Mindestlohn-Rechner 2026
Gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 €/Stunde | Lohn prüfen
40 Stunden/Woche = 173,3 Stunden/Monat
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📊 Mindestlohn-Vergleich 2026
| Stunden/Woche | Mindestlohn/Monat | Mindestlohn/Jahr |
|---|---|---|
| 10 Std. | 602,33 € | 7.228,00 € |
| 20 Std. | 1.204,67 € | 14.456,00 € |
| 30 Std. | 1.807,00 € | 21.684,00 € |
| 40 Std. ← | 2.409,33 € | 28.912,00 € |
📈 Mindestlohn-Entwicklung
Steigerung 2024–2027: +17,6% (von 12,41 € auf 14,60 €)
💼 Minijob-Grenze 2026
Die Minijob-Grenze beträgt 603,00 € pro Monat.
Bei Mindestlohn (13,90 €/h) können Sie maximal 43,4 Stunden/Monat arbeiten, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten.
Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (45 × Mindestlohn).
⚠️ Wer bekommt keinen Mindestlohn? (§ 22 MiLoG)
- •Jugendliche unter 18 ohne Berufsausbildung: Personen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- •Auszubildende: Personen während ihrer Berufsausbildung (eigene Mindestausbildungsvergütung)
- •Pflichtpraktikum: Praktikum aufgrund schulrechtlicher, hochschulrechtlicher Bestimmungen oder Ausbildungsordnung
- •Orientierungspraktikum (max. 3 Monate): Praktikum bis zu 3 Monaten zur Orientierung für Berufsausbildung oder Studium
- •Begleitendes Praktikum (max. 3 Monate): Praktikum bis zu 3 Monaten begleitend zu Berufs- oder Hochschulausbildung (einmalig)
- •Einstiegsqualifizierung / Berufsvorbereitung: Teilnahme an Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III oder Berufsvorbereitung nach BBiG
- •Langzeitarbeitslose (erste 6 Monate): Personen, die unmittelbar vor Beschäftigung mindestens 1 Jahr arbeitslos waren↳ Nur die ersten 6 Monate der Beschäftigung
- •Ehrenamtlich Tätige: Ehrenamtliche Arbeit ohne Arbeitnehmerstatus
🎓 Mindestausbildungsvergütung 2026 (§ 17 BBiG)
Für Auszubildende gilt statt dem Mindestlohn die Mindestausbildungsvergütung:
ℹ️ Wichtige Informationen
- ✓Gesetzlicher Anspruch: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 13,90 €/Stunde (2026)
- ✓Keine Verrechnung: Trinkgelder, Zuschläge oder Sachleistungen dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden
- ✓Dokumentationspflicht: Arbeitgeber müssen Arbeitszeit dokumentieren (bei Minijobs, Branchen nach § 2a SchwarzArbG)
- ✓Nachforderung: Mindestlohn kann bis zu 3 Jahre rückwirkend eingefordert werden
- ✓Kontrolle: Der Zoll prüft die Einhaltung des Mindestlohns (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
⚖️ Ihre Rechte bei Mindestlohnverstoß
- 1.Anspruch besteht automatisch: Der Mindestlohn gilt kraft Gesetz – auch ohne Arbeitsvertrag
- 2.Nachzahlung fordern: Schriftlich beim Arbeitgeber die Differenz einfordern
- 3.Arbeitsgericht: Bei Weigerung können Sie klagen (Gewerkschaft oder Anwalt hilft)
- 4.Meldung beim Zoll: Verstöße können anonym gemeldet werden
Bußgeld für Arbeitgeber: Bei Mindestlohnverstößen drohen Bußgelder bis zu 500.000 €
🏛️ Zuständige Behörden & Hilfe
Mindestlohn-Hotline
030 60 28 00 28
Mo–Do: 8–20 Uhr, Fr: 8–12 Uhr (kostenlos)
BMAS-Informationen
bmas.de/mindestlohn →Mindestlohn 2026: Alles was Sie wissen müssen
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Mit unserem Mindestlohn-Rechner können Sie prüfen, ob Ihr Stundenlohn den Mindestlohn erfüllt und wie viel Sie mindestens verdienen müssen.
Mindestlohn-Entwicklung 2024-2027
- 2024: 12,41 € pro Stunde (ab Januar 2024)
- 2025: 12,82 € pro Stunde (ab Januar 2025)
- 2026: 13,90 € pro Stunde (ab Januar 2026)
- 2027: 14,60 € pro Stunde (ab Januar 2027, geplant)
Dies entspricht einer Steigerung von 17,6% innerhalb von 4 Jahren.
Mindestlohn 2026: Brutto-Monatsgehalt
Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich mit dem Mindestlohn von 13,90 €/Stunde folgendes Brutto-Monatsgehalt:
13,90 € × 40 Std. × 4,33 = 2.407,48 € brutto/Monat
Der Faktor 4,33 ergibt sich aus der durchschnittlichen Anzahl von Wochen pro Monat (52 ÷ 12).
| Wochenstunden | Mindestlohn/Monat | Mindestlohn/Jahr |
|---|---|---|
| 10 Stunden | 601,87 € | 7.222,40 € |
| 20 Stunden | 1.203,74 € | 14.444,80 € |
| 30 Stunden | 1.805,61 € | 21.667,20 € |
| 40 Stunden | 2.407,48 € | 28.889,60 € |
Wer bekommt keinen Mindestlohn?
Nach § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) sind folgende Personengruppen vom Mindestlohn ausgenommen:
- Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Auszubildende während der Berufsausbildung (eigene Mindestausbildungsvergütung)
- Pflichtpraktikanten aufgrund schulischer oder hochschulrechtlicher Vorgaben
- Orientierungspraktikanten (bis zu 3 Monate) zur Berufsorientierung
- Studienbegleitende Praktikanten (bis zu 3 Monate, einmalig pro Arbeitgeber)
- Ehrenamtliche ohne Arbeitnehmerstatus
- Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten nach Einstellung
Minijob-Grenze 2026
Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Die Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro:
- 2025: 556 € (12,82 × 130 ÷ 3 = 555,53 → 556 €)
- 2026: 603 € (13,90 × 130 ÷ 3 = 602,33 → 603 €)
- 2027: 633 € (14,60 × 130 ÷ 3 = 632,67 → 633 €, geplant)
Bei Mindestlohn können Sie maximal etwa 43,4 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten. Ob Ihr Verdienst darunter bleibt, zeigt der Minijob-Rechner 2026: 603-€-Grenze prüfen.
Was zählt zum Mindestlohn?
Der Mindestlohn muss aus dem Grundlohn bestehen. Folgendes darf nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden:
- Trinkgelder
- Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge
- Überstundenzuschläge
- Sachleistungen (Dienstwagen, Jobticket, etc.)
- Aufwandsentschädigungen
- Vermögenswirksame Leistungen
Was tun bei Mindestlohnverstoß?
Wenn Ihr Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn zahlt:
- Dokumentieren: Arbeitszeiten und Löhne genau aufzeichnen
- Ansprechen: Arbeitgeber auf den Mindestlohn hinweisen
- Nachfordern: Schriftliche Aufforderung zur Nachzahlung
- Hilfe holen: Gewerkschaft, Anwalt oder Arbeitsgericht
- Melden: Anonyme Meldung beim Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Wichtig: Der Anspruch auf den Mindestlohn kann bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Arbeitgebern drohen bei Verstößen Bußgelder bis zu 500.000 €.
Mindestlohn-Hotline
Bei Fragen zum Mindestlohn können Sie die kostenlose Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nutzen:
📞 030 60 28 00 28
Mo–Do: 8–20 Uhr, Fr: 8–12 Uhr (kostenlos)
Verwandte Rechner
⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle
Brutto-Mindestlohn mit Netto verwechselt
Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttostundenlohn. Vom errechneten Monatsbrutto gehen noch Steuern und Sozialabgaben ab – netto bleibt weniger.
Branchenmindestlohn übersehen
In einigen Branchen (z. B. Bau, Pflege, Gebäudereinigung) gelten höhere, allgemeinverbindliche Tarif-Mindestlöhne. Der gesetzliche Mindestlohn ist nur die absolute Untergrenze.
Ausnahmen nicht beachtet
Für bestimmte Gruppen (z. B. Pflichtpraktika, Auszubildende, Langzeitarbeitslose in den ersten Monaten, Jugendliche ohne Berufsabschluss) gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht oder nur eingeschränkt.