacht kann man morgens noch über 0,5 ‰ haben. Den Abbau schätzen Sie mit dem Promille-Rechner.

Sonderfall: Fahrrad & E-Scooter

Für Fahrräder gilt die absolute Fahruntüchtigkeit erst ab 1,6 ‰. E-Scooter zählen dagegen als Kraftfahrzeug – hier greifen die 0,5- und 1,1-Promille-Grenzen wie beim Auto.

Sonderfall: MPU ab 1,6 ‰

Wer mit 1,6 ‰ oder mehr erwischt wird, bekommt den Führerschein nur nach bestandener MPU zurück. Auch bei wiederholten Alkoholfahrten kann die Behörde eine MPU anordnen.

Sonderfall: Versicherung

Bei einer Alkoholfahrt mit Unfall kann die Kfz-Versicherung Leistungen kürzen und Regress fordern – mitunter mehrere tausend Euro. Der Bußgeldbescheid ist dann nur ein Teil der Kosten.

❓ Häufige Fragen zu Alkohol am Steuer

Wie viel Promille darf ich am Steuer haben?

Für erfahrene Autofahrer liegt die Grenze bei 0,5 ‰: Ab 0,5 ‰ ist das Fahren eine Ordnungswidrigkeit. In der Probezeit und für alle unter 21 Jahren gilt jedoch 0,0 ‰. Schon ab 0,3 ‰ wird es zur Straftat, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen.

Was kostet 0,5 Promille am Steuer beim ersten Mal?

Beim ersten Verstoß im Bereich 0,5 bis 1,09 ‰ ohne Ausfallerscheinungen drohen 500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Beim zweiten Mal sind es 1.000 € und 3 Monate, beim dritten Mal 1.500 € und 3 Monate – jeweils mit 2 Punkten.

Ab wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?

Ab 1,1 ‰ gilt absolute Fahruntüchtigkeit – das ist immer eine Straftat nach § 316 StGB mit Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkten, Entzug der Fahrerlaubnis und mindestens 6 Monaten Sperrfrist. Schon ab 0,3 ‰ liegt eine Straftat vor, wenn alkoholbedingte Fahrfehler oder ein Unfall hinzukommen (relative Fahruntüchtigkeit).

Wann muss ich zur MPU wegen Alkohol?

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist ab 1,6 ‰ Pflicht, um die Fahrerlaubnis wiederzubekommen. Auch bei wiederholten Alkoholfahrten unterhalb dieser Grenze kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen.

Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit und unter 21?

In der zweijährigen Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 ‰ (§ 24c StVG). Ein Verstoß kostet 250 € Bußgeld, 1 Punkt, ein kostenpflichtiges Aufbauseminar und verlängert die Probezeit auf 4 Jahre.

Welche Promillegrenze gilt für Fahrradfahrer?

Für Fahrradfahrer gibt es keine 0,5-Promille-Grenze. Absolute Fahruntüchtigkeit beginnt erst bei 1,6 ‰ – dann liegt eine Straftat vor, meist mit MPU. Unterhalb von 1,6 ‰ wird das Radfahren nur strafbar, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen.