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Frührente-Rechner 2026

Abschlag berechnen – Mit 63 in Rente?

Alter: 61 JahreRegelaltersgrenze: 67 Jahre

💡 Die erwartete Rente finden Sie in Ihrer jährlichen Renteninformation

⚠️

Frührente mit Abschlag

Ihre Rente mit 63 Jahren

1.540,80 €/ Monat

statt 1.800,00 € (ohne Abschlag)

Abschlag

-14.4%

48 Monate × 0,3%

Minderung/Monat

-259,20 €

lebenslang

📊Gesamtkosten der Frührente

Rentenverlust pro Jahr-3.110,40 €

259,20 € × 12 Monate

Gesamtverlust (20 Jahre)-62.208,00 €

Bei durchschnittlicher Rentenbezugsdauer von 20 Jahren

💡 Hinweis: Der Abschlag von 14.4% gilt lebenslang – auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze!

📋Ihre Optionen im Vergleich

OptionAlterAbschlagRente/Monat
Frühestmöglich63 Jahre-14.4%1.540,80 €
Regelaltersgrenze67 Jahre0%1.800,00 €

📅Regelaltersgrenze nach Jahrgang

JahrgangRegelaltersgrenze45 BeitragsjahreMax. Abschlag*
195966 Jahre + 2 Monate64 Jahre + 2 Monate11.4%
196066 Jahre + 4 Monate64 Jahre + 4 Monate12.0%
196166 Jahre + 6 Monate64 Jahre + 6 Monate12.6%
196266 Jahre + 8 Monate64 Jahre + 8 Monate13.2%
196366 Jahre + 10 Monate64 Jahre + 10 Monate13.8%
196467 Jahre65 Jahre14.4%
1965 ← Sie67 Jahre65 Jahre14.4%
196667 Jahre65 Jahre14.4%

* Maximaler Abschlag bei Rente mit 63 Jahren (mit 35 Beitragsjahren)

🧮So funktioniert der Abschlag

Die Formel:

Abschlag = Monate vor Regelaltersgrenze × 0,3%

0,3%

pro Monat früher

3,6%

pro Jahr früher

14,4%

max. Abschlag

Beispiel Jahrgang 1964: Regelaltersgrenze ist 67 Jahre. Bei Rente mit 63 = 48 Monate früher = 48 × 0,3% = 14,4% Abschlag.

Voraussetzungen für Frührente

Langjährig Versicherte (mit Abschlag)

  • • Mindestens 35 Versicherungsjahre
  • • Frühestens ab 63 Jahren
  • • Abschlag: 0,3% pro Monat vor Regelaltersgrenze

Besonders langjährig Versicherte (ohne Abschlag)

  • • Mindestens 45 Versicherungsjahre
  • • Ab Jahrgang 1964: ab 65 Jahren abschlagsfrei
  • • Kein Abschlag auf die Rente!

📝Was zählt zu den Beitragsjahren?

✓ Zählt dazu:

  • • Pflichtbeiträge aus Beschäftigung
  • • Freiwillige Beiträge
  • • Kindererziehungszeiten
  • • Pflegezeiten
  • • Wehr-/Zivildienst
  • • ALG I-Bezug
  • • Krankengeld/Übergangsgeld

✗ Zählt NICHT für 45 Jahre:

  • • ALG II / Bürgergeld
  • • Schulzeiten
  • • Studium
  • • ALG I in den letzten 2 Jahren vor Rente*

* Ausnahme: Insolvenz des Arbeitgebers

🏛️Beratung & Ansprechpartner

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Die DRV berät Sie kostenlos zu allen Fragen rund um Ihre Rente – auch zur Frührente und den Auswirkungen von Abschlägen.

📞

Servicetelefon

0800 1000 4800

Kostenlos, Mo-Do 7:30-19:30

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Online-Rechner der DRV

Rentenbeginn-Rechner →

💡 Tipp: Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin bei Ihrer nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV!

Frührente: Alles über den vorzeitigen Rentenbeginn 2026

Mit unserem Frührente-Rechner berechnen Sie kostenlos, wie hoch der Abschlag auf Ihre Rente ausfällt, wenn Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Erfahren Sie, ob Sie mit der Rente mit 63 rechnen können und welche finanziellen Auswirkungen das hat.

Kann ich mit 63 in Rente gehen?

Ja, aber unter bestimmten Voraussetzungen. Für die vorzeitige Altersrente mit 63 benötigen Sie mindestens 35 Versicherungsjahre. Allerdings müssen Sie dann mit Abschlägen rechnen: 0,3% weniger Rente pro Monat, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen.

Beispiel Jahrgang 1964:

  • • Regelaltersgrenze: 67 Jahre
  • • Rente mit 63 = 48 Monate früher
  • • Abschlag: 48 × 0,3% = 14,4%
  • • Bei 1.800€ Rente: 259,20€ weniger pro Monat

Wie hoch ist der Abschlag bei Frührente?

Der Rentenabschlag beträgt 0,3% pro Monat, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen. Das entspricht 3,6% pro Jahr. Der maximale Abschlag ist auf 14,4% begrenzt (48 Monate früher).

Abschlag-Tabelle nach Jahrgang (Rente mit 63):

  • Jahrgang 1959: 11,4% Abschlag (38 Monate früher)
  • Jahrgang 1960: 12,0% Abschlag (40 Monate früher)
  • Jahrgang 1961: 12,6% Abschlag (42 Monate früher)
  • Jahrgang 1962: 13,2% Abschlag (44 Monate früher)
  • Jahrgang 1963: 13,8% Abschlag (46 Monate früher)
  • Jahrgang 1964+: 14,4% Abschlag (48 Monate früher)

Abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren

Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, gilt als "besonders langjährig versichert" und kann ohne Abschläge vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen:

  • Jahrgang 1958: abschlagsfrei ab 64 Jahren
  • Jahrgang 1959: abschlagsfrei ab 64 Jahren + 2 Monate
  • Jahrgang 1960: abschlagsfrei ab 64 Jahren + 4 Monate
  • Jahrgang 1961: abschlagsfrei ab 64 Jahren + 6 Monate
  • Jahrgang 1962: abschlagsfrei ab 64 Jahren + 8 Monate
  • Jahrgang 1963: abschlagsfrei ab 64 Jahren + 10 Monate
  • Ab Jahrgang 1964: abschlagsfrei ab 65 Jahren

Regelaltersgrenze nach Jahrgang

Die Regelaltersgrenze – also das Alter für die abschlagsfreie Altersrente – wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben:

  • Jahrgang 1958: 66 Jahre
  • Jahrgang 1959: 66 Jahre + 2 Monate
  • Jahrgang 1960: 66 Jahre + 4 Monate
  • Jahrgang 1961: 66 Jahre + 6 Monate
  • Jahrgang 1962: 66 Jahre + 8 Monate
  • Jahrgang 1963: 66 Jahre + 10 Monate
  • Ab Jahrgang 1964: 67 Jahre

Was zählt zu den 45 Beitragsjahren?

Für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren zählen:

  • Pflichtbeiträge aus Beschäftigung
  • Kindererziehungszeiten (3 Jahre pro Kind)
  • Pflegezeiten für Angehörige
  • Freiwillige Beiträge
  • Wehr- und Zivildienst
  • Bezug von ALG I (nicht in letzten 2 Jahren)
  • Krankengeld und Übergangsgeld

⚠️ Nicht angerechnet werden: ALG II/Bürgergeld, Schulzeiten, Studium, und ALG I in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn (außer bei Insolvenz des Arbeitgebers).

Wer den Übergang in den Ruhestand mit ALG I überbrückt, kann vorab das Arbeitslosengeld vor der Rente berechnen.

Lohnt sich die Frührente finanziell?

Der Abschlag bei der Frührente gilt lebenslang – nicht nur bis zur Regelaltersgrenze. Das kann bei einer durchschnittlichen Rentenbezugsdauer von 20 Jahren schnell über 60.000€ Gesamtverlust bedeuten.

Rechenbeispiel:

  • • Erwartete Rente: 1.800€/Monat
  • • Abschlag (14,4%): 259,20€/Monat weniger
  • • Pro Jahr: 3.110,40€ Verlust
  • In 20 Jahren: 62.208€ Gesamtverlust

Abschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen

Ab dem Alter von 50 Jahren können Sie freiwillige Sonderzahlungen an die Rentenversicherung leisten, um den Abschlag auszugleichen. Der Kauf von Rentenpunkten kostet 2026 etwa 9.662€ pro Entgeltpunkt. Ob sich das lohnt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Häufig wird der vorzeitige Ausstieg über eine Abfindung finanziert – mit dem Abfindungsrechner können Sie die Abfindung netto berechnen.

🏛️ Beratung & Kontakt

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

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Passender Ratgeber

📖 Rente mit 63, 65 oder 67: Was für dich gilt

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❓ Häufig gestellte Fragen

Kann ich mit 63 in Rente gehen?

Ja, mit mindestens 35 Versicherungsjahren können Sie als langjährig Versicherter mit 63 in Rente gehen. Allerdings müssen Sie mit Abschlägen rechnen: 0,3% weniger Rente pro Monat vor der Regelaltersgrenze. Mit 45 Beitragsjahren ist ab Jahrgang 1964 eine abschlagsfreie Rente ab 65 Jahren möglich.

Wie hoch ist der Abschlag bei Rente mit 63?

Der Abschlag beträgt 0,3% pro Monat, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen. Für Jahrgang 1964 (Regelaltersgrenze 67 Jahre) sind das bei Rente mit 63 genau 48 Monate = 14,4% Abschlag. Dieser Abschlag gilt lebenslang.

Wann kann ich ohne Abschläge in Rente gehen?

Ohne Abschläge können Sie in Rente gehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben (67 Jahre ab Jahrgang 1964) oder als besonders langjährig Versicherter 45 Beitragsjahre haben (dann ab 65 Jahren für Jahrgang 1964+).

Was zählt zu den 45 Beitragsjahren für die abschlagsfreie Rente?

Zu den 45 Jahren zählen: Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Wehr-/Zivildienst, ALG I-Bezug und Krankengeld. NICHT angerechnet werden: ALG II/Bürgergeld, Schulzeiten, Studium und ALG I in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn.

Ist der Rentenabschlag dauerhaft oder nur bis zur Regelaltersgrenze?

Der Rentenabschlag gilt lebenslang, nicht nur bis zur Regelaltersgrenze! Wenn Sie mit 63 Jahren und 14,4% Abschlag in Rente gehen, behalten Sie diesen Abschlag bis zum Lebensende. Bei 20 Jahren Rentenbezug kann das über 60.000€ Gesamtverlust bedeuten.

Kann ich den Rentenabschlag ausgleichen?

Ja, ab dem Alter von 50 Jahren können Sie freiwillige Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung leisten, um den Abschlag ganz oder teilweise auszugleichen. 2026 kostet ein Entgeltpunkt etwa 9.662€. Ob sich das lohnt, sollten Sie individuell berechnen lassen.

Was ist die Regelaltersgrenze für meinen Jahrgang?

Die Regelaltersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab: Jahrgang 1958 = 66 Jahre, 1959 = 66+2 Monate, 1960 = 66+4 Monate, 1961 = 66+6 Monate, 1962 = 66+8 Monate, 1963 = 66+10 Monate, ab 1964 = 67 Jahre.

Wie viele Beitragsjahre brauche ich für die Rente mit 63?

Für die Rente mit 63 (mit Abschlägen) benötigen Sie mindestens 35 Versicherungsjahre (langjährig Versicherte). Für die abschlagsfreie Rente vor der Regelaltersgrenze benötigen Sie 45 Versicherungsjahre (besonders langjährig Versicherte).

⚠️ Typische Fehler & Sonderfälle

Abschläge unterschätzt

Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, zahlt 0,3 % Abschlag pro vorgezogenem Monat – dauerhaft, also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Über die Jahre summiert sich das erheblich.

Besonders langjährig Versicherte verwechselt

Wer 45 Jahre Beitragszeiten hat, kann über die besondere Altersgrenze abschlagsfrei früher gehen. Das ist nicht dasselbe wie die vorgezogene Rente für langjährig Versicherte (35 Jahre) mit Abschlägen.

Hinzuverdienst falsch eingeschätzt

Seit 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Wer noch von alten Grenzen ausgeht, plant unnötig vorsichtig – bei Erwerbsminderungsrenten gelten aber weiterhin Grenzen.